Startseite > Alles über geldwerte Vorteile für Elektrofahrzeuge
Mit der zunehmenden Verbreitung von Elektrofahrzeugen und den Zielen der Energiewende nehmen immer mehr Unternehmen Elektroautos in ihren Fuhrpark auf.
Ob als Firmenwagen oder Dienstwagen, diese Autos werden den Arbeitnehmern häufig zur Verfügung gestellt und erzeugen einen sogenannten geldwerten Vorteil.
Aber gute Nachrichten: Elektrofahrzeuge profitieren von besonders günstigen steuerlichen Maßnahmen, die die Kosten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer erheblich senken.
Hier erfahren Sie alles, was Sie über geldwerte Vorteile im Zusammenhang mit Elektroautos im Jahr 2025 wissen müssen, welche Steuerfreibeträge gelten, welche Befreiungen anwendbar sind und welche Neuerungen Sie kennen sollten.
Ein geldwerter Vorteil ist eine Ware oder Dienstleistung, die der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer kostenlos oder zu einem niedrigeren als dem marktüblichen Preis zur Verfügung stellt. Bei Fahrzeugen entspricht dies der persönlichen Nutzung eines vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Autos, einschließlich der damit verbundenen Kosten (Wartung, Kraftstoff usw.).
Dieser Vorteil muss gemeldet und der Einkommensteuer sowie den Sozialversicherungsbeiträgen unterworfen werden. Es sei denn, es handelt sich um ein Elektrofahrzeug: In diesem Fall sind die Regeln wesentlich interessanter.
1. Abschlag auf den geldwerten Vorteil: 70 %
Seit dem 1. Februar 2025 wurde die für die NEA geltende Ermäßigung für Elektrofahrzeuge von 50 % auf 70 % erhöht.
Jährliche Obergrenze auf 4.582 € angehoben (vorher 1.800 €).
Das Fahrzeug muss einen günstigen Öko-Score (von der Regierung berechnetes Umweltkriterium) aufweisen.
2. Ausschluss der Kosten für das Aufladen
Die vom Arbeitgeber übernommenen Stromkosten für das Aufladen (zu Hause oder am Arbeitsplatz) sind nicht steuerpflichtig.
Dasselbe gilt, wenn der Arbeitgeber die Installation einer Ladestation zu Hause finanziert: Diese Kosten werden nicht in die Berechnung des NEA einbezogen.
3. Befreiung von der Fernsehsteuer
Die Elektroautos 100 % sind vollständig von der Steuer auf Firmenfahrzeuge (TVS) befreit, was eine erhebliche Ersparnis für das Unternehmen bedeutet.
4. Dauer der Anwendung der Maßnahmen
Diese Maßnahmen sind bis zum 31. Dezember 2027 gültig und bieten somit eine Sichtbarkeit über mehrere Jahre, um die Kosten vorwegzunehmen.
Während Elektrofahrzeuge immer günstiger werden, werden die Vorteile von Verbrennungsfahrzeugen (Benzin/Diesel) immer geringer:
Für den Arbeitnehmer :
Für den Arbeitgeber :
Ressourcen zur Besteuerung von Elektromobilität