Ökologischer Malus 2028, eine angekündigte Steuerrevolution
Eine Obergrenze von 100.000 €: noch nie da gewesen
Die Regierung hat einen beispiellosen Steuerpfad für die nächsten drei Jahre bestätigt. Vor einigen Tagen berichteten wir über den ökologischer Malus im Jahr 2026. In diesem Artikel erinnerten wir daran, dass der Höchstbetrag des Malus heute 70.000 € beträgt. Im Jahr 2026 wird sie auf 80.000 €, im Jahr 2027 auf 90.000 € und im Jahr 2028 auf 100.000 € steigen. Dieser Anstieg um 30.000 € in nur drei Jahren entspricht einem Anstieg um mehr als 40 %.
Was bedeutet das konkret?
Ab 2028 unterliegt jedes neue Fahrzeug, das 188 Gramm CO2 pro Kilometer oder mehr ausstößt, diesem maximalen Malus von 100.000 €. Viele Mittel- und Oberklasse-SUVs sowie Nutzfahrzeuge, die von Unternehmen eingesetzt werden, überschreiten diesen Grenzwert deutlich.
Ein allmählicher, aber unaufhaltsamer Weg
Die Entwicklung des ökologischen Malus beschränkt sich nicht auf die Erhöhung der Obergrenze. Auch die Auslöseschwelle, d. h. das Emissionsniveau, ab dem ein Fahrzeug besteuert wird, sinkt regelmäßig. Der Grenzwert liegt 2025 bei 113 g/km CO2-Emissionen, sinkt 2026 auf 108 g/km, 2027 auf 103 g/km und 2028 auf 98 g/km, was 15 g/km in den letzten drei Jahren entspricht.
Diese schrittweise Entwicklung bedeutet, dass ein immer größerer Anteil der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor betroffen sein wird. Selbst Einstiegsmodelle, die als sparsam gelten, werden besteuert. So wird beispielsweise ein Dacia Sandero mit einem CO2-Ausstoß von 122 g/km ab 2028 mit einem Malus von mehr als 1.000 € belegt. Für Firmenflotten, die aus Dutzenden oder Hunderten von Fahrzeugen bestehen, sind die Auswirkungen auf das Budget beträchtlich.
Sowohl 2025 als auch 2028 bleibt der Mindestbetrag der Maluszahlung bei 50 €. Der Unterschied liegt in der Auslöseschwelle: 98 g/km im Jahr 2028 anstelle der derzeitigen 113 g/km. Auch wenn dieser Betrag im Einzelnen anekdotisch erscheinen mag, zeugt er dennoch von einem klaren politischen Willen: Verbrennungsfahrzeuge systematisch teurer zu machen als elektrische Alternativen.
Konkrete Auswirkungen auf Unternehmensflotten: Werden Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor zu teuer sein?
Immer niedrigere Auslöseschwellen
Wir haben gesehen, dass die Auslöseschwellen in Zukunft immer niedriger sein werden. Für Flottenmanager stellt sich nicht mehr die Frage, ob die Malus-Regelung ihr Budget belastet, sondern wie stark sie es belasten wird. Mit einem Schwellenwert, der um 5 Gramm pro Jahr sinkt, wird praktisch kein Verbrennungsfahrzeug wird bis 2028 nicht besteuert werden.
Diese Tatsache zwingt dazu, die Anschaffungsstrategie völlig neu zu überdenken. Ein Fahrzeug, das heute mit einem "akzeptablen" Malus gekauft wird, wird 2028 signifikant mehr kosten. Umgekehrt bedeutet das Aufschieben einer Investition in Elektrofahrzeuge, dass man bestimmte steuerliche Mehrkosten für Verbrennungsmotoren in Kauf nimmt.
Die Abschaffung der Obergrenze für die Kumulierung von Maluszahlungen
Der Entwurf des Haushaltsgesetzes 2026 führt eine besonders belastende Maßnahme ein: die Abschaffung der Obergrenze für die Kumulierung von Maluszahlungen ab 2028. Bisher durfte selbst dann, wenn ein Fahrzeug sowohl dem CO2-Malus als auch dem Gewichtsmalus (der ab 2026 für Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 1500 kg gilt) unterlag, der insgesamt gezahlte Betrag die Obergrenze des CO2-Malus nicht überschreiten, d. h. 70.000 € im Jahr 2025.
Ab 2028 fällt dieser Schutz weg. Ein schweres Fahrzeug mit hohem Schadstoffausstoß kann also 100.000 € CO2-Malus und mehrere hundert Euro Gewichtsmalus kumulieren. Bei einigen gewerblichen Fahrzeugen, wie z. B. Nutzfahrzeugen, könnte die Steuerrechnung am Ende sogar den ursprünglichen Kaufpreis übersteigen.
Diese Maßnahme zielt ausdrücklich auf schwere und stark emittierende Fahrzeuge ab, eine Kategorie, in die viele Modelle fallen, die für berufliche Tätigkeiten genutzt werden.
Steuern auf Gebrauchtwagen: eine neue Herausforderung
Auch wenn diese Steuer vor allem Privatpersonen betrifft, ist sie dennoch wichtig zu berücksichtigen. Ab 2026 werden nach 2015 zugelassene Fahrzeuge, die bei ihrer Erstzulassung von Befreiungen profitiert hatten, beim Wiederverkauf mit einem Malus belegt.
Für Unternehmen, die langfristig leasen mit Kaufoption oder ihre Fahrzeuge regelmäßig auf dem Gebrauchtwagenmarkt weiterverkaufen, bedeutet diese Entwicklung einen zusätzlichen Kostenfaktor bei der Berechnung der Gesamtbetriebskosten.
Elektrofahrzeuge als Lösung zur Vermeidung einer Kostenexplosion
Die vollständige Befreiung vom CO2-Malus
Angesichts dieser Steuerinflation für Verbrennungsmotoren erscheinen Elektrofahrzeuge als die offensichtliche Lösung, um das Budget zu schonen. Zur Erinnerung: Elektrofahrzeuge 100 % sind vollständig von der CO2-Malusabgabe befreit. Diese Befreiung ist bis mindestens 2028 garantiert, was einen erheblichen Vorteil darstellt. Für jedes Elektrofahrzeug in der Flotte können mehrere hundert Euro beim Kauf gespart werden.
In Bezug auf den Gewichtsmalus wird auch bei Elektrofahrzeugen ein Abschlag von 600 kg gewährt, um die Masse der Batterien zu berücksichtigen. Dadurch bleiben die meisten Elektromodelle unter dem Grenzwert von 1.500 kg.
Eine langfristig optimierte TCO
Über die Vermeidung des ökologischen Malus hinaus bietet die Elektrifizierung einer Flotte nachhaltige wirtschaftliche Vorteile. Die Gesamtbetriebskosten (TCO) Emissionen eines Elektrofahrzeugs werden über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren systematisch niedriger als die eines vergleichbaren Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor.
Die Einsparungen verteilen sich auf mehrere Posten:
- Die Energiekosten werden im Vergleich zu fossilen Brennstoffen um 60 bis 70 % gesenkt.
- Die Wartung wird mit weniger Verschleißteilen vereinfacht (kein Ölwechsel, keine Filter usw.).
- Die Versicherung ist aufgrund des geringeren Brandrisikos oft günstiger
- Es gibt eine Befreiung oder Ermäßigung der Steuer auf Firmenfahrzeuge
Gut zu wissen: Für ein Unternehmen mit einer Flotte von 100 Fahrzeugen kann der Umstieg auf Elektrofahrzeuge jährliche Einsparungen von mehr als 500.000 € bedeuten.
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Die Prüfung Ihres aktuellen Bestandes
Der erste Schritt, um sich gelassen auf das Jahr 2028 vorzubereiten, ist eine umfassende Prüfung Ihrer aktuellen Flotte. Dieses muss Folgendes identifizieren:
- Fahrzeuge, die bis 2028 erneuert werden sollen, und ihre Gefährdung durch die künftige Malusregelung
- Die tatsächliche Nutzung jedes Fahrzeugs (tägliche Kilometerleistung, typische Fahrten, Bedarf an Autonomie...)
- Elektrofahrzeuge, die mit jeder identifizierten beruflichen Nutzung kompatibel sind
- Der Bedarf an Ladeinfrastruktur an Standorten
Anhand dieser Analyse kann ein realistischer und budgetierter Übergangsplan erstellt werden, der die dringendsten und kosteneffizientesten Ersetzungen priorisiert. Einige Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß, die 2027 oder 2028 erneuert werden müssen, stellen vorrangige Kandidaten für einen früheren Umstieg auf Elektrofahrzeuge dar.
Progressive Erneuerungsstrategie
Der Übergang muss nicht unbedingt abrupt sein. Ein schrittweises Vorgehen ermöglicht es, die Investitionen zu glätten und die Teams bei diesem Wechsel zu unterstützen. Die von uns empfohlene Strategie besteht darin, sich zunächst ein Ziel von mindestens 50% bis 70% Elektrofahrzeugen zu setzen. In der Regel stellen Manager und Managerinnen zuerst die Fahrzeuge der Geschäftsleitung und der Vertriebsmitarbeiter um, die hauptsächlich Fahrten in der Stadt und im Umland durchführen. Diese Nutzungsprofile sind besonders gut für Elektrofahrzeuge geeignet und ermöglichen eine schnelle Kapitalisierung der Einsparungen.
Das mittelfristige Ziel ist 100 % Elektrofahrzeuge für alle Dienstwagen, wobei der Umfang bis 2028 schrittweise ausgeweitet wird. Bei einer Flotte von 50 Fahrzeugen mit einer durchschnittlichen Erneuerung über vier Jahre kann eine Verzögerung des Übergangs um ein Jahr zusätzliche Steuerkosten in Höhe von 500.000 bis 1 Million Euro bedeuten. Der schrittweise Ansatz muss daher um einen präzisen Aktionsplan mit ehrgeizigen Zwischenzielen und klaren Abwägungen darüber, welche Fahrzeuge vorrangig ersetzt werden sollen, herum aufgebaut werden.
Die Ladeinfrastruktur
Der Übergang zu Elektrofahrzeugen beschränkt sich nicht auf den Ersatz von Autos. Sie erfordert eine geeignete Infrastruktur und leistungsfähige Überwachungsinstrumente.
Die Einrichtung von Ladestationen an den Standorten des Unternehmens ist eine unumgängliche Investition. Diese Ladestationen ermöglichen es den Mitarbeitern, ihre Fahrzeuge während der Arbeitszeit aufzuladen, wodurch die verfügbare Reichweite optimiert und der Bedarf an öffentlichen, manchmal teureren Ladestationen verringert wird.
Bei der Dimensionierung dieser Infrastruktur muss das Wachstum des Kraftwerksparks antizipiert werden. Es empfiehlt sich, von Anfang an eine Kapazität zu installieren, die etwas über dem unmittelbaren Bedarf liegt, um kurzfristig teure Verstärkungsarbeiten zu vermeiden.
Die Steuerungsinstrumente
Steuerungsinstrumente sind die andere Säule eines effektiven Flottenmanagements für Elektroautos. Diese Lösungen ermöglichen :
- den Energieverbrauch jedes Fahrzeugs in Echtzeit verfolgen
- Kosten optimieren, indem Sie das Aufladen auf Nebenzeiten legen
- Wartungsbedarf durch vorausschauende Diagnosen voraussehen
- Analyse der tatsächlichen Nutzung und Identifizierung von Optimierungsmöglichkeiten
Diese Echtzeittransparenz verwandelt das Flottenmanagement in einen Hebel zur kontinuierlichen Optimierung, wo bei Flotten mit Verbrennungsmotoren eine hauptsächlich administrative und buchhalterische Überwachung erforderlich ist.
Beev: Ihr Partner für einen erfolgreichen Übergang zur Elektrizität
Angesichts der Dringlichkeit, die durch die Entwicklung des ökologischen Malus und das geplante Ende des Verbrennungsmotors geschaffen wurde, begleitet Beev Unternehmen bei ihrem Übergang zur Elektromobilität. Unsere Expertise deckt die gesamte Wertschöpfungskette ab:
Ein umfassender Katalog von Elektrofahrzeugen
Geeignet für alle beruflichen Zwecke ist unser Elektroauto-Katalog bietet Fahrzeuge an, die den spezifischen Anforderungen jeder Funktion in Ihrem Unternehmen gerecht werden. Von Stadtautos über Nutzfahrzeuge bis hin zu Fahrzeugen der Oberklasse - unsere umfassende Marktkenntnis ermöglicht es uns, Ihnen die Modelle mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis für jeden identifizierten Zweck zu empfehlen.
Umfassende Begleitung bei der Installation von elektrischen Ladestationen
Diese Begleitung erfolgt von der Machbarkeitsstudie bis zur Inbetriebnahme der Fahrzeuge. Wir kümmern uns um die technischen, administrativen und finanziellen Aspekte, um Ihnen eine schlüsselfertige Ladeinfrastruktur zu bieten, die auf Ihre aktuellen und zukünftigen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Wir kümmern uns um das gesamte Projekt, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Fortschrittliche Steuerungsinstrumente
Unser Flottenmanagementlösung gibt Ihnen einen vollständigen Überblick über den Verbrauch in Echtzeit. Sie erleichtert Ihnen die tägliche Verwaltung Ihrer Elektroflotte im Alltag und ermöglicht es Ihnen, die erzielten Einsparungen genau zu messen.
Schlussfolgerung
Der ökologische Malus 2028 markiert einen entscheidenden Wendepunkt in der Geschichte der beruflichen Mobilität in Frankreich. Mit einer neuen Obergrenze von 100.000 € und Auslöseschwellen, die nun fast alle Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor betreffen, kippt die wirtschaftliche Gleichung endgültig zugunsten von Elektrofahrzeugen.
Für Flottenmanager stellt sich nicht mehr die Frage, ob sie auf Elektroautos umsteigen sollen, sondern wie schnell sie den Übergang vollziehen sollen, um die Kosten zu optimieren und die Geschäftskontinuität zu wahren. Unternehmen, die den Umstieg bereits jetzt planen, haben einen klaren Wettbewerbsvorteil, sowohl in finanzieller Hinsicht als auch in Bezug auf das Markenimage und die Attraktivität.
Wenn Sie sich dafür entscheiden, sich von Experten für Elektromobilität begleiten zu lassen, verwandeln Sie diesen gesetzlichen Zwang in eine Chance zur Optimierung und Modernisierung Ihres Fuhrparks.
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