Die Ladesäulenpflicht: Elektrisieren Sie Ihr Unternehmen

Bornes entreprises

Die Einführung von Ladestationen für Elektroautos am Arbeitsplatz ist für viele Unternehmen zu einer Priorität geworden, die durch geltende Vorschriften und staatliche Anreize gefördert wird. Das Verständnis dieser gesetzlichen Anforderungen ist von entscheidender Bedeutung, ebenso wie die vorherige Planung der Infrastruktur in bestehenden oder im Bau befindlichen Gebäuden. Diese Vorsichtsmaßnahmen erleichtern nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern maximieren auch den Nutzen für die Unternehmen.

Neben den Vorteilen für die Nachhaltigkeit und das Markenimage ist die Installation von Ladestationen kann durch Zuschussprogramme wie das Advenir-Programm erhebliche finanzielle Anreize bieten. Diese Initiativen ermutigen Unternehmen, in Ladeinfrastruktur für Elektroautos zu investieren. Gleichzeitig verbessern sie die Erfahrungen der Mitarbeiter und steigern ihre Attraktivität als Arbeitgeber, der sich für den Übergang zu nachhaltigeren Verkehrsmitteln einsetzt. 

Indem sie sich bei der Installation und Wartung von Ladestationen auf qualifiziertes Fachwissen stützen, können Unternehmen nicht nur die gesetzlichen Vorschriften einhalten, sondern auch die Chancen nutzen, die sich aus diesem Übergang zur Elektromobilität ergeben.

Inhaltsverzeichnis

Finden Sie Ihr zukünftiges Elektrofahrzeug oder Ihre Ladestation

BMW iX2 eDrive20

Katalogpreis

46 990 €

(ohne Bonus)

LLD ab

453 €

Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 478 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 8.6 sec

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 30 min

Cupra Tavascan VZ

Katalogpreis

46 990 €

(ohne Bonus)

LLD ab

602 €

Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 517 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 5.6 Sek.

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 28 min

VinFast VF 8 Plus Extended Range

Katalogpreis

51 490 €

(ohne Bonus)

LLD ab

473 €

Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 447 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 5.5 Sek.

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 32 min

Mini Countryman E

Katalogpreis

41 330 €

(ohne Bonus)

LLD ab

564 €

Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 462 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 8.6 sec

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 29 min

fiat e ducato profil

Fiat E-Ducato 79 kWh

Katalogpreis

63 240 €

(ohne Bonus)

LLD ab

988 €

Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 283 km

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 78 min

fiat e scudo profil

Fiat E-Scudo 50 kWh

Katalogpreis

0 €

(ohne Bonus)

LLD ab

645 €

Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 220 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 12.1 sec

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 26 min

mercedes esprinter fourgon gris

Mercedes eSprinter Kastenwagen 35 kWh

Katalogpreis

75 972 €

(ohne Bonus)

LLD ab

655 €

Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 153 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 11 trocken

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 26 min

citroen e berlingo van 3/4

Citroën ë-Berlingo Van 50 kWh

Katalogpreis

40 440 €

(ohne Bonus)

LLD ab

599 €

Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 275 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 9.7 sec

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 26 min

Hyundai Inster Standard Range

Katalogpreis

25 000 €

(ohne Bonus)

LLD ab

298 €

Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 300 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 11.7 sec

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 29 min

Opel Frontera 44 kWh

Katalogpreis

29 000 €

(ohne Bonus)

LLD ab

491 €

Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 305 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 12.1 sec

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 32 min

Alpine A290 Electric 180 PS

Katalogpreis

38 700 €

(ohne Bonus)

LLD ab

630 €

Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 380 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 7.4 sec

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 33 min

Fiat Grande Panda 44 kWh

Katalogpreis

24 900 €

(ohne Bonus)

LLD ab

430 €

Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 320 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 12 Sek.

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 32 min

BMW i5 Touring eDrive40

Katalogpreis

0 €

(ohne Bonus)

LLD ab

890 €

Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 560 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 6.1 sec

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 26 min

Tesla Model 3 Große Autonomie Antrieb

Katalogpreis

44 990 €

(ohne Bonus)

LLD ab

587 €

Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 702 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 5.3 sec

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 20 min

Mercedes EQE 300

Katalogpreis

69 900 €

(ohne Bonus)

LLD ab

0 €

Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 647 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 7.3 sec

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 33 min

BMW i4 eDrive35

Katalogpreis

57 550 €

(ohne Bonus)

LLD ab

607 €

Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 483 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 6 Sek.

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 32 min

Renault 4 E-Tech 40kWh 120hp

Katalogpreis

29 990 €

(ohne Bonus)

LLD ab

448 €

Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 322 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 9.2 sec

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 32 min

Citroën ë-C4 54 kWh

Katalogpreis

35 800 €

(ohne Bonus)

LLD ab

0 €

Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 415 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 10 Sek.

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 29 min

Volvo EX30 Single Motor ER

Katalogpreis

43 300 €

(ohne Bonus)

LLD ab

436 €

Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 480 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 5.3 sec

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 28 min

Volkswagen iD.3 Pro S

Katalogpreis

42 990 €

(ohne Bonus)

LLD ab

0 €

Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 549 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 7.9 Sek.

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 30 min

Installieren Sie eine Ladestation mit Ihrem geschäftlich geleasten Auto

Verpflichtung zu Ladestationen in Unternehmen: alte und neue Gebäude

Ladestationen in Unternehmen: Was sagt das Gesetz?

Laut Artikel L113-13 des Bau- und Wohnungsgesetzbuchs (Code de la construction et de l'habitation)Die Gesetzgebung für die Installation von Ladestationen in Unternehmen hängt vom Baujahr des Gebäudes und der Größe des Parkplatzes ab.

Für die AltbautenVor dem 1. Januar 2025 gebaute Parkhäuser mit mehr als 20 Stellplätzen müssen mit mindestens einer Ladestation für Elektroautos oder Plug-in-Hybride ausgestattet sein, die für Personen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich ist.

Darüber hinaus ist für jeweils 20 Parkplätze ein zusätzlicher Ladepunkt erforderlich. Bei Firmenparkplätzen mit mehr als 200 öffentlich zugänglichen Stellplätzen müssen mindestens zwei Ladestationen für Personen mit eingeschränkter Mobilität vorhanden sein, von denen eine ausschließlich für PRMs reserviert ist.

Für die NeubautenDie Vorrüstung von Gebäuden, für die die Baugenehmigung nach dem 11. März 2021 eingereicht wurde, ist verpflichtend.

Konkret muss mindestens 1 von 5 Parkplätzen vorgerüstet sein. Darüber hinaus müssen 2% dieser Plätze, also mindestens 1 Platz, für Personen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich sein. In Parkhäusern mit mehr als 200 Stellplätzen müssen mindestens 2 Stellplätze für Personen mit eingeschränkter Mobilität ausgestattet sein, von denen einer ausschließlich dieser Nutzerkategorie vorbehalten ist.

Was ist die Vorrüstung für das Aufladen von Elektroautos in Unternehmen?

Der Zweck dieses proaktiven Vorgehens besteht darin, dass sich das Unternehmen auf den Übergang zur Elektromobilität vorbereiten und gleichzeitig die Kosten und potenziellen Störungen, die mit einer späteren Installation verbunden sind, reduzieren kann. Darüber hinaus wird ein starkes Signal für Nachhaltigkeit und das Engagement für umweltfreundlichere Verkehrslösungen gesendet, was sich positiv auf das Image des Unternehmens und die Beziehung zu seinen Stakeholdern auswirken kann.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Vorrüstung für das Aufladen von Elektroautos in Unternehmen einen sehr wichtigen Schritt zur Anpassung an neue Mobilitätsanforderungen darstellt und gleichzeitig eine nachhaltige Energiewende fördert.

Gebäude, die von der Pflicht zur Vorrüstung mit Ladestationen betroffen sind

Die loi d'Orientation des Mobilités (Gesetz zur Ausrichtung der Mobilität) (LOM) vom 24. Dezember 2019 wurden neue Bestimmungen für neue Gebäude, deren Bauantrag oder Voranmeldung nach dem 11. März 2021 eingereicht wurde, sowie für Gebäude, die einer größeren Renovierung unterzogen werden, eingeführt. Von nun an gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen Industrie- und Dienstleistungsgebäuden, Gebäuden, in denen öffentliche Dienstleistungen erbracht werden, und Gewerbekomplexen.

Alle neuen Gebäude unterliegen nun denselben Anforderungen hinsichtlich der Vorrüstung mit Ladestationen. Seit dem 11. März 2021 unterliegen auch Gebäude, die einer "größeren Renovierung" unterzogen werden, denselben Anforderungen an die Vorrüstung mit Ladestationen wie Neubauten.

Eine Renovierung wird als "umfangreich" eingestuft, wenn ihre Kosten mindestens ein Viertel des Gebäudewerts ohne Grundstückskosten ausmachen. Wenn die Kosten für die Installation von Ladesystemen und Anschlüssen jedoch mehr als 7% der Gesamtkosten dieser Renovierung betragen, gilt die Vorrüstungspflicht nicht.

Für Gebäude, die sich im Besitz von KMU befinden und von diesen genutzt werden, sowie für Gebäude, die einer Kategorie angehören oder sich in einem von diesen Verpflichtungen ausgenommenen Gebiet gemäß der Definition der EVP befinden, gelten diese Verpflichtungen nicht.

Wohngebäude

Für Wohngebäude gelten bestimmte Verpflichtungen in Bezug auf Parkplätze. Hier sind die Bedingungen, unter denen diese Pflichten verlangt werden:

  • Das Gebäude muss neu sein oder einer größeren Renovierung unterzogen werden, die auch den Parkplatz oder seine elektrische Anlage umfasst.
  • Der Parkplatz muss über mehr als 10 Parkplätze verfügen.
  • Der Parkplatz muss sich innerhalb des Gebäudes befinden oder an dieses angrenzen. Das bedeutet, dass er sich auf derselben Grundstückseinheit befinden und eine funktionale Beziehung zum Gebäude haben muss.

Unabhängig von der Größe des Parkplatzes beträgt die vorgeschriebene Mindestausrüstungsquote 100% aller Parkplätze. Mit anderen Worten: Jeder Parkplatz muss entsprechend dieser Anforderungen ausgestattet sein.

Nicht-Wohngebäude

Für Nichtwohngebäude gelten in den folgenden Fällen Auflagen:

  • Das Gebäude wird neu gebaut oder umfassend renoviert, einschließlich des Parkplatzes oder seiner elektrischen Anlage.

  • Der Parkplatz umfasst mehr als 10 Parkplätze.

  • Der Parkplatz befindet sich innerhalb des Gebäudes oder grenzt direkt an das Gebäude an, d. h. er befindet sich auf demselben Grundstück und hat eine funktionale Beziehung zum Gebäude.

Unabhängig von der Größe des Parkplatzes ist eine obligatorische Mindestvorbereitungsrate von 20% aller Parkplätze erforderlich, von denen 2% mit mindestens einem Ladepunkt für Personen mit eingeschränkter Mobilität (PRM) zugänglich sein müssen.

Gebäude mit gemischter Nutzung mit überwiegender Wohnnutzung

Für Wohngebäude bestehen Verpflichtungen unter folgenden Bedingungen:

  • Das Gebäude ist neu oder wird einer größeren Renovierung unterzogen.
  • Der Parkplatz verfügt über mehr als 10 Parkplätze.
  • Der Parkplatz befindet sich innerhalb des Gebäudes oder grenzt an das Gebäude an, d. h. er teilt das gleiche Eigentum und ist funktional mit dem Gebäude verbunden.

In diesen Fällen :

  • Wenn der Parkplatz zwischen 11 und 20 Stellplätze hat, ist eine obligatorische Mindestvorrüstung von 100% der Stellplätze erforderlich.

  • Bei einer Anzahl von mehr als 20 Parkplätzen betrifft die obligatorische Mindestvorrüstung Folgendes 100% der Plätze Parkplätze, die hauptsächlich für Wohnzwecke bestimmt sind.

Wenn ein Parkplatz beispielsweise 100 Plätze für Anwohner und 100 Plätze für Nicht-Anwohner hat, dann 100% der 100 Plätze, die für Anwohner reserviert sind, sind betroffen.

Gemischt genutzte Gebäude mit überwiegender Nutzung als Nichtwohngebäude

Bei Nichtwohngebäuden sind in den folgenden Fällen Anforderungen zu erfüllen:

  • Das Gebäude wird neu gebaut oder umfassend renoviert.
  • Der Parkplatz verfügt über mehr als 10 Parkplätze.
  • Der Parkplatz befindet sich innerhalb des Gebäudes oder in unmittelbarer Nähe des Gebäudes, d. h. er befindet sich auf demselben Grundstück und ist funktional mit dem Gebäude verbunden.

In diesen Situationen :

  • Wenn der Parkplatz zwischen 11 und 20 Stellplätze hat, ist eine obligatorische Mindestvorbereitungsquote von 20% aller Stellplätze erforderlich, von denen 2% mit mindestens einem Ladepunkt für Personen mit eingeschränkter Mobilität (PRM) zugänglich sein müssen.

  • Bei mehr als 20 Plätzen muss die gleiche Mindestvorbereitungsrate von 20% gilt für Parkplätze, die hauptsächlich für Nichtwohnzwecke genutzt werden.


Wenn der Parkplatz beispielsweise 100 Plätze für Anwohner und 100 Plätze für Nicht-Anwohner hat, dann 20% der 100 Plätze für Nichtansässige betroffen sind.

Übersichtstabelle der Verpflichtungen zur Vorrüstung mit Ladestationen

OBLIGATIONEN
Anzahl der Plätze, die für Parkplätze mit mehr als 10 Plätzen vorgerüstet werden müssen
Zwischen 11 und 20 > 20
Neue oder umfassend renovierte Wohngebäude (mit Parkplätzen in oder an den Gebäuden), die auch Parkplätze oder elektrische Anlagen umfassen 100% `
Neue oder umfassend renovierte Nichtwohngebäude (mit Parkplätzen in oder neben dem Gebäude), die auch Parkplätze oder deren elektrische Anlagen umfassen 20% der Plätze davon 2%, mit mindestens einem Ladepunkt, PMR-zugänglich
Neue oder erheblich renovierte* Gebäude mit gemischter Nutzung (Parkplätze in oder neben dem Gebäude), die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden 100% Dieselben Bestimmungen gelten anteilig für die Anzahl der Plätze, die für eine Wohn- oder Nichtwohnnutzung reserviert sind
Neue oder erheblich renovierte* Gebäude mit gemischter Nutzung (Parkplätze in oder neben dem Gebäude), die überwiegend zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden. 20% der Plätze davon 2%, mit mindestens einem Ladepunkt, PMR-zugänglich

Ladestationen in Unternehmen: Leistungsbedarf

Comment choisir la bonne borne de recharge pour son entreprise

Gemäß dem Dekret vom 13. Juli 2016 sind Unternehmen verpflichtet, elektrische Ladestationen mit einer Mindestleistung von 22 kW auszuwählen. Gemäß den Bestimmungen des Erlasses vom 3. Februar 2017 haben sie jedoch die Möglichkeit, Ladestationen mit einer Leistung zwischen 7,4 kW und 22 kW auszuwählen, sofern diese durch erneuerbare Energiequellen, wie in der Regel Solarpaneele, gespeist werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Gesetz vom 10. März 2023 jedes Unternehmen oder jede Körperschaft zur Installation von Solarschattierungen verpflichtet, wenn die Bodenfläche ihres Parkplatzes mehr als 500 Quadratmeter beträgt. Diese Verpflichtung tritt ab dem 1ᵉʳ Juli 2023 in Kraft. Unternehmen haben somit ein klares Interesse daran, Photovoltaik-Schattenspender mit Ladestationen zu kombinieren.

Welche Vorteile hat die Förderung von Ladestationen für Sie als Unternehmen?

Advenir-Programm: Worum geht es?

Um Ihr Engagement für den ökologischen Wandel als KMU/Kleinstunternehmen zu fördern, haben Sie die Möglichkeit, das Advenir-Programm in Anspruch zu nehmen. Dieses Programm wurde 2017 von der ADEME initiiert und vergibt Prämien an Unternehmen, die Ladestationen installieren möchten.

In Zusammenarbeit mit Gebietskörperschaften und Akteuren des Energiesektors kombiniert Advenir Energiesparzertifikate (EEC) mit öffentlichen Zuschüssen zur Förderung nachhaltiger Mobilität. Auf diese Weise bietet es eine umfassende und maßgeschneiderte Unterstützung für jedes Projekt. Langfristig soll der Energiewandel unterstützt werden, indem die Finanzierung vonInstallation von 120.000 Ladepunkten bis 2025.

Die Höhe der Prämie wird für jedes Projekt individuell festgelegt und richtet sich nach einem Fördersatz, der je nach Art des Parkplatzes variiert, wobei die Obergrenzen zwischen 600 € und 960.000 € pro Ladepunkt liegen :

  • Ein Satz von 50 % wird für eine Obergrenze vor Steuern pro Aufladepunkt zwischen 2.200 und 960.000 € angewendet, die für einen privaten Parkplatz für LKW-Flotten bestimmt ist.
  • Ein Satz von 30 % wird für eine Obergrenze vor Steuern pro Ladepunkt von 1.000 bis 2.700 € angewendet, wenn es sich um einen privaten, öffentlich zugänglichen Parkplatz handelt.
  • Für einen öffentlich zugänglichen Privatparkplatz (mittleres Ziel) wird ebenfalls ein Satz von 30 % bis zu einer Obergrenze vor Steuern pro Ladepunkt von 1.000 € angewandt.
  • Schließlich wird ein Steuersatz von 20 % bei einem Höchstbetrag vor Steuern pro Ladepunkt von 600 € für Flotten und Mitarbeiter von Unternehmen, die Fahrzeuge kurzfristig vermieten, angewendet.


Zum Lesen: Die Installation von Ladestationen in Unternehmen

Der geldwerte Vorteil (NBV): késako?

Die Verwaltung des geldwerten Vorteils (NBV) in Bezug auf die Kosten für das Aufladen von Elektrofahrzeugen am Arbeitsplatz findet sowohl bei Arbeitgebern als auch bei Arbeitnehmern besondere Beachtung. Vor der Einführung der aktuellen Regelung, die bis zum 31. Dezember 2024 gilt, galt die Übernahme der Ladekosten durch den Arbeitgeber als Sachleistung, die für den Arbeitnehmer einkommenssteuerpflichtig war. Diese Situation führte zu Fragen bezüglich der Besteuerung dieses Vorteils.

 

ZU BEACHTEN : AB DEM 1ᵉʳ JANUAR 2025 WIRD DAS KOSTENLOSE AUFLADEN VON ELEKTROFAHRZEUGEN AM ARBEITSPLATZ FÜR ARBEITNEHMER NICHT MEHR VERFÜGBAR SEIN.

 

Um die Einführung von Elektrofahrzeugen zu fördern und die Energiewende voranzutreiben, hat die französische Regierung eine Regelung eingeführt, nach der der geldwerte Vorteil für die vom Arbeitgeber übernommenen Ladekosten um 50 % gesenkt wird, wobei der Höchstbetrag auf 1800 € pro Jahr festgelegt ist. Diese Maßnahme soll die steuerlichen Auswirkungen für Arbeitnehmer abmildern, die ihr Elektrofahrzeug für Dienstfahrten nutzen und eine vom Arbeitgeber bezahlte Ladestation erhalten.

 

Es ist jedoch zu betonen, dass diese NEA-Ermäßigung ausschließlich für das Aufladen am Arbeitsplatz gilt. Die private oder berufliche Nutzung außerhalb der Arbeitszeit wird nicht berücksichtigt. Diese Bestimmung soll Missbrauch verhindern und sicherstellen, dass bei der Berechnung des geldwerten Vorteils nur die Kosten für das Aufladen im Zusammenhang mit der beruflichen Nutzung des Elektrofahrzeugs berücksichtigt werden.

 

Insgesamt stellt diese Regelung eine pragmatische Lösung dar, um die Einführung von Elektrofahrzeugen im beruflichen Umfeld zu fördern und gleichzeitig die steuerlichen Auswirkungen für die Arbeitnehmer zu verringern. Sie zeigt das Engagement der Regierung für die Förderung nachhaltigerer Praktiken und trägt zur Energiewende und zum Kampf gegen den Klimawandel bei.

Verbesserung der Mitarbeitererfahrung und Stärkung des Arbeitgeberimages

Das Anbieten des Aufladens von Elektrofahrzeugen an Ihrem Standort hat mehrere Vorteile, die das Erlebnis der Mitarbeiter steigern. Durch das Anbieten dieser Annehmlichkeit können die Mitarbeiter ihren Tag optimieren, da sie keine Umwege zum Tanken machen müssen, was ihre Zufriedenheit und Loyalität gegenüber dem Unternehmen erhöht.


Darüber hinaus stellt diese Initiative einen Wettbewerbsvorteil dar, um Talente anzuziehen, insbesondere solche, die ein Bewusstsein für nachhaltige Entwicklung haben, und stärkt so die Arbeitgebermarke. Indem sie die physische Präsenz am Arbeitsplatz durch eine praktische Aufladelösung fördern, verbessern Unternehmen ihr Markenimage und senken gleichzeitig die Reisekosten. Alles in allem ist dieInstallation von Ladestationen von Elektrofahrzeugen vor Ort bietet eine Optimierung der Arbeitszeit, eine Verbesserung des Markenimages und eine Kostensenkung und unterstreicht damit, wie wichtig es ist, Unternehmen auf diese Vorteile aufmerksam zu machen und sie zu ermutigen, diese Praxis einzuführen.

Obligatorische Installation von Ladestationen durch einen qualifizierten Elektriker (IRVE)

Modèle de cahier des charges IRVE

Die Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge (EVRI) muss von einem qualifizierten Elektriker durchgeführt werden, um die Sicherheit und die Einhaltung der Normen zu gewährleisten. Der Umgang mit Elektrizität birgt nämlich potenzielle Gefahren und eine unsachgemäße Installation kann die Sicherheit der Nutzer sowie der elektrischen Anlagen gefährden. Beauftragung eines qualifizierte Elektrofachkraft mit Spezialisierung auf EBI sorgt für eine Installation, die den geltenden Vorschriften entspricht, und garantiert den reibungslosen Betrieb der Ladestationen.

Darüber hinaus bietet dies auch eine fundierte Beratung bei der Wahl des optimalen Standorts der Ladestationen und der Gewährleistung einer effizienten und sicheren Nutzung. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie die Ladestationen unbedingt von einem qualifizierten Elektriker installieren lassen sollten, um die Sicherheit und Leistungsfähigkeit dieser Geräte zu gewährleisten.

Seit Januar 2017 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass jede Installation einer Ladestation mit einer Leistung von mehr als 3,7 Kilowatt (kW) von einem Elektriker mit IRVE-Qualifikation durchgeführt werden muss. Bei Ladestationen mit einer geringeren Leistung ist der Einsatz eines IRVE-Elektrikers nicht zwingend vorgeschrieben, wird aber weiterhin empfohlen, um die Qualität der Installation zu gewährleisten. Diese Maßnahme soll die Sicherheit der Installationen gewährleisten und sicherstellen, dass sie den Normen entsprechen.

Schlussfolgerung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verpflichtung zur Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Unternehmen ein wesentlicher Schritt zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität ist. Diese Initiative, die durch präzise Vorschriften und staatliche Anreize wie das Advenir-Programm unterstützt wird, bietet erhebliche Vorteile, die von einer verbesserten Erfahrung der Mitarbeiter bis hin zu einem gestärkten Markenimage reichen. Durch die Zusammenarbeit mit qualifizierten Elektrikern können Unternehmen die Einhaltung von Sicherheitsstandards gewährleisten, die Vorteile dieses Übergangs zur Elektromobilität maximieren und gleichzeitig einen Beitrag zum Kampf gegen den Klimawandel leisten.

 

Für weitere Informationen haben wir einen Leitfaden zu diesem Thema erstellt, der die verschiedenen Aspekte des Themas näher beleuchtet:

 

Wenn Sie mehr erfahren möchten über die Steuergutschrift für Ladestationen in  2024Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Kind ein Kind ist, lesen Sie bitte unseren Artikel zu diesem Thema.

Beev steht für alle Informationen oder Ratschläge zur Verfügung, die für die Installation von Ladestationen für Fachleute oder Unternehmen erforderlich sind.

Bild von Imane BENSALAH
Imane BENSALAH

Erkunden Sie mit mir die Revolution der nachhaltigen Mobilität durch meine Artikel über Elektrofahrzeuge. Entscheiden Sie sich für ein umweltfreundliches und leistungsstarkes Fahren, indem Sie auf Elektrofahrzeuge umsteigen. Sind Sie bereit für den Wechsel? Ich begleite Sie bei diesem Übergang zu einem grüneren Fahrstil!

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