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Alles über die Umtauschprämie im Jahr 2023

Umtauschprämie

Seit der außergewöhnlichen Umstellungsprämie, die von Emmanuel Macron im Jahr 2020 angekündigt wurde, hat diese Unterstützung viele Änderungen erfahren. Der letzte IPCC-Bericht zeigt, dass die Dringlichkeit des Klimaschutzes immer mehr Autofahrer dazu veranlasst, auf umweltfreundlichere Mobilitätslösungen umzusteigen.

Aber was ist die Umstellungsprämie? In diesem Artikel finden Sie alles, was Sie über die Umstellungsprämie im Jahr 2023 wissen müssen. Die Kriterien, die Beträge und der Umweltbonus - diese Subvention steht Ihnen offen.

Inhaltsverzeichnis

Unsere Experten antworten Ihnen mit einem Lächeln

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Was ist die Umtauschprämie?

Diese finanzielle Unterstützung, die Fahrer dazu ermutigen soll, umweltfreundlichere Mobilitätslösungen zu wählen, kommt zu den bereits bestehenden hinzu. Diese hat jedoch unterschiedliche Bedingungen und Förderbeträge! Es ist wichtig zu wissen, dass die Umstellungsprämie 2023 eine Beihilfe von bis zu 6.000 € für den Erwerb eines umweltfreundlicheren Fahrzeugs im Rahmen des ökologischen Übergangs ermöglicht.  

Kontext

Die Umstellungsprämie ist eine Beihilfe für den Kauf oder das Leasing eines schadstoffarmen Fahrzeugs. Im Gegenzug muss der Begünstigte sein altes, umweltschädliches Fahrzeug verschrotten. 

Dies sind: Dieselfahrzeuge, die vor 2011 erstmals zugelassen wurden, oder Benziner, die vor 2006 erstmals zugelassen wurden.

Die Umtauschprämie: was sich 2023 ändert

Bevor die aktuelle Tabelle ab dem 1. Januar 2023 angewendet wurde, enthielt die alte Tabelle verschiedene Bedingungen. Die wichtigste Änderung betraf die Berechtigung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor für die Umstellungsprämie. Seit Juli 2021 sind Crit'Air 2-Modelle (Luftqualitätszertifikat, alle Diesel- und Benzinfahrzeuge) nicht mehr für die Umstellungsprämie berechtigt, so dass Dieselfahrzeuge nicht mehr in den Genuss der Prämie kommen.

Darüber hinaus kann man auch daran erinnern, dass im Jahr 2020 eine außergewöhnliche Umstellungsprämie vom Präsidenten eingeführt wurde. vom Präsidenten der Republik eingeführt wurde. Diese Beihilfe, die den ersten 200.000 Kunden vorbehalten war, zielte darauf ab, den Automobilsektor zu retten, der aufgrund der Gesundheitskrise in Bedrängnis geraten war. Diese Prämie unterschied sich von den anderen nicht nur dadurch, dass sie Fahrzeuge der Kategorie Crit'Air 3 einschloss, sondern auch dadurch, dass das steuerliche Referenzeinkommen auf 18.000 € statt der üblichen 13.489 € festgelegt wurde.

Die Kriterien für die Umtauschprämie

Welche Fahrzeuge, welche Bedingungen, welche Beträge? Die Antworten auf Ihre Fragen finden Sie weiter unten. 

Welche Fahrzeuge sind förderfähig?

Seit den Änderungen ist es normal, dass man sich fragt, ob das eigene Fahrzeug noch förderfähig ist oder nicht. Hier finden Sie eine Liste der Fahrzeuge, die für die Umtauschprämie in Frage kommen, wenn sie verschrottet werden: 

  • die Elektroautos Neuwagen mit einem Wert von weniger als 47.000 €,
  • Plug-in-Hybridfahrzeuge mit einem Wert von weniger als 47.000 €, 
  • die elektrische Kleintransporter und Plug-in-Hybriden,
  • Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor (nur Crit'Air 1), 
  • Motorisierte Zweiräder (oder Dreiräder) oder vierrädrige Elektrofahrzeuge. 

Nämlich, dass Elektrofahrzeuge einen CO2-Wert von ≤ 20 g/km und Plug-in-Hybride einen CO2-Wert von ≤ 50 g/km haben müssen.

Was sind die Bedingungen für den Erhalt?

Es gibt mehrere Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um diese Umstellungsprämie zu erhalten.

Für den Begünstigten gilt : 

  • in Frankreich wohnhaft sein, 
  • das steuerliche Referenzeinkommen pro Anteil nicht höher als 14.089 € ist, 
  • ab dem 28. April 2022 ein Fahrzeug kaufen oder leasen( zwischen dem 01.01.2022 und dem 27.04.2022 geltenandere Regeln ).

Für das alte Fahrzeug : 

Fahrzeug mit Benzinmotor Diesel-Fahrzeug

PKW oder Lieferwagen 

1ʳᵉ Zulassung vor Januar 2006 

seit mindestens einem Jahr im Besitz des Begünstigten sein 

in Frankreich registriert sein 

Nicht verpfändet werden

Wenn das Fahrzeug von einem Sachverständigen als beschädigt eingestuft wurde, muss das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe zur Zerstörung oder zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung seit mindestens einem Jahr versichert sein. 

innerhalb von drei Monaten vor oder sechs Monate nach der Rechnungsstellung für das neue Fahrzeug zur Vernichtung abgegeben werden

PKW oder Lieferwagen 

1ʳᵉ Zulassung vor Januar 2011, 

seit mindestens einem Jahr im Besitz des Begünstigten sein, 

Sie müssen in Frankreich registriert sein, 

Nicht verpfändet werden,

Wenn das Fahrzeug von einem Sachverständigen als beschädigt eingestuft wurde, muss das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe zur Zerstörung oder zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung seit mindestens einem Jahr versichert sein, 

innerhalb von drei Monaten vor oder sechs Monate nach Rechnungsstellung des neuen Fahrzeugs zur Vernichtung abgegeben werden.

 Für das neue Fahrzeug :

Ihr Eignungssimulator : https://www.primealaconversion.gouv.fr/dboneco/accueil/

Treibstoff PKW Lieferwagen Motorisiertes Zwei- (oder Drei-) Rad oder elektrisches Vierrad
Elektrisches Fahrzeug

im Rahmen eines Vertrages mit einer Laufzeit von zwei oder mehr Jahren gekauft oder gemietet werden

Preis ≤ 47.000 € inkl. MwSt.

in Frankreich registriert sein

Nicht als beschädigtes Fahrzeug betrachtet werden

nicht innerhalb eines Jahres nach dem Kauf oder nach einer Laufleistung von mindestens 6.000 km verkauft werden.

CO2-Wert ≤ 20 g/km

Die gleichen Bedingungen gelten für

im Rahmen eines Vertrages mit einer Laufzeit von zwei Jahren oder mehr gekauft oder gemietet werden

in Frankreich registriert sein

Nicht als beschädigt angesehen werden

Nicht innerhalb eines Jahres nach seinem Baujahr oder nach einer Laufleistung von mindestens 2.000 km verkauft werden.

Es gelten die gleichen Bedingungen + CO2-Wert ≤ 50 g/km

Es gelten die gleichen Bedingungen + CO2-Wert ≤ 50 g/km

Wie hoch sind die Beträge der Umtauschprämie?

Die Höhe des Zuschusses hängt von verschiedenen Kriterien ab: dem Fahrzeugtyp, Ihrem steuerlichen Referenzeinkommen pro Anteil... Wir haben für Sie in dieser Tabelle den Betrag zusammengestellt, den Sie in Ihrer Situation beanspruchen können!

Bitte beachten Sie, dass Sie für PKW, Plug-in-Hybrid(Reichweite ≤ 50 km) und Kleintransporter mit Verbrennungsmotor, deren steuerliches Referenzeinkommen pro Anteil 14.089 € oder weniger beträgt, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind, einen höheren Förderbetrag erhalten: 

  • Referenzsteuereinkommen pro Anteil ≤ 6.300 €, 
  • mehr als 12.000 km pro Jahr, 
  • Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz > 30 km.

Für motorisierte Zwei- (oder Dreiräder) oder vierrädrige Elektrofahrzeuge kann der Förderbetrag bis zu 1.100 € betragen, wobei die Kosten für den Kauf des Fahrzeugs und die elektrische Leistung berücksichtigt werden. Das Fahrzeug muss jedoch neu sein und der Höchstbetrag für die Förderung zusammen mit dem Umweltbonus ist auf 2.000 € begrenzt. 

Gut zu wissen : Wenn Sie in einer Umweltzone wohnen oder arbeiten (UMWELTZONE) und Ihre Gebietskörperschaft hat Ihnen eine Beihilfe für den Kauf oder das Leasing eines sauberen Fahrzeugs gewährt, dann können Sie einen Aufschlag von bis zu 1.000 € erhalten.

Art des Fahrzeugs Kriterien Natürliche Person, Referenzsteuereinkommen ≤ 14.089 €. Natürliche Person, steuerliches Referenzeinkommen > 14.089 €. Juristische Personen
Für den Kauf in Frage kommende Personenkraftwagen (für die Inanspruchnahme der Umstellungsprämie)

Elektroauto und Plug-in-Hybridfahrzeug (mit einer Reichweite von > 50 km)

Wenn die Bedingungen erfüllt sind: 6.000 €.

Andernfalls: 2.500 €.

2 500 €

2 500 €

Für den Kauf in Frage kommende Personenkraftwagen (für die Inanspruchnahme der Umstellungsprämie)
Plug-in-Hybridfahrzeug (mit einer Reichweite von ≤ 50 km)

Wenn die Bedingungen erfüllt sind: 3.000 €.

Andernfalls: 1.500 €.

1 500 €

1 500 €

Für den Kauf in Frage kommende Personenkraftwagen (für die Inanspruchnahme der Umstellungsprämie)
Auto mit Verbrennungsmotor

Wenn die Bedingungen erfüllt sind: 3.000 €.

Andernfalls: 1.500 €.

Lieferwagen, die für den Kauf in Frage kommen (für die Inanspruchnahme der Umstellungsprämie)
Elektrischer Lieferwagen und Plug-in-Hybridfahrzeug (mit einer Reichweite von > 50 km)

Klasse 1: bis zu 5.000 €.

Klasse 2: bis zu 7.000 €.

Klasse 3: bis zu 9.000 €.

Klasse 1: bis zu 5.000 €.

Klasse 2: bis zu 7.000 €.

Klasse 3: bis zu 9.000 €.

Klasse 1: bis zu 5.000 €.

Klasse 2: bis zu 7.000 €.

Klasse 3: bis zu 9.000 €.

Lieferwagen, die für den Kauf in Frage kommen (für die Inanspruchnahme der Umstellungsprämie)
Plug-in-Hybrid-Lieferwagen (mit einer Reichweite von ≤ 50 km)

Wenn die Bedingungen erfüllt sind: 3.000 €.

Andernfalls: 1.500 €.

1 500 €

1 500 €

Lieferwagen, die für den Kauf in Frage kommen (für die Inanspruchnahme der Umstellungsprämie)
Kleintransporter mit Verbrennungsmotor

Wenn die Bedingungen erfüllt sind: 3.000 €.

Andernfalls: 1.500 €.

Installieren Sie eine Ladestation mit Ihrem geleasten Auto.

Der Umweltbonus: kumulierbar mit der Umstellungsprämie

Dieser Bonus soll Autofahrer belohnen, die sich für ein neues Fahrzeug mit geringem CO2-Ausstoß entschieden haben. 

Ebenso wie sein Gegenstück, die Umtauschprämie, auch der Umweltbonus. die Fahrer belohnt, die ein sauberes Fahrzeug anschaffen. Die Bedingungen für den Erhalt sind im Wesentlichen die gleichen (Kaufpreis, CO2-Emissionsrate...), mit der Ausnahme, dass Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor nicht für den Umweltbonus in Frage kommen. Diese Förderung ist umso sinnvoller, als sie mit der Umstellungsprämie kumulierbar ist.

Für den Kauf eines neuen Elektrofahrzeugs mit einem Wert von weniger als 47.000 € können Sie beispielsweise einen Zuschuss in Höhe von 5.000 € für den Umweltbonus und 5.000 € für die Umstellungsprämie erhalten, was einen Abzug von 10.000 € vom Kaufpreis Ihres Fahrzeugs bedeutet! 

Gut zu wissen: Auch die Skala des Umweltbonus wird sichab dem 1 . Januar 2023 ändern .

Der Klarheit halber finden Sie nachstehend alle Informationen über die Höhe der Beihilfe, auf die Sie Anspruch haben, Umweltbonus und Umstellungsprämie zusammengenommen.

Art des Fahrzeugs Natürliche Personen, Referenzsteuereinkommen ≤ 14.089 €. Natürliche Personen, Referenzsteuereinkommen > 14.089 €. Juristische Personen
Elektroauto und Plug-in-Hybridfahrzeug (mit einer Reichweite von > 50 km)

7.000 € für Elektrofahrzeuge (Neukaufpreis unter 47.000 €)

5.000 € für Elektrofahrzeuge (Neukaufpreis unter 47.000 €)

3 000 €

Elektrischer Lieferwagen und Plug-in-Hybridfahrzeug (mit einer Reichweite von > 50 km)

8.000 € für Elektrofahrzeuge

6.000 € für Elektrofahrzeuge

4 000 €

Wie erhalten Sie die Umtauschprämie?

Der Antrag ist persönlich zu stellen, wenn der Unternehmer Ihnen die Prämie nicht vorstreckt. Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten nach der Rechnungsstellung für Ihr Fahrzeug gestellt werden, bei Leasing gilt das Datum der ersten Zahlung. 

Die zu liefernden Dokumente : 

  • Fahrzeugschein des auf Ihren Namen erworbenen (oder gemieteten) Fahrzeugs, 
  • Fahrzeugschein des alten, verschrotteten Fahrzeugs, 
  • Ihren RIB. 

Danach müssen Sie nur noch die Website der Regierung aufrufen. auf der Website der Regierung. in dem Abschnitt, der der Umtauschprämie gewidmet ist, um Ihren Antrag zu stellen. Keine Sorge, während des gesamten Verfahrens wird Ihnen alles genau erklärt und erläutert.

Kurz gesagt: Die Umstellungsprämie belohnt Sie für die Anschaffung eines Fahrzeugs mit geringem CO2-Ausstoß. Die Förderung kann bis zu 6.000 € für Elektroautos und 10.000 € für Elektrotransporter betragen und ist mit dem Umweltbonus kumulierbar.

Sind Sie bereit, auf Elektroantrieb umzusteigen? Zögern Sie nicht, uns Ihre Meinung zu sagen!

Bild von Ilona Soulage
Ilona Soulage

Lassen Sie uns gemeinsam in die Welt der Elektrofahrzeuge und Ladestationen eintauchen. Ich bin leidenschaftlich an Neuem interessiert und begleite Sie bei Ihrem ökologischen Übergang.

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