Neue Regeln für CO2-Malus im Jahr 2026
Eine gesenkte Eintrittsschwelle
Die markanteste Maßnahme dieser Verschärfung betrifft die Senkung des Schwellenwerts für die Auslösung des CO2-Malus. Dieser wird von 113 g/km auf 108 g/km gesenkt. Diese Senkung mag zwar harmlos erscheinen, hat aber weitreichende Folgen für Flottenmanager.
Konkret bedeutet dies, dass nun auch kleine Fahrzeuge mit geringem Motoranteil in den Anwendungsbereich des Malus fallen. Ein Renault Clio 5 mit einem CO2-Ausstoß von 120 g/km wird beispielsweise mit einem Malus von 310 € belegt. Für Unternehmen können diese Mehrkosten schnell erheblich werden. Wenn sie den Malus nicht zahlen wollen, müssen sie auf Vollhybridfahrzeuge oder Elektrofahrzeuge umsteigen.
Zur Erinnerung: Elektrofahrzeuge sind von dieser Steuer vollständig befreit. Außerdem wird diese Malusgebühr im Laufe der Jahre immer weiter steigen.
Ein deutlich verschärftes Preisraster
Die Verschärfung beschränkt sich nicht auf die Senkung der Einstiegsschwelle. Alle Beträge wurden deutlich erhöht. Und diese doppelte Strafe trifft alle Fahrzeuge, auch die, die bereits 2025 besteuert wurden.
Um diesen Anstieg zu veranschaulichen, nehmen wir als Beispiel ein Fahrzeug mit einem CO2-Ausstoß von 140 g/km. Im Jahr 2025 betrug der Malus 1.504 €. Im Jahr 2026 steigt der Malus auf 2.205 €, was bei gleichem Schadstoffausstoß einem Anstieg von 701 € entspricht. Für Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von 192 g/km liegt die Obergrenze des Malus nun bei 80.000 €. Im Jahr 2025 lag diese Obergrenze bei 70.000 €. Diese Besteuerung kann auch gewerbliche Nutzfahrzeuge betreffen, was für Handwerker und Unternehmen, die geräumige Fahrzeuge für ihre Tätigkeit benötigen, problematisch ist.
Zusammenfassende Tabelle des ökologischer Malus im Jahr 2026
| CO2 (g/km) | Montant du malus |
|---|---|
|
108
|
50€
|
|
109
|
75€
|
|
110
|
100€
|
|
111
|
125€
|
|
112
|
150€
|
|
113
|
170€
|
|
114
|
190€
|
|
115
|
210€
|
|
116
|
230€
|
|
117
|
240€
|
|
118
|
260€
|
|
119
|
280€
|
|
120
|
310€
|
|
121
|
330€
|
|
122
|
360€
|
|
123
|
400€
|
|
124
|
450€
|
|
125
|
540€
|
|
126
|
650€
|
|
127
|
740€
|
|
128
|
818€
|
|
129
|
898€
|
| CO2 (g/km) | Montant du malus |
|---|---|
|
130
|
938€
|
|
131
|
1 074€
|
|
132
|
1 172€
|
|
133
|
1 276€
|
|
134
|
1 386€
|
|
135
|
1 504€
|
|
136
|
1 629€
|
|
137
|
1 761€
|
|
138
|
1 901€
|
|
139
|
2 049€
|
|
140
|
2 205€
|
|
141
|
2 370€
|
|
142
|
2 544€
|
|
143
|
2 726€
|
|
144
|
2 918€
|
|
145
|
3 119€
|
|
146
|
3 331€
|
|
147
|
3 552€
|
|
148
|
3 784€
|
|
149
|
4 026€
|
|
150
|
4 279€
|
|
151
|
4 543€
|
| CO2 (g/km) | Montant du malus |
|---|---|
|
152
|
4 818€
|
|
153
|
5 105€
|
|
154
|
5 404€
|
|
155
|
5 715€
|
|
156
|
6 637€
|
|
157
|
6 637€
|
|
158
|
7 248€
|
|
159
|
7 959€
|
|
160
|
8 770€
|
|
161
|
9 681€
|
|
162
|
10 692€
|
|
163
|
11 803€
|
|
164
|
13 014€
|
|
165
|
14 325€
|
|
166
|
15 736€
|
|
167
|
17 247€
|
|
168
|
18 858€
|
|
169
|
20 569€
|
|
170
|
22 380€
|
|
171
|
24 291€
|
|
172
|
26 302€
|
|
173
|
28 413€
|
| CO2 (g/km) | Montant du malus |
|---|---|
|
174
|
30 624€
|
|
175
|
32 935€
|
|
176
|
35 346€
|
|
177
|
35 857
|
|
178
|
40 468€
|
|
179
|
43 179€
|
|
180
|
45 990€
|
|
181
|
48 901€
|
|
182
|
51 912€
|
|
183
|
55 023€
|
|
184
|
58 134€
|
|
185
|
61 245€
|
|
186
|
64 356€
|
|
187
|
64 467€
|
|
188
|
70 578€
|
|
189
|
73 689€
|
|
190
|
76 800€
|
|
191
|
79 911€
|
|
192
|
80 000€
|
|
>193
|
80 000€
|
Fahrzeuge, die der Malusregelung entgehen
Bestimmte Fahrzeugkategorien bleiben von der CO2-Malusregelung befreit. Sie bieten daher interessante Alternativen für Fuhrparkmanager.
Wie wir gesehen haben, sind 100 % Elektrofahrzeuge weiterhin vollständig von dieser Malus-Regelung befreit. In Verbindung mit anderen steuerlichen Anreizen wie der degressiven Abschreibung und der Mehrwertsteuerrückerstattung in bestimmten Fällen stellt diese Befreiung einen schönen Vorteil dar. Es ist jedoch zu beachten, dass Elektrofahrzeuge weiterhin der gewichtsbezogenen Malusregelung unterliegen. Wir werden diesen Malus später noch genauer erläutern.
Auch Full-Hybrid-Fahrzeuge sind von der Malus-Regelung ausgenommen, da ihre Emissionen in der Regel unter 108 g/km liegen. Sie können eine Lösung sein, die man in Betracht ziehen sollte, bevor man auf vollelektrische Fahrzeuge umsteigt.
Schließlich gibt es noch eine Ausnahme für VASP-Fahrzeuge (Véhicule Automoteur Spécialisé), die aufgrund ihrer speziellen Zulassung eine Ausnahmegenehmigung erhalten.
Der Gewichtsmalus: eine zusätzliche Besteuerung, die sich verschärft
Die Senkung der Schwelle auf 1.500 kg
Die Auslöseschwelle wurde von 1 600 kg auf 1 500 kg gesenkt. Durch diese Absenkung wird die Zahl der von dieser Besteuerung betroffenen Fahrzeuge erheblich erweitert.
Die Maßnahme zielt darauf ab, schwere Fahrzeuge zu bestrafen. Denn sie werden aufgrund ihres höheren Energieverbrauchs, aber auch aufgrund der Umweltauswirkungen ihrer Herstellung als umweltschädlicher eingestuft. Für Unternehmen ist diese Entwicklung besonders problematisch, da viele Fahrzeuge, die als Firmenwagen genutzt werden, mittlerweile diese Schwelle überschreiten.
Ein entscheidendes Element, das es zu beachten gilt, betrifft Elektrofahrzeuge. Bisher waren sie vollständig von der Gewichts-Malussteuer befreit, ab dem 1. Juli 2026 werden sie teilweise besteuert. Diese Besteuerung wird jedoch nur Elektrofahrzeuge ohne validierten Öko-Score betreffen. Diese Fahrzeuge werden außerhalb Europas produziert oder haben eine schlechte CO2-Bilanz bei der Produktion. Für diese Fahrzeuge wird ein Abschlag von 600 kg gelten, wodurch die Mehrheit von ihnen von der Steuer befreit werden dürfte.
Für Hybridfahrzeuge gelten dagegen besondere Freibeträge:
- 100 kg für einfache Hybriden
- 200 kg bei Plug-in-Hybriden
Diese Freibeträge ermöglichen es einigen Modellen, der Besteuerung zu entgehen, werden aber für große Hybrid-SUVs nicht immer ausreichen.
Tabelle der Beträge
Die Preistabelle für die Gewichts-Malus 2026 wird progressiv nach dem Gewicht des Fahrzeugs gestaltet.
| Tranche de poids | Tarif in Kilogramm |
|---|---|
|
1.500 - 1.699 kg
|
10 € / kg
|
|
1 700 - 1 799 kg
|
15 € / kg
|
|
1.800 - 1.899 kg
|
20 € / kg
|
|
1 900 - 1 999 kg
|
25 € / kg
|
|
≥ 2 000 kg
|
30 € / kg
|
Es ist wichtig zu beachten, dass der Gewichtsmalus mit dem CO2-Malus kumuliert wird. Derzeit ist diese Kumulierung auf 50.000 € begrenzt. Diese Begrenzung wird jedoch im Jahr 2028 aufgehoben, weshalb es sich lohnt, die folgenden Punkte zu beachten sie jetzt antizipieren.
Auf dem Weg zu einer kontinuierlichen Verschärfung in den Jahren 2027-2028
Der Malus auf Gebrauchtwagen
Über die Entwicklungen im Jahr 2026 hinaus sind weitere Maßnahmen für die folgenden Jahre geplant. Ihre Umsetzung ist jedoch aufgrund der politischen und haushaltspolitischen Rahmenbedingungen noch ungewiss.
Dazu gehört die ökologische Malus-Regelung für Gebrauchtwagen, die seit 2024 diskutiert wird. Rückwirkend würde sie Gebrauchtwagen betreffen, die nach 2015 zugelassen wurden und mehr als 107 g/km CO2 ausstoßen oder mehr als 1.800 kg wiegen. Sollte diese Maßnahme weitgehend umgesetzt werden, würde sie den Markt für gebrauchte Autos in Frankreich grundlegend verändern. Für Unternehmen könnte sie das End-of-Life-Management von Fahrzeugen erschweren und bestehende Fahrzeugflotten entwerten.
Ein positives Element ist jedoch vorgesehen: 2027 würden ein altersabhängiger Abschlag für das Fahrzeug und ein kilometerabhängiger Abschlag eingeführt. Letztere würden den Malus je nach Verschleiß modulieren. Dadurch würden die Auswirkungen der Maßnahme auf die ältesten oder am meisten genutzten Fahrzeuge abgemildert.
Wie bereits erwähnt, ist die andere wichtige Entwicklung, die geplant ist, das Ende der Obergrenze für die Kumulierung von Maluszahlungen. Derzeit liegt die Obergrenze bei 50.000 €, doch diese Grenze würde wegfallen und könnte theoretisch bis zu 100.000 € für die schwersten und emissionsintensivsten Fahrzeuge betragen.
Auch wenn diese Perspektive noch in weiter Ferne liegt und sich noch ändern kann, zeigt sie doch deutlich die Richtung an, in die sich die öffentliche Politik bewegt. Unternehmen, die den Übergang ihres Fuhrparks zu leichteren und emissionsärmeren Fahrzeugen nicht vorweggenommen haben, werden sich mit sehr hohen Zusatzkosten konfrontiert sehen.
Die finanziellen Auswirkungen für Firmenflotten
Die Auswirkungen auf die Anschaffungskosten
Die Erhöhung der Malusgebühr wirkt sich direkt auf den Kaufpreis der Fahrzeuge aus. Wenn das Unternehmen eine Flotte von Kompaktwagen mit Verbrennungsmotoren beibehält, könnten die jährlichen Mehrkosten extrem hoch ausfallen. Wenn die Hälfte der Käufe auf steuerbefreite Hybridmodelle umgestellt wird, könnten die Mehrkosten bereits halbiert werden. Wenn das Unternehmen jedoch auf Elektrofahrzeuge umsteigt, wird der CO2-Malus vollständig vermieden.
Die Auswirkung auf den Restwert
Die schrittweise Verschärfung des Malus wirkt sich auch auf den Wiederverkaufswert von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor aus. Dieser beschleunigte Wertverlust verlängert die Zeit, bis sich die Investition amortisiert hat. Für Unternehmen, die eine Langzeitmiete (LLD) anbieten, werden die Leasingraten ebenfalls steigen, um diese Restwertverluste auszugleichen.
Die Auswirkungen auf die Erneuerungsbudgets
Angesichts dieser Entwicklungen sind viele Unternehmen gezwungen, ihre Erneuerungszyklen zu überdenken. Anstatt ihre Fahrzeuge systematisch alle drei oder vier Jahre zu ersetzen, verlängern manche die Haltedauer. Auf diese Weise hoffen sie, die Mehrkosten der Malusgebühr über einen längeren Zeitraum zu verwässern. Diese Strategie hat jedoch ihre Grenzen: Ein älteres Fahrzeug verbraucht mehr Kraftstoff, ist teurer in der Wartung und kann an kommerzieller Effizienz verlieren.
Lösungen für Unternehmen angesichts der Verschärfung der Malusregelung
Angesichts dieser Verschärfung stehen den Unternehmen mehrere Hebel zur Verfügung, um ihre Kosten zu optimieren und künftige Entwicklungen vorwegzunehmen.
Beschleunigung des Übergangs zu Elektroautos
Die naheliegendste und effizienteste Lösung ist die schrittweise Elektrifizierung der Flotte. Die Steuervorteile von Elektrofahrzeugen sind nach wie vor sehr attraktiv. Die Gesamtbetriebskosten eines Elektrofahrzeugs werden dank der Einsparungen bei Kraftstoff und Wartung schnell wettbewerbsfähig. Mit dem Malus 2026 verbessert sich diese wirtschaftliche Gleichung noch weiter zugunsten von Elektrofahrzeugen.
Optimieren Sie die Zusammensetzung Ihrer Flotte
Für Unternehmen, die nicht sofort auf vollelektrische Fahrzeuge umsteigen können, sind Hybrid- und Vollhybridmodelle zu bevorzugen. Mit ihnen lässt sich die CO2-Malus-Regelung vermeiden und gleichzeitig die Nutzungsflexibilität von Verbrennungsmotoren erhalten. Auch alternative Mobilitätslösungen sollten erforscht werden: Carsharing für punktuellen Bedarf, Kurzzeitmiete für Spitzenlasten, Elektrofahrräder oder -roller für den Stadtverkehr usw.
Vorausschauend mit einer Ladeinfrastruktur angepasst
Die Elektrifizierung der Flotte kann ohne eine geeignete Ladeinfrastruktur nicht erfolgreich sein. Die Größe der Ladeinfrastruktur muss auf den aktuellen Bedarf, aber auch auf zukünftige Prognosen zur Elektrifizierung der Flotte abgestimmt sein. Auch die Leistung der Ladestationen muss an die jeweilige Nutzung angepasst werden. Für Fahrzeuge, die mehrere Stunden geparkt werden, sind Ladestationen mit einer Leistung von 7 bis 11 kW ausreichend und ermöglichen eine Kostenoptimierung. Für Flotten, die schnell aufgeladen werden müssen (z. B. Lieferwagen mit mehreren Umläufen), sind möglicherweise leistungsstärkere Ladestationen erforderlich.
Beev begleitet Unternehmen bei diesem umfassenden Übergang. Unser Ansatz garantiert einen erfolgreichen und rentablen Übergang zu Elektrofahrzeugen, indem er den Malus in nachhaltige Einsparungen umwandelt.
Montag bis Freitag
9 Uhr 12:30 Uhr - 14 Uhr 19 Uhr
Schlussfolgerung
Die Verschärfung des ökologischen Malus ab 2026 stellt einen wichtigen Wendepunkt für das Management von Unternehmensflotten dar. Weit davon entfernt, eine einfache administrative Auflage zu sein, gestaltet diese gesetzliche Entwicklung die wirtschaftliche Gleichung der beruflichen Mobilität neu und beschleunigt unweigerlich den Übergang zu Elektrofahrzeugen. Unternehmen, die diese Veränderungen antizipieren und ihre Mobilitätsstrategie überdenken, werden daraus einen erheblichen Wettbewerbsvorteil ziehen, sowohl in finanzieller Hinsicht als auch in Bezug auf ihr Image und ihre Verantwortung für die Umwelt.