Elektrofahrzeuge und Besteuerung: Trumpf im PLF 2026

Am 14. Oktober 2025 wurde der Entwurf des Haushaltsgesetzes (PLF) für 2026 vorgelegt, der die Begrünung des Fahrzeugparks entschieden beschleunigt. Unter den Leitmaßnahmen blieb die höhere Besteuerung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren nicht unbemerkt: Bis 2028 könnte der CO₂-Malus für bestimmte schwere Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß 100.000 € übersteigen ... das ist viel teurer als ein neues Elektrofahrzeug!
Wenn Sie noch von der Notwendigkeit überzeugt werden mussten, Ihren Fuhrpark auf Elektrofahrzeuge umzustellen, gibt es jetzt keine Zweifel mehr.
Erfahren Sie mehr über die neuen Steuermaßnahmen und wie Sie diese mit Beev effektiv antizipieren können, um Ihre Energiewende abzusichern.

Inhaltsverzeichnis

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BMW iX2 eDrive20

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46 990 €

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453 €

Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 478 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 8.6 sec

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 30 min

Cupra Tavascan VZ

Katalogpreis

46 990 €

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602 €

Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 517 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 5.6 Sek.

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 28 min

VinFast VF 8 Plus Extended Range

Katalogpreis

51 490 €

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473 €

Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 447 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 5.5 Sek.

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Mini Countryman E

Katalogpreis

41 330 €

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Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 462 km

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fiat e ducato profil

Fiat E-Ducato 79 kWh

Katalogpreis

63 240 €

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988 €

Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 283 km

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 78 min

fiat e scudo profil

Fiat E-Scudo 50 kWh

Katalogpreis

0 €

(ohne Bonus)

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645 €

Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 220 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 12.1 sec

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 26 min

mercedes esprinter fourgon gris

Mercedes eSprinter Kastenwagen 35 kWh

Katalogpreis

75 972 €

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655 €

Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 153 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 11 trocken

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citroen e berlingo van 3/4

Citroën ë-Berlingo Van 50 kWh

Katalogpreis

40 440 €

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599 €

Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 275 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 9.7 sec

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Hyundai Inster Standard Range

Katalogpreis

25 000 €

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298 €

Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 300 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 11.7 sec

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 29 min

Opel Frontera 44 kWh

Katalogpreis

29 000 €

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Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 305 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 12.1 sec

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 32 min

Alpine A290 Electric 180 PS

Katalogpreis

38 700 €

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Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 380 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 7.4 sec

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 33 min

Fiat Grande Panda 44 kWh

Katalogpreis

24 900 €

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LLD ab

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Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 320 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 12 Sek.

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 32 min

BMW i5 Touring eDrive40

Katalogpreis

0 €

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Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 560 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 6.1 sec

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Tesla Model 3 Große Autonomie Antrieb

Katalogpreis

44 990 €

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499 €

Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 702 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 5.3 sec

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 20 min

Mercedes EQE 300

Katalogpreis

69 900 €

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Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 647 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 7.3 sec

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 33 min

BMW i4 eDrive35

Katalogpreis

57 550 €

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LLD ab

607 €

Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 483 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 6 Sek.

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 32 min

Renault 4 E-Tech 40kWh 120hp

Katalogpreis

29 990 €

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448 €

Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 322 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 9.2 sec

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 32 min

Citroën ë-C4 54 kWh

Katalogpreis

35 800 €

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Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 415 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 10 Sek.

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 29 min

Volvo EX30 Single Motor ER

Katalogpreis

43 300 €

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436 €

Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 480 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 5.3 sec

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 28 min

Volkswagen iD.3 Pro S

Katalogpreis

42 990 €

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Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 549 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 7.9 Sek.

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 30 min

Der Rechtsrahmen und die Ambitionen zur Begrünung

Vorgestellt am 14. Oktober 2025, der Haushaltsgesetzentwurf (PLF) für 2026 ist Teil eines bewussten Weges zur ökologischen Transformation. Nach mehreren Jahren mit Maßnahmen, die auf die Haushalte abzielten, stellt die Exekutive nun die Unternehmensflotten und die Kraftfahrzeugbesteuerung in den Mittelpunkt ihrer Strategie zur Dekarbonisierung. Der Text ist um ein Leitprinzip herum aufgebaut: das Greening beschleunigen des Fahrzeugbestands bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung eines ausgeglichenen Haushalts.

Greening als Strukturprinzip der Kfz-Steuer

Die Besteuerung 2026 bestätigt die grüne Wende, die in den vorherigen Haushalten eingeleitet wurde. Die Regierung verfolgt die Logik eines verstärkten Preissignals: Anreize für Elektroautos, Bestrafung von Verbrennungsmotoren.
So ist die neue Skala des malus CO₂ erstreckt sich nun bis 2028, wobei die Obergrenze auf 100 000 €Dies ist ein symbolischer Betrag, der die Absicht widerspiegelt, die Fahrzeuge mit den höchsten Emissionen schrittweise auszuschließen.
Parallel dazu zielt die Beibehaltung der Beihilfen für die Elektrifizierung von Firmenflotten in Form von beschleunigten Abschreibungen oder gezielten Boni darauf ab, die Unternehmen bei ihrer Energiewende. Das Greening wird somit zu einem zentralen steuerlichen Hebel, der sowohl Anreize als auch Abschreckung bietet.

Eine ökologische Steuer unter Haushaltszwang

Diese grüne Ausrichtung ist zwar ein ökologischer Imperativ, aber auch vor dem Hintergrund angespannter öffentlicher Finanzen zu sehen. Der PLF 2026 sucht nach einem Gleichgewicht zwischen ehrgeizigen Klimazielen und der Notwendigkeit neuer Einnahmen, um die Prioritäten des Staates zu finanzieren (insbesondere Verteidigung, Energiewende und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit).
Die historisch gesehen beitragsabhängige Kfz-Steuer bleibt also ein zweischneidiges Schwert: einerseits ein Instrument für den ökologischen Wandel, andererseits eine unverzichtbare Finanzierungsquelle.
In diesem Spannungsfeld bewegt sich das Projekt 2026: Die Umweltbesteuerung soll zu einem Motor des Übergangs werden, ohne die Tragfähigkeit des Haushalts zu gefährden.

Die Erhöhung der Steuern auf Verbrennungsfahrzeuge

Der Entwurf des Haushaltsgesetzes für 2026 (PLF 2026) markiert eine neue Etappe in der Umweltbesteuerung von Kraftfahrzeugen. Getreu der seit 2020 verfolgten Logik der Begrünung erhöht die Regierung den Druck auf Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren, indem sie sowohl die malus CO₂ und der Gewichtsmalus.

Diese Maßnahmen, von denen einige bis 2028 gelten werden, sollen der Branche Sichtbarkeit verleihen und gleichzeitig den Übergang zu Antriebe mit geringem CO2-Fußabdruck.

CO₂-Malus: neue Schwellenwerte und Obergrenzen

Der PLF 2026 ergänzt die bereits für 2026 und 2027 festgelegte CO₂-Malusregelung durch die Einführung des Tarif 2028. Diese Skala ist nun im Gesetz verankert (Artikel 13) und basiert auf der WLTP-Methode, die den Marktteilnehmern einen nachvollziehbaren Dreijahrespfad bietet.

  • 2026: Einstiegsschwelle von 108 g/km, Obergrenze von 80.000 €.
  • 2027: Schwellenwert bei 103 g/km, Höchstgrenze auf 90.000 € erhöht.
  • 2028: Schwellenwert auf 98 g/km gesenkt, Rekordgrenze von 100.000 € ab 187 g/km.

Dieser Pfad spiegelt den Willen wider, den Kauf von Fahrzeugen mit hohen Emissionen wirtschaftlich abzuschrecken und den Markt auf Modelle mit niedrigen Emissionen auszurichten.

CO₂-Malus: neue Schwellenwerte und Obergrenzen

CO2 (g/km)Beträge bis zum 31. Dezember 2025 (€)Beträge am 1. Januar 2026 (€)Beträge am 1. Januar 2027 (€)Beträge am 1. Januar 2028 (€)
> 98---0
98---50
99---75
100---100
101---125
102---150
103--50170
104--75190
105--100210
106--125230
107--150240
108-50170260
109-75190280
110-100210310
111-125230330
112-150240360
11350170260400
11475190280450
115100210310540
116125230330650
117150240360740
118170260400818
119190280450898
120210310540983
1212303306501 074
1222403607401 172
1232604008181 276
1242804508981 386
1253105409831 504
1263306501 0741 629
1273607401 1721 761
1284008181 2761 901
1294508981 3862 049
1305409831 5042 205
1316501 0741 6292 370
1327401 1721 7612 544
1338181 2761 9012 726
1348981 3862 0492 918
1359831 5042 2053 119
1361 0741 6292 3703 331
1371 1721 7612 5443 552
1381 2761 9012 7263 784
1391 3862 0492 9184 026
1401 5042 2053 1194 279
1411 6292 3703 3314 543
1421 7612 5443 5524 818
1431 9012 7263 7845 105
1442 0492 9184 0265 404
1462 3703 3314 5436 126
1472 5443 5524 8186 637
1482 7263 7845 1057 248
1492 9184 0265 4047 959
1503 1194 2795 7158 770
1513 3314 5436 1269 681
1523 5524 8186 63710 692
1533 7845 1057 24811 803
1544 0265 4047 95913 014
1554 2795 7158 77014 325
1564 5436 1269 68115 736
1574 8186 63710 69217 247
1585 1057 24811 80318 858
1595 4047 95913 01420 569
1605 7158 77014 32522 380
1616 1269 68115 73624 291
1626 63710 69217 24726 302
1637 24811 80318 85828 413
1647 95913 01420 56930 624
1658 77014 32522 38032 935
1669 68115 73624 29135 346
16710 69217 24726 30237 857
16811 80318 85828 41340 468
16913 01420 56930 62443 179
17014 32522 38032 93545 990
17115 73624 29135 34648 901
17217 24726 30237 85751 912
17318 85828 41340 46855 023
17420 56930 62443 17958 134
17522 38032 93545 99061 245
17624 29135 34648 90164 356
17726 30237 85751 91267 467
17828 41340 46855 02370 578
17930 62443 17958 13473 689
18032 93545 99061 24576 800
18135 34648 90164 35679 911
18237 85751 91267 46783 022
18340 46855 02370 57886 133
18443 17958 13473 68989 244
18545 99061 24576 80092 355
18648 90164 35679 91195 466
18751 91267 46783 02298 577
18855 02370 57886 133100 000
18958 13473 68989 244100 000
19061 24576 80090 000100 000
19164 35679 91190 000100 000
19267 46780 00090 000100 000
193 und +70 00080 00090 000100 000

Zu beachten ist, dass der Schwellenwert für den Malus von 113 g/km (im Jahr 2025) auf 98 g/km im Jahr 2028 sinkt, was einer Senkung um 15 g in drei Jahren entspricht.

Bei diesem Tempo könnte ein großer Teil der kompakten Verbrennungsmodelle bis zum Ende des Jahrzehnts steuerlich unvorteilhaft werden!

Malus nach Gewicht

Eine weitere wichtige Maßnahme ist die Senkung des Schwellenwerts für die gewichtsabhängige Kfz-Malus auf 1 500 kg ab dem 1. Januar 2026 (von derzeit 1 600 kg). Diese Maßnahme, die bereits im Rahmen des FDP 2025 verabschiedet wurde, wird im FDP 2026 fortgeführt. Der Gesetzentwurf sieht außerdem die Fortsetzung der je nach Motorisierung geltenden Abschläge vor.

Quelle: Artikel 13 des Haushaltsgesetzentwurfs 2026 / Regierungsseite

Datum der 1ʳᵉ ZulassungMikro-HybridNicht aufladbarer HybridPlug-in-HybridElektrischWasserstoff
2022 oder 2023KeineKeineBefreiungBefreiungBefreiung
2024100 kg100 kgBefreiungBefreiungBefreiung
01/01/2025 - 30/06/2026100 kg100 kg200 kg*BefreiungBefreiung
01/07/2026 - 31/12/2026100 kg100 kg200 kg*600 kgBefreiung
2027Keine100 kg200 kg*600 kgBefreiung
Ab dem 01.01.2028Keine100 kg200 kg*600 kg600 kg

Aufhebung der Deckelung der Kumulierung CO₂ + Gewicht

Der PLF 2026 nimmt auch die Abschaffung der Deckelung zwischen CO₂-Malus und Gewichts-Malus ab 2028 vor.
Diese Entwicklung wird es ermöglichen, dass sich diese beiden Steuern unbegrenzt addieren können, wodurch das Preissignal für schwere und leistungsstarke Verbrennungsfahrzeuge verstärkt wird.

Ein 2 Tonnen schwerer SUV mit Benzinmotor und einem Ausstoß von 190 g/km könnte beispielsweise über 120.000 € an Steuern einbringen!

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Anreize und Schutz für Elektrofahrzeuge

Im Rahmen des Finanzplans 2026 wird die Begrünung der Fahrzeugflotten durch Maßnahmen verstärkt, die direkt auf Elektro- und Wasserstofffahrzeuge abzielen. Wie in Artikel 13 des Gesetzentwurfs betont wird, besteht das Ziel darin, "die Begrünung des Landverkehrs fortzusetzen, indem die verschiedenen Anreize mobilisiert und in einen mehrjährigen Pfad eingebettet werden, der in der Lage ist, Verhaltensänderungen zu begleiten und allen Akteuren Sichtbarkeit zu verleihen".

Verbesserung der steuerlichen Kohärenz für Elektrofahrzeuge

Zwei technische Anpassungen sind vorgesehen, um zu verhindern, dass Elektrofahrzeuge durch die derzeitigen Regeln benachteiligt werden:

  • Administrative Leistung von elektrischen Nutzfahrzeugen und schweren Nutzfahrzeugen: Der Artikel besagt, dass es darum geht, "die Modalitäten zur Berechnung der administrativen Leistung von elektrischen Nutzfahrzeugen und schweren Nutzfahrzeugen anzupassen, um zu vermeiden, dass sie dazu führen, dass diese Fahrzeuge gegenüber ihren mit einem Verbrennungsmotor ausgestatteten Pendants benachteiligt werden".
  • Jährliche Lenkungsabgabe ("Greening-Steuer" oder "LOM-Steuer"): Die Einbeziehung von leichten elektrischen Nutzfahrzeugen, die allein aufgrund des Gewichts ihrer AkkuDie von der Kategorie N1 auf die Kategorie N2 angehobenen Emissionswerte werden es den Betreibern von gewerblichen Fuhrparks ermöglichen, ihre Umweltziele zu erreichen.

Diese Änderungen sollen sicherstellen, dass saubere Fahrzeuge wettbewerbsfähig bleiben, und ihre Einführung in Firmenflotten fördern.

Sonderabzug für saubere schwere Lastkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge

Die Einrichtung von Sonderabzug Steuer auf emissionsfreie Fahrzeuge, die ausschließlich mit Strom oder Wasserstoff betrieben werden, neu ausgerichtet. Artikel 13 besagt, dass diese Maßnahme "die Kohärenz der Anreize für die Anschaffung der umweltfreundlichsten schweren Nutzfahrzeuge und sauberen Fahrzeuge mit dem Ziel der Reduzierung der Emissionen aus dem Straßenverkehr stärkt, indem die Anreize auf die Motoren mit den höchsten Treibhausgasemissionen konzentriert werden".

Diese Maßnahme :

  • Konzentriert die Steuervorteile auf die umweltfreundlichsten Motorisierungen.
  • Verhindert eine Destabilisierung von Unternehmen, die bereits an Übernahmeprojekten beteiligt sind, durch ein auf den 1. Januar 2027 verschobenes Inkrafttreten, wodurch "eine ausreichende Rechtssicherheit gewährleistet wird und die betroffenen Unternehmen sich anpassen können".
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Welche Auswirkungen hat der PLF 2026 auf gewerbliche Flotten?

Der Finanzplan 2026 bringt mehrere direkte Auswirkungen auf Unternehmen mit sich, die Fahrzeugflotten verwalten, insbesondere in Bezug auf Steuern, Kosten und strategische Planung.

Höhere Steuern für umweltschädliche Flotten

Für Unternehmen, die die Greening-Quoten nicht erfüllen, wird die Besteuerung verschärft. Bestehende Regelungen, wie der CO₂-Malus, der Gewichtsmalus und die jährliche Schadstoffsteuer, werden in einen mehrjährigen Pfad bis 2028 eingebunden. Dieser Ansatz zielt darauf ab, :

  • Über klare Anreize verfügen, um den Übergang zu Fahrzeugen mit geringeren Emissionen zu beschleunigen.
  • Finanzielle Bestrafung von schweren oder stark emittierenden Flotten.

Höhere Besitzgebühren für umweltschädliche Fahrzeuge

Die Gesamtsteuerkosten Emissionen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor oder schweren Nutzfahrzeugen werden aufgrund der kumulierten Maluszahlungen und der jährlichen Steuern steigen. Dies wirkt sich direkt auf die Gesamtbetriebskosten (TCO) von Fahrzeugen aus und verstärkt den wirtschaftlichen Anreiz, auf Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeuge umzusteigen.

Notwendigkeit, die Erneuerung hin zu Elektrofahrzeugen zu antizipieren

Flottenmanager müssen die Erneuerung ihrer Fahrzeuge anhand von Greening-Kriterien planen. Die schrittweise Einführung von Elektro- oder Wasserstofffahrzeugen ermöglicht :

  • Die Gesamtsteuerkosten der Flotte zu senken.
  • Von den bis 2028 verfügbaren Steuerfreibeträgen und -erleichterungen zu profitieren.
  • Die Flotte mit den Zielen der Energiewende und der Nachhaltigkeit in Einklang zu bringen.

Bedeutung der Steuerung durch Schlüsselindikatoren

Um Entscheidungen zu optimieren, müssen Unternehmen ihre Flotten mithilfe präziser Indikatoren steuern:

  • Gesamtbetriebskosten (TCO) : beinhaltet Steuern, Kraftstoff/Energie, Wartung und Abschreibung.
  • Gewicht der Fahrzeuge : Auswirkungen auf den Gewichtsmalus und den Energieverbrauch.
  • CO₂- und Schadstoffemissionen : bestimmen die Berechtigung zur Inanspruchnahme von Steuererleichterungen und -anreizen.

Eine genaue Überwachung dieser Indikatoren hilft, Kosten zu minimieren, Anreize zu maximieren und die Einhaltung von Vorschriften langfristig zu sichern.

Antizipatorische Strategien und Empfehlungen

Um Ihren Übergang zu einer umweltfreundlicheren Flotte abzusichern und Ihre Kosten zu optimieren, ist eine proaktive Strategie unerlässlich. Hier sind die wichtigsten Maßnahmen, die Sie in Betracht ziehen sollten:

1. Führen Sie Steuersimulationen durch

Beurteilen Sie die kombinierten Auswirkungen der CO₂-Malus und der Gewichts-Malus auf die in Betracht gezogenen Modelle. Verwenden Sie Simulationstools wie Beev, um verschiedene Fahrzeuge und Konfigurationen vor dem Kauf zu vergleichen. Auf diese Weise können Sie die steuerlichen Gesamtkosten vorhersehen und die günstigsten Entscheidungen priorisieren.

2. Priorisieren Sie die Anschaffung von "ökoskorpierten" und leichten Elektrofahrzeugen

Bevorzugen Sie Modelle, die von maximalen Steuerbefreiungen oder -erleichterungen profitieren, insbesondere :

  • Ökoskorpierte Elektrofahrzeuge, um von der vollständigen Befreiung bis 2028 zu profitieren.
  • Leichte Modelle, um den Malus auf das Gewicht zu beschränken.

Dieser Ansatz hilft Ihnen, die Steuerlast zu minimieren und den CO2-Fußabdruck Ihrer Flotte zu verringern.

3. Seien Sie wachsam bei Optionen und Ausstattungen

Einige Optionen können das Fahrzeug schwerer machen und den Gewichtsmalus erhöhen. Prüfen Sie die Auswahl an Ausstattungsmerkmalen sorgfältig und identifizieren Sie diejenigen, die einen echten funktionalen Nutzen bringen und gleichzeitig mit Ihren Greening-Zielen vereinbar sind.

4. Studieren Sie die Neukonfiguration der Flotte

Bringen Sie Ihre Flotte nach Ihren Bedürfnissen ins Gleichgewicht :

  • Mix aus kleinen EVs, elektrischen Nutzfahrzeugen und geteilten Fahrzeugen.
  • Anpassung der Volumina, um das Durchschnittsgewicht der Fahrzeuge zu begrenzen und die steuerlichen Gesamtkosten zu optimieren.

Dieser Ansatz ermöglicht es Ihnen, betriebliche Leistung und gesetzliche Auflagen miteinander in Einklang zu bringen.

5. Verwenden Sie zuverlässige Indikatoren

Verfolgen Sie Ihre Fahrzeuge regelmäßig mithilfe von Schlüsselindikatoren :

  • Steuerliche Kosten (CO₂-Malus, Gewichtsmalus, jährliche Steuern)
  • Kosten für Aufladen und Energie
  • Abschreibung und Gesamtbetriebskosten

Diese Daten helfen Ihnen, die finanziellen Auswirkungen zu messen und Ihre Anschaffungsentscheidungen fundiert anzupassen.

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6. Kommunizieren Sie intern

Informieren Sie Ihre Teams über die steuerlichen und ökologischen Auswirkungen von Fahrzeugen :

  • Nehmen Sie die Entscheidungen der Endnutzer vorweg.
  • Fördern Sie verantwortungsbewusste Verhaltensweisen, die mit Ihren Greening-Zielen in Einklang stehen.

Eine klare Kommunikation maximiert die Akzeptanz des Plans und sichert den Übergang Ihrer Flotte zu sauberen Fahrzeugen.

Zwischen einer Verschärfung der Malus-Regelung für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor und gezielten Anreizen für Elektrofahrzeuge bestätigt der PLF 2026, dass die Kfz-Steuer ein zentraler Hebel für den Energiewandel ist. Es ist höchste Zeit, die Elektrifizierung Ihres Fuhrparks vorwegzunehmen, um Ihre Kosten und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu optimieren!



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Cécile Avouac

Ich bin seit mehreren Jahren auf grüne Mobilität umgestiegen und biete Beratung und Analysen rund um Elektrofahrzeuge und Ladestationen an. Mein Ziel ist es, Unternehmen bei einer effizienten und nachhaltigen Energiewende zu unterstützen.

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