Ökologischer Malus: Warum man an Elektroautos nicht mehr vorbeikommt

Personne calculant le coût d’un véhicule

Das Jahr 2026 markiert einen Wendepunkt in der französischen Kraftfahrzeugbesteuerung. Mit dem Inkrafttreten des rückwirkenden ökologischen Malus, der für Gebrauchtwagen beim Weiterverkauf gilt, zeichnet sich ein klarer Trend ab: Die Besteuerung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor wird immer weiter steigen. Der Schwellenwert für die Auslösung der CO2-Steuer wurde bis 2025 auf 113 g/km gesenkt, während der Höchstbetrag nun 70.000 € erreicht. Diese Entwicklung ist alles andere als harmlos, sondern stellt ein starkes Signal für alle Unternehmen dar, die eine Fahrzeugflotte verwalten.

 

Für Kleinstunternehmen, KMU, Freiberufler, aber auch Großunternehmen stellt diese Steuerspirale eine Frage der unmittelbaren Rentabilität dar. Jede Erneuerung eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor verursacht nun erhebliche Zusatzkosten. Im Gegensatz dazu profitieren Elektrofahrzeuge von steuerlicher Stabilität und greifbaren wirtschaftlichen Vorteilen.

 

In diesem Artikel analysieren wir die konkreten Auswirkungen des Auto-Malus im Jahr 2025 und der für 2026 geplanten Entwicklungen auf Ihr Budget. Auf diese Weise können wir feststellen, inwiefern die Elektrifizierung Ihrer Flotte zu einer wirtschaftlichen Notwendigkeit wird.

Inhaltsverzeichnis

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Reichweite (WLTP) : 305 km

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Alpine A290 Electric 180 PS

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Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

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BMW i5 Touring eDrive40

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BMW i4 eDrive35

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Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 415 km

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Volvo EX30 Single Motor ER

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Was ist der ökologischer Malus und wie hat er sich entwickelt?

Das Prinzip der Auto-Malus-Regelung im Jahr 2025

Der ökologische Malus, auch CO2-Steuer oder CO2-Malus genannt, ist eine Steuer, die bei der Zulassung eines neuen Fahrzeugs in Frankreich erhoben wird. Ihr Prinzip ist einfach: Je mehr Kohlendioxid ein Fahrzeug ausstößt, desto mehr zahlt sein Besitzer bei der Zulassung. Diese Fahrzeugsteuer soll vom Kauf umweltschädlicher Modelle abhalten und den Übergang zu saubereren Antrieben fördern.

 

Im Jahr 2025 liegt der Schwellenwert für die Auslösung der Malusabgabe bei 113 g/km CO2, gegenüber 118 g/km im Vorjahr. Konkret bedeutet dies, dass jedes Fahrzeug, das mehr als 113 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt, ab seiner Zulassung mit dieser Steuer belegt wird. Der Betrag variiert dann exponentiell: Er beginnt bei 50 € und erreicht ab 193 g CO2/km eine Höchstgrenze von 70.000 €.

 

Zu dieser ersten Steuer kommt seit 2022 der gewichtsbezogene Malus hinzu. Im Jahr 2025 gilt diese Skala für Fahrzeuge, die mehr als 1 600 kg wiegen, wobei die Tarife von 10 Euro pro überschüssigem Kilogramm bis zu 30 Euro für Massenbruchteile ab 2 100 kg reichen. Für Unternehmen, die SUVs, Nutzfahrzeuge oder Familienlimousinen bevorzugen, können sich diese beiden kumulierten Maluszahlungen schnell auf mehrere Tausend Euro pro Fahrzeug summieren.
Am Beispiel eines am 3. März 2025 zugelassenen Neuwagens mit einer Masse von 1.950 kg beläuft sich die Steuer auf 4.520 €.

Die Entwicklungen der Malus-Skala im Jahr 2025 und ihre Aussichten für 2026

Die Verschärfung des Malus-Systems im Jahr 2025 ist Teil eines vorhersehbaren und von den Behörden akzeptierten Gesetzgebungspfades. Seit 2008, als der Grenzwert bei 161 g/km CO2 lag, sind wir bis 2025 auf 113 g/km gesunken, was einem Rückgang um fast 50 Gramm in weniger als 20 Jahren entspricht. Gleichzeitig ist der Höchstbetrag explodiert: Von 10 500 € im Jahr 2018 ist er auf 70 000 € im Jahr 2025 hochgeschnellt.


Die Aussichten für 2026 bestätigen diese Beschleunigung. Die Auslöseschwelle soll ab 2026 auf 108 g/km CO2 sinken, wodurch die Zahl der betroffenen Modelle noch weiter ausgedehnt wird. Für Firmenflotten ist es noch wichtiger, dass der Gewichtszuschlag ab 2026 bereits ab 1.500 kg gilt (derzeit 1.600 kg). Diese Senkung des Schwellenwerts um 100 kg kann Firmenfahrzeuge besonders hart treffen, da 66 % der 2025 verkauften Neufahrzeuge bereits über 1.500 kg wiegen.


Für 2027 und darüber hinaus wird sich der Trend nicht umkehren. Die europäischen Klimaziele schreiben eine kontinuierliche Senkung der Emissionen vor, und eine schrittweise Senkung der CO2-Steuertabelle im Jahr 2025 um 5 Gramm pro Jahr wurde bereits angekündigt. Laut demNGO Verkehr und Umwelt Das ist ein wichtiges Signal an den Markt, sich für Fahrzeuge mit geringeren Emissionen oder 100 % Elektrofahrzeuge zu entscheiden". Für die Unternehmen geht es also darum, eine immer höhere Besteuerung von Benzin- und Dieselmotoren zu antizipieren.

Vergleichstabelle für den ökologischen Malus - Jahre 2025, 2026 und 2027

JAHRSCHWELLE CO₂ MIN.TARIFSCHWELLE CO₂ MAX.TARIF
202511350€>19270 000€
202610650€>18980 000€
20279950€>18590 000€

Welche neuen Steuern werden sich 2026 auf Ihre Flotte auswirken?

Rückwirkende Malus-Gebühren für Gebrauchtwagen: ein wichtiges politisches Signal

Die aufsehenerregendste Nachricht über den Fahrzeugschein im Jahr 2026 betrifft die Ausweitung des ökologischen Malus auf Gebrauchtwagen beim Wechsel des Besitzers.

 

Ab Januar 2026 wird jedes gebrauchte Fahrzeug, das nach Januar 2015 zugelassen wurde und mehr als 131 g/km CO2 ausstößt oder mehr als 1799 kg wiegt, beim Wiederverkauf mit einem Malus belegt. Obwohl diese Maßnahme hauptsächlich auf den Privatkundenmarkt abzielt und nicht direkt den Erwerb von Neufahrzeugen für eine Unternehmensflotte betrifft, zeigt sie einen wichtigen Trend auf: Die grüne Besteuerung unterscheidet nicht mehr zwischen Neu- und Gebrauchtfahrzeugen. Für Flottenmanager ist dieses politische Signal ernst zu nehmen.

 

Wenn der Staat nicht mehr zögert, rückwirkend Steuern auf Fahrzeuge zu erheben, die sich bereits im Verkehr befinden, bestätigt dies, dass die Besteuerung von Verbrennungsmotoren nun ein dauerhafter und entwicklungsfähiger Steuerhebel ist. Jedes Diesel- oder Benzinfahrzeug, das heute in den Fuhrpark eines Unternehmens aufgenommen wird, kann morgen erneut besteuert werden. Der Restwert von Verbrennungsmotoren wird daher immer unsicherer.

Warum wird die Besteuerung von Kraftfahrzeugen immer weiter verschärft?

Die kontinuierliche Verschärfung des ökologischen Malus ist keine vorübergehende Konjunktur, sondern die direkte Folge ernsthafter Klimaverpflichtungen. Die Europäische Union hat sich dazu verpflichtet, bis 2050 CO2-neutral zu werden. Dieses ehrgeizige Ziel wurde mit der Verabschiedung des Klimagesetzes im Jahr 2021 konkretisiert.

In diesem Zusammenhang stellt der Verkehrssektor eine große Herausforderung dar. Der Hohe Rat für Klimafragen ist alarmiert über die Stagnation der weltweiten Treibhausgasemissionen des Verkehrs. Er schätzt, dass sie um -4,7 % pro Jahr sinken müssen, um das im Pariser Abkommen festgelegte Ziel einer globalen Erwärmung von 1,5°C zu erreichen. Beispielsweise würde dies bedeuten, dass die Treibhausgasemissionen in Frankreich im Vergleich zu 1990 um den Faktor 6 reduziert werden müssten.

Angesichts dieses ehrgeizigen Ziels stehen den Behörden zwei Haupthebel zur Verfügung: Regulierung und Besteuerung. Genau diese doppelte Bewegung zeichnet sich ab.

Auf regulatorischer Ebene ist das Verkaufsverbot für neue Benzin- und Dieselfahrzeuge bis 2035 beschlossene Sache, mit dem Ziel, dass alle neuen Autos, die auf den Markt kommen, kein CO2 ausstoßen dürfen. Auch wenn derzeit noch über synthetische Kraftstoffe oder bestimmte Plug-in-Hybride diskutiert wird, bleibt der Kurs klar: Konventionelle Verbrennungsmotoren haben in der europäischen Fahrzeuglandschaft keine Zukunft mehr.

Auf steuerlicher Ebene stellen die Malus-Tabelle und ihre künftigen Entwicklungen das Instrument zur Begleitung dieses Übergangs dar. Jedes Jahr werden die Schwellenwerte gesenkt, die Beträge erhöht und neue Kriterien eingeführt. Für ein Unternehmen bedeutet dies, dass jedes Jahr, in dem die Elektrifizierung aufgeschoben wird, potenziell eine wachsende steuerliche Mehrbelastung darstellt. Investieren Sie heute in einen VerbrennungsfahrzeugDas bedeutet, dass der Wertverlust beschleunigt wird und die Steuern bis 2035 immer weiter steigen werden. Die Frage ist also nicht mehr, ob die Steuern verschärft werden, sondern wie schnell und in welcher Form. 

Eine Kumulierung von Malus für einen gefürchteten Doppeleffekt

Geschäftsfahrzeuge sind in der Regel schwerer und besser ausgestattet als Stadtfahrzeuge, wodurch sie systematisch der Doppelbesteuerung von CO2 und Masse ausgesetzt sind. Die neue Steuertabelle für 2025 könnte sogar dazu führen, dass 80 % der zugelassenen Fahrzeuge besteuert werden, gegenüber 40 % im Jahr 2023. Für ein Unternehmen, das jährlich 10 Fahrzeuge dieser Baureihe erneuert, belaufen sich die unmittelbaren steuerlichen Mehrkosten auf 20.000 bis 35.000 € pro Jahr, ohne jegliche Gegenleistung in Bezug auf Nutzung oder Leistung. Und das ist erst der Anfang: 2026, wenn der Schwellenwert für die Gewichts-Malus auf 1.500 kg gesenkt wird, werden dieselben Fahrzeuge noch stärker besteuert werden.


Wir bei Beev unterstützen unsere Kunden, indem wir diese regulatorischen Entwicklungen in unsere TCO-Analysen einbeziehen, damit Ihr Unternehmen fundierte Investitionsentscheidungen treffen und den Übergang zu Elektrofahrzeugen gelassen antizipieren kann.

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Warum wird der Elektroantrieb zum Muss?

Elektrofahrzeuge entgehen dem ökologischen Malus

Angesichts der Eskalation der Steuern auf Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor wird die Frage nach Elektrofahrzeugen auch zu einer wirtschaftlichen Rationalität. Tatsächlich beträgt der Malus, der beim Kauf eines Elektrofahrzeugs zu zahlen ist, 0€, da ihr CO2-Ausstoß gleich null ist.


In Bezug auf den Gewichtsmalus ändert sich die Situation. Während Elektrofahrzeuge lange Zeit von einer vollständigen Befreiung profitiert haben, wird der Gewichtsmalus im Jahr 2026 nun ab 1.500 kg gelten, auch für bestimmte Elektrofahrzeuge. Diese Besteuerung bleibt jedoch marginal im Vergleich zu der Kumulierung von CO2-Malus und Gewichtsmalus, die Verbrennungsmotoren trifft. Aus diesem Grund hebt sie die allgemeinen wirtschaftlichen Vorteile von Elektrofahrzeugen in keiner Weise auf.


Außerdem bietet der Elektroantrieb eine steuerliche Stabilität, die der Verbrennungsmotor nicht mehr haben wird. Die öffentliche Politik fördert diesen Übergang massiv durch Kaufzuschüsse für bestimmte Kategorien und eine günstige Besteuerung von Elektroautos. Steuer für Firmenfahrzeuge (TVS). Wer heute in Elektroautos investiert, sichert sein Mobilitätsbudget für die nächsten zehn Jahre.

TCO elektrisch vs. thermisch: Von welchen Einsparungen sprechen wir?

Neben der Vermeidung von Maluszahlungen bei der Anschaffung zeigt sich die wirtschaftliche Überlegenheit von Elektrofahrzeugen für Firmenflotten auch bei den Gesamtbetriebskosten (TCO). Die wichtigsten Einsparungen sind

  • Die Ersparnis bei den Zulassungsgebühren
    Wie wir gesehen haben, wird der ökologische Malus für den Erwerb eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor immer größer werden, während er für ein Elektrofahrzeug 0€ beträgt.

 

  • Die Ersparnis bei der TVS
    Für Elektrofahrzeuge wird die Steuer auf Gesellschaftsfahrzeuge (TVS) erlassen.

 

 

  • Die Ökonomie des Unterhalts
    Ein Elektroauto hat weniger Teile als ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Laut Avere-France würde die Wartung eines Elektrofahrzeugs viermal weniger kosten als die eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor.
Bei Beev erstellen wir für jeden Kunden individuelle TCO-Studien, in die wir Ihre tatsächliche Kilometerleistung, Ihre spezifische Nutzung und zukünftige Steuerentwicklungen einbeziehen. Berechnen Sie schnell und einfach die Gesamtbetriebskosten (TCO) Ihres Autos und vergleichen Sie sie mit dem entsprechenden Verbrennungsmotor.

Wie begleitet Beev Ihren Übergang zum Elektroauto?

Wir verstehen, dass die Umstellung auf Elektrofahrzeuge eine strategische Investition darstellt, die eine gründliche Analyse erfordert. Deshalb bieten wir eine maßgeschneiderte Begleitung an, die auf die Besonderheiten Ihres Unternehmens zugeschnitten ist, unabhängig von seiner Größe.


Zu diesem Zweck führen wir eine umfassende Analyse Ihrer aktuellen Flotte durch, um eine detaillierte vergleichende TCO-Berechnung zu erstellen, die alle relevanten finanziellen Parameter einbezieht. Unser Ansatz berücksichtigt auch zukünftige regulatorische Entwicklungen, damit Sie über eine realistische Prognose für die kommenden Jahre verfügen, um Ihre Investitionsentscheidung abzusichern.


Dank unserer umfassenden Marktkenntnisse können wir Ihnen die Elektromodelle empfehlen, die am besten zu Ihren geschäftlichen Anforderungen passen. Wir bieten ausschließlich neue und perfekt auf die Anforderungen von Firmenflotten abgestimmte Fahrzeuge an. Dank unseres Einkaufsvolumens handeln wir für Sie die besten Preiskonditionen aus.
Schließlich kümmern wir uns um alle administrativen Aspekte Ihrer Umstellung. Sie haben einen einzigen Ansprechpartner, der Ihr Projekt von Anfang bis Ende betreut.


Dank der Hunderte von Unternehmen, die wir bereits betreut haben, kennen wir die Hemmnisse und Ängste, die mit dem Umstieg auf Elektrofahrzeuge verbunden sind. Unsere Aufgabe ist es, diese Befürchtungen in quantifizierte Gewissheit umzuwandeln, um zu zeigen, dass Elektrofahrzeuge keine Wette sind, sondern eine ernsthafte Lösung in Bezug auf ihre langfristige Rentabilität.

Auf Elektroantrieb umsteigen: eine Entscheidung, die kaum aufgeschoben werden kann

Der ökologische Malus und seine ständige Verschärfung lassen keinen Zweifel mehr daran, dass die französische Kraftfahrzeugbesteuerung eine unumkehrbare Wende hin zur Bestrafung von Verbrennungsmotoren vollzogen hat. In der Tat wird der Besitz von Benzin- oder Dieselfahrzeugen zu einer immer teureren Investition.

Umgekehrt ist der Elektroantrieb eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung, die mit den europäischen Klimazielen in Einklang steht. Für Unternehmen ist es wichtig, diesen Übergang zu antizipieren, um die Rentabilität und den Fortbestand ihrer Unternehmen zu sichern. Fahrzeugflotte.

Bild von Judith Boukella
Judith Boukella

Ich bin davon überzeugt, dass der Übergang zu einer nachhaltigeren Welt keine Option mehr ist, sondern eine Notwendigkeit. Daher stelle ich meine Feder in den Dienst von Unternehmen, die für eine grünere Zukunft handeln.

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