Umweltbonus: Was sich ab dem 1. Juli 2025 ändern wird

Ab dem 1. Juli 2025 wird der UmweltbonusDie meisten Menschen, die in den USA leben, sind in der Lage, sich selbst zu helfen. Elektrofahrzeuge in Frankreich steht ein großer Wandel bevor. Angesichts des Drucks auf die öffentlichen Finanzen und der Notwendigkeit, den Übergang zu sauberer Mobilität zu unterstützen, leitet die Regierung eine Reform des Umweltbonus ein, die das Ende der direkten Finanzierung durch den Staat zugunsten einer an die Energiesparzertifikate (EEC). Diese strukturelle Änderung zielt darauf ab, die Attraktivität von Elektrofahrzeugen aufrechtzuerhalten und gleichzeitig das öffentliche Defizit zu verringern, da die Verkaufszahlen von emissionsfreien Modellen zurückgehen und die Haushaltskontrolle zu einem Gebot der Stunde wird. Die Besteuerung nimmt bei dieser Neuausrichtung der Fördermaßnahmen eine zentrale Rolle ein.

 

Dank dieser Reform des Umweltbonus werden die Energieversorger EDF, Engie, Total Energies und andere künftig die Finanzierung der Beihilfen übernehmen, und zwar über den Mechanismus der EWG, der sich bereits im Bereich der energetischen Renovierung bewährt hat. 

 

Dieses neue Modell, das auf dem Verursacherprinzip beruht, verspricht, den Umweltbonus tugendhafter und für einige Haushalte potenziell vorteilhafter zu machen, wirft aber gleichzeitig Fragen über seine Auswirkungen auf die Strom- und Kraftstoffpreise auf.

Inhaltsverzeichnis

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Warum wird sich der Umweltbonus ab dem 1. Juli 2025 ändern?

Der Umweltbonus, ein Eckpfeiler der Politik zur Förderung der Elektromobilität in Frankreich, erfährt ab dem 1. Juli 2025 eine wichtige Wende. Diese Änderung erfolgt vor dem Hintergrund starker Haushaltszwänge, da der Staat mit einem geschätzten Staatsdefizit von 5,1 % des BIP im Jahr 2025 konfrontiert ist und der für den Umweltbonus vorgesehene Betrag bereits zu Beginn des Jahres fast aufgebraucht war.

 

Um die Förderung der Elektrifizierung des Fahrzeugbestands aufrechtzuerhalten, ohne die öffentlichen Finanzen zu belasten, hat die Regierung beschlossen, die Regelung grundlegend zu reformieren, insbesondere im Hinblick auf ihre steuerlichen Auswirkungen und die Umweltbesteuerung.

  • Änderung der Finanzierung: Der Umweltbonus wird nicht mehr direkt aus dem Staatshaushalt finanziert, sondern von den Energieversorgern (EDF, Engie, TotalEnergies usw.) über den Mechanismus der Energieeinsparzertifikate (EEC).

  • Angezeigtes ZielReduzierung der Belastung des Staatshaushalts und Verstetigung der Unterstützung für den Kauf von Elektrofahrzeugen, während die Energieversorger dazu angehalten werden, ihre gesetzlichen Verpflichtungen zur Energieeinsparung zu erfüllen.

  • Aufrechterhaltung der Hilfe: Die Förderung des Kaufs verschwindet nicht, sondern wird zu einem standardisierten, EWG-fähigen Vorgang nach dem Vorbild der Zuschüsse für die energetische Renovierung von Wohnungen.

Diese Umstellung spiegelt den Willen wider, den Energiewandel zu konsolidieren und gleichzeitig die Finanzierung an die aktuellen wirtschaftlichen Realitäten anzupassen. Die Haushalte können also weiterhin Unterstützung erhalten, aber die Rechnung wird nun von den Akteuren des Energiesektors getragen.

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Wer kann nach der Reform noch vom Umweltbonus profitieren?

Ab dem 1. Juli 2025 wird sich der Umweltbonus grundlegend ändern, aber er wird nicht verschwinden. Die Reform zielt darauf ab, die Unterstützung für die Elektrifizierung des Fahrzeugbestands zu gewährleisten und gleichzeitig die Finanzierung vom Staat über die Energiesparzertifikate (CEE) auf die Energieversorger zu verlagern.

Dies hat direkte Auswirkungen auf die Förderfähigkeit und die Höhe der Fördermittel und führt wichtige steuerliche Änderungen für das Fördersystem für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen ein:

 

  • Einfache und mittlere Haushalte Haushalte in den ersten Einkommensdezilen (insbesondere bis zum sechsten oder sogar achten Dezil, je nach Familienzusammensetzung) haben weiterhin Vorrang. Sie erhalten eine erhöhte Förderung von bis zu 4.200 Euro für den Kauf eines neuen Elektrofahrzeugs.

  • Andere Einkommensarten Die Höhe des Zuschusses ist auf 3 100 Euro festgelegt, aber immer noch innerhalb bestimmter Obergrenzen für den Fahrzeugpreis.

  • Bedingungen für die Förderfähigkeit Die Förderung ist weiterhin an die Einhaltung von Umweltkriterien (CO2-Wert des Fahrzeugs) und an einen gedeckelten Kaufpreis gebunden, der nach den geltenden Vorschriften in der Regel um die 47 000 Euro liegt.

  • Soziales Leasing Die Sozialleasingregelung, die den Zugang zu einem neuen Elektrofahrzeug ab 100 Euro pro Monat ermöglicht, wird beibehalten, aber eingeschränkt. Ab Juli 2025 wird eine Quote von 50 000 Fahrzeugen eingeführt, danach wird die Förderung ausgesetzt.


Achtung, das neue System hängt nun von der Quote der verfügbaren EWG ab, die von den Energieversorgern ausgestellt werden: Die Förderung ist also nicht mehr vom Staat garantiert und könnte ausgesetzt werden, wenn die Quoten erschöpft sind. Es ist daher ratsam, vor einem Kauf regelmäßig seine Berechtigung und den Status der Umschläge zu überprüfen.

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Wie hoch sind die neuen Beträge für den Umweltbonus im Jahr 2025?

Bisher wurde von der Regierung noch keine offizielle Änderung der Tabelle für den Umweltbonus angekündigt. Die seit Anfang des Jahres geltenden Beträge bleiben daher vorbehaltlich eventueller späterer Haushaltsanpassungen weiterhin gültig. Der Umweltbonus, der Teil der Umweltbesteuerung ist, ist Privatpersonen vorbehalten, die ein neues Elektrofahrzeug kaufen oder leasen, sofern der Kaufpreis (inkl. Steuern) 47.000 € nicht übersteigt und das Fahrzeug strenge Umweltkriterien erfüllt.

Hier sind die wichtigsten Beträge des Umweltbonus für den Kauf eines neuen Elektrofahrzeugs im Jahr 2025 :

  • 4 000 € : für ein steuerliches Referenzeinkommen (RFR) pro Anteil von bis zu 16.300 €.

  • 3 000 € Für ein RFR zwischen 16.301 € und 26.200 €.

  • 2 000 € : bei einem RFR über 26.200 €.

Für Einwohner der überseeischen Departements gilt ein Aufschlag von 1.000 €, wenn das Fahrzeug dort mindestens sechs Monate nach dem Erwerb gefahren wird.
Der Umweltbonus ist nunmehr strikt auf Privatpersonen beschränkt, da Unternehmen und Selbstständige seit 2024 keinen Anspruch mehr darauf haben. Nutzfahrzeuge, Zweiräder, Vierräder und Elektrofahrräder sind seit Ende 2024 ebenfalls von der Regelung ausgeschlossen.


Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Höhe des Umweltbonus vom steuerlichen Referenzeinkommen des Haushalts und der Erfüllung der Umweltkriterien abhängt, wobei der Fahrzeugpreis auf 47 000 € begrenzt ist.

Wie werden die Energieversorger den Umweltbonus mit den Energiesparzertifikaten finanzieren?

Bisher wurde die Finanzierung des Umweltbonus für den Kauf von Elektrofahrzeugen hauptsächlich aus dem Staatshaushalt bestritten. Ab dem 1. Juli 2025 ändert sich die Lage jedoch: Die Regierung will nun die Energieversorger über das System der Energiesparzertifikate (CEE) eine zentrale Rolle spielen lassen.

Diese Änderung soll die Kontinuität des Umweltbonus gewährleisten und gleichzeitig die öffentliche finanzielle Belastung verringern.

Prinzip der Energiesparzertifikate (EEC) :

Energielieferanten sind gesetzlich verpflichtet, Energiesparmaßnahmen durchzuführen oder zu finanzieren, wodurch sie verwertbare Zertifikate erhalten.

Neuer Finanzierungshebel :

Ab dem 1. Juli 2025 kann ein Teil dieser EEGs zur Unterstützung des Umweltbonus mobilisiert werden, wodurch die Finanzierungsbasis erweitert wird, ohne ausschließlich von öffentlichen Geldern abhängig zu sein.

Vorteile für Akteure und Nutzer :

  • Für Energieversorger :
    • einen Teil ihrer gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen, indem sie ihre Energiesparmaßnahmen aufwerten.

    • Stärkung ihres Images als Akteur, der sich für die Energiewende und saubere Mobilität einsetzt.

    • Von einer besseren Sichtbarkeit und Möglichkeiten für Partnerschaften mit der Automobilbranche und staatlichen Stellen profitieren.


Für Unternehmen :

  • Zugang zu einem dauerhaften Fördersystem für Elektromobilität haben, das die Entwicklung sauberer Fahrzeugflotten fördert und so die Betriebskosten und die Umweltbelastung senkt.CO2-Fußabdruck ihrer Aktivitäten.

  • Von einem besseren Markenimage profitieren, indem sie sich einem umweltbewussten Ansatz verschreiben, der bei Kunden, Partnern und Investoren aufgewertet wird.

  • Von einem stabilen und anreizorientierten regulatorischen Umfeld profitieren, das Investitionen in nachhaltige Mobilitätslösungen und Energieeinsparungen in größerem Maßstab erleichtert.

  • Teil einer kollektiven Dynamik zur Verringerung der CO₂-Emissionen werden, was zur Erreichung ihrer Ziele im Bereich der gesellschaftlichen Verantwortung (CSR) und zur Erlangung von Umweltzertifizierungen beitragen kann.



Für Privatpersonen :

  • Von einem erleichterten und dauerhaften Zugang zum Umweltbonus profitieren, ohne dass die direkten Steuern erhöht werden.

  • Von einem dynamischen Markt mit einem immer breiteren Angebot an förderfähigen Elektrofahrzeugen profitieren.

 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Finanzierung des Umweltbonus durch die EWG ab Sommer 2025 eine wichtige Neuerung darstellt, die einen Meilenstein in der Mobilisierung öffentlicher und privater Akteure zur Beschleunigung der Einführung von Elektrofahrzeugen markiert.

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Wird der Umweltbonus zu höheren Strom- oder Kraftstoffpreisen führen?

Die für den 1. Juli 2025 geplante Reform des Umweltbonus wirft berechtigte Fragen zu ihren potenziellen Auswirkungen auf die Kaufkraft der Haushalte auf, insbesondere über die Strom- und Kraftstoffpreise.

Von nun an wird die Finanzierung der Förderung für den Kauf von Elektrofahrzeugen nicht mehr aus dem Staatshaushalt erfolgen, sondern über den Mechanismus der Energiesparzertifikate (CEE) von den Energieversorgern getragen werden.



  • Eine Verlagerung der Last auf die Energieversorger : Unternehmen wie EDF, Engie oder TotalEnergies müssen die Kosten für den Umweltbonus tragen und erhalten im Gegenzug Zertifikate, mit denen sie ihre gesetzlichen Verpflichtungen zur Senkung des Energieverbrauchs erfüllen können.

  • Risiko, dass sich dies auf die Rechnungen auswirkt : Während der EEG-Mechanismus bereits andere Maßnahmen wie die energetische Sanierung finanziert hat, schließt er die Möglichkeit nicht völlig aus, dass die Versorger diese Kosten je nach Wettbewerbsdruck und Tarifregulierung ganz oder teilweise auf die Strom- oder Kraftstoffpreise abwälzen.

  • Offizielles Stabilitätsziel Der Staat zeigt den Willen, die Unterstützung für den Energiewandel aufrechtzuerhalten, ohne das öffentliche Defizit zu erhöhen, aber es bleibt abzuwarten, wie der Energiemarkt auf diese neue finanzielle Belastung reagieren wird und wie die potenziellen steuerlichen Auswirkungen gehandhabt werden.

  • Zu beobachtende Auswirkungen auf die Verbraucher Die Haushalte sollten jedoch wachsam bleiben, was mögliche zukünftige Anpassungen betrifft, insbesondere vor dem Hintergrund der Volatilität der Energiepreise.

 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Reform des Umweltbonus bei ihrem Inkrafttreten nicht zu einem direkten Anstieg der Strom- oder Kraftstoffpreise führt, aber sie könnte die Preise indirekt beeinflussen, wenn die Energieversorger beschließen, diese neuen Verpflichtungen auf die Rechnungen der Verbraucher abzuwälzen. Der Preisentwicklung in den kommenden Monaten sollte daher besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Zusammenfassung der Änderungen der neuen Formel für den Umweltbonus

AspektVor dem 1. Juli 2025Ab dem 1. Juli 2025
Art der FinanzierungDirekte staatliche Finanzierung über den öffentlichen HaushaltFinanzierung durch Energieversorger über Energiesparzertifikate (EEC)
Beteiligte AkteureRegierung (Finanzministerium)Energieversorger (EDF, Engie, TotalEnergies usw.)
Höhe des BonusStaatlich festgelegt nach progressiven Tarifen je nach EinkommenBeträge beibehalten, aber über EEC finanziert, mit Prioritäten für einkommensschwache Haushalte
Bedingungen für die FörderfähigkeitUmweltkriterien und PreisobergrenzenBeibehaltung der Kriterien, mit Kontrolle der verfügbaren EWG-Quoten
Auswirkungen auf HaushalteStaatlich garantierte HilfeBeihilfe abhängig von EWG-Quoten, daher potenziell aussetzbar, wenn die Quoten ausgeschöpft sind
ZieleDirekte Unterstützung für den Kauf von ElektrofahrzeugenVerringerung des Staatsdefizits, Verstetigung der Maßnahme, Rechenschaftspflicht der Energieversorger
Finanzielle AuswirkungenVollständig öffentliche finanzielle BelastungBelastung wird auf die Energieversorger übertragen, Risiko einer möglichen Weitergabe an die Strom-/Brennstoffpreise
Zusätzliche VorkehrungenBetreutes Sozialleasing mit erweiterten HilfenSozialleasing wird beibehalten, aber auf eine Quote von 50.000 Fahrzeugen beschränkt

Schlussfolgerung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Umweltbonus in Frankreich ab dem 1. Juli 2025 eine große Reform erfährt, bei der seine Finanzierung vom Staat über die Energiesparzertifikate (EEC) auf die Energieversorger übertragen wird. Diese Umwandlung zielt darauf ab, die Unterstützung für den Kauf von Elektrofahrzeugen beizubehalten und gleichzeitig die Belastung des öffentlichen Haushalts vor dem Hintergrund erheblicher finanzieller Zwänge zu verringern. Die Regelung bleibt vor allem für einkommensschwache und mittlere Haushalte zugänglich, wobei die Förderbeträge je nach Einkommen angepasst werden und die Einhaltung strenger Umweltkriterien vorausgesetzt wird. Die Reform verspricht zwar ein tugendhafteres und nachhaltigeres Modell, wirft aber auch Fragen zu möglichen indirekten Auswirkungen auf die Strom- und Kraftstoffpreise auf, was die Verbraucher dazu veranlasst, die Preisentwicklungen weiterhin aufmerksam zu verfolgen.

 

 

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Theo Guibout

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