Der ökologische Malus 2026: Seine Verschärfung und was sich für Unternehmen ändert

des billets de 100€ sont étalés sur une table à côté d'une calculatrice et un stylo

Der 1. Januar 2026 markierte mit einer deutlichen Verschärfung des ökologischen Malus einen neuen Wendepunkt in der französischen Umweltpolitik. Tatsächlich senkt diese regulatorische Entwicklung die Auslöseschwellen und erhöht die Höhe der Strafen für die umweltschädlichsten Fahrzeuge.

 

Für Unternehmen, die Fahrzeugflotten verwalten, stellen diese neuen Bestimmungen eine große finanzielle Herausforderung dar. Laut einer Studie des Unternehmens Dataneo werden fast 72 % der Neufahrzeuge von dieser Malusregelung betroffen sein. Im Jahr 2025 waren es 66 %. Dieser Anstieg wird sich mechanisch auf die Budgets für die Erneuerung von Fahrzeugflotten auswirken. Aus diesem Grund erfordert er eine strategische Antizipation.

 

Über den unmittelbaren finanziellen Zwang hinaus ist diese Verschärfung Teil einer langfristigen Dynamik, die darauf abzielt, die Energiewende in der Automobilbranche zu beschleunigen. Die Unternehmen müssen nun ihre Mobilitätspolitik überdenken. Die Elektrifizierung der Fahrzeugflotten ist eine ernsthaft in Betracht gezogene Lösung. Die Umstellung auf Elektrofahrzeuge ist der beste Weg, um die Kosten zu kontrollieren und die Umweltverpflichtungen einzuhalten.

Inhaltsverzeichnis

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Fiat E-Scudo 50 kWh

Katalogpreis

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(ohne Bonus)

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645 €

Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 220 km

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Katalogpreis

75 972 €

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655 €

Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 153 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 11 trocken

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citroen e berlingo van 3/4

Citroën ë-Berlingo Van 50 kWh

Katalogpreis

40 440 €

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Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 275 km

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Hyundai Inster Standard Range

Katalogpreis

25 000 €

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Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 300 km

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Opel Frontera 44 kWh

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29 000 €

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Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 305 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 12.1 sec

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 32 min

Alpine A290 Electric 180 PS

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38 700 €

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Reichweite (WLTP) : 380 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 7.4 sec

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 33 min

Fiat Grande Panda 44 kWh

Katalogpreis

24 900 €

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430 €

Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 320 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 12 Sek.

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BMW i5 Touring eDrive40

Katalogpreis

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(ohne Bonus)

LLD ab

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Tesla Model 3 Große Autonomie Antrieb

Katalogpreis

44 990 €

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499 €

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Reichweite (WLTP) : 702 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 5.3 sec

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 20 min

Mercedes EQE 300

Katalogpreis

69 900 €

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Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 647 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 7.3 sec

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 33 min

BMW i4 eDrive35

Katalogpreis

57 550 €

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607 €

Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 483 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 6 Sek.

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 32 min

XPENG P7+ RWD Long Range

Katalogpreis

49 990 €

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629 €

Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 530 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 6.2 sec

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 12 min

Alpine A390 GTS

Katalogpreis

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Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 555 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 3.9 sec

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 28 min

Alpine A390 GT

Katalogpreis

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Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 555 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 4.8 Sek.

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 33 min

Renault 4 E-Tech 40kWh 120hp

Katalogpreis

29 990 €

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448 €

Pro Monat, ohne Einlage für Berufstätige

Reichweite (WLTP) : 322 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 9.2 sec

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 32 min

Neue Regeln für CO2-Malus im Jahr 2026

Eine gesenkte Eintrittsschwelle

Die markanteste Maßnahme dieser Verschärfung betrifft die Senkung des Schwellenwerts für die Auslösung des CO2-Malus. Dieser wird von 113 g/km auf 108 g/km gesenkt. Diese Senkung mag zwar harmlos erscheinen, hat aber weitreichende Folgen für Flottenmanager.

 

Konkret bedeutet dies, dass nun auch kleine Fahrzeuge mit geringem Motoranteil in den Anwendungsbereich des Malus fallen. Ein Renault Clio 5 mit einem CO2-Ausstoß von 120 g/km wird beispielsweise mit einem Malus von 310 € belegt. Für Unternehmen können diese Mehrkosten schnell erheblich werden. Wenn sie den Malus nicht zahlen wollen, müssen sie auf Vollhybridfahrzeuge oder Elektrofahrzeuge umsteigen.

 

Zur Erinnerung: Elektrofahrzeuge sind von dieser Steuer vollständig befreit. Außerdem wird diese Malusgebühr im Laufe der Jahre immer weiter steigen.

Ein deutlich verschärftes Preisraster

Die Verschärfung beschränkt sich nicht auf die Senkung der Einstiegsschwelle. Alle Beträge wurden deutlich erhöht. Und diese doppelte Strafe trifft alle Fahrzeuge, auch die, die bereits 2025 besteuert wurden.

 

Um diesen Anstieg zu veranschaulichen, nehmen wir als Beispiel ein Fahrzeug mit einem CO2-Ausstoß von 140 g/km. Im Jahr 2025 betrug der Malus 1.504 €. Im Jahr 2026 steigt der Malus auf 2.205 €, was bei gleichem Schadstoffausstoß einem Anstieg von 701 € entspricht. Für Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von 192 g/km liegt die Obergrenze des Malus nun bei 80.000 €. Im Jahr 2025 lag diese Obergrenze bei 70.000 €. Diese Besteuerung kann auch gewerbliche Nutzfahrzeuge betreffen, was für Handwerker und Unternehmen, die geräumige Fahrzeuge für ihre Tätigkeit benötigen, problematisch ist.

Zusammenfassende Tabelle des ökologischer Malus im Jahr 2026

CO2 (g/km) Montant du malus
108
50€
109
75€
110
100€
111
125€
112
150€
113
170€
114
190€
115
210€
116
230€
117
240€
118
260€
119
280€
120
310€
121
330€
122
360€
123
400€
124
450€
125
540€
126
650€
127
740€
128
818€
129
898€
CO2 (g/km) Montant du malus
130
938€
131
1 074€
132
1 172€
133
1 276€
134
1 386€
135
1 504€
136
1 629€
137
1 761€
138
1 901€
139
2 049€
140
2 205€
141
2 370€
142
2 544€
143
2 726€
144
2 918€
145
3 119€
146
3 331€
147
3 552€
148
3 784€
149
4 026€
150
4 279€
151
4 543€
CO2 (g/km) Montant du malus
152
4 818€
153
5 105€
154
5 404€
155
5 715€
156
6 637€
157
6 637€
158
7 248€
159
7 959€
160
8 770€
161
9 681€
162
10 692€
163
11 803€
164
13 014€
165
14 325€
166
15 736€
167
17 247€
168
18 858€
169
20 569€
170
22 380€
171
24 291€
172
26 302€
173
28 413€
CO2 (g/km) Montant du malus
174
30 624€
175
32 935€
176
35 346€
177
35 857
178
40 468€
179
43 179€
180
45 990€
181
48 901€
182
51 912€
183
55 023€
184
58 134€
185
61 245€
186
64 356€
187
64 467€
188
70 578€
189
73 689€
190
76 800€
191
79 911€
192
80 000€
>193
80 000€

Fahrzeuge, die der Malusregelung entgehen

Bestimmte Fahrzeugkategorien bleiben von der CO2-Malusregelung befreit. Sie bieten daher interessante Alternativen für Fuhrparkmanager.

 

Wie wir gesehen haben, sind 100 % Elektrofahrzeuge weiterhin vollständig von dieser Malus-Regelung befreit. In Verbindung mit anderen steuerlichen Anreizen wie der degressiven Abschreibung und der Mehrwertsteuerrückerstattung in bestimmten Fällen stellt diese Befreiung einen schönen Vorteil dar. Es ist jedoch zu beachten, dass Elektrofahrzeuge weiterhin der gewichtsbezogenen Malusregelung unterliegen. Wir werden diesen Malus später noch genauer erläutern.

 

Auch Full-Hybrid-Fahrzeuge sind von der Malus-Regelung ausgenommen, da ihre Emissionen in der Regel unter 108 g/km liegen. Sie können eine Lösung sein, die man in Betracht ziehen sollte, bevor man auf vollelektrische Fahrzeuge umsteigt.

 

Schließlich gibt es noch eine Ausnahme für VASP-Fahrzeuge (Véhicule Automoteur Spécialisé), die aufgrund ihrer speziellen Zulassung eine Ausnahmegenehmigung erhalten.

Der Gewichtsmalus: eine zusätzliche Besteuerung, die sich verschärft

Die Senkung der Schwelle auf 1.500 kg

Die Auslöseschwelle wurde von 1 600 kg auf 1 500 kg gesenkt. Durch diese Absenkung wird die Zahl der von dieser Besteuerung betroffenen Fahrzeuge erheblich erweitert.

 

Die Maßnahme zielt darauf ab, schwere Fahrzeuge zu bestrafen. Denn sie werden aufgrund ihres höheren Energieverbrauchs, aber auch aufgrund der Umweltauswirkungen ihrer Herstellung als umweltschädlicher eingestuft. Für Unternehmen ist diese Entwicklung besonders problematisch, da viele Fahrzeuge, die als Firmenwagen genutzt werden, mittlerweile diese Schwelle überschreiten.

 

Ein entscheidendes Element, das es zu beachten gilt, betrifft Elektrofahrzeuge. Bisher waren sie vollständig von der Gewichts-Malussteuer befreit, ab dem 1. Juli 2026 werden sie teilweise besteuert. Diese Besteuerung wird jedoch nur Elektrofahrzeuge ohne validierten Öko-Score betreffen. Diese Fahrzeuge werden außerhalb Europas produziert oder haben eine schlechte CO2-Bilanz bei der Produktion. Für diese Fahrzeuge wird ein Abschlag von 600 kg gelten, wodurch die Mehrheit von ihnen von der Steuer befreit werden dürfte.

 

Für Hybridfahrzeuge gelten dagegen besondere Freibeträge:

 

  • 100 kg für einfache Hybriden

  • 200 kg bei Plug-in-Hybriden

Diese Freibeträge ermöglichen es einigen Modellen, der Besteuerung zu entgehen, werden aber für große Hybrid-SUVs nicht immer ausreichen.

Tabelle der Beträge

Die Preistabelle für die Gewichts-Malus 2026 wird progressiv nach dem Gewicht des Fahrzeugs gestaltet.

Tranche de poids Tarif in Kilogramm
1.500 - 1.699 kg
10 € / kg
1 700 - 1 799 kg
15 € / kg
1.800 - 1.899 kg
20 € / kg
1 900 - 1 999 kg
25 € / kg
≥ 2 000 kg
30 € / kg

Es ist wichtig zu beachten, dass der Gewichtsmalus mit dem CO2-Malus kumuliert wird. Derzeit ist diese Kumulierung auf 50.000 € begrenzt. Diese Begrenzung wird jedoch im Jahr 2028 aufgehoben, weshalb es sich lohnt, die folgenden Punkte zu beachten sie jetzt antizipieren.

Auf dem Weg zu einer kontinuierlichen Verschärfung in den Jahren 2027-2028

Der Malus auf Gebrauchtwagen

Über die Entwicklungen im Jahr 2026 hinaus sind weitere Maßnahmen für die folgenden Jahre geplant. Ihre Umsetzung ist jedoch aufgrund der politischen und haushaltspolitischen Rahmenbedingungen noch ungewiss.

 

Dazu gehört die ökologische Malus-Regelung für Gebrauchtwagen, die seit 2024 diskutiert wird. Rückwirkend würde sie Gebrauchtwagen betreffen, die nach 2015 zugelassen wurden und mehr als 107 g/km CO2 ausstoßen oder mehr als 1.800 kg wiegen. Sollte diese Maßnahme weitgehend umgesetzt werden, würde sie den Markt für gebrauchte Autos in Frankreich grundlegend verändern. Für Unternehmen könnte sie das End-of-Life-Management von Fahrzeugen erschweren und bestehende Fahrzeugflotten entwerten.

 

Ein positives Element ist jedoch vorgesehen: 2027 würden ein altersabhängiger Abschlag für das Fahrzeug und ein kilometerabhängiger Abschlag eingeführt. Letztere würden den Malus je nach Verschleiß modulieren. Dadurch würden die Auswirkungen der Maßnahme auf die ältesten oder am meisten genutzten Fahrzeuge abgemildert.

 

Wie bereits erwähnt, ist die andere wichtige Entwicklung, die geplant ist, das Ende der Obergrenze für die Kumulierung von Maluszahlungen. Derzeit liegt die Obergrenze bei 50.000 €, doch diese Grenze würde wegfallen und könnte theoretisch bis zu 100.000 € für die schwersten und emissionsintensivsten Fahrzeuge betragen.

 

Auch wenn diese Perspektive noch in weiter Ferne liegt und sich noch ändern kann, zeigt sie doch deutlich die Richtung an, in die sich die öffentliche Politik bewegt. Unternehmen, die den Übergang ihres Fuhrparks zu leichteren und emissionsärmeren Fahrzeugen nicht vorweggenommen haben, werden sich mit sehr hohen Zusatzkosten konfrontiert sehen.

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Die finanziellen Auswirkungen für Firmenflotten

Die Auswirkungen auf die Anschaffungskosten

Die Erhöhung der Malusgebühr wirkt sich direkt auf den Kaufpreis der Fahrzeuge aus. Wenn das Unternehmen eine Flotte von Kompaktwagen mit Verbrennungsmotoren beibehält, könnten die jährlichen Mehrkosten extrem hoch ausfallen. Wenn die Hälfte der Käufe auf steuerbefreite Hybridmodelle umgestellt wird, könnten die Mehrkosten bereits halbiert werden. Wenn das Unternehmen jedoch auf Elektrofahrzeuge umsteigt, wird der CO2-Malus vollständig vermieden.

Die Auswirkung auf den Restwert

Die schrittweise Verschärfung des Malus wirkt sich auch auf den Wiederverkaufswert von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor aus. Dieser beschleunigte Wertverlust verlängert die Zeit, bis sich die Investition amortisiert hat. Für Unternehmen, die eine Langzeitmiete (LLD) anbieten, werden die Leasingraten ebenfalls steigen, um diese Restwertverluste auszugleichen.

Die Auswirkungen auf die Erneuerungsbudgets

Angesichts dieser Entwicklungen sind viele Unternehmen gezwungen, ihre Erneuerungszyklen zu überdenken. Anstatt ihre Fahrzeuge systematisch alle drei oder vier Jahre zu ersetzen, verlängern manche die Haltedauer. Auf diese Weise hoffen sie, die Mehrkosten der Malusgebühr über einen längeren Zeitraum zu verwässern. Diese Strategie hat jedoch ihre Grenzen: Ein älteres Fahrzeug verbraucht mehr Kraftstoff, ist teurer in der Wartung und kann an kommerzieller Effizienz verlieren.

Lösungen für Unternehmen angesichts der Verschärfung der Malusregelung

Angesichts dieser Verschärfung stehen den Unternehmen mehrere Hebel zur Verfügung, um ihre Kosten zu optimieren und künftige Entwicklungen vorwegzunehmen.

Beschleunigung des Übergangs zu Elektroautos

Die naheliegendste und effizienteste Lösung ist die schrittweise Elektrifizierung der Flotte. Die Steuervorteile von Elektrofahrzeugen sind nach wie vor sehr attraktiv. Die Gesamtbetriebskosten eines Elektrofahrzeugs werden dank der Einsparungen bei Kraftstoff und Wartung schnell wettbewerbsfähig. Mit dem Malus 2026 verbessert sich diese wirtschaftliche Gleichung noch weiter zugunsten von Elektrofahrzeugen.

Optimieren Sie die Zusammensetzung Ihrer Flotte

Für Unternehmen, die nicht sofort auf vollelektrische Fahrzeuge umsteigen können, sind Hybrid- und Vollhybridmodelle zu bevorzugen. Mit ihnen lässt sich die CO2-Malus-Regelung vermeiden und gleichzeitig die Nutzungsflexibilität von Verbrennungsmotoren erhalten. Auch alternative Mobilitätslösungen sollten erforscht werden: Carsharing für punktuellen Bedarf, Kurzzeitmiete für Spitzenlasten, Elektrofahrräder oder -roller für den Stadtverkehr usw.

Vorausschauend mit einer Ladeinfrastruktur angepasst

Die Elektrifizierung der Flotte kann ohne eine geeignete Ladeinfrastruktur nicht erfolgreich sein. Die Größe der Ladeinfrastruktur muss auf den aktuellen Bedarf, aber auch auf zukünftige Prognosen zur Elektrifizierung der Flotte abgestimmt sein. Auch die Leistung der Ladestationen muss an die jeweilige Nutzung angepasst werden. Für Fahrzeuge, die mehrere Stunden geparkt werden, sind Ladestationen mit einer Leistung von 7 bis 11 kW ausreichend und ermöglichen eine Kostenoptimierung. Für Flotten, die schnell aufgeladen werden müssen (z. B. Lieferwagen mit mehreren Umläufen), sind möglicherweise leistungsstärkere Ladestationen erforderlich.

Beev begleitet Unternehmen bei diesem umfassenden Übergang. Unser Ansatz garantiert einen erfolgreichen und rentablen Übergang zu Elektrofahrzeugen, indem er den Malus in nachhaltige Einsparungen umwandelt.

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Schlussfolgerung

Die Verschärfung des ökologischen Malus ab 2026 stellt einen wichtigen Wendepunkt für das Management von Unternehmensflotten dar. Weit davon entfernt, eine einfache administrative Auflage zu sein, gestaltet diese gesetzliche Entwicklung die wirtschaftliche Gleichung der beruflichen Mobilität neu und beschleunigt unweigerlich den Übergang zu Elektrofahrzeugen. Unternehmen, die diese Veränderungen antizipieren und ihre Mobilitätsstrategie überdenken, werden daraus einen erheblichen Wettbewerbsvorteil ziehen, sowohl in finanzieller Hinsicht als auch in Bezug auf ihr Image und ihre Verantwortung für die Umwelt.

Bild von Judith Boukella
Judith Boukella

Ich bin davon überzeugt, dass der Übergang zu einer nachhaltigeren Welt keine Option mehr ist, sondern eine Notwendigkeit. Daher stelle ich meine Feder in den Dienst von Unternehmen, die für eine grünere Zukunft handeln.

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