Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhaltsverzeichnis
I - Allgemeines
1 - Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden die " AGB ") gelten ohne Einschränkung oder Vorbehalt für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen, die von der Firma BEEV, einer vereinfachten Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 63.917,72 €, mit Sitz in 5 Rue Pleyel 93200 SAINT-DENIS und der einzigen Identifikationsnummer 851 682 807 R.C.S. BOBIGNY (im Folgenden die "Firma") erbracht werden. Anbieter ") bei Kunden (im Folgenden die " Käufer " oder die " Käufer ") beim Verkauf und/oder der Installation von Geräten für die Elektromobilität (im Folgenden der ". Produkt " oder die " Produkte "), über die Website https://www.beev.co/ (im Folgenden der " Website "). Der Lieferant ist berechtigt, die Installation der Produkte ganz oder teilweise an Partnerunternehmen (im Folgenden "Partner" genannt) zu vergeben. Installateur-Partner "), womit sich der Käufer ausdrücklich einverstanden erklärt.
2 - Die vorliegenden AGB gelten unter Ausschluss aller anderen Bedingungen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die "Beev Care"-Garantie Gegenstand zusätzlicher Geschäftsbedingungen ist, die unter folgender Adresse abrufbar sind: https://www.beev.co/conditions-generales-de-ventes-beev-care/
Die AGB sind jederzeit auf der Website zugänglich und haben gegebenenfalls Vorrang vor jeder anderen Version. Die AGB können dem Käufer auch auf einfache Anfrage per Telefon, E-Mail oder Post mitgeteilt werden.
3 - Jede Bestellung eines Produkts auf der Website setzt die Annahme der AGB durch den Käufer voraus, und zwar unabhängig von den allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers, die unter keinen Umständen dem Lieferanten entgegengehalten werden können.
4 - Sollte eine der Klauseln der AGB nichtig sein oder aufgehoben werden, so werden die übrigen Klauseln dadurch nicht ungültig.
5 - Der Lieferant behält sich das Recht vor, die Bestellung eines Käufers abzulehnen, mit dem es einen Rechtsstreit gibt.
6 - Die Tatsache, dass der Lieferant zu einem bestimmten Zeitpunkt eine der Bestimmungen der AGB nicht anwendet und/oder sich nicht auf diese beruft, kann nicht als Verzicht auf die spätere Geltendmachung dieser AGB ausgelegt werden.
II - Vorheriges Angebot (im Folgenden "das Angebot") - Geschäftsunterlagen
1 - Vor der Bestellung eines Produkts muss der Käufer das auf der Website verfügbare Formular ausfüllen. Der Käufer wird von den Verkaufsabteilungen des Anbieters zurückgerufen, um seine Bedürfnisse und die technischen Elemente der gewünschten Installation zu besprechen. Ein automatisiertes Verfahren kann auch die Erstellung eines Kostenvoranschlags auf der Grundlage der vom Käufer direkt über die Website eingegebenen Informationen ermöglichen. Der Käufer ist allein verantwortlich für die Daten, die er dort eingibt. Der Käufer kann zusätzliche Elemente und Unterlagen, insbesondere Fotografien, anfordern, damit der Lieferant die übermittelten Informationen bestätigen kann. Zu diesem Zweck kann BEEV vom Käufer u. a. folgende Unterlagen verlangen
- Ein Screenshot des Linky-Zählers (gezeichnete Leistung) ;
- Ein Screenshot des Linky-Zählers (momentane Leistung);
- Ein Screenshot des Linky-Zählers (erreichte Maximalleistung) ;
- Fotos des geplanten Standorts der Ladestation ;
- Fotos der geplanten Kabelführung ;
- Fotos der elektrischen Schalttafel (Sicherungsautomaten sichtbar) ;
- Alle anderen Dokumente, die für eine vollständige technische Analyse des Projekts relevant sind.
Die Annahme des Angebots und der vorliegenden AGB kann elektronisch erfolgen. Der Käufer bestätigt durch diese elektronische Annahme die Richtigkeit der übermittelten Informationen. Sollten nach einer technischen Analyse oder einer Ortsbesichtigung Anpassungen erforderlich sein, wird ein berichtigtes Angebot zur Bestätigung vorgelegt. BEEV behält sich das Recht vor, je nach Komplexität des Projekts zusätzliche Dokumente anzufordern.
2 - In jedem Fall wird dem Käufer vom Lieferanten ein Angebot zur Annahme übermittelt. Das Angebot kann automatisch auf der Grundlage der vom Käufer online eingegebenen Daten erstellt werden. Das Angebot ist dreißig (30) Tage ab dem Datum seiner Ausstellung gültig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Dem Angebot wird eine technische Broschüre des bestellten Produkts beigefügt. Falls eine technische Besichtigung erforderlich ist, wird im Angebot angegeben, wie diese durchgeführt werden soll.
III - Bestellung
1 - Die Bestellung für die Installation der Produkte erfolgt durch Rücksendung des Angebots an den Lieferanten, entweder im Falle eines automatisierten elektronischen Wegs oder in allen anderen Fällen ordnungsgemäß vom Käufer unterzeichnet und datiert und mit dem handschriftlichen Vermerk "Gut zur Ausführung der Arbeiten" versehen. Sie wird vom Lieferanten schriftlich, auch per E-Mail, bestätigt. Im Falle eines automatisierten Verfahrens gilt die Bestätigung des online erstellten Kostenvoranschlags durch den Käufer als feste Verpflichtung. Der Käufer muss die bereitgestellten Informationen vor der Fertigstellung ausdrücklich bestätigen.
In der automatisierten Strecke :
- Der Käufer gibt die Daten für sein Projekt ein,
- Ein Kostenvoranschlag wird automatisch erstellt,
- Der Käufer bestätigt die Richtigkeit vor der Bestätigung.
Im Falle einer Abweichung, die bei einer Ortsbesichtigung festgestellt wird, wird dem Käufer ein neuer Kostenvoranschlag übermittelt. Im Falle einer absichtlichen Falschangabe wird ein korrigierter Kostenvoranschlag erstellt und die in Artikel III, Absatz 5 unten genannten Kosten in Rechnung gestellt. Ist der Fehler auf die Software des Lieferanten zurückzuführen, ist die Korrektur des Kostenvoranschlags kostenlos.
2 - Jede andere Bestellung, einschließlich telefonisch oder per Fax erteilter Bestellungen, bedarf der schriftlichen Bestätigung durch den Lieferanten. Diese Bestätigung kann in jeder schriftlichen Form erfolgen und gilt als Annahme der Bestellung.
3 - In jedem Fall muss die Bestellung insbesondere folgende Angaben enthalten: die Menge, den Produkttyp, den Preis, die Zahlungsbedingungen, den Ort der Lieferung oder der Installation, wenn dieser nicht der Ort der Rechnungsstellung ist. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, gelten die Zahlungsbedingungen, die in den geltenden AGB festgelegt sind.
4 - Sobald die Bestellung unter den Bedingungen dieses Artikels bestätigt wurde, sind alle Ergänzungen oder Änderungen der Bestellung für den Lieferanten nur dann verbindlich, wenn er sie schriftlich akzeptiert hat. Sollte eine Abweichung zwischen den gelieferten Informationen und der Realität vor Ort festgestellt werden (z.B. unterschiedliche Zählerleistung, Kabellänge, Zugänglichkeit), wird ein korrigierter Kostenvoranschlag erstellt. Der Käufer kann diesen annehmen oder stornieren. Im Falle einer Stornierung werden die in Artikel III, Absatz 5 genannten Kosten in Rechnung gestellt.
Der Auftrag wird nach Annahme des Kostenvoranschlags und vollständiger Bezahlung gültig. Spätere Änderungen können zu einem geänderten Kostenvoranschlag führen. Der Käufer ist allein für die angegebenen Daten verantwortlich. Jeder Fehler (Zählertyp, Standort, Kabellänge usw.) kann zu einer Preisanpassung sowie zur Berechnung der in Artikel III, Absatz 5, unten genannten Kosten führen. Wenn der Fehler vom Computersystem von BEEV herrührt, wird er kostenlos korrigiert. Vor der endgültigen Validierung wird ein doppelter Bestätigungsprozess durchgeführt.
5 - Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer absichtlichen Falschangabe des Käufers (auch während des automatisierten Prozesses), im Falle eines vom Käufer nicht akzeptierten Korrekturangebots (insbesondere im Falle einer Abweichung zwischen den gelieferten Informationen und der Realität) oder im Falle einer Stornierung der Bestellung, die nicht unter den Bedingungen des in Artikel XII genannten Widerrufsrechts erfolgt, dem Käufer eine Pauschale von 250 € (inkl. MwSt.) in Rechnung gestellt wird. Diese Kosten werden nicht berechnet, wenn die Fehler auf das Computersystem von BEEV zurückzuführen sind.
6 - Gegebenenfalls muss der Lieferant für jede zusätzliche Leistung, die nicht ausdrücklich im Angebot vorgesehen ist, einen Kostenvoranschlag erstellen und vom Käufer schriftlich und ausdrücklich akzeptiert werden, bevor die Leistung erbracht wird.
IV - Preis - Lieferung
1 - Die Preise (im Folgenden die " Preis " oder das " Preis "Die in Rechnung gestellten Preise sind diejenigen, die am Tag der Bestellung auf der Grundlage des Angebots des Lieferanten festgelegt wurden. Sie gelten, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, für einen Zeitraum von maximal dreißig Tagen.
2 - Alle Preise sind ohne Steuern und inklusive aller Steuern angegeben. Die Steuern werden nach den geltenden Vorschriften erhoben.
3 - Die Produkte werden an die vom Käufer im Angebot angegebene Adresse geliefert. Der Lieferant ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, wenn dem Käufer hierdurch keine zumutbaren Nachteile entstehen.
Der Transport erfolgt unter der Verantwortung des Lieferanten, jedoch ausschließlich auf Kosten des Käufers, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Der Transport der Produkte und alle damit direkt oder indirekt verbundenen Kosten, einschließlich der Kosten für Versicherung, Be- und Entladung und Lieferung, gehen daher ausschließlich zu Lasten des Käufers, wobei diese Beträge vor Abgabe der Bestellung mitgeteilt werden.
Die Fristen für die Lieferung oder Installation der im Angebot genannten Produkte werden je nach Verfügbarkeit der Vorräte, der Lagerbestände oder der Verfügbarkeit des Installationspartners angegeben. In jedem Fall und sofern im Angebot nicht anders angegeben, werden die Produkte innerhalb von dreißig (30) Werktagen ab der technischen Freigabe der Website und der Verfügbarkeit der Produkte geliefert.
Das Datum, an dem die Produkte zur Verfügung stehen, wird dem Käufer entweder vom Lieferanten oder vom Installationspartner mitgeteilt.
Außer im Falle höherer Gewalt hat der Käufer im Falle einer Liefer- oder Installationsverzögerung von mehr als dreißig (30) Tagen nach dem indikativen Lieferdatum die Möglichkeit, seine Bestellung per Einschreiben mit Rückschein zu stornieren.
V - Installation der Produkte
1 - Sobald der Lieferant das vom Käufer angenommene Angebot erhalten hat, setzt er sich mit einem Installationspartner in Verbindung.
2 - Der Termin für die Installation der Produkte wird zwischen dem Käufer und dem Installationspartner innerhalb von dreißig (30) Werktagen nach Lieferung der Produkte vereinbart.
Der Käufer verpflichtet sich, während des Einsatzes des Installationspartners anwesend zu sein.
Bei Abwesenheit oder Stornierung eines vereinbarten Termins behält sich der Installationspartner das Recht vor, dem Käufer Reisekosten in Rechnung zu stellen, und der Lieferant das Recht, eine Bearbeitungsgebühr zu berechnen.
3 - Der Standort der Produkte muss zwischen dem Käufer und dem Installationspartner endgültig festgelegt werden, wobei die technischen und sicherheitsrelevanten Einschränkungen zu berücksichtigen sind, die der Installationspartner spätestens zum Zeitpunkt der Installation feststellt.
Der freie Zugang zum Installationsort der Produkte muss für den Installationspartner gewährleistet sein. Andernfalls können dem Käufer Reisekosten in Rechnung gestellt werden, wenn der Installationspartner nicht in der Lage ist, die Produkte zu installieren.
4 - Sollte es sich herausstellen, dass zusätzliche Arbeiten für die Installation der Produkte unerlässlich sind, wird der Installationspartner diese in das Fertigstellungsprotokoll aufnehmen, das vom Käufer unterzeichnet werden muss. In diesem Zusammenhang kann dem Lieferanten keine Verzögerung angelastet werden.
5 - Nach Abschluss der Installation wird zwischen dem Käufer und dem Installationspartner ein Protokoll über den Abschluss der Arbeiten unterzeichnet. Der Installationspartner informiert den Lieferanten hierüber.
Der Lieferant übermittelt das Fertigstellungsprotokoll vor der Installation an den Käufer und den Installationspartner.
Der Installationspartner wird in dieses Protokoll alle Änderungen gegenüber der ursprünglich geplanten Baustelle aufnehmen.
Der Käufer muss in diesem Protokoll alle Mängel, Defekte oder Vorbehalte in Bezug auf die Unversehrtheit und die ordnungsgemäße Durchführung der Installation der Produkte vermerken. Alle Vorbehalte sind Gegenstand eines zusätzlichen Eingriffs, der die Korrektur der festgestellten Mängel und die Aufhebung der Vorbehalte ermöglicht und das Datum der Fertigstellung der Baustelle markiert.
Die in diesem Abschlussprotokoll enthaltenen Informationen können nicht Gegenstand späterer Anfechtungen sein, insbesondere nicht im Falle einer zusätzlichen Rechnungsstellung. Nur die in diesem Protokoll enthaltenen Informationen sind für den Lieferanten, den Installationspartner und den Käufer verbindlich.
VI - Verpflichtungen des Käufers
1 - Der Käufer erklärt, dass er der alleinige Eigentümer der für die Installation der Produkte erforderlichen Räumlichkeiten, Gegenstände oder Medien ist. Falls er nicht der Eigentümer der Räumlichkeiten ist, erklärt der Käufer, dass er bereits die Zustimmung des Eigentümers zur Durchführung der Installation eingeholt hat. Der Käufer erklärt ferner, dass ihm keine Hindernisse für die Installation der Produkte bekannt sind und dass er alle eventuell erforderlichen öffentlichen oder privaten Genehmigungen vor der Installation eingeholt hat.
2 - Der Käufer verpflichtet sich, mit dem Lieferanten und dem Installationspartner in gutem Einvernehmen zusammenzuarbeiten. In diesem Zusammenhang verpflichtet er sich insbesondere, dem Lieferanten und dem Installationspartner unter seiner alleinigen Verantwortung alle Informationen, die für die Ausführung des vorliegenden Vertrags erforderlich sind, genauestens zu übermitteln, auch bei Telefongesprächen im Vorfeld des Angebots, und garantiert die Richtigkeit dieser Informationen. Im Rahmen des automatisierten Prozesses ist der Käufer allein für die Vollständigkeit, Zuverlässigkeit und Richtigkeit der online bereitgestellten Informationen verantwortlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede Abweichung zwischen den eingegebenen Informationen und den vor Ort festgestellten technischen Bedingungen eine Änderung des Preises und die Ausstellung eines korrigierten Kostenvoranschlags zur Folge haben kann.
3 - Der Käufer verpflichtet sich gegebenenfalls, vor Beginn der Installation der Produkte unter seiner alleinigen Verantwortung alle administrativen oder sonstigen Formalitäten zu erledigen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Installation erforderlich sind. Der Lieferant hat nicht die Aufgabe, die Vereinbarkeit der verschiedenen spezifischen Verwaltungsvorschriften, die für den Käufer gelten können, zu gewährleisten; der Käufer macht dies zu seiner eigenen Angelegenheit.
4 - Alle zusätzlichen Kosten und Gebühren, die sich aus einer Verzögerung bei der Installation der Produkte aufgrund von Ungenauigkeiten in den übermittelten Informationen und Unterlagen oder aufgrund der Nichtdurchführung von Vorarbeiten ergeben, gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers. Wenn die Abweichung auf einen Fehler im automatisierten System des Lieferanten zurückzuführen ist, dürfen dem Käufer keine Kosten in Rechnung gestellt werden.
5 - Der Käufer verpflichtet sich ferner, dem Lieferanten und dem Installationspartner während der gesamten Dauer der Installation bis zur endgültigen Abnahme der Produkte freien Zugang zum Installationsort der Produkte zu gewähren.
6 - Nach der Installation verpflichtet sich der Käufer, die Produkte nicht unter Bedingungen zu verwenden, die ihre Funktion oder die Sicherheit der Installation beeinträchtigen könnten.
VII - Garantien
VII.I - Gesetzliche Produktgarantien
Die Produkte unterliegen von Rechts wegen und ohne zusätzliche Zahlung der gesetzlichen Konformitätsgarantie und der Garantie für versteckte Mängel, die jeweils in den Artikeln L. 217-4 ff. des Verbrauchergesetzbuchs und 1641 ff. des Zivilgesetzbuchs vorgesehen sind.
Bestimmungen zu gesetzlichen Garantien
Der Verbraucher verfügt über eine Frist von zwei Jahren ab der Lieferung der Ware, um bei Auftreten eines Konformitätsmangels die Anwendung der gesetzlichen Konformitätsgarantie zu erwirken. Während dieser Frist muss der Verbraucher nur das Vorhandensein der Vertragswidrigkeit nachweisen und nicht den Zeitpunkt ihres Auftretens.
Wenn der Kaufvertrag für die Ware die kontinuierliche Lieferung eines digitalen Inhalts oder einer digitalen Dienstleistung für einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren vorsieht, gilt die gesetzliche Garantie für diesen digitalen Inhalt oder diese digitale Dienstleistung während des gesamten Zeitraums der vorgesehenen Lieferung. Während dieses Zeitraums muss der Verbraucher nur das Vorliegen der Vertragswidrigkeit, die den digitalen Inhalt oder die digitale Dienstleistung betrifft, und nicht den Zeitpunkt ihres Auftretens nachweisen.
Die gesetzliche Konformitätsgarantie bringt für den Gewerbetreibenden gegebenenfalls die Verpflichtung mit sich, alle Aktualisierungen bereitzustellen, die zur Aufrechterhaltung der Konformität des Gutes erforderlich sind.
Die gesetzliche Konformitätsgarantie gibt dem Verbraucher das Recht, das Gut innerhalb von dreißig Tagen nach seinem Antrag kostenlos und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für ihn zu reparieren oder zu ersetzen.
Wenn die Ware im Rahmen der gesetzlichen Konformitätsgarantie repariert wird, erhält der Verbraucher eine Verlängerung der ursprünglichen Garantie um sechs Monate.
Wenn der Verbraucher die Reparatur des Gutes verlangt, der Verkäufer aber den Austausch des Gutes erzwingt, wird die gesetzliche Konformitätsgarantie für einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem Datum des Austauschs des Gutes erneuert.
Der Verbraucher kann eine Minderung des Kaufpreises erhalten, indem er die Ware behält, oder den Vertrag beenden und sich gegen Rückgabe der Ware den vollen Kaufpreis erstatten lassen, wenn :
1° Der Gewerbetreibende weigert sich, das Gut zu reparieren oder zu ersetzen;
2° Die Reparatur oder der Ersatz des Gutes erfolgt nach einer Frist von dreißig Tagen ;
3° die Nachbesserung oder der Ersatz des Gutes für den Verbraucher mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden ist, insbesondere wenn der Verbraucher endgültig die Kosten für die Rücknahme oder Entfernung des vertragswidrigen Gutes oder die Kosten für den Einbau des nachgebesserten oder ersatzweise gelieferten Gutes trägt ;
4° die Nichtkonformität des Gutes trotz des erfolglos gebliebenen Versuchs des Verkäufers, die Konformität herzustellen, fortbesteht.
Der Verbraucher hat auch das Recht, den Preis des Gutes zu mindern oder den Vertrag aufzulösen, wenn die Vertragswidrigkeit so schwerwiegend ist, dass sie die sofortige Minderung des Preises oder die sofortige Auflösung des Vertrags rechtfertigt. Der Verbraucher ist dann nicht verpflichtet, zuvor die Nachbesserung oder den Ersatz des Gutes zu verlangen.
Der Verbraucher hat kein Recht auf Auflösung des Kaufvertrags, wenn die Vertragswidrigkeit geringfügig ist.
Jeder Zeitraum, in dem das Gut zwecks Reparatur oder Austausch stillgelegt wird, setzt die bis zur Lieferung des instandgesetzten Gutes verbleibende Garantie aus.
Die oben genannten Rechte ergeben sich aus der Anwendung der Artikel L. 217-1 bis L. 217-32 des Verbraucherschutzgesetzes (Code de la consommation).
Ein Verkäufer, der bösgläubig die Durchsetzung der gesetzlichen Konformitätsgarantie behindert, muss mit einer zivilrechtlichen Geldstrafe von maximal 300 000 Euro rechnen, die auf bis zu 10 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes erhöht werden kann (Artikel L. 241-5 des Verbrauchergesetzbuchs).
Der Verbraucher profitiert auch von der gesetzlichen Garantie für versteckte Mängel in Anwendung der Artikel 1641 bis 1649 des Zivilgesetzbuches für eine Dauer von zwei Jahren ab der Entdeckung des Mangels. Diese Garantie berechtigt zu einer Preisminderung, wenn die Ware behalten wird, oder zu einer vollständigen Rückerstattung gegen Rückgabe der Ware.
VII.II - Kommerzielle Garantie der Produkte
Für die Produkte gilt eine Garantie, die direkt vom Hersteller gewährt wird.
Gemäß den vom Hersteller angebotenen Bedingungen deckt diese Garantie Herstellungsfehler und Fehlfunktionen der Produkte für vierundzwanzig (24) Monate ab dem Datum der Installation ab.
Die Herstellergarantie gilt nicht, wenn die Elektroinstallation des Käufers defekt ist, wenn der Käufer oder ein Dritter die Anweisungen zur Installation des Produkts nicht befolgt, wenn das Produkt falsch verwendet wird oder aus anderen Gründen, die in den Ausschlüssen der Herstellergarantie aufgeführt sind.
Eine Information über die vom Hersteller angebotene Garantie kann vom Lieferanten angefordert werden.
VII.III - Garantie in Bezug auf die Installation des Produkts
Der Lieferant garantiert die Installation des Produkts für ein (1) Jahr ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des Abschlussprotokolls. Die Garantie bezieht sich auf die Verlege- und Anschlussarbeiten des Produkts.
Diese Garantie deckt Mängel sowie Mängel bei der Umsetzung ab.
Diese Garantie gilt nicht, wenn die Fehlfunktion auf eine Ursache außerhalb der Installation des Produkts oder auf eine Ursache außerhalb des Lieferanten und des Installationspartners zurückzuführen ist, insbesondere aufgrund eines Defekts der elektrischen Anlage des Käufers, einer unsachgemäßen Verwendung des Produkts, eines Eingriffs des Käufers oder eines Dritten, der sich auf die durchgeführte Installation auswirkt, oder aus allen anderen Gründen außerhalb des Lieferanten.
VIII - Haftung des Anbieters
Der Lieferant unterliegt einer allgemeinen Mittelverpflichtung.
Der Lieferant kann für die Nichterfüllung der Leistungen, die Gegenstand der vorliegenden Vereinbarung sind, haftbar gemacht werden. Der Lieferant haftet jedoch nicht für :
- Falsche, fehlerhafte oder unvollständige Informationen, die der Käufer übermittelt hat;
- Die Nichterfüllung der Verpflichtungen des Käufers aus diesem Vertrag;
- Wenn die Produkte im Sinne des Zivilgesetzbuches fehlerhaft sind, in welchem Fall der Hersteller haftbar gemacht wird ;
- Höhere Gewalt ;
- Die Nichteinhaltung aller oder eines Teils der Sicherheits- und Gebrauchshinweise für die Produkte durch den Käufer, die sowohl vom Lieferanten als auch vom Installationspartner oder vom Hersteller bereitgestellt werden;
- Natürliche Abnutzung des installierten Produkts ;
- Schlechter elektrischer Schutz der Anlage des Käufers;
- Missbrauch, unsachgemäßer Gebrauch, unvernünftiger Gebrauch oder anormale Verwendung durch den Käufer.
Sollte der Lieferant dennoch haftbar gemacht werden, so ist diese Haftung in jedem Fall auf die Deckungssumme seiner Versicherungspolicen beschränkt.
In jedem Fall haftet der Lieferant bei gewerblichen Käufern nicht für immaterielle und/oder indirekte Schäden (wie insbesondere, aber nicht ausschließlich: entgangener Gewinn, entgangener Gewinn oder Produktionsausfall, finanzieller Schaden, Handelsschaden, Verlust von Kunden, Handelsstörungen jeglicher Art, Gewinnverlust, Verlust des Markenimages, Verlust von Daten, Dateien oder Software, Ansprüche Dritter, erhöhte Kosten).
IX - Zahlungsbedingungen
1 - Sofern im Angebot nicht anders angegeben oder zwischen Lieferant und Käufer vereinbart, ist der gesamte Preis der Bestellung zum Zeitpunkt der Annahme des Angebots durch den Käufer zu zahlen. Die Ausführung der Bestellung wird bei vollständiger Zahlung des Preises ausgesetzt.
2 - Wenn zwischen dem Lieferanten und dem Käufer eine Anzahlung ausgehandelt wurde, wird die Ausführung der Bestellung bis zur Zahlung dieser Anzahlung ausgesetzt. Der Restbetrag ist spätestens zum Zeitpunkt der Bereitstellung des Produkts durch den Lieferanten zu zahlen. In jedem Fall und in Übereinstimmung mit dem Gesetz darf die vertraglich vereinbarte Zahlungsfrist sechzig (60) Tage nach Rechnungsdatum nicht überschreiten.
3 - Die Zahlung der Bestellung erfolgt entweder per Kreditkarte, per Banküberweisung oder über eine der vom Lieferanten genutzten Zahlungsplattformen. Die Zahlung ist erst dann wirksam, wenn die Zahlungszentren der Banken ihr Einverständnis gegeben haben. Im Falle einer Ablehnung durch das Bankinstitut wird die Bestellung automatisch ausgesetzt und der Lieferant wird sich bemühen, den Käufer per E-Mail darüber zu informieren.
4 - Im Falle einer Teilzahlung wird diese zuerst auf die Verzugszinsen und dann auf die laufenden Raten in absteigender Reihenfolge ihres Alters angerechnet.
5 - Bei verspäteter Zahlung werden von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung Verzugszinsen in Höhe des am 1. Januar oder 1. Juli geltenden halbjährlichen Leitzinses (Refinanzierungssatz oder Refi) der Europäischen Zentralbank (EZB) zuzüglich 10 Prozentpunkte fällig, wobei der Betrag der so berechneten Zinsen nicht niedriger sein darf als der geltende gesetzliche Zinssatz multipliziert mit drei (3). Diese Zinsen werden allein durch die Tatsache der Fälligkeit geschuldet.
Für gewerbliche Käufer gilt außerdem von Rechts wegen die in Artikel L. 441-10 des Handelsgesetzbuchs vorgesehene Pauschalentschädigung von 40 € für Einziehungskosten anlässlich eines Zahlungsverzugs.
X - Finanzierungslösung
Je nach dem vom Käufer ausgewählten Zahlungsdienstleister können Finanzierungslösungen angeboten werden. Der Lieferant fordert den Käufer auf, sich direkt mit dem ausgewählten Zahlungsdienstleister in Verbindung zu setzen, um eine Finanzierungslösung zu finden, die auf sein Projekt und seine finanziellen Möglichkeiten zugeschnitten ist.
XI - Klausel zur Beendigung des Vertrages
Im Falle der vollständigen oder teilweisen Nichtzahlung einer Bestellung bei Fälligkeit werden die aufgrund dieser Bestellung oder anderer bereits gelieferter oder in Lieferung befindlicher Bestellungen geschuldeten Beträge sofort fällig, nachdem der Lieferant den Käufer per Einschreiben mit Rückschein zur Zahlung aufgefordert hat, das nach Ablauf einer Frist von acht (8) Tagen nach seiner Zustellung an den Käufer erfolglos geblieben ist.
Darüber hinaus behält sich der Lieferant das Recht vor, den/die laufenden Vertrag/Verträge unter den gesetzlichen Bedingungen aufzulösen und gegebenenfalls die Zahlung von Schadensersatz zu verlangen.
XII - Widerrufsrecht und Stornierung
1 - Der Käufer, der Verbraucher oder nicht gewerblich im Sinne des Verbrauchergesetzbuches ist, hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß den Modalitäten der Artikel L. 221-18 ff. des Verbrauchergesetzbuches. Das Widerrufsrecht kann mithilfe des Widerrufsformulars ausgeübt werden, das in Anhang 1 der vorliegenden AGB oder durch eine andere eindeutige Erklärung, die den Willen zum Widerruf ausdrückt. Der Lieferant übermittelt dem Käufer unverzüglich eine Empfangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger. Der Käufer muss das Produkt dann spätestens innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Mitteilung seiner Entscheidung, den Vertrag zu widerrufen, per Post zurücksenden. Die Rücksendung des Produkts erfolgt auf Verantwortung des Käufers. Wird das Widerrufsrecht innerhalb der oben genannten Frist ausgeübt, werden nur der Preis des/der gekauften Produkts/Produkte und die Lieferkosten erstattet; die Kosten für die Rücksendung gehen zu Lasten des Käufers. Die Erstattung erfolgt innerhalb von maximal 14 Tagen nach Eingang der Rücksendung der Produkte, wobei das Datum des Poststempels maßgeblich ist. Der Lieferant erstattet dem Käufer die Kosten mit demselben Zahlungsmittel, mit dem er den Kauf getätigt hat, es sei denn, der Käufer stimmt der Verwendung eines anderen Zahlungsmittels zu; in diesem Fall gehen keine zusätzlichen Kosten zu Lasten des Käufers.
2 - Im Falle einer Stornierung der Bestellung durch den Käufer nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist oder bei Fehlen einer gesetzlichen Widerrufsfrist für gewerbliche Käufer, aus welchen Gründen auch immer außer im Falle höherer Gewalt :
- Wenn der Vertrag mit einem dritten Partner des Anbieters geschlossen wurde, gelten die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Partners genannten Stornierungsmodalitäten.
- Wenn der Vertrag direkt zwischen dem Lieferanten und dem Käufer geschlossen wurde :
- wird eine Stornogebühr von 250 € inkl. MwSt. erhoben, wenn die Bestellung vor der Planung storniert wird ;
- eine zusätzliche Reisekostenpauschale von 180 € (inkl. MwSt.) wird fällig, wenn die Stornierung nach einem Besuch vor Ort erfolgt ;
- kann ein Betrag in Höhe von 50 % des Betrags inkl. MwSt. einbehalten werden, wenn die Stornierung nach der Bestätigung der geplanten Installation erfolgt.
XIII - Auflösungsklausel
1 - Jede Bestellung wird unter Berücksichtigung der rechtlichen, finanziellen und wirtschaftlichen Situation des Käufers zum Zeitpunkt der Bestellung angenommen. Daraus ergibt sich, dass der Lieferant, wenn sich die finanzielle Lage des Käufers zwischen dem Zeitpunkt der Bestellung und dem Zeitpunkt der Lieferung verschlechtert, berechtigt ist, entweder eine Zahlung vor der Lieferung zu verlangen oder die Auflösung des Vertrags zu veranlassen.
2 - Im Falle der Nichterfüllung einer seiner Verpflichtungen durch den Käufer, einschließlich der in Artikel VI aufgeführten Verpflichtungen, hat der Lieferant dem Käufer per Einschreiben mit Rückschein eine Mahnung zuzustellen. Kommt der Käufer seiner Verpflichtung nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung des genannten Schreibens nach, so wird der Verkauf von Rechts wegen aufgelöst, wenn es dem Lieferanten gefällt, und zwar ohne gerichtlichen Rechtsbehelf und unbeschadet des Rechts des Letzteren, den Ersatz des gesamten Schadens, der ihm durch die Nichterfüllung des Käufers entstanden ist, gerichtlich zu beantragen.
3 - Der Käufer kann nicht die Auflösung des Verkaufs verlangen oder den Lieferanten haftbar machen, wenn die ursprünglichen technischen Spezifikationen oder Merkmale zwischen der Bestellung und der Lieferung aufgrund der Anwendung eines nationalen oder gemeinschaftlichen Gesetzes oder aufgrund von Empfehlungen des Herstellers geändert werden. Der Lieferant verpflichtet sich jedoch, den Käufer so schnell wie möglich über diese Änderungen zu informieren.
XIV - Höhere Gewalt
1 - Der Lieferant haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die verspätete Erfüllung einer seiner in den vorliegenden AGB beschriebenen Verpflichtungen auf höhere Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des Zivilgesetzbuches zurückzuführen ist.
Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere:
- Atmosphärisch bedingte Katastrophen wie Frost, Schnee oder Regen von außergewöhnlicher Stärke oder Dauer,
- Auftaubarrieren,
- Feuer, Überschwemmung oder Explosion aus jeglicher Ursache, die den Hersteller betrifft,
- Streiks oder Arbeitsniederlegungen, die den Hersteller oder den Lieferanten oder die Dienstleister des Lieferanten, die an einer der Phasen der Leistungserbringung beteiligt sind, betreffen können,
- Teilemangel oder Nichtverfügbarkeit von Materialien, die sich auf die Produkte auswirken.
2 - Der Lieferant wird den Käufer so schnell wie möglich über die oben aufgeführten Fälle und Ereignisse informieren.
XV - Eigentumsvorbehaltsklausel - Risikoübertragung
1 - Die Produkte bleiben bis zur tatsächlichen Zahlung des gesamten Preises für Haupt- und Nebenleistungen Eigentum des Lieferanten, und zwar unabhängig vom Zeitpunkt der Lieferung der Produkte.. Der Eigentumsvorbehalt hindert den Käufer nicht daran, die Risiken auf den Käufer zu übertragen, sobald er die Produkte gemäß den Bedingungen der AGB zur Verfügung gestellt hat.
2 - Die Nichtzahlung einer beliebigen Rate, auch einer Teilzahlung, kann den Anspruch des Lieferanten auf die Produkte nach sich ziehen, der per Einschreiben mit Rückschein an den Käufer geltend gemacht werden kann. Das Rückforderungsrecht gilt auch im Falle eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens oder einer gerichtlichen Liquidation des Käufers. Die Rückgabe der Produkte erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers an dem vom Lieferanten angegebenen Ort. Wenn der Käufer das Produkt einem Spediteur oder einem Verwahrer übergeben muss, muss dieser das vorliegende Dokument datieren und unterschreiben, nachdem er handschriftlich vermerkt hat: "Bei der Übergabe der Produkte die Klausel zum Eigentumsvorbehalt zur Kenntnis genommen".
3 - Die Rückgabe der Produkte an den Lieferanten bewirkt von Rechts wegen die Auflösung des Verkaufs der Produkte. Die vom Käufer an den Lieferanten geleisteten Anzahlungen verbleiben jedoch als Schadensersatz bei dem Lieferanten.
4 - Jede Abtretung von Rechten und/oder Pflichten aus der Bestellung durch den Käufer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Lieferanten. Der Käufer darf die Produkte bis zur vollständigen Bezahlung des Preises und ggf. der Nebenkosten nicht weiterverkaufen, verpfänden, als Sicherheit übereignen oder verarbeiten.
5 - Im Falle des Zugriffs eines Gläubigers des Käufers vor der vollständigen Zahlung des Preises oder der Nebenkosten an den Lieferanten, insbesondere im Falle der Pfändung der Waren oder der Eröffnung eines Kollektivverfahrens, hat der Lieferant den Lieferanten unverzüglich per Einschreiben mit Rückschein davon zu unterrichten, ebenso wie die Pfändungsgläubiger oder die Organe des Kollektivverfahrens. Der Käufer trägt die Kosten für die Maßnahmen, die ergriffen werden, um diese Intervention zu beenden, insbesondere die Kosten für einen Drittwiderspruch.
6 - Die Gefahr des Verlusts und der Beschädigung geht erst mit der Bereitstellung der Produkte am Lieferort auf den Käufer über, unabhängig von der Eigentumsübertragung und unabhängig vom Datum der Bestellung und der Bezahlung der Bestellung. Der Käufer ist verpflichtet, alle geeigneten Vorkehrungen zu treffen, um die Produkte ab dem Tag der Bereitstellung gegen Diebstahl, Verlust oder Beschädigung zu sichern.
XVI - Kundendienst
Nach der Installation der Produkte bietet der Lieferant dem Käufer ohne zusätzliche Zahlung einen Kundendienst an, der insbesondere Folgendes umfasst:
- Ein Terminalfehler
- Ein Installationsfehler
- Eine Ladeunfähigkeit oder eine Stromunterbrechung (Disjunction) beim Laden
- Ästhetische Mängel
Der Käufer muss den Lieferanten per E-Mail unter der folgenden Adresse kontaktieren: [email protected]. Eine Lösung wird dem Käufer innerhalb von 48 Stunden (außer an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen und arbeitsfreien Tagen) nach Eingang seiner Anfrage angeboten.
Für die Anwendung der in Artikel VII. festgelegten Garantien. Der Käufer hat sich bei Feststellung von Funktionsstörungen und/oder Mängeln mit dem Kundendienst des Lieferers in Verbindung zu setzen, der dem Käufer die am besten geeignete Lösung anbietet.
XVII - Versicherung
Der Lieferant erklärt, dass er bei einer notorisch solventen Gesellschaft gegen seine Berufshaftpflicht für alle Folgeschäden aus der Ausführung der Bestellung und der Installation der Produkte versichert ist.
Die Bescheinigung über die Haftpflichtversicherung des Lieferanten wird dem Käufer auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
XVIII - Geistiges Eigentum
Der Inhalt der Website ist Eigentum des Anbieters. Jede vollständige oder teilweise Vervielfältigung dieses Inhalts ist strengstens untersagt und kann den Tatbestand der Fälschung erfüllen.
XIX - Persönliche Daten
In Anwendung der Gesetz 78-17 vom 6. Januar 1978 geändert durch das Gesetz Nr. 2018-493 vom 20. Juni 2018, wird darauf hingewiesen, dass die von den Käufern angeforderten namentlichen Daten insbesondere für die Bearbeitung seiner Bestellung und die Erstellung von Rechnungen erforderlich sind.
Diese Daten können an eventuelle Partner des Anbieters weitergegeben werden, die mit der Ausführung, Bearbeitung, Verwaltung und Bezahlung der Bestellungen beauftragt sind.
Die Verarbeitung der über die Website mitgeteilten Informationen entspricht den gesetzlichen Anforderungen zum Schutz personenbezogener Daten, wobei das verwendete Informationssystem einen optimalen Schutz dieser Daten gewährleistet und insbesondere die DSGVO sowie alle anderen geltenden gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen, wobei das verwendete Informationssystem einen optimalen Schutz dieser Daten gewährleistet.
Der Käufer hat gemäß den geltenden nationalen und europäischen Vorschriften das Recht auf ständigen Zugang, Änderung, Berichtigung, Widerspruch gegen die Übertragbarkeit und Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten.
Der Lieferant fordert die Käufer auf, sich mit der Datenschutzrichtlinie vertraut zu machen, um sich über die geltenden Verfahren in diesem Bereich zu informieren : https://www.beev.co/donnees-personnelles
XX - Sprache und anwendbares Recht
Die vorliegenden AGB und die sich daraus ergebenden Transaktionen unterliegen dem französischen Recht und sind diesem unterworfen.
Die vorliegenden AGB sind in französischer Sprache verfasst. Sollten sie in eine oder mehrere Fremdsprachen übersetzt werden, ist im Streitfall allein der französische Text maßgeblich.
XXI - Streitigkeiten
Im Falle einer Anfechtung kann der Käufer den Lieferanten telefonisch unter der Nummer 06 72 49 74 63, per E-Mail [email protected]oder per Post an 5 Rue Pleyel 93200 Saint-Denis.
In Bezug auf Käufer, die Verbraucher sind, können, wenn keine gütliche Einigung erzielt werden kann, Reklamationen oder Streitigkeiten bezüglich der Gültigkeit, Auslegung, Ausführung oder Nichterfüllung, Unterbrechung oder Beendigung des vorliegenden Vertrags dem folgenden Mediator vorgelegt werden: MOBILIANS.
Käufer, die als Verbraucher gelten, müssen ihre Schlichtungsanträge :
- oder per Post an folgende Adresse: M. le Médiateur de MOBILIANS, 43 bis Route de Vaugirard - CS 80016 à 92197 Meudon CEDEX,
- Entweder per E-Mail an die E-Mail-Adresse : [email protected] ,
- Entweder auf ihrer Website : https://www.mediateur-mobilians.fr.
Andernfalls oder wenn die Schlichtung scheitert, wird das zuständige Gericht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bestimmt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Käufern, die Kaufleute sind, alle Streitigkeiten den Gerichten im Zuständigkeitsbereich des Lieferanten unterbreitet werden.
Anhang 1 - Muster des Widerrufsformulars
Dieses Formular muss nur dann ausgefüllt und zurückgeschickt werden, wenn der Käufer von der Bestellung auf der Website zurücktreten will https://www.beev.co/ Es sei denn, die Ausübung des Widerrufsrechts ist gemäß den geltenden AGB ausgeschlossen oder eingeschränkt.
Zu Händen der Firma BEEV, mit Sitz in 5 Rue Pleyel 93200 SAINT-DENIS - -. [email protected].
Hiermit teile ich Ihnen meinen Widerruf des Vertrags über den Verkauf des nachstehend bezeichneten Gegenstandes mit:
Bestellung von: ...........................................................................
Erhalten am: .....................................................................................
Bestellnummer: ...........................................................
Name des Klienten: ............................................................................
Adresse des Klienten: .......................................................................
Unterschrift des Kunden (nur bei Zustellung dieses Formulars in Papierform) :