Umweltbonus: Was bedeutet das?
Die Umweltbonus stellt einen wichtigen staatlichen Anreiz dar, der bis 2023 fortgesetzt wird und auch Gewerbetreibenden zugute kommt. Ziel ist es, den Kauf und die Nutzung von Fahrzeugen mit geringem CO2-Ausstoß zu fördern.
Diese Initiative ist Teil der Gesamtstrategie Frankreichs für 2030, die darauf abzielt, eine zirkuläre und französische 100 %-Elektroindustrie zu etablieren, mit dem ehrgeizigen Ziel, bis 2030 2 Millionen Fahrzeuge in Frankreich zu produzieren
Dabei handelt es sich um eine staatspolitische Maßnahme, die die Nutzung umweltfreundlicherer Fahrzeuge fördern soll.
Der Umweltbonus wird unter bestimmten Bedingungen gewährt, u. a. :
- Das Fahrzeug muss neu oder gebraucht sein.
 - Das Fahrzeug muss einen CO2-Ausstoß haben, der unter einem bestimmten Schwellenwert liegt.
 - Das Fahrzeug muss in eine bestimmte Kategorie eingestuft sein.
 
Welche Entwicklungen gibt es beim Umweltbonus für das Jahr 2023?
Die Höhe des Umweltbonus hängt von der Art des Fahrzeugs und dem Steuereinkommen des Haushalts ab.
Bei Personenkraftwagen beträgt die Höhe des Umweltbonus 27 % der Anschaffungskosten (inkl. MwSt.) bis zu einer Obergrenze von 5.000 € für Privatpersonen und 3.000 € für Gewerbetreibende.
Bei leichten Nutzfahrzeugen beträgt der Umweltbonus 40 % der Anschaffungskosten (inkl. Steuern) bis zu einem Höchstbetrag von 7.000 € für Privatpersonen und 4.000 € für Gewerbetreibende. Für schwere Nutzfahrzeuge beträgt der Umweltbonus 40 % der Anschaffungskosten (inkl. Steuern) bis zu einer Obergrenze von 50.000 €.
Der Umweltbonus wird zum Zeitpunkt des Kaufs oder der Miete des Fahrzeugs ausgezahlt. Er ist mit der Umstellungsprämie kumulierbar, einer weiteren finanziellen Unterstützung, die der Staat für den Kauf eines Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeugs gewährt.
Tatsächlich ist der Umweltbonus eine wichtige Maßnahme für den Energiewandel. Er ermöglicht es, die Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors zu reduzieren, der in Frankreich der größte Emittent von Treibhausgasen ist. Im Jahr 2022 unterstützte der Umweltbonus den Kauf oder das Leasen von fast 1 Million Fahrzeugen mit geringem CO2-Ausstoß.
Die neuen Kriterien für den Umweltbonus
Ab dem 10. Oktober 2023 wird der Umweltbonus für neue Elektroautos an das Erreichen einer Mindestumweltpunktzahl geknüpft. Dieser wird insbesondere unter Berücksichtigung der Umweltauswirkungen bei der Herstellung des Fahrzeugs berechnet.
Die Autohersteller müssen ein ausführliches Dossier bei der Agence de l'environnement et de la maîtrise de l'énergie (ADEME) einreichen für jedes Automodell und jede Version, auch wenn ein Modell verschiedene Batteriekonfigurationen haben kann.
Die Ademe wird dann die Umweltauswirkungen der Autos bewerten und dabei folgende Punkte berücksichtigen:
- Die bei der Herstellung des Fahrzeugs verwendeten Materialien (Stahl, Aluminium, Eisenmetalle usw.).
 - CO2-Emissionen, die mit der Energie zusammenhängen, die für die Zwischenverarbeitungen und die Montage des Fahrzeugs verwendet wird.
 - Die CO2-Emissionen, die mit der Produktion von Akku.
 - Die Transportart, mit der das Auto vom Montageort zum Vertriebsort in Frankreich transportiert wird, unter Berücksichtigung der verschiedenen Transportmittel wie Schiff, Zug und LKW.
 
Die Dekret stellt außerdem klar, dass das Vorhandensein von recycelten und biobasierten Materialien im Fahrzeug sowie die Reparierbarkeit der Batterie bei der Berechnung der Umweltpunktzahl berücksichtigt werden können
NB: Es ist wichtig zu beachten, dass das Dekret vom 20. September 2023 besagt, dass die vorherigen Förderkriterien weiterhin für Neuwagen gelten, die vor dem 15. Dezember 2023 einschließlich bestellt oder deren Mietvertrag unterzeichnet wurde, sofern ihre Rechnungsstellung oder die Zahlung der ersten Miete spätestens am 15. März 2024 erfolgt.
Welche Schritte müssen Sie unternehmen, um den Umweltbonus zu erhalten?
Um den Umweltbonus zu erhalten, müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Volljährig sein und in Frankreich wohnen.
 - Kaufen Sie ein neues oder geleastes Fahrzeug mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren.
 - Das Fahrzeug muss zum ersten Mal in Frankreich zugelassen werden.
 - Das Fahrzeug muss einen CO2-Ausstoß von höchstens 50 g/km bei Elektroautos, Plug-in-Hybridautos oder wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen haben.
 - Der Preis des Fahrzeugs darf 47.000 € nicht übersteigen.
 
Wenn Sie diese Bedingungen erfüllen, können Sie die folgenden Schritte unternehmen, um den Umweltbonus zu erhalten:
- Beantragen Sie den Umweltbonus bei der Agentur für Dienstleistungen und Zahlungen (ASP). Sie können dies online auf der Website der ASP oder durch Ausfüllen des CERFA-Formular 13621.
 
- Legen Sie die geforderten Belege vor. Welche Belege Sie einreichen müssen, hängt von Ihrer Situation und dem Typ des Fahrzeugs ab, das Sie gekauft haben.
 
- Unterschreiben Sie eine ehrenwörtliche Erklärung. In dieser Erklärung verpflichten Sie sich, das Fahrzeug nicht innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf oder vor einer Laufleistung von 6000 km weiterzuverkaufen.
 
Wenn Ihr Antrag angenommen wird, erhalten Sie den Betrag des Umweltbonus per Banküberweisung innerhalb von 3 Monate.
Der Antrag auf den Umweltbonus muss nämlich innerhalb von sechs Monaten nach dem Rechnungsdatum des Fahrzeugs gestellt werden, und die Höhe des Umweltbonus variiert je nach Fahrzeugtyp und Fahrzeugpreis.
Umtauschprämie: Was bedeutet das?
Die Umtauschprämie stellt eine erhebliche finanzielle Unterstützung für Unternehmen dar, die den Kauf oder das Leasing eines neuen oder gebrauchten Elektroautos in Erwägung ziehen.
Diese Initiative bietet einen erheblichen Rabatt auf die Kosten für den Kauf eines umweltfreundlichen Fahrzeugs und fördert so dessen breite Markteinführung.
Der Staat unterstützt Fachleute bei ihrem Übergang zu umweltfreundlicheren Fahrzeugen. Unternehmen, die ein Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeug kaufen, können eine Unterstützung von bis zu 3.000 Euro.
Die Einzelpersonen können auch finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten. Die Höhe dieser Beihilfe, die sich auf 27 % der Anschaffungskosten (inkl. Steuern) beläuft, ist begrenzt auf 6.000 Euro.
Ein bedeutender finanzieller Anreiz, der den Übergang zu umweltfreundlichen Fahrzeugen fördern soll und gleichzeitig den Unternehmen, die sich für diesen umweltfreundlichen Ansatz engagieren, erhebliche wirtschaftliche Vorteile bietet.
Beträge der Umstellungsprämie für Gewerbetreibende und Privatpersonen :
Berufstätige:
Für Berufstätige, die sich für den Kauf von motorisierten 2- oder 3-Rädern sowie vierrädrigen Elektrofahrzeugen interessieren, gibt es eine Unterstützung von bis zu 1.100 €.
Allerdings ist diese Förderung auf die Anschaffungskosten des Fahrzeugs und die elektrische Leistung begrenzt. Entscheidend ist, dass das Fahrzeug neu sein muss und der Höchstbetrag der Beihilfe, einschließlich des Umweltbonus, auf 2 000 € begrenzt ist. Wenn diese Gewerbetreibenden in einer Umweltzone (Low Emission Zone, LEZ) wohnen oder arbeiten und ihre Gebietskörperschaft ihnen eine Beihilfe für den Kauf oder das Leasing eines sauberes FahrzeugWenn sie sich nicht an die Regeln halten, können sie einen Prämienaufschlag von bis zu 1.000 € erhalten.
Privatpersonen:
Für Einzelpersonen, die am Kauf von Plug-in-Hybrid-Pkw, Plug-in-Hybrid-Lieferwagen (Autonomie ≤ 50 km) und von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor mit einem steuerlichen Referenzeinkommen pro Anteil von bis zu 14.089 €, stehen besondere Förderbeträge zur Verfügung.
Unter bestimmten Voraussetzungen, wie einem steuerlichen Referenzeinkommen pro Anteil ≤ 6 300 €, einer Fahrleistung von mehr als 12 000 km pro Jahr und einer Entfernung von mehr als 30 km zwischen Wohnort und Arbeitsplatz, können diese Privatpersonen einen höheren Beihilfebetrag erhalten. Eine Übersichtstabelle ist zugänglich, um den Betrag, auf den sie je nach ihrer Situation Anspruch haben, genau zu ermitteln.
| Typ des Fahrzeugs | Kritiken | Sehr bescheidene und große Wohnhäuser | Ménages très modestes (steuerliches Referenzeinkommen zum Teil unter oder gleich 13 489 €) | Andere Wohngemeinschaften | 
|---|---|---|---|---|
| 
									 
										Für den Kauf in Frage kommende Personenkraftwagen (zur Inanspruchnahme der Umstellungsprämie)									 
								 | 
																					
									 
										Elektroauto und Plug-in-Hybridfahrzeug (mit einer Reichweite von > 50 km)									 
								 | 
																					
									 
										Wenn Bedingungen erfüllt: 6.000 € sonst: 2.500 €
									 
								 | 
																					
									 
										2 500 €
									 
								 | 
																					
									 
										2 500 €									 
								 | 
																																																																																																																																																																		
| 
									 
										Für den Kauf in Frage kommende Personenkraftwagen (zur Inanspruchnahme der Umstellungsprämie)									 
								 | 
																					
									 
										Plug-in-Hybridauto (mit einer Reichweite von ≤ 50 km									 
								 | 
																					
									 
										Wenn die Bedingungen erfüllt sind: 3.000 €.
Andernfalls: 1.500 €
									 
								 | 
																					
									 
										1 500 €									 
								 | 
																					
									 
										1 500 €									 
								 | 
																																																																																																																																				
| 
									 
										Für den Kauf in Frage kommende Personenkraftwagen (zur Inanspruchnahme der Umstellungsprämie)									 
								 | 
																					
									 
										Auto mit Verbrennungsmotor									 
								 | 
																					
									 
										Wenn die Bedingungen erfüllt sind: 3.000 €.
Andernfalls: 1.500 €
									 
								 | 
																					
									 | 
																																																																																																												|
| 
									 
										Kleintransporter, die für den Kauf in Frage kommen (um die Umstellungsprämie zu erhalten)									 
								 | 
																					
									 
										Elektrischer Lieferwagen und Plug-in-Hybridfahrzeug (mit einer Reichweite von > 50 km)									 
								 | 
																					
									 
										Klasse 1: bis zu 5.000 €.
Klasse 2: bis zu 7 000 €.
Klasse 3: bis zu 9 000 €.
									 
								 | 
																					
									 
										Klasse 1: bis zu 5.000 €.
Klasse 2: bis zu 7 000 €.
Klasse 3: bis zu 9 000 €.
									 
								 | 
																					
									 
										Klasse 1: bis zu 5.000 €.
Klasse 2: bis zu 7 000 €.
Klasse 3: bis zu 9 000 €.
									 
								 | 
																																																																														
| 
									 
										Kleintransporter, die für den Kauf in Frage kommen (um die Umstellungsprämie zu erhalten)									 
								 | 
																					
									 
										Plug-in-Hybrid-Kleintransporter (mit einer Reichweite von ≤ 50 km)									 
								 | 
																					
									 
										Wenn die Bedingungen erfüllt sind: 3.000 €.
Andernfalls: 1.500 €
									 
								 | 
																					
									 
										1 500 €									 
								 | 
																					
									 
										1 500 €									 
								 | 
																																																
| 
									 
										Kleintransporter, die für den Kauf in Frage kommen (um die Umstellungsprämie zu erhalten)									 
								 | 
																					
									 
										Kleintransporter mit Verbrennungsmotor									 
								 | 
																					
									 
										Wenn die Bedingungen erfüllt sind: 3.000 €.
Andernfalls: 1.500 €
									 
								 | 
																					
									 | 
																					
									 | 
																		
Für Privatpersonen:
Personenkraftwagen :
- Neues oder gebrauchtes Fahrzeug mit der Einstufung Crit'Air 1
 
- Reichweite von weniger als 50 km
 - CO2-Emissionen von 127 g/km oder weniger (137 g/km, wenn das Fahrzeug älter als 6 Monate ist)
 - Preis bis zu 50.000 €
 
| Typ des Fahrzeugs | Kritiken | Sehr bescheidene und große Wohnhäuser | Ménages très modestes (steuerliches Referenzeinkommen zum Teil unter oder gleich 13 489 €) | Andere Wohngemeinschaften | 
|---|---|---|---|---|
| 
									 | 
																					
									 
										Bestimmtes Fahrzeug
oder Plug-in-Hybrid
neu oder gebraucht									 
								 | 
																																																																																																																																																																																																																														|||
| 
									 | 
																					
									 
										Reichweite von mehr als 50 km									 
								 | 
																					
									 
										5000 € (bis zu einer Obergrenze von 80% der Anschaffungskosten)									 
								 | 
																					
									 
										2500 €									 
								 | 
																					
									 
										2500 €									 
								 | 
																																																																																																																																																																																																
| 
									 | 
																					
									 
										Preis bis zu 60.000 €									 
								 | 
																					
									 | 
																					
									 | 
																																																																																																																																																																								|
| 
									 
										Personenkraftwagen									 
								 | 
																					
									 | 
																					
									 | 
																					
									 | 
																					
									 | 
																																																																																																																																										
| 
									 | 
																					
									 
										Neues oder gebrauchtes Fahrzeug mit der Einstufung Crit'Air 1 									 
								 | 
																					
									 | 
																					
									 | 
																					
									 | 
																																																																																																												
| 
									 | 
																					
									 
										Reichweite von weniger als 50 km									 
								 | 
																					
									 
										3000 € (bis zu einer Obergrenze von 80% der Anschaffungskosten)									 
								 | 
																					
									 
										1500 €									 
								 | 
																					
									 
										0 									 
								 | 
																																																																														
| 
									 | 
																					
									 
										CO2-Emissionen von höchstens 127 g/km, wenn das Fahrzeug älter als 6 Monate ist) 									 
								 | 
																					
									 | 
																					
									 | 
																					
									 | 
																																																
| 
									 | 
																					
									 
										Preis bis zu 50.000 €									 
								 | 
																					
									 | 
																					
									 | 
																					
									 | 
																		
Leichtes Nutzfahrzeug :
- Neues oder gebrauchtes Fahrzeug mit der Einstufung Crit'Air 1
 - Reichweite von weniger als 50 km
 - CO2-Emissionen von 127 g/km oder weniger (137 g/km, wenn das Fahrzeug älter als 6 Monate ist)
 - Preis bis zu 50.000 €
 
| Typ des Fahrzeugs | Kritiken | Sehr bescheidene und große Wohnhäuser | Ménages très modestes (steuerliches Referenzeinkommen zum Teil unter oder gleich 13 489 €) | Andere Wohngemeinschaften | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 
									 | 
																					
									 
										Bestimmtes Fahrzeug
oder Plug-in-Hybrid
neu oder gebraucht									 
								 | 
																					
									 
										40% der Anschaffungskosten, bis zu einem Höchstbetrag von :
									 
								 | 
																																																																																																																																																																																																																																				||||
| 
									 | 
																					
									 
										Reichweite von mehr als 50 km									 
								 | 
																					
									 
										5000 € für Fahrzeuge der Klasse 1 (Bezugsmasse bis zu 1305 kg).  									 
								 | 
																																																																																																																																																																																																																		||||
| 
									 | 
																					
									 
										Preis bis zu 60.000 €									 
								 | 
																					
									 
										7.000 € für Fahrzeuge der Klasse 2 (zwischen 1.306 und 1.760 kg)									 
								 | 
																					
									 | 
																					
									 | 
																																																																																																																																																																																				||
| 
									 
										Leichtes Nutzfahrzeug									 
								 | 
																					
									 | 
																					
									 
										9000 € für Fahrzeuge der Klasse 3 (über 1760 kg)									 
								 | 
																					
									 | 
																					
									 | 
																					
									 | 
																					
									 | 
																																																																																																																																										
| 
									 | 
																					
									 
										Neues oder gebrauchtes Fahrzeug mit der Einstufung Crit'Air 1 									 
								 | 
																					
									 | 
																					
									 | 
																					
									 | 
																																																																																																												||
| 
									 | 
																					
									 
										Reichweite von weniger als 50 km									 
								 | 
																					
									 
										3000 € (bis zu einer Obergrenze von 80% der Anschaffungskosten)									 
								 | 
																					
									 
										1500 €									 
								 | 
																					
									 
										0 									 
								 | 
																																																																														||
| 
									 | 
																					
									 
										CO2-Emissionen von höchstens 127 g/km, wenn das Fahrzeug älter als 6 Monate ist) 									 
								 | 
																					
									 | 
																					
									 | 
																					
									 | 
																																																||
| 
									 | 
																					
									 
										Preis bis zu 50.000 €									 
								 | 
																					
									 | 
																					
									 | 
																					
									 | 
																		
Für Berufstätige :
Personenkraftwagen :
- Neues oder gebrauchtes Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeug
 - Reichweite von mehr als 50 km
 - Preis bis zu 60.000 €
 
| Typ des Fahrzeugs | Kritiken | Montagehelfer | 
|---|---|---|
| 
									 | 
																					
									 
										Bestimmtes Fahrzeug
oder Plug-in-Hybrid
neu oder gebraucht
									 
								 | 
																																																|
| 
									 
										Personenkraftwagen									 
								 | 
																					
									 
										Reichweite von mehr als 50 km									 
								 | 
																					
									 
										2500 €									 
								 | 
																														
| 
									 | 
																					
									 
										Preis bis zu 60.000 €									 
								 | 
																		
Leichtes Nutzfahrzeug :
- Neues oder gebrauchtes Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeug
 - Reichweite von mehr als 50 km
 
| Typ des Fahrzeugs | Kritiken | Montagehelfer | 
|---|---|---|
| 
									 | 
																					
									 
										Bestimmtes Fahrzeug
oder Plug-in-Hybrid
neu oder gebraucht
									 
								 | 
																					
									 
										40% der Anschaffungskosten, bis zu einem Höchstbetrag von :									 
								 | 
																																																																								
| 
									 
										Leichtes Nutzfahrzeug									 
								 | 
																					
									 | 
																					
									 
										5000 € für Fahrzeuge der Klasse 1 (Bezugsmasse bis zu 1305 kg)									 
								 | 
																																																						
| 
									 | 
																					
									 | 
																					
									 
										7000 € für Fahrzeuge der Klasse 2 (zwischen 1306 und 1760 kg)									 
								 | 
																																				
| 
									 | 
																					
									 
										Reichweite von mehr als 50 km									 
								 | 
																					
									 
										9000 € für Fahrzeuge der Klasse 3 (über 1760 kg)									 
								 | 
																		
Es ist wichtig zu beachten, dass Elektrofahrzeuge einen CO2-Wert von höchstens 20 g/km aufweisen müssen, während Plug-in-Hybride einen CO2-Wert von höchstens 50 g/km einhalten müssen.
Beispielsweise kann ein Unternehmen, das einen neuen Elektrotransporter im Wert von 60 000 € erwirbt, einen Umweltbonus von 3 000 € erhalten. Wenn dieses Unternehmen einen älteren Diesel-Nutzfahrzeug besitzt, der mehr als 10 Jahre alt ist, hat es ebenfalls Anspruch auf einen Umstellungsbonus von 7 000 €. Alles in allem kann das Unternehmen eine finanzielle Unterstützung von insgesamt 10.000 € erhalten, wodurch die Kosten für den Kauf des Fahrzeugs auf 50.000 € sinken.
Bonus und Umstellungsprämien: Was Sie vor der Entscheidung zwischen LOA und LLD wissen sollten
Bevor Sie sich für die Miete mit Kaufoption (LOA) und die Langzeitmiete (LLD), um in den Genuss von Boni und Umstellungsprämien zu kommen, ist es entscheidend, die Unterschiede zwischen diesen beiden Möglichkeiten der Fahrzeugfinanzierung zu verstehen. Hier ist, was Sie wissen müssen:
- Leasing mit Kaufoption (LOA) :
- Mit LOA können Sie ein Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum mieten, in der Regel für 2 bis 5 Jahre.
 - Sie zahlen während der Laufzeit des Mietvertrags monatliche Raten.
 - Am Ende der Vertragslaufzeit haben Sie die Option, das Fahrzeug zu kaufen, indem Sie den zuvor im Vertrag festgelegten Restbetrag bezahlen.
 - Sie können die Umstellungsboni und -prämien in Anspruch nehmen, wenn das gemietete Fahrzeug den Förderkriterien entspricht, da Sie als Hauptnutzer des Fahrzeugs angesehen werden.
 
 
- Langzeitmiete (LLD) :
- Beim Leasingvertrag (LLD) wird ein Fahrzeug über einen längeren Zeitraum gemietet, in der Regel über 2 bis 5 Jahre oder länger.
 - Sie zahlen während der Vertragslaufzeit monatliche Raten, die in der Regel die Wartung, Versicherung und andere Dienstleistungen rund um das Fahrzeug abdecken.
 - Am Ende des Vertrags geben Sie das Fahrzeug einfach an den Vermieter zurück.
 - Sie können auch Bonuszahlungen und Umstellungsprämien in Anspruch nehmen, wenn das gemietete Fahrzeug die Kriterien für die Förderfähigkeit erfüllt. Als Mieter müssen Sie jedoch sicherstellen, dass der Vermieter die finanziellen Anreize auf die monatlichen Raten oder die Gesamtkosten des Mietvertrags anwendet.
 
 
Bevor Sie Ihre Entscheidung treffen, sollten Sie sich vergewissern, dass :
- Überprüfen Sie die Kriterien für die Berechtigung zur Inanspruchnahme von Boni und Umstellungsprämien für beide Finanzierungsoptionen.
 - Vergleichen Sie die Gesamtkosten, einschließlich der monatlichen Raten, Unterhaltskosten, Versicherungen und anderer damit verbundener Kosten.
 - Lesen Sie die Vertragsbedingungen sorgfältig durch, bei Leasingverträgen insbesondere die Bedingungen für die Rückgabe des Fahrzeugs am Ende der Vertragslaufzeit.
 - Berücksichtigen Sie Ihre finanzielle Situation, Ihren Bedarf an jährlichen Kilometern und Ihre langfristigen Absichten (das Fahrzeug zu besitzen oder nur zu nutzen).
 
Es ist immer ratsam, einen Finanzberater oder einen Autofachmann zu konsultieren, der Ihnen hilft, die beste Entscheidung für Ihre besondere Situation zu treffen. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an uns, die Beevers stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Schlussfolgerung
Der Umweltbonus und die Umtauschprämie stellen unschätzbare Möglichkeiten dar, um Ihren Übergang zu einem umweltfreundlichen Fahrzeug zu unterstützen.
Im Jahr 2023 wird der Umweltbonus mit strengeren Kriterien verschärft, um noch umweltfreundlichere Fahrzeuge zu fördern. Wir begleiten Sie bei allen notwendigen Schritten, damit Sie von diesen wichtigen finanziellen Vorteilen profitieren können.
Für weitere Informationen haben wir einen Leitfaden zu diesem Thema erstellt, der die verschiedenen Aspekte des Themas näher beleuchtet:
Lesen Sie unseren Artikel über :
Wenn Sie mehr über unsere Angebote erfahren möchten oder Fragen zum Verfahren für den Erhalt des Umweltbonus und der Umtauschprämie haben, können Sie sich gerne an uns wenden.
Beev steht Ihnen zur Verfügung, um Sie in eine sauberere und wirtschaftlichere automobile Zukunft zu führen. Treffen Sie schon heute die richtige Wahl und tragen Sie zu einer gesünderen Umwelt von morgen bei.
															
															
															
															
															
															
															
															
															
															
															
															
															
															
															
															
															
															
															
															
															