Das Aper-Gesetz verpflichtet zu Schattenplätzen mit Ladestationen, was Ihr Unternehmen wissen muss

Ist Ihr Unternehmen bereit für die elektrische Revolution? Mit dem exponentiellen Wachstum von ElektroautosDie Ladeinfrastruktur wird zu einer wichtigen strategischen Herausforderung. Um diesen Übergang zu begleiten, hat die APER-Gesetz schreibt vor, dass Unternehmen auf Parkplätzen mit einer Fläche von mehr als 1.500 m² Photovoltaikanlagen mit Ladestationen installieren müssen. Diese Maßnahme soll die Einführung von Ladestationen beschleunigen und gleichzeitig die Erzeugung erneuerbarer Energie durch Photovoltaikpaneele.

Aber was sind konkret die Verpflichtungen für Unternehmen? Welche Arten von Parkplätzen sind betroffen und welche Fristen müssen eingehalten werden? Wie kann man über die gesetzlichen Auflagen hinaus diese Verpflichtung in eine Chance umwandeln, um seine Energiekosten zu optimieren und sein Umweltengagement aufzuwerten? Und schließlich: Welche finanziellen Hilfen gibt es, um die Umsetzung zu erleichtern?'Installation von Ladestationen und die Investitionsrendite maximieren?

 

In diesem Artikel entschlüsseln wir im Detail die Anforderungen des APER-Gesetzes, die Vorteile von Photovoltaik-Schattenspendern und die wichtigsten Schritte, um die Einhaltung der Vorschriften in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten.

Inhaltsverzeichnis

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Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 478 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 8.6 sec

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 30 min

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Reichweite (WLTP) : 517 km

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Reichweite (WLTP) : 447 km

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Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 462 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 8.6 sec

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Fiat E-Ducato 79 kWh

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Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 283 km

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 78 min

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Fiat E-Scudo 50 kWh

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Reichweite (WLTP) : 220 km

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Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 153 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 11 trocken

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Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 275 km

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Hyundai Inster Standard Range

Katalogpreis

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Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 300 km

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Opel Frontera 44 kWh

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Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 305 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 12.1 sec

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 32 min

Alpine A290 Electric 180 PS

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Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 380 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 7.4 sec

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 33 min

Fiat Grande Panda 44 kWh

Katalogpreis

24 900 €

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Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 320 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 12 Sek.

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 32 min

BMW i5 Touring eDrive40

Katalogpreis

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Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 560 km

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Tesla Model 3 Große Autonomie Antrieb

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Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 702 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 5.3 sec

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 20 min

Mercedes EQE 300

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Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 647 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 7.3 sec

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 33 min

BMW i4 eDrive35

Katalogpreis

57 550 €

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Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 483 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 6 Sek.

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Renault 4 E-Tech 40kWh 120hp

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Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 322 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 9.2 sec

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Citroën ë-C4 54 kWh

Katalogpreis

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Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 415 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 10 Sek.

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 29 min

Volvo EX30 Single Motor ER

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Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 480 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 5.3 sec

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 28 min

Volkswagen iD.3 Pro S

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42 990 €

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Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 549 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 7.9 Sek.

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 30 min

Wie wäre es, wenn Sie photovoltaische Sonnenkollektoren installieren?

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Die Verpflichtung von Unternehmen zu Schattenplätzen mit Ladestationen verstehen

Warum ist diese Regelung für Unternehmen verbindlich?

Diese Vorschriften sind für Unternehmen aus mehreren grundlegenden Gründen erforderlich. Zunächst einmal ist sie Teil des größeren Rahmens der Energiewende und des Kampfes gegen den Klimawandel. Das Hauptziel besteht darin, die Entwicklung der Elektromobilität in Frankreich zu beschleunigen, indem Elektrofahrzeuge für Mitarbeiter und Besucher von Unternehmen praktischer und zugänglicher gemacht werden.

 

Die Mobilitätsorientierungsgesetz (LOM) hat sich ehrgeizige Ziele gesetzt, darunter das Ziel, bis 2030 70% Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeuge in Unternehmensflotten zu erreichen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es entscheidend, das Ladenetzwerk zu verdichten, insbesondere an Arbeitsplätzen, an denen Fahrzeuge über längere Zeiträume abgestellt werden.

 

Darüber hinaus soll diese Regelung den wachsenden Bedürfnissen der Besitzer von Elektrofahrzeugen gerecht werden. Da die Zahl der Elektrofahrzeuge auf den Straßen schnell steigt, ist es notwendig geworden, eine Ladeinfrastruktur angemessen, um dieses Wachstum zu unterstützen und mehr Menschen zu ermutigen, sich für Elektrofahrzeuge zu entscheiden.

 

Schließlich versucht die Regierung durch die Auferlegung dieser Verpflichtungen für Unternehmen, den Privatsektor direkt in den Übergang zu einer nachhaltigeren Mobilität einzubeziehen. Dadurch werden nicht nur die Kosten für die Ladeinfrastruktur zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor aufgeteilt, sondern die Unternehmen werden auch dazu ermutigt, eine aktive Rolle bei der Reduzierung der verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen zu spielen.

Welche Sektoren und Arten von Standorten sind von dieser Verpflichtung betroffen?

Diese Verpflichtung betrifft ein breites Spektrum an Branchen und Standorttypen und spiegelt den Willen des Gesetzgebers wider, den Zugang zu Ladestationen in allen Arbeits- und Geschäftsräumen zu verbreiten.

 

Erstens sind alle Nichtwohngebäude mit Parkplätzen mit mehr als 20 Stellplätzen betroffen. Dies schließt eine Vielzahl von Sektoren wie Industrie, Dienstleistungen und Handel ein. Auch Dienstleistungs- und Industriebetriebe sowie Standorte mit Publikumsverkehr unterliegen dieser Verpflichtung.

 

Konkret werden Einkaufskomplexe und Kinos in den Vorschriften explizit erwähnt. Diese Orte, die eine große Anzahl von Besuchern anziehen und oft über große Parkplätze verfügen, sind besonders für die Installation von Ladestationen vorgesehen.

 

Für Außenparkplätze gilt ab einer Fläche von 1.500 m² eine zusätzliche Verpflichtung. Diese Parkplätze müssen nicht nur mit Ladestationen, sondern auch mit Photovoltaik-Schattenspendern ausgestattet sein, wodurch die Erzeugung erneuerbarer Energie mit der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge kombiniert wird.

 

Es ist wichtig zu beachten, dass die spezifischen Verpflichtungen je nach mehreren Kriterien variieren können:

 

  • Das Datum der letzten Baugenehmigung für das Gebäude
  • Die Größe des Parkplatzes
  • Die Anzahl der Einwohner des Stadtgebiets, in dem sich der Standort befindet

 

Für neue Gebäude, deren Baugenehmigung nach dem 11. März 2021 eingereicht wurde, ist die Verpflichtung beispielsweise strenger, wobei eine Vorrüstung für 20% der Parkplätze erforderlich ist.

 

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle neuen und bestehenden Parkplätze mit mehr als 20 Stellplätzen mit mindestens einer Ladestation ausgestattet sein, wobei die Anforderungen für größere Parkplätze steigen.

 

Diese weitreichenden Vorschriften sollen eine breite und einheitliche Abdeckung mit Ladeinfrastruktur gewährleisten und so die Einführung von Elektrofahrzeugen in allen Wirtschaftssektoren und für alle Arten von Nutzern, seien es Angestellte, Kunden oder Besucher, erleichtern.

Welche Vorteile hat die Einrichtung von Schattenplätzen mit Ladestationen für Unternehmen?

Eine umweltfreundliche Lösung, die das Markenimage Ihres Unternehmens verbessert

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Durch die Einführung dieser Technologie können Unternehmen ihr umweltbewusstes Image erheblich stärken. Durch die Installation von Photovoltaik-Schattenspendern mit Ladestationen demonstrieren Unternehmen ein konkretes Engagement für die Energiewende und nachhaltige Mobilität. Diese Initiative positioniert das Unternehmen als modernen und proaktiven Akteur im Kampf gegen den Klimawandel.

 

Diese umweltfreundliche Vorgehensweise wird von Kunden und Partnern, die immer umweltbewusster werden, besonders geschätzt. Sie ermöglicht es, sich von der Konkurrenz abzuheben und eine umweltbewusste Kundschaft anzuziehen. Darüber hinaus stärkt dieses sichtbare Engagement das Zugehörigkeitsgefühl der Mitarbeiter zu einem verantwortungsbewussten Unternehmen, was die Arbeitgebermarke verbessern und die Einstellung von Talenten erleichtern kann.

Geringere Energiekosten durch integrierte Sonnenkollektoren

Die Integration von Solarmodulen in Parkschattierungen bietet eine bedeutende Möglichkeit zur Senkung der Energiekosten für das Unternehmen. Mit dieser Lösung wird vor Ort grüner Strom erzeugt, der zur Versorgung von Ladestationen sowie für den sonstigen Energiebedarf des Unternehmens genutzt werden kann.

 

Durch die Kopplung von Ladestationen mit Solarmodulen können Unternehmen ihren Energieverbrauch optimieren und ihre Abhängigkeit vom herkömmlichen Stromnetz verringern. Diese Autonomie Eine partielle Energieversorgung spart nicht nur langfristig Geld, sondern sichert auch gegen Schwankungen der Strompreise ab.

 

Darüber hinaus kann die überschüssig produzierte Energie an das Netz weiterverkauft werden, wodurch eine zusätzliche Einnahmequelle für das Unternehmen geschaffen wird. Obwohl die Anfangsinvestitionen beträchtlich sein können, führen die Einsparungen bei den Betriebskosten der Fahrzeugflotte und beim Gesamtenergiebedarf des Unternehmens langfristig zu einer attraktiven Investitionsrendite.

Vorschriften und Fristen: Was sagt das Aper-Gesetz zu Photovoltaik-Schattenspendern?

Das am 10. März 2023 verabschiedete APER-Gesetz schreibt vor, dass dieInstallation von Photovoltaik-Schattenspendern auf Parkplätzen im Freien mit einer Fläche von mehr als 1 500 m2 , die mindestens die Hälfte ihrer Fläche abdecken. Diese Verpflichtung gilt für alle Arten von Außenparkplätzen, ob privat oder öffentlich, einschließlich der Parkplätze von Unternehmen, Bahnhöfen, Flughäfen, Supermärkten und Einkaufszentren.

Die
Dekret Nr. 2024-1023 legt fest, wie die betroffenen Flächen berechnet werden und welche Ausnahmen möglich sind. Diese Maßnahme soll die Entwicklung der Solarenergie fördern und die Energiewende in Frankreich beschleunigen.

Welche Fristen und Kriterien für die Einrichtung sind für Unternehmen verbindlich?

Art des Parkplatzes Größe / Verwaltung Frist für die Einhaltung der Vorschriften
Neue Parkplätze oder Parkplätze mit Beantragung einer Städtebaugenehmigung nach dem 10. März 2023 Alle Arten Sofortige Verpflichtung
Bestehende Parkplätze mit Konzession oder Delegation öffentlicher Dienstleistungen Vor dem 1. Juli 2026 abgeschlossener Vertrag 1. Juli 2026
Bestehende private Parkplätze Nach dem 1. Juli 2026 abgeschlossener Vertrag 1. Juli 2028
Fläche ≥ 10.000 m² 1. Juli 2026
Ausnahmen Fläche zwischen 1.500 m² und 10.000 m² 1. Juli 2028
Parkplätze, die von Bäumen beschattet werden oder sich in einem Schutzgebiet befinden Nicht betroffen

Welche Sanktionen drohen bei Nichteinhaltung der neuen Regeln?

Die Nichteinhaltung der Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Schattenspendern kann zu erheblichen Geldstrafen führen. Bei Parkplätzen mit einer Fläche von weniger als 10.000 m2 kann die Geldstrafe bis zu 20.000 Euro betragen, bei Parkplätzen mit einer Fläche von 10.000 m2 oder mehr kann sie bis zu 40.000 Euro betragen.

 

Diese Sanktionen können jedes Jahr verlängert werden, bis die Konformität des Parkplatzes hergestellt ist. Darüber hinaus können von den zuständigen Behörden Rechtsmittel eingelegt werden, um die Einhaltung der Vorschriften zu erzwingen. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Sanktionen nicht für neue Parkplätze mit einer Fläche von weniger als 1.500 m2 oder für bereits überdachte Parkplätze gelten.

Aspekt Details
Finanzielle Sanktionen für Parkplätze < 10 000 m² Bis zu 20.000 Euro
Finanzielle Sanktionen für Parkplätze ≥ 10.000 m² Bis zu 40.000 Euro
Häufigkeit der Sanktionen Jährlich verlängerbar bis zur Erfüllung der Anforderungen
Zusätzliche rechtliche Maßnahmen Mögliche Rechtsmittel der Behörden, um die Einhaltung der Vorschriften zu erzwingen
Ausnahmen - Neue Parkplätze < 1.500 m²
- Bereits überdachte Parkplätze
Anwendung von Sanktionen Ab Nichteinhaltung der gesetzlich festgelegten Fristen

Finanzierung Ihrer Projekte für Schattenboxen und Ladestationen

Projekte für Photovoltaik-Schattierungen und Ladestationen profitieren 2025 von zahlreichen Finanzhilfen. Für Schattenspender bietet der Staat Prämien zwischen 100€ und 300€ pro kWp, je nach installierter Leistung, für Anlagen bis 100 kWp. Die Regionen bieten ebenfalls Zuschüsse an, wie in der Region Île-de-France, wo die Finanzierung bis zu 50% des Betrags inkl. MwSt. oder exkl. MwSt. betragen kann, mit einer Obergrenze von 300.000€.

 

Bei Ladestationen deckt die ADVENIR-Prämie bis zu 50% der Kosten ab, wobei je nach Nutzung maximal 9 000€ pro Ladestation gezahlt werden können. Darüber hinaus bieten einige Regionen wie Okzitanien bis zu 3.000€ pro Ladestation für Unternehmen.

Beispiel für eine Berechnung

Installation von Photovoltaik-Schattierungen

Ein Unternehmen errichtet eine photovoltaische Beschattung von 80 kWp. Die staatliche Unterstützung liegt zwischen 100€ und 300€ pro kWp je nach installierter Leistung.

  • Wenn das Unternehmen eine Unterstützung von 200€ pro kWp : 80 kWp × 200€ = 16.000€ an staatlicher Unterstützung.
  • Wenn sie sich in Île-de-France und sein Projekt kostet 200.000€ INKL. STEUERNDie Region finanziert 50% des Betrags inkl. MwSt., oder 100 000€, aber mit einer Obergrenze von 300 000€Dies wird hier respektiert.


Summe der möglichen Zuschüsse: 16.000€ (Staat) + 100.000€ (Region) = 116.000€

Installation von Ladestationen

Ein Unternehmen installiert 3 Ladestationen für ihre Angestellten. Jeder Kiosk kostet 15 000€.

Die ADVENIR-Prämie deckt 50% der Kosten pro Kiosk, mit einem Maximum von 9 000€ :

    • 50% von 15.000€ = 7.500€ (unter der Obergrenze von 9.000€, daher berücksichtigt)
    • ADVENIR-Gesamthilfe : 3 × 7 500€ = 22 500€


In
Okzitanieneine zusätzliche Hilfe von 3.000€ pro Kiosk möglich ist :

      • 3 × 3 000€ = 9 000€


Summe der möglichen Hilfen: 22 500€ (ADVENIR) + 9 000€ (Region) = 31 500€

Wie können Sie von Steuergutschriften und regionalen Zuschüssen profitieren?

Um in den Genuss von Steuergutschriften und regionalen Zuschüssen zu kommen, ist es wichtig, dass Sie Ihr Projekt gut planen. Prüfen Sie zunächst Ihre Förderfähigkeit bei den zuständigen Stellen wie der ADEME oder Ihrem Regionalrat. Bei Photovoltaik-Beschattungen sollten Sie sich vergewissern, dass Ihr Projekt die spezifischen Kriterien erfüllt, wie z. B. eine Mindestleistung von 10 kWp in der Region Île-de-France.

 

Achten Sie bei den Ladestationen darauf, dass Ihre Installation den geltenden Normen entspricht und von einem Fachmann mit EBI-Zertifizierung durchgeführt wird. Halten Sie die erforderlichen Unterlagen bereit, einschließlich detaillierter Kostenvoranschläge, Rechnungen und Zahlungsnachweise. Vergessen Sie nicht, sich nach regionalspezifischen lokalen Fördermitteln zu erkundigen, da diese von Gebiet zu Gebiet stark variieren können.

Wie rüsten Sie Ihr Unternehmen richtig mit Schattenspendern und Ladestationen aus?

Um Ihr Unternehmen richtig mit Photovoltaik-Schattenspendern und Ladestationen auszustatten, sollten Sie zunächst Ihren spezifischen Bedarf ermitteln. Bestimmen Sie die Anzahl der aufzuladenden Elektrofahrzeuge und die voraussichtliche Nutzungshäufigkeit. Wählen Sie Photovoltaikanlagen, die der Fläche Ihres Parkplatzes entsprechen, wobei Sie gemäß dem APER-Gesetz eine Abdeckung von mindestens 50% des Parkplatzes anstreben sollten. Entscheiden Sie sich bei den Ladestationen für eine angemessene Leistung, in der Regel zwischen 7,4 kW und 22 kW für ein effizientes Aufladen. Ziehen Sie die Installation von Ladestationen in Betracht, die mit verschiedenen Arten von Steckern kompatibel sind, um eine maximale Kompatibilität mit den Fahrzeugen Ihrer Mitarbeiter und Besucher zu gewährleisten.

Nach welchen Kriterien wählt man einen zuverlässigen Anbieter aus?

Bei der Auswahl eines zuverlässigen Anbieters von PV-Beschattungen und Ladestationen sind mehrere wesentliche Kriterien zu berücksichtigen. Achten Sie zunächst darauf, dass das Unternehmen die erforderlichen Zertifizierungen besitzt, insbesondere die IRVE-Qualifikation für die Installation von Ladestationen. Die Erfahrung und der Ruf des Anbieters sind ebenfalls entscheidend; achten Sie auf positive Kundenbewertungen und solide Referenzen in diesem Bereich. Ein vertrauenswürdiger Anbieter sollte seine Produkte und Dienstleistungen transparent machen und einen reaktionsschnellen und kompetenten Kundensupport bieten. Bevorzugen Sie Unternehmen, die eine Komplettlösung anbieten, von der anfänglichen Bewertung bis zur Wartung nach der Installation, mit flexiblen Vertragsoptionen, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Die finanzielle Stabilität des Anbieters ist ein Zeichen dafür, dass er seinen Verpflichtungen langfristig nachkommen kann. Achten Sie schließlich darauf, dass der Anbieter die geltenden Normen einhält und solide Garantien für seine Geräte und Anlagen bietet.


Wenden Sie sich an Beev, um Hilfe bei Ihrem
Installation von Photovoltaikanlagen oder Installation von Ladestationen für Gewerbetreibende. Beev zeichnet sich durch seinen schlüsselfertigen Ansatz, sein System der umgekehrten Auktionen, um die besten Marktpreise zu erzielen, und seine persönliche Betreuung mit einer 10-jährigen Garantie aus. Ihr Fachwissen und ihr Engagement für maßgeschneiderte Lösungen machen sie zu einem bevorzugten Partner für Unternehmen, die sich mit Photovoltaik-Dächer und Ladestationen ausstatten möchten.

Schlussfolgerung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das APER-Gesetz einen bedeutenden Schritt in Richtung Energiewende darstellt, indem es Unternehmen einen starken Anreiz bietet, sich mit Photovoltaik-Schattendächern und Ladestationen auszustatten. Die Pflichten, Fristen und Vorteile dieser Regelung zu verstehen, ist für jedes betroffene Unternehmen von entscheidender Bedeutung.

 

Angesichts der Komplexität dieser Projekte ist es sinnvoll, sich an einen vertrauenswürdigen Partner wie Beev zu wenden. Sein Fachwissen, sein schlüsselfertiger Ansatz und seine maßgeschneiderten Lösungen werden Ihnen helfen, sich in diesem neuen Rechtsrahmen sicher zu bewegen und diese Verpflichtung in eine Chance für nachhaltige Entwicklung und Kosteneinsparungen umzuwandeln.

Bild von Imane BENSALAH
Imane BENSALAH

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