L'Anses (Agence nationale de sécurité sanitaire de l'alimentation, de l'environnement et du travail) empfiehlt, den Straßenverkehr in Städten von 20 % auf 25 % zu reduzieren, um die durch Fahrzeuge verursachte Luftverschmutzung zu verringern. Diese Bemühungen sollen mit einer verstärkten Elektrifizierung der in der Île-de-France verkehrenden Autos gekoppelt werden.
Gerade um die Elektrifizierung der im Verkehr befindlichen Fahrzeuge zu beschleunigen, hatdie Regionalhilfe wurde angenommenim Jahr 2017.
Die Unterstützung der Region ermöglicht die Anschaffung eines sauberes Fahrzeug indem sie von einem Zuschuss aus der Region profitieren.
Achtung: Bei der regionalen Förderung muss man aufpassen. Das Fahrzeug kann nicht vor dem Förderbescheid gekauft werden. Sie müssen den Förderantrag stellen, bevor Sie das Fahrzeug kaufen.
Diese Unterstützung ersetzt die TP'UP-Maßnahme, die auf Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten beschränkt war. Diese Maßnahme war weniger erfolgreich, da sie nicht den Bedürfnissen der Unternehmen in der Ile-de-France entsprach.
Der Kauf eines Elektrofahrzeugs für ein Unternehmen ist in dieser Konstellation sehr vorteilhaft, da es das eigene Fahrzeug oder die Fahrzeugflotte durch eine Senkung der Gesamtbetriebskosten (TCO) ersetzen und das Image des Unternehmens verbessern kann.
Lesen Sie unseren Artikel : TCO (Total cost of ownership): Wie kann man sie berechnen und optimieren?
Wie hoch ist der Zuschuss für den Kauf eines Elektrofahrzeugs in der Region Île-de-France?
Die Beihilfe für den Kauf eines Elektrofahrzeugs in der Region Île-de-France ist kumulierbar mit dem Umweltbonus und die Umtauschprämie.
Ökologischer Bonus
| Katégorien | Ab dem 1. Juli 2021 | À partir du 1er janvier 2023 |
|---|---|---|
Elektrofahrzeuge (CO2-Wert ⩽ 20g/km) von weniger als 47.000 €. | 27 % des Preises begrenzt auf 6.000 €. | 27 % des Preises mit einer Obergrenze von 5.000 €. 7.000 € für Familien mit einem steuerlichen Referenzeinkommen von weniger als 14.090 €. |
Elektrofahrzeuge (CO2-Wert ⩽ 20g/km) von weniger als 47.000 € (juristische Person) | 27 % des Preises begrenzt auf 4.000 €. | 27 % des Preises begrenzt auf 3.000 €. |
Elektrofahrzeuge (CO2-Gehalt ⩽ 20g/km) von 47.000 € bis 60.000 €. | 2 000 € | 0 € |
Elektrische Kleintransporter oder wasserstoffbetriebene Fahrzeuge (CO2-Gehalt ⩽ 20g/km) von mehr als 60.000 €. | 2 000 € | 1 000 € |
Plug-in-Hybrid-Fahrzeug (CO2-Wert zwischen 21 und 50 g/km) von bis zu 50.000 € und Autonomie > bis 50 km | 1 000 € | 0 € |
Umtauschprämie
Die Umtauschprämie, ein Fördersystem für den Ersatz eines alten Fahrzeugs durch ein weniger umweltschädliches Fahrzeug, wird bis 2024 verlängert. Sie soll die Erneuerung des Fahrzeugbestands hin zu schadstoffarmen Fahrzeugen, insbesondere Elektro- und Wasserstofffahrzeugen, fördern.
Bedingungen für die Förderfähigkeit
Für Einzelpersonen gelten folgende Anspruchsvoraussetzungen:
- Das steuerliche Referenzeinkommen pro Anteil des Haushalts beträgt höchstens 22.983 €.
- Das zu ersetzende Fahrzeug muss in einem zugelassenen Zentrum verschrottet werden.
- Das neue Fahrzeug muss als Crit'Air 1 oder 2 eingestuft sein.
Für Berufstätige gelten folgende Anspruchsvoraussetzungen:
- Das zu ersetzende Fahrzeug muss in einem zugelassenen Zentrum verschrottet werden.
- Das neue Fahrzeug muss als Crit'Air 1 oder 2 eingestuft sein.
Prämienbeträge
Die Höhe der Umtauschprämie variiert je nach Fahrzeugtyp und dem steuerlichen Referenzeinkommen pro Anteil des Haushalts.
Privatpersonen
- Steuerliches Referenzeinkommen pro Anteil von bis zu 6.358 €.:
- 5.000 € für den Kauf eines neuen oder gebrauchten Elektro- oder Wasserstofffahrzeugs.
- 3.000 € für den Kauf eines neuen oder gebrauchten Plug-in-Hybridfahrzeugs.
- Steuerliches Referenzeinkommen pro Anteil größer oder gleich 6.359 € und kleiner oder gleich 14.089 €.:
- 3.000 € für den Kauf eines neuen oder gebrauchten Elektro- oder Wasserstofffahrzeugs.
- 2.000 € für den Kauf eines neuen oder gebrauchten Plug-in-Hybridfahrzeugs.
Berufstätige
- Neu Elektro- oder Wasserstofffahrzeug:
- 2.500 € für Fahrzeuge mit einem Kaufpreis von bis zu 50.000 € inkl. MwSt.
- 1.000 € für Fahrzeuge mit einem Kaufpreis von über 50.000 € inkl. MwSt.
- Neu Plug-in-Hybridfahrzeug:
- 1.000 € für Fahrzeuge mit einem Kaufpreis von bis zu 50.000 € inkl. MwSt.
- 500 € für Fahrzeuge mit einem Kaufpreis von über 50.000 € inkl. MwSt.
Unterstützung für den Erwerb sauberer Zweiräder durch die Region Île-de-France

1400 € für zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und für vierrädrige Elektrofahrzeuge.

2.500 € für Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern und beliebigem Gewicht.
Unterstützung der Region Île-de-France bei der Anschaffung sauberer Fahrzeuge

9.000 € für Lastkraftwagen und Sattelzugmaschinen, über 3,5 Tonnen

6.000 € für Personenkraftwagen, Kleintransporter und Spezialfahrzeuge unter 3,5 Tonnen

6.000€ für die Anschaffung eines leichten Personenkraftwagens mit Elektro-, CNG- oder Wasserstoffantrieb
Gut zu wissen: Elektrofahrzeuge mit einer Akku mit Blei sind nicht förderfähig.
Wer kann die Beihilfe für den Kauf eines Elektrofahrzeugs in der Île-de-France in Anspruch nehmen?
Jedes Unternehmen mit Sitz in der Region Île-de-France kann unter bestimmten Bedingungen von dieser Förderung profitieren.
- Das Unternehmen muss weniger als 50 Beschäftigte haben
- Das Unternehmen erzielt einen Jahresumsatz von weniger als 10 Millionen Euro.
Die Rechtsstrukturen, die einen Antrag stellen können, sind folgende:
- Einzelunternehmen (EI) oder Selbstständigkeit
- Entreprise Individuelle à Responsabilité Limitée (EIRL) (Einzelunternehmen mit beschränkter Haftung)
- SARL (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
- SAS (Die vereinfachte Aktiengesellschaft)
- Einpersonengesellschaft (Eine EURL oder eine SASU)
- Freie Berufe
Der Beihilfeempfänger muss sich verpflichten, das Fahrzeug innerhalb von zwei Jahren nicht weiterzuverkaufen. Bei Unternehmen, die die Möglichkeit haben, einen Praktikanten einzustellen, muss sich das Unternehmen verpflichten, - mindestens - einen Praktikanten im Rahmen des Plans von Vermittlung von 100 000 Praktikanten aus der Region Île-de-France.
Wenn Sie die Hilfe in Anspruch genommen haben, als die Reform Sie dazu verpflichtete, Ihr Fahrzeug nicht innerhalb von fünf Jahren wieder zu verkaufen, sollten Sie wissen, dass die Frist trotz der Reform nicht aufgehoben wird und Sie immer noch die fünfjährige Frist abwarten müssen. Die neue Zweijahresfrist gilt nicht rückwirkend.
Neue Regionalbeihilfen in der Île-de-France seit dem 1. Oktober 2021 verfügbar
Die Region Île-de-France hat neue Hilfen für Fachleute und Privatpersonen eingeführt:
- Bis zu 6.000 € für den Kauf eines neuen oder gebrauchten Elektro-, Hybrid-, CNG- oder Wasserstofffahrzeugs für Privatpersonen, die in der Grande Couronne wohnen, als Ersatz für ihren Verbrennungsfahrzeug.
- Bis zu 15.000 Euro für Kleinstunternehmen, die einen Ladenwagen mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb erwerben, um in ländlichen Gemeinden der Île-de-France einen ambulanten Handel oder ein ambulantes Handwerk aufzubauen.
Darüber hinaus ist die Region Île-de-France stellt auch einen Zuschuss von bis zu 500 € für den Kauf eines Elektrofahrrads (VAE) zur Verfügung.
Die oben genannten Hilfen sind unter bestimmten Bedingungen mit den folgenden bereits bestehenden Hilfen kumulierbar:
- Bis zu 2.500 Euro für Privatpersonen und kleine Unternehmen, um den Verbrennungsmotor ihres Fahrzeugs in einen Elektro- oder Wasserstoffmotor umzuwandeln, über das Retrofit.
- Bis zu 9.000 Euro für kleine Unternehmen und Handwerker für den Erwerb von emissionsfreien Fahrzeugen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit.
Zur Erinnerung: Ein Handwerker ist ein Gewerbetreibender, der ein Produkt oder eine Dienstleistung nach einem bestimmten Know-how verarbeitet und keine Massenproduktion betreibt. Sie müssen außerdem weniger als 10 Mitarbeiter haben.
Beispiel: Wenn Sie eine Bäckerei sind und 8 Angestellte haben, gelten Sie als Handwerker.
Das Handwerk betrifft auch Juweliere, Tischler usw.
Die Veränderungen, die diese neuen Hilfen mit sich bringen
Zusammenfassung der Hilfen für die Anschaffung von Elektroautos
Einige Änderungen und Präzisierungen tauchen auf, darunter :
Bei Autos mit Verbrennungsmotor hängt die Höhe des Zuschusses von der Höhe Ihres steuerlichen Referenzeinkommens ab :
| Typen von Fahrzeugen | Fiskalische Rückerstattung | Montagehelfer |
|---|---|---|
Autos mit Verbrennungsmotor | Größer oder gleich 13.489 € pro Anteil | 80 % des Kaufpreises bis zu einer Obergrenze von 5.000 €, wenn : |
Autos mit Verbrennungsmotor | Weniger als 13.489 € pro Anteil | Die Höhe der Unterstützung wird auf 2.500 € festgelegt. |
Hier sind die Förderbeträge für Kleintransporter mit Verbrennungsmotor und Fahrzeuge mit 2,3 oder vierrädrigem Motor :
| Typen von Fahrzeugen | Montagehelfer |
|---|---|
Thermische Lieferwagen | - Klasse 1: 40 % des Anschaffungspreises, bis zu 5.000 €. - Klasse 2: 40 % des Anschaffungspreises, bis zu 7.000 €. - Klasse 3: 40 % des Anschaffungspreises, bis zu 9.000 €. |
2, 3 Räder oder vierrädriges Kraftfahrzeug | Der Motor wird auf 1.100 € festgelegt |
Um einen Antrag zu stellen, müssen Sie folgende Schritte befolgen:
- Die vollständigen Unterlagen zum Kauf eines Elektroautos, müssen eingereicht werden unter Meine Schritte spätestens innerhalb von drei Monaten nach dem Kauf des Fahrzeugs.
- Es gibt auch die Möglichkeit, den Antrag auf Hilfe nach dem Kauf zu stellen.
- Jetzt erscheint der Kostenvoranschlag direkt auf dem Bestellformular, um den Prozess zu vereinfachen.
- Der Erwerb eines Fahrzeugs muss durch Kauf und nicht durch Leasing erfolgen, um Zugang zu Fördermitteln zu erhalten.
Regionale Unterstützung für die Gründung einer kommerziellen oder handwerklichen Tätigkeit
Die Region möchte kleinere Strukturen stärker unterstützen.
Infolgedessen hat die Region neue Bedingungen eingeführt, die besonders auf Berufstätige abzielen, die eine neue Tätigkeit aufnehmen, und zwar in einem eher ländlichen Gebiet.
Die Bedingungen sind wie folgt:
- Ein kleines Unternehmen in der Region Paris mit höchstens 50 Beschäftigten sein
- Dein Jahresumsatz beträgt nicht mehr als 10.000.000 €.
- Das Unternehmen muss seit mehr als einem Jahr gegründet sein
- Das Unternehmen muss sich verpflichten, mindestens eine Tour von vier Tagen pro Woche in einer oder mehreren ländlichen Gemeinden durchzuführen. Dies muss spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Auszahlung der Beihilfe geschehen.
- Der Hauptsitz des Unternehmens muss sich in einer Gemeinde der Ile-de-France mit weniger als 10 000 Einwohnern, außerhalb der Metropole Grand Paris, oder in einem Établissement public de coopération intercommunale (EPCI) ländlich, deren Sitz sich außerhalb der städtischen Einheit von Paris befindet.
- Förderfähig sind nur Ausgaben, die nach dem Inkrafttreten der Regelung getätigt wurden.
- Eine natürliche Person, die gesetzliche Vertreterin mehrerer Unternehmen ist, kann diese regionale Fazilität nur für ein einziges Unternehmen beantragen.
Der Förderbetrag, der bezogen werden kann, beträgt 15 000 Euro und ist mit anderen Fördermitteln kumulierbar.
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Die regionale Beihilfe für den Kauf eines Elektrofahrzeugs in der Region Île-de-France: Wie beantrage ich sie?
Ablauf des Antrags
Seit einiger Zeit hat sich das Verfahren für den Zugang zu Regionalbeihilfen in der Region Île-de-France geändert. In der Vergangenheit basierte die Förderung auf einem auf den Namen des Unternehmens ausgestellten Kostenvoranschlag. Die Region musste den Antrag annehmen und dann den Auftrag an den Händler erteilen. Schließlich mussten Sie Ihren Fahrzeugschein und die quittierte Rechnung einreichen und erhielten schließlich den Förderbetrag.
Jetzt sind die Schritte, die Sie unternehmen müssen, weniger methodisch. Sie müssen den Antrag spätestens drei Monate nach dem Kauf des Fahrzeugs auf der folgenden Website stellen Meine Schritte. Anschließend schicken Sie alle erforderlichen Unterlagen ein und schon kann es losgehen. Um mehr zu erfahren, können Sie sich das Tutorial der Stadtverwaltung ansehen: Regeln & Tutorial & FAQ.
Das Dossier
Hier ist die Vorgehensweise, um die Unterstützung der Region zu erhalten:
- Füllen Sie das spezielle Formular für den Kauf des Fahrzeugs aus und unterschreiben Sie es (als Anlage).
- Füllen Sie die Ehrenerklärung zur Einhaltung der Minimis-Regeln aus und unterschreiben Sie sie (in PJ).
- Detaillierter Kostenvoranschlag für das Fahrzeug (in PJ)
- KBis-Auszug vorlegen, der nicht älter als 3 Monate ist
- Ihr RIB
Achtung: Um für das Angebot in Frage zu kommen, müssen Sie unbedingt einen Kostenvoranschlag und keinen Bestellschein einsenden.
Hier ist die genaue Vorgehensweise, um ein Hilfegesuch einzureichen:
- Auf die Website der Regionalhilfe gehen
- Einen Antrag auf Hilfe stellen
- Wahl des Teledienstes
- Nach Typ filtern
- Téléservice : Begleitung von Kleinstunternehmen und KMU in der Region Ile-de-France bei der Anschaffung sauberer Fahrzeuge
- Füllen Sie die Informationen über sich aus
- Belege hochladen
- Den Ordner weiterleiten
Achtung: Das Dossier kann nicht mehr bearbeitet werden, wenn Sie es eingereicht haben.
Haben Sie noch Fragen? Zögern Sie nicht uns kontaktieren. Unsere Beev-Experten werden Sie während des gesamten Projekts begleiten und beraten.























