Startseite > Ladestationen > Beev Care: Eine Garantie für Ihre Ladestation
Mit Beev Care erhalten Sie ein umfassendes Garantieangebot für Ihre Ladestation.

Bei Beev Care kümmert sich unser Team um Ihre Ladestation bis ins kleinste Detail, damit Sie sich ganz beruhigt zurücklehnen können!
Unser Team geht auf Ihre Bedürfnisse ein und bietet Ihnen maßgeschneiderte Unterstützung, eine persönliche Erfahrung!
Für alle Arten von Problemen im Zusammenhang mit Ihrem LadestationUnser Kundenservice ist verfügbar und bereit, Ihre Fragen zu beantworten!
Wenn Sie die Beev Care Garantie abschließen, erhalten Sie mehr als nur eine Garantie: Sie erhalten Seelenfrieden. Hier ist der Grund, warum unsere Garantie das Beste für Sie und Ihre Ladestation ist :

Eine Garantie von 2 Jahre wird auf Ladestationen angebotenSie erhalten schnelle Hilfe, Effizienz, Qualität und Langlebigkeit des Produkts.

Beev Care deckt Probleme ab, die durch unsachgemäße Verwendung oder natürlichen Verschleiß Ihres Kioskgeräts entstehen. So können Sie Ihr Produkt mit unserem Beistand bei unvorhergesehenen Ereignissen vertrauensvoll nutzen.

Die Beev Care-Garantie sorgt dafür, dass beschädigte Geräte schnell ersetzt werden, damit Sie Ihr Leben wieder sorgenfrei genießen können.

Wir reparieren oder ersetzen Ihre Ausrüstung, um Ihren Terminal vor Feuer, Sturm oder Überschwemmungen zu schützen.

Unsere Beev-Experten stehen Ihnen mit technischer Unterstützung zur Seite, sei es bei Fragen zur Nutzung oder bei komplexeren technischen Problemen.

Mit 7€ oder 10€ pro Monat inkl. SteuernSie werden...
Eine Frage zu Beev Care? Vielleicht haben wir haben sie bereits beantwortet beantwortet!
Die Verpflichtungsdauer Ihres Vertrags beträgt eine Dauer von mindestens einem Jahr. Ab dem 13. Monat sind Sie nicht mehr verpflichtet, die Kündigung wird in dem Monat wirksam, der auf Ihre Anfrage folgt.
Weitere Informationen finden Sie in den allgemeine Geschäftsbedingungen von Beev Care.
Das Beev Care-Angebot richtet sich nur an Privatpersonen mit einer installierten Ladestation in Einfamilienhaus.
Das Beev Care-Abonnement kostet nur 7€ oder 10€ pro Monat inkl. Steuern.
Sie können sich jederzeit für Beev Care anmelden. Klicken Sie einfach auf die Schaltfläche "Ich abonniere", die Sie zu einem Anmeldeformular zurückführt, das Sie ausfüllen müssen.
Die Zahlung des Beev Care-Abonnements erfolgt per monatlichem SEPA-Lastschriftverfahren und wird von der Firma GoCardLess für eine sichere Datenverarbeitung durchgeführt. Die Rechnung wird Ihnen anschließend per E-Mail zugesandt.
Gut zu wissen: Die Beev Care-Garantie deckt keine mutwilligen Beschädigungen ab.
Für weitere Informationen können Sie die allgemeine Geschäftsbedingungen von Beev Care.
Wenn Ihr Gerät ausfällt, wird unser Team unsere IRVE-zertifizierte Installateure von Ladestationen (Infrastructure de Recharge de Véhicule Électrique).
Für weitere Informationen können Sie die allgemeine Geschäftsbedingungen von Beev Care.
Ein Franchise ohne Umwege und Überraschungen :
50 €
Einbehaltene Selbstbeteiligung bei Reparaturmaßnahmen
200 €
Einbehaltene Franchise bei Ersatzintervention
Installation mit 6-monatiger Garantie.
Deckt keine Verschleißschäden ab.
Installation 1 Jahr Garantie (Beev care)
Installation 2 Jahre Garantie (Beev care +)
Wenn Sie sich für Beev Care entscheiden, erhalten Sie eine verlängerte Garantie, die Ihre Investition in Ladestationen besser schützt, ohne dass Sie befürchten müssen, dass die Garantie aus Gründen wie Verschleiß in Frage gestellt wird.
Wenn Sie sich für Beev Care entscheiden, erhalten Sie eine um ein weiteres Jahr verlängerte Garantie, die Ihre Investition in Ladestationen besser schützt, ohne dass Sie befürchten müssen, dass die Garantie aus Gründen wie menschlichem Versagen oder Vandalismus in Frage gestellt wird.
Wenn Sie sich für Beev Care entscheiden, erhalten Sie eine verlängerte Garantie, die Ihre Investition in Ladestationen besser schützt, ohne dass Sie befürchten müssen, dass die Garantie aus Gründen wie Verschleiß in Frage gestellt wird.
Im Rahmen unseres Beev Care-Angebots können wir eine exklusive Mobilitätsgarantie zur Garantieverlängerung anbieten, die nur auf ausdrücklichen Wunsch der Kunden erhältlich ist.
Zusendung einer Beev-Karte, die der Klient nach seinen eigenen Vorstellungen laden kann
Mittel. Geld-zurück-Garantie und Kostenübernahme bei Fehlfunktionen
(Erstattung von bis zu 25€ gegen Vorlage des Buchungsbelegs)
Wenn Sie sich für Beev Care + entscheiden, erhalten Sie eine um ein weiteres Jahr verlängerte Garantie, die Ihre Investition in Ladestationen besser schützt, ohne dass Sie befürchten müssen, dass die Garantie aus Gründen wie menschlichem Versagen oder Vandalismus in Frage gestellt wird.
Wenn Sie sich für Beev Care + entscheiden, erhalten Sie eine verlängerte Garantie, die Ihre Investition in Ladestationen besser schützt, ohne dass Sie befürchten müssen, dass die Garantie aus Gründen wie Verschleiß in Frage gestellt wird.
Im Rahmen unseres Beev Care-Angebots können wir eine exklusive Mobilitätsgarantie zur Garantieverlängerung anbieten, die nur auf ausdrücklichen Wunsch der Kunden erhältlich ist.
Zusendung einer Beev-Karte, die der Klient nach seinen eigenen Vorstellungen laden kann
Mittel. Geld-zurück-Garantie und Kostenübernahme bei Fehlfunktionen
(Erstattung von bis zu 25€ gegen Vorlage des Buchungsbelegs)
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für den Verkauf von "BeevCare".
I - Allgemeines
1 - Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend die "AGB") regeln den Abschluss und die Nutzung der "BeevCare"-Garantie (nachfolgend die "Garantie"), einer Garantie für Ladestationsinstallationen für Privatkunden (nachfolgend die "Käufer" oder der "Käufer") der Firma BEEV, einer vereinfachten Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 52.319,32 €, mit Sitz in 5 Rue Pleyel 93200 SAINT-DENIS und der Identifikationsnummer 851 682 807 R.C.S. BOBIGNY (nachfolgend der "Lieferant").
2 - Die vorliegenden AGB gelten für die Garantie unter Ausschluss aller anderen Bedingungen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Verkauf und/oder die Installation von Elektromobilitätsmaterial Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist, die unter folgender Adresse abrufbar sind: https://www.beev.co/conditions-generales-de-vente/
Die AGB sind jederzeit auf der Website https://www.beev.co/ (nachfolgend die "Website") zugänglich und haben gegebenenfalls Vorrang vor jeder anderen Version. Die AGB können dem Käufer auch auf einfache Anfrage per Telefon, E-Mail oder Post mitgeteilt werden.
3 - Jede Zeichnung der Garantie setzt die Annahme der AGB durch den Käufer voraus, und zwar unabhängig von den allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers, die unter keinen Umständen dem Lieferanten entgegengehalten werden können.
4 - Sollte eine der Klauseln der AGB nichtig sein oder aufgehoben werden, so werden die übrigen Klauseln dadurch nicht ungültig.
5 - Der Lieferant behält sich das Recht vor, die Bestellung eines Käufers abzulehnen, mit dem es einen Rechtsstreit gibt.
6 - Die Tatsache, dass der Lieferant zu einem bestimmten Zeitpunkt eine der Bestimmungen der AGB nicht anwendet und/oder sich nicht auf diese beruft, kann nicht als Verzicht auf die spätere Geltendmachung dieser AGB ausgelegt werden.
II - Gegenstand und Umfang der Garantie
1 - Die Garantie bietet dem Käufer eine zusätzliche Deckung zu den gesetzlichen Garantien, die darauf abzielt, ein ruhiges und reaktives Aufladen ihrer Ladestation zu gewährleisten.
2 - Der Käufer wird von den folgenden Deckungen profitieren:
Garantie "Verschleiß": Diese Garantie deckt alle Funktionsstörungen der Installation der Ladestation ab, die auf den normalen Verschleiß des Materials zurückzuführen sind. In diesem Fall wird der Lieferant eingreifen, um die Reparaturen durchzuführen oder die vom Verschleiß betroffenen Elemente auszutauschen.
Diese Garantie gilt nicht, wenn es sich nicht um normalen Verschleiß handelt, insbesondere nicht, wenn (i) der Käufer alle oder einen Teil der Sicherheits- und Gebrauchshinweise für die betreffenden Produkte nicht beachtet hat, (ii) der Käufer die Produkte falsch, unangemessen oder abnormal verwendet hat und (iii) die Produkte nicht ordnungsgemäß gewartet wurden.
Der Lieferant kann vom Käufer alle Belege zur Charakterisierung des Verschleißes, insbesondere der Wartung, verlangen.
Garantie "Menschliches Versagen": Diese Garantie deckt alle Funktionsstörungen ab, die auf eine falsche oder zweckentfremdete Nutzung des Materials zurückzuführen sind. Der Lieferant wird die Reparaturen durchführen oder die von der zweckentfremdeten Nutzung betroffenen Teile austauschen.
Diese Garantie gilt nicht im Falle eines vorsätzlichen oder arglistigen Fehlverhaltens des Käufers, insbesondere im Falle einer vorsätzlichen Handlung seinerseits, die er im Bewusstsein der Unvermeidbarkeit der schädlichen Folgen einer solchen Handlung begangen hat.
Der Lieferant kann vom Käufer alle Belege verlangen, die das menschliche Fehlverhalten charakterisieren.
Garantie "Vandalismus - Diebstahl": Diese Garantie deckt alle Schäden ab, die durch Diebstahl oder Vandalismus im Sinne des Strafgesetzbuches an der Ausrüstung entstehen. In diesem Fall wird der Lieferant den Ersatz der beschädigten Elemente vornehmen.
Diese Garantie gilt nur, wenn der Käufer infolge des Diebstahls oder des Vandalismus Anzeige erstattet. Der Käufer verpflichtet sich, dem Lieferanten eine solche Anzeige nachzuweisen, insbesondere durch die Übermittlung der Empfangsbestätigung oder einer Kopie der Anzeige.
Garantie "Höhere Gewalt": Diese Garantie deckt alle Schäden ab, die durch unvorhergesehene und unwiderstehliche Ereignisse entstehen, die auf höhere Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des Zivilgesetzbuches zurückzuführen sind, wie z.B. Brände, Stürme, Überschwemmungen und Terroranschläge. Der Lieferant wird eingreifen, um die Reparaturen durchzuführen oder den Austausch der aufgrund der höheren Gewalt betroffenen Elemente vorzunehmen.
Der Käufer muss dem Lieferanten in jeder Weise nachweisen, dass es sich um höhere Gewalt handelt.
3 - Der Käufer profitiert nur von den speziell abgeschlossenen Deckungen, die nur unter den beschriebenen Bedingungen anwendbar sind.
4 - Die abgeschlossene Garantie umfasst :
Unterstützung per E-Mail oder Telefon ;
Die Übernahme der Kosten für Ersatzteile oder den Austausch der Ladestation entsprechend der vom Lieferanten nach Analyse der Situation gewählten Lösung;
Die Übernahme der Reise- und Arbeitskosten für die Reparatur oder den Austausch der Ladestation.
III - Zeichnung
1 - Der Käufer kann jederzeit auf der Website einen Antrag auf Abschluss eines Garantievertrags stellen, sofern die Installation durch den Lieferanten oder einen seiner Installationspartner durchgeführt wurde. Der Kaufvertrag kann entweder durch Unterzeichnung eines von einem Vertriebsmitarbeiter des Lieferanten übermittelten Vertrags oder direkt über die Website abgeschlossen werden.
2 - Je nach Art der Installation des Käufers wird ihm der monatliche Betrag für seine Garantie vor dem Abschluss des Vertrags mitgeteilt.
3 - Sobald der Käufer die Garantie gezeichnet hat, erhält er vom Lieferanten eine schriftliche Bestätigung, die auch per E-Mail übermittelt werden kann.
4 - Bei Erstzeichnung gilt die Garantie rückwirkend ab dem Tag der Installation unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass am Tag der Zeichnung der Garantie kein von der Garantie abgedecktes Ereignis eingetreten ist.
5 - Der Käufer kann die erworbenen Optionen jederzeit ändern. Die Änderung der Optionen während der Laufzeit des Vertrags erfolgt nicht rückwirkend, sondern wird ab dem Tag wirksam, an dem der Käufer die Änderung beantragt. Im Falle einer Änderung der gebuchten Optionen gilt eine neue anfängliche Vertragslaufzeit von zwölf Monaten im Sinne von Artikel VIII.
IV - Ausübung der Garantie
1 - Im Falle einer festgestellten Fehlfunktion oder einer Situation, die unter die Garantie fällt, muss der Käufer eine Anfrage entweder per Post (5 Rue Pleyel 93200 SAINT-DENIS) oder per E-Mail ([email protected]) stellen.
Der Käufer wird von den Abteilungen des Lieferanten kontaktiert, um die Anwendbarkeit der Garantie und die anwendbaren Lösungen, Reparaturen oder den Austausch des Terminals zu prüfen. Der Lieferant kann vom Käufer zusätzliche Elemente und Unterlagen verlangen, um die Anwendbarkeit der Garantie zu belegen und um dem Lieferanten zu ermöglichen, die vom Käufer übermittelten Informationen zu bestätigen. Wird die Übermittlung von Elementen und Unterlagen, die es dem Lieferanten ermöglichen, die Anwendbarkeit der Garantie zu beurteilen, verweigert, kann die Garantie nicht in Anspruch genommen werden.
Eine spezielle Hotline ist ebenfalls von Montag bis Freitag von 9:00 bis 19:00 Uhr unter folgender Telefonnummer erreichbar: +33 7 82 96 30 40.
2 - Die Garantie unterliegt einer Selbstbeteiligung von 50 € für jede Reparatur und von 200 € für jeden Austausch von Klemmen.
3 - Ersatzteile oder eine neue Klemme können an die Adresse geliefert werden, die der Käufer bei der Zeichnung der Garantie angegeben hat. Der Lieferant ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, wenn dem Käufer hierdurch keine zumutbaren Nachteile entstehen.
4 - Die Fristen für die Lieferung der Teile, die Installation der Teile und den Austausch des Pollers werden dem Käufer je nach Verfügbarkeit der Lieferungen, der Lagerbestände oder der Verfügbarkeit des Geschäftspartners mitgeteilt und stellen lediglich Richtwerte dar.
V - Unterauftragsvergabe
1 - Der Lieferant kann die Reparaturleistungen und den Austausch von Teilen und Klemmen ganz oder teilweise an Partnerunternehmen (im Folgenden "Partner") weitervergeben, womit der Käufer ausdrücklich einverstanden ist.
2 - Das Datum der Intervention wird zwischen dem Käufer und dem Partner vereinbart.
Der Käufer verpflichtet sich, während der Intervention des Geschäftspartners anwesend zu sein. Bei Abwesenheit oder Stornierung eines vereinbarten Termins behält sich der Geschäftspartner das Recht vor, dem Käufer Reisekosten in Rechnung zu stellen, und der Lieferant behält sich das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen.
3 - Der freie Zugang zum Ort der Installation der Produkte muss dem Partner garantiert werden. Andernfalls können dem Käufer Reisekosten in Rechnung gestellt werden, wenn der Partner keinen Zugang hat.
4 - Nach Abschluss der Arbeiten wird zwischen dem Käufer und dem Geschäftspartner ein Protokoll über den Abschluss der Arbeiten unterzeichnet. Der Geschäftspartner setzt den Lieferanten hiervon in Kenntnis.
VI - Verpflichtungen des Käufers
1 - Der Käufer verpflichtet sich, den monatlichen Preis zu zahlen.
2 - Wenn ein Eingriff des Partners notwendig erscheint, muss der Käufer alle eventuell erforderlichen öffentlichen oder privaten Genehmigungen vor diesem Eingriff eingeholt haben.
3 - Der Käufer verpflichtet sich, mit dem Lieferanten und dem Partner in gutem Einvernehmen zusammenzuarbeiten.
In diesem Zusammenhang verpflichtet er sich insbesondere dazu, dem Anbieter und dem Partner unter seiner alleinigen Verantwortung alle Informationen und Belege, die für die Ausführung der vorliegenden Vereinbarung erforderlich sind, genau zu übermitteln, und er garantiert die Richtigkeit dieser Informationen.
Er verpflichtet sich, dem Anbieter jede Änderung dieser Informationen mitzuteilen.
4 - Gegebenenfalls verpflichtet sich der Käufer, unter seiner alleinigen Verantwortung vor dem Datum der Intervention des Partners alle administrativen oder sonstigen Formalitäten zu erledigen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der genannten Intervention erforderlich sind.
5 - Der Besteller verpflichtet sich ferner, dem Lieferanten und dem Partner während der gesamten Dauer der Intervention freien Zugang zum Ort der Intervention zu gewähren.
VII - Preise und Zahlungsbedingungen
1 - Die abgeschlossene Garantie unterliegt einem monatlichen Preis, dessen Höhe vor dem Abschluss des Vertrags angegeben wurde. Nach Ablauf der ersten zwölfmonatigen Vertragslaufzeit im Sinne von Artikel VIII kann der monatliche Preis nach vorheriger Information des Käufers drei Monate vor Inkrafttreten der Preisänderung geändert werden.
2 - Alle Preise verstehen sich inklusive aller Steuern. Die Steuern werden nach den geltenden Vorschriften erhoben.
3 - Der Lieferant stellt jeden Monat eine entsprechende Rechnung über den monatlichen Preis aus. Die Zahlung der Garantie erfolgt entweder per Kreditkarte, per Banküberweisung, per Lastschriftverfahren oder über eine der vom Lieferanten genutzten Zahlungsplattformen. Die Zahlung ist erst dann wirksam, wenn die Zahlungszentren der Banken ihr Einverständnis gegeben haben.
4- Jede verspätete oder nicht erfolgte Zahlung einer der Rechnungen führt von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung zu einer Aussetzung der Garantie. Der Lieferer informiert den Besteller in geeigneter Weise, und dieser hat sieben Tage Zeit, die Situation zu bereinigen. Andernfalls kann der Lieferer die Auflösungsklausel nach Artikel XI in Anspruch nehmen.
5 - Im Falle einer Teilzahlung wird diese zuerst auf die Verzugszinsen und dann auf die laufenden Raten in absteigender Reihenfolge des Alters angerechnet.
6 - Jeder Zahlungsverzug führt von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung zur Fälligkeit von Verzugszinsen in Höhe des halbjährlichen Leitzinses (Refinanzierungssatz oder Refi) der Europäischen Zentralbank (EZB), der am 1. Januar oder 1. Juli gilt, zuzüglich 10 Prozentpunkte, wobei der Betrag der so berechneten Zinsen nicht unter dem geltenden gesetzlichen Zinssatz multipliziert mit drei (3) liegen darf. Diese Zinsen werden allein durch die Tatsache der Fälligkeit geschuldet.
Für gewerbliche Käufer gilt außerdem von Rechts wegen die in Artikel L. 441-10 des Handelsgesetzbuchs vorgesehene Pauschalentschädigung von 40 € für Einziehungskosten anlässlich eines Zahlungsverzugs.
VIII - Dauer
Die Garantie wird auf unbestimmte Zeit mit einer anfänglichen Verpflichtungsperiode von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt des Abschlusses abgeschlossen.
Nach Ablauf der anfänglichen Verpflichtungsperiode von zwölf Monaten kann der Käufer die Garantie mit einer Frist von einem Monat kündigen, die per E-Mail an folgende Adresse übermittelt wird: [email protected].
Jeder angefangene Monat ist fällig.
Wenn der Käufer nach Ablauf der anfänglichen Verpflichtungsperiode mit einer eventuellen Änderung des monatlichen Preises nicht einverstanden ist, kann er die Garantie unter den Bedingungen des vorherigen Artikels kündigen.
IX - Gesetzliche Garantien
1 - Alle Ersatzteile und Klemmen unterliegen von Rechts wegen und ohne zusätzliche Zahlung der gesetzlichen Konformitätsgarantie und der Garantie für versteckte Mängel, die jeweils in den Artikeln L. 217-4 ff. des Verbraucherschutzgesetzes und 1641 ff. des Zivilgesetzbuches vorgesehen sind.
Im Rahmen der gesetzlichen Konformitätsgarantie haftet der Lieferant gegenüber dem Käufer für Konformitätsmängel der Ware, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden. Der Käufer hat eine Frist von zwei Jahren ab dem Kauf, ohne beweisen zu müssen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestand. Der Käufer kann wählen, ob er die Ware ersetzt oder repariert. Wenn weder Reparatur noch Ersatz möglich sind, kann der Käufer die Ware zurückgeben und sich den Preis zurückerstatten lassen oder die Ware behalten und sich einen Teil des Preises zurückerstatten lassen.
Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung für versteckte Mängel haftet der Lieferant für versteckte Mängel, die das verkaufte Gut betreffen können und die es für die vorgesehene Verwendung ungeeignet machen oder diese Verwendung so stark beeinträchtigen, dass der Kunde es nicht erworben oder nur einen geringeren Preis dafür gezahlt hätte, wenn er die Mängel gekannt hätte. Der Käufer hat ab dem Zeitpunkt der Entdeckung des versteckten Mangels zwei Jahre Zeit, um die Ware dem Lieferanten zurückzubringen oder ihn per Einschreiben mit Rückschein zu benachrichtigen. Der Käufer hat zu beweisen, dass die Mängel bereits beim Verkauf der Ware bestanden haben und geeignet sind, die Ware für den vorgesehenen Zweck ungeeignet zu machen. Der Käufer hat das Recht, die Sache zurückzugeben und sich den Kaufpreis erstatten zu lassen oder die Sache zu behalten und sich einen Teil des Kaufpreises erstatten zu lassen.
Alle Reklamationen, Umtausch- oder Erstattungsanträge müssen innerhalb der oben genannten Fristen per Einschreiben oder E-Mail an die folgende Adresse erfolgen: [email protected].
Die Produkte müssen in dem Zustand, in dem sie empfangen wurden, mit allen Bestandteilen (Zubehör, Verpackung, Anleitung...) zurückgegeben werden. Die Versandkosten werden auf der Grundlage des berechneten Tarifs erstattet, die Kosten für die Rücksendung werden gegen Vorlage der entsprechenden Belege erstattet.
2 - Die Eingriffe können je nach ihrer Art unter die Garantie für die perfekte Fertigstellung (Artikel 1792-6 des Zivilgesetzbuches), die Garantie für die gute Funktionsweise (Artikel 1792-3 des Zivilgesetzbuches) sowie die zehnjährige Garantie (Artikel 1792 ff. des Zivilgesetzbuches) fallen.
X - Haftung des Anbieters
Der Lieferant unterliegt einer allgemeinen Mittelverpflichtung.
Der Lieferant kann für die Nichterfüllung der Leistungen, die Gegenstand der vorliegenden Vereinbarung sind, haftbar gemacht werden. Der Lieferant haftet jedoch nicht für :
Falsche, fehlerhafte oder unvollständige Informationen, die der Käufer übermittelt hat;
Die Nichterfüllung der Verpflichtungen des Käufers aus diesem Vertrag;
Wenn die Teile und Klemmen im Sinne der Artikel 1245 ff. des Zivilgesetzbuches fehlerhaft sind;
Wenn der Käufer die Sicherheits- und Nutzungshinweise für die ersetzten Teile und Klemmen ganz oder teilweise nicht befolgt;
Natürlicher Verschleiß der ersetzten Teile und Klemmen ;
Schlechter elektrischer Schutz der Anlage des Käufers ;
Missbrauch, falsche Verwendung, unangemessene Verwendung oder abnormale Verwendung der ersetzten Teile und Klemmen durch den Käufer;
Bei Nichtbereitstellung von Belegen, die eventuell für den abgeschlossenen Versicherungsschutz erforderlich sind ;
Das Eintreten eines Ereignisses, das nicht im Versicherungsschutz enthalten ist.
Sollte der Lieferant dennoch haftbar gemacht werden, so ist diese Haftung in jedem Fall auf die Deckungssumme seiner Versicherungspolicen beschränkt.
In jedem Fall haftet der Lieferant nicht für immaterielle und/oder indirekte Schäden (wie insbesondere, aber nicht ausschließlich: entgangener Gewinn, entgangener Gewinn oder Produktionsausfall, finanzieller oder kommerzieller Schaden, Kundenverlust, Handelsstörungen jeglicher Art, entgangener Gewinn, Verlust des Markenimages, Verlust von Daten, Dateien oder Software, Ansprüche Dritter, erhöhte Kosten).
XI - Auflösungsklausel
Im Falle der Nichterfüllung einer seiner Verpflichtungen durch den Käufer, insbesondere der in Artikel VI aufgeführten Verpflichtungen, hat der Lieferant den Käufer per Einschreiben mit Rückschein in Verzug zu setzen. Kommt der Käufer seiner Verpflichtung nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung des genannten Schreibens nach, so wird die Garantie von Rechts wegen aufgelöst, wenn es dem Lieferanten gefällt, und zwar ohne gerichtlichen Rechtsbehelf und unbeschadet des Rechts des letzteren, gerichtlich den Ersatz des gesamten Schadens zu fordern, der ihm durch die Nichterfüllung des Käufers entstanden ist.
XII - Unerreichbarkeit
Die vorliegende Garantie ist ein Vertrag, der intuitu personae abgeschlossen wurde und darf vom Käufer weder teilweise noch vollständig, weder kostenlos noch gegen Entgelt, abgetreten werden.
XIII - Widerrufsrecht
Der Käufer, der Verbraucher oder nicht gewerblich im Sinne des Verbrauchergesetzbuches ist, verfügt über eine Widerrufsfrist von 14 Tagen gemäß den Modalitäten der Artikel L.221-18 ff. des Verbrauchergesetzbuches.
Das Widerrufsrecht kann mithilfe des in Anhang 1 dieser AGB verfügbaren Widerrufsformulars oder durch eine andere eindeutige Erklärung, die den Willen zum Widerruf ausdrückt, ausgeübt werden.
Eine Empfangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger wird dem Käufer unverzüglich vom Lieferanten übermittelt.
Wird das Widerrufsrecht innerhalb der oben genannten Frist ausgeübt, werden nur die bei der Zeichnung der Garantie gezahlten Beträge zurückerstattet.
XIV - Versicherung
Der Lieferant erklärt, dass er für die Ausführung seiner Leistungen bei einer notorisch solventen Gesellschaft gegen seine Berufshaftpflicht versichert ist.
XV - Geistiges Eigentum
Der Inhalt der Webseite ist Eigentum des Anbieters.
Jede vollständige oder teilweise Vervielfältigung dieses Inhalts ist strengstens untersagt und kann eine Fälschung darstellen.
XVI - Persönliche Daten
In Anwendung des Gesetzes 78-17 vom 6. Januar 1978, geändert durch das Gesetz Nr. 2018-493 vom 20. Juni 2018, wird darauf hingewiesen, dass die von den Käufern angeforderten namentlichen Daten für die Bearbeitung seiner Bestellung und insbesondere für die Erstellung von Rechnungen erforderlich sind.
Diese Daten können an eventuelle Partner des Anbieters weitergegeben werden, die mit der Ausführung, Bearbeitung, Verwaltung und Bezahlung der Bestellungen beauftragt sind.
Die Verarbeitung der über die Website mitgeteilten Informationen entspricht den gesetzlichen Anforderungen zum Schutz personenbezogener Daten, wobei das verwendete Informationssystem einen optimalen Schutz dieser Daten gewährleistet und insbesondere die DSGVO sowie alle anderen geltenden gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen, wobei das verwendete Informationssystem einen optimalen Schutz dieser Daten gewährleistet.
Der Käufer hat gemäß den geltenden nationalen und europäischen Vorschriften das Recht auf ständigen Zugang, Änderung, Berichtigung, Widerspruch gegen die Übertragbarkeit und Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten.
Der Lieferant fordert die Käufer auf, die Datenschutzrichtlinie zu lesen, um sich über die geltenden Verfahren in diesem Bereich zu informieren: https://www.beev.co/donnees-personnelles/.
XVII - Sprache und anwendbares Recht
Die vorliegenden AGB und die sich daraus ergebenden Transaktionen unterliegen dem französischen Recht und sind diesem unterworfen.
Die vorliegenden AGB sind in französischer Sprache verfasst. Sollten sie in eine oder mehrere Fremdsprachen übersetzt werden, ist im Streitfall allein der französische Text maßgeblich.
XVIII - Streitigkeiten
Im Falle einer Anfechtung kann der Käufer den Lieferanten telefonisch (+33 7 82 96 30 40), per E-Mail ([email protected]) oder auf dem Postweg (5 Rue Pleyel 93200 SAINT-DENIS) kontaktieren.
In Bezug auf Käufer, die Verbraucher sind, können, wenn keine gütliche Einigung erzielt werden kann, Reklamationen oder Streitigkeiten bezüglich der Gültigkeit, Auslegung, Ausführung oder Nichterfüllung, Unterbrechung oder Beendigung des vorliegenden Vertrags dem folgenden Mediator vorgelegt werden: MOBILIANS.
Käufer, die als Verbraucher gelten, müssen ihre Schlichtungsanträge :
oder per Post an folgende Adresse: M. le Médiateur de MOBILIANS, 43 bis Route de Vaugirard - CS 80016 à 92197 Meudon CEDEX,
Oder per E-Mail an die folgende Adresse: [email protected] ,
Entweder auf ihrer Website: https://www.mediateur-mobilians.fr.
Andernfalls oder wenn die Schlichtung scheitert, wird das zuständige Gericht nach den gesetzlichen Bestimmungen bestimmt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Käufern, die Kaufleute sind, alle Streitigkeiten den Gerichten im Zuständigkeitsbereich des Lieferanten unterbreitet werden.