Sachleistungen ändern sich im Jahr 2025, hier die Auswirkungen auf Neuzuweisungen und neue Integrationen

Die für 2025 geplante Reform der Sachleistungen (AEN) für Dienstwagen verspricht ein großer Wendepunkt für das Management der Fahrzeugflotten französischer Unternehmen zu werden. Diese regulatorische Entwicklung, die besonders für Elektrofahrzeuge, wird die Modalitäten für die Zuteilung und Berechnung der NEA neu definieren und sich direkt auf die Mobilitätsstrategien der Organisationen und die Entscheidungen der Beschäftigten auswirken.

 

Im Mittelpunkt dieser Reform steht der geldwerte Vorteil für Elektrofahrzeuge im Jahr 2025, der sich durch die Einführung neuer Bedingungen und überarbeiteter Pauschalsätze als zentrale Herausforderung herauskristallisiert. Unternehmen und Mitarbeiter werden sich auf diese Änderungen einstellen müssen, die eine nachhaltigere Mobilität fördern und gleichzeitig den steuerlichen Rahmen klären sollen.

 

Diese Neugestaltung der geldwerten Vorteile beschränkt sich nicht nur auf Neuanschaffungen, sondern wird sich auch auf Umwidmungen und die Integration von Fahrzeugen in bestehende Fuhrparks auswirken. Arbeitgeber müssen daher ihren Ansatz für den geldwerten Vorteil für Elektrofahrzeuge unter Berücksichtigung der neuen Regeln, die am 1. Februar 2025 in Kraft treten, überdenken.

In diesem Artikel entschlüsseln wir die Auswirkungen dieser Reform von den Zielen bis hin zu den praktischen Folgen für Unternehmen und ihre Arbeitnehmer. Wir werden die neuen Steuersätze, die Anspruchsvoraussetzungen und die Optimierungsstrategien, die Sie in Betracht ziehen sollten, um sich in der neuen Regulierungslandschaft für geldwerte Vorteile für Elektrofahrzeuge effektiv zurechtzufinden, detailliert untersuchen.

Inhaltsverzeichnis

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BMW i5 Touring eDrive40

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Mercedes EQE 300

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Reichweite (WLTP) : 647 km

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Reichweite (WLTP) : 483 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 6 Sek.

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Reichweite (WLTP) : 322 km

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Citroën ë-C4 54 kWh

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Reichweite (WLTP) : 415 km

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Reichweite (WLTP) : 480 km

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Volkswagen iD.3 Pro S

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Reichweite (WLTP) : 549 km

Beschleunigung (0 bis 100 km/h): 7.9 Sek.

Schnellladung (von 20 bis 80%) : 30 min

Hintergrund und Herausforderungen der Reform der NEAs

Vor dem Hintergrund des dringenden Klimaschutzes und der tiefgreifenden Veränderungen in der Automobilbranche ist die Reform der NEAs ein strategischer Hebel, um die Entscheidungen der Unternehmen auf nachhaltigere Mobilitätslösungen auszurichten. Der geldwerte Vorteil Elektrofahrzeug wird somit zu einem zentralen Element dieser neuen Politik und bietet verstärkte steuerliche Anreize, um die Masseneinführung von emissionsfreien Fahrzeugen zu fördern.

 

Diese Reform hat drei Schwerpunkte:

 

  • Eine deutliche Neubewertung der Steuersätze für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren, die darauf abzielt, die langfristige Nutzung dieser Fahrzeuge zu verhindern.

 

  • Eine Stärkung der Steuervorteile für Elektrofahrzeuge, insbesondere ein Abschlag von 70% auf die pauschale Bewertung bis zu einer Obergrenze von 4582 Euro pro Jahr für Fahrzeuge, die ab dem 1. Februar 2025 zur Verfügung gestellt werden.

 

  • Die Einführung neuer Regeln für die Kostenübernahme für Ladeinfrastruktur und Stromkosten, wodurch der steuerliche Rahmen für Unternehmen und Arbeitnehmer klarer wird.

 

Diese Änderungen sind Teil des Willens der Regierung, Umweltauflagen in wirtschaftliche Chancen umzuwandeln und gleichzeitig die französische Unternehmensstruktur auf die Herausforderungen der Mobilität von morgen vorzubereiten.

Die Ziele der Reform

Die Reform der Sachbezüge (NBU) für Dienstwagen im Jahr 2025 ist Teil einer ehrgeizigen Regierungsstrategie, die darauf abzielt, die Unternehmenspraktiken nachhaltig zu verändern und gleichzeitig die Investitionsrendite zu optimieren. Hier die wichtigsten Ziele dieser Reform :

 

  • Beschleunigung des Energiewandels in Unternehmensflotten: Durch eine deutliche Erhöhung der Besteuerung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor und eine Verstärkung der Steueranreize für Elektrofahrzeuge ermutigt die Regierung die Unternehmen, ihre Flotten zu elektrifizieren. Ein auf 70 % erhöhter Steuerfreibetrag für NKAs von Elektrofahrzeugen mit einer auf 4.582 €/Jahr angehobenen Obergrenze macht diesen Übergang finanziell vorteilhaft.

 

  • Senkung der Sozial- und Steuerkosten für Unternehmen: Dank der neuen Tarife können Unternehmen die Sozialabgaben für NEAs einsparen und gleichzeitig von attraktiveren steuerlichen Rahmenbedingungen für Elektrofahrzeuge profitieren. Dies trägt dazu bei, ihr Budget zu optimieren und gleichzeitig ihre steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen.

 

  • Steigerung der Arbeitgeberattraktivität: Durch das Angebot von Elektrofahrzeugen als geldwerte Vorteile können Unternehmen neue Talente ansprechen und ihre Mitarbeiter an sich binden. Eine Car Policy, die sich auf nachhaltige und kostengünstige Lösungen konzentriert, erfüllt die steigenden Erwartungen an die ökologische und soziale Verantwortung.

 

  • Unterstützung eines proaktiven Flottenmanagements : Aufgrund der rückwirkenden Geltung einiger Bestimmungen (die ab dem 1. Februar 2025 gelten) müssen Unternehmen ihre Bedürfnisse antizipieren und geeignete Lösungen anwenden, wie z. B. das leasing von professionellen elektroautos oder den gemeinsamen Kauf von Elektrofahrzeugen. Dies garantiert einen reibungslosen und kontrollierten Übergang zu einer umweltfreundlicheren Flotte.

 

Mit diesen Zielen positioniert sich die Reform der NEA 2025 als strategischer Hebel, um wirtschaftliche Leistung und Umweltengagement miteinander zu verbinden. Unternehmen, die diese Veränderungen schnell umsetzen können, werden einen dauerhaften Wettbewerbsvorteil haben.

Was das aktualisierte Bulletin Officiel de la Sécurité Sociale ( BOSS ) klarstellt

Das aktualisierte Bulletin Officiel de la Sécurité Sociale (BOSS) vom 12. März 2025 enthält entscheidende Klarstellungen zur Reform der Sachleistungen (AEN) für Firmenfahrzeuge, insbesondere in Bezug auf Elektrofahrzeuge. Diese Klarstellung ist von entscheidender Bedeutung für Unternehmen, die versuchen, die Kapitalrendite in ihren Fahrzeugflotte.

 

  • Neuzuweisungen von Fahrzeugen: Der BOSS bestätigt, dass das Datum, an dem das Fahrzeug in die Unternehmensflotte aufgenommen wurde, nicht berücksichtigt wird. Es wird nur das Datum der Überlassung an den Arbeitnehmer berücksichtigt. Dies bedeutet, dass Fahrzeuge, die nach dem 1. Februar 2025 neu zugewiesen werden, der neuen NEA-Regelung unterliegen, was sich potenziell auf die Flottenmanagementstrategien der Unternehmen auswirkt.

 

  • Sachbezug für Elektrofahrzeuge: Für Elektrofahrzeuge, die ab dem 1. Februar 2025 zur Verfügung gestellt werden, wird bei der Berechnung des NEA ein günstigerer Abschlag gewährt. Beispielsweise beträgt der jährliche NEA für ein Elektrofahrzeug im Wert von 52.000 € (inkl. Steuern) mit einer Umweltpunktzahl von über 60 Punkten 2.340 €, gegenüber 2.679,70 € nach der alten Regelung. Diese Änderung fördert die Einführung von Elektrofahrzeugen in Unternehmensflotten.

 

  • Obergrenze für Steuerfreibeträge : Das BOSS erläutert die neuen Höchstgrenzen für die Steuerermäßigung für 2025, die für Elektrofahrzeuge auf 4 582 € festgelegt wurden. Diese Information ist für Unternehmen, die die Gesamtbetriebskosten ihrer Fahrzeuge berechnen, von entscheidender Bedeutung.

 

Diese Klarstellungen ermöglichen es den Unternehmen, die finanziellen Auswirkungen der Reform auf ihre Mobilitätspolitik besser zu antizipieren und ihre Entscheidungen in Bezug auf Firmenfahrzeuge, insbesondere Elektrofahrzeuge, zu optimieren.

Auswirkungen auf Unternehmen und Arbeitnehmer

Die Reform der Sachbezüge (AEN) im Jahr 2025 bringt erhebliche Auswirkungen für Unternehmen und ihre Mitarbeiter mit sich, insbesondere in Bezug auf Dienstwagen. Für Unternehmen stellt diese Reform sowohl eine Herausforderung als auch eine Chance zur Optimierung dar :

 

  • Höhere Sozialabgaben für Verbrennungs- und Hybridfahrzeuge als Anreiz für den Umstieg auf Elektrofahrzeuge.

 

  • Senkung der Kosten für Elektrofahrzeuge durch die Beibehaltung der 50%-Ermäßigung auf das NEA, die auf 2.000,30 € pro Jahr begrenzt ist.

 

  • Vollständige Befreiung von der Steuer auf Firmenfahrzeuge (TVS) für Elektroflotten, was erhebliche Einsparungen bietet.

 

Für die Beschäftigten sind die Auswirkungen ebenfalls spürbar:

 

  • Erhöhung des zu versteuernden Einkommens für Empfänger von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor oder Hybridantrieb.

 

  • Steuervorteile für Nutzer von Elektrofahrzeugen bleiben erhalten.

 

Unternehmen müssen daher ihre Flottenstrategie überdenken, um die Investitionsrendite zu maximieren. Die Einführung von Elektrofahrzeugen ist zwar mit höheren Anfangskosten verbunden, kann sich aber aufgrund von Steuervorteilen und geringeren Sozialabgaben langfristig als vorteilhaft erweisen. Um den Nutzen zu maximieren, sollten Unternehmen :

 

  1. die Elektrifizierung ihrer Flotte beschleunigen, um bis Ende 2025 von Steuervorteilen zu profitieren.


  2. Investieren Sie in dieLadeinfrastruktur um die Einführung von Elektrofahrzeugen zu erleichtern.


  3. Führen Sie eine strenge Überwachung der Fahrzeugnutzung ein, um die Aufteilung zwischen beruflicher und privater Nutzung zu optimieren.

 

Mit einem proaktiven Ansatz können Unternehmen nicht nur die neuen Vorschriften einhalten, sondern diese Einschränkung auch in eine Chance umwandeln, um ihre Flotte zu modernisieren, ihre CO2-Fußabdruck und ihre Kosten langfristig unter Kontrolle halten.

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Neue Regeln für Neuzuweisungen und Integrationen

Die Neugestaltung der NEA-Berechnung im Jahr 2025 stellt die Strategien der Unternehmen für das Flottenmanagement auf den Kopf. Diese Entwicklung zielt darauf ab, die Masseneinführung von Elektrofahrzeugen zu fördern und gleichzeitig die Besteuerung von Modellen mit Verbrennungsmotor zu verschärfen. Die neuen Bestimmungen wirken sich direkt auf die Prozesse der Umwidmung bestehender Fahrzeuge und der Integration neuer Fahrzeuge in Unternehmensflotten aus.

Was ist der Unterschied zwischen Integration und Neuzuweisung?

Im Zusammenhang mit geldwerten Vorteilen im Zusammenhang mit Dienstwagen ist es entscheidend, die Unterscheidung zwischen Integration und Neuzuordnung zu verstehen, da sich die neuen Regeln von 2025 unterschiedlich auf diese beiden Situationen auswirken.

 

Integration: Dieser Begriff bezieht sich auf die Aufnahme eines neuen Fahrzeugs in den Fuhrpark des Unternehmens. In der Regel handelt es sich dabei um den Kauf oder das Leasing eines neuen Fahrzeugs, das zuvor nicht zum Fuhrpark des Unternehmens gehörte. Die neuen Regeln gelten vollständig für diese Fahrzeuge, mit erheblichen Auswirkungen auf die Berechnung der geldwerten Vorteile, insbesondere für Elektrofahrzeuge, für die ein Steuerfreibetrag von 70% gilt.

 

Neuzuordnung: Dieser Prozess betrifft Fahrzeuge, die sich bereits in der Unternehmensflotte befinden und einem neuen Mitarbeiter zugewiesen werden oder den Fahrer wechseln. Für Neuzuweisungen gelten besondere Regeln, die sich potenziell von denen für Neueingliederungen unterscheiden, insbesondere wenn das Fahrzeug vor dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen erworben wurde.

 

Schlüsselpunkte, die Sie sich merken sollten :

  • Die Integration von Elektrofahrzeugen wird durch neue steuerliche Maßnahmen stark gefördert.

 

  • Neuzuordnungen können eine Neubewertung des geldwerten Vorteils erfordern, je nachdem, wann das Fahrzeug erworben wurde.

 

  • Unternehmen sollten bei der Neuzuordnung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor besonders vorsichtig sein, da dies zu einer erheblichen Erhöhung des bewerteten geldwerten Vorteils führen könnte.

 

Diese Auszeichnung ist für Fuhrparkmanager von entscheidender Bedeutung, die ihre Strategie für die Erneuerung und Zuweisung von Dienstwagen optimieren und dabei die steuerlichen und finanziellen Auswirkungen für das Unternehmen und seine Mitarbeiter berücksichtigen müssen.

Der 1. Februar 2025: ein Schlüsseldatum für die Anwendung der neuen Regeln

Der 1. Februar 2025 markiert einen entscheidenden Wendepunkt bei der Verwaltung von geldwerten Vorteilen (NBU) im Zusammenhang mit Elektrofahrzeugen, insbesondere bei Neuzuweisungen und Neuintegrationen. Dieses Datum legt das Inkrafttreten der neuen Regelungen fest, wird die Kriterien für die Anspruchsberechtigung und die Bedingungen für die Anwendung definieren. Hier die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten:

 

  • Strikte Anwendung der neuen Umweltkriterien: Ab diesem Zeitpunkt können nur noch Elektrofahrzeuge, die die durch die Reform festgelegten Umweltstandards erfüllen, in den Genuss von Steuererleichterungen kommen. Flottenmanager müssen sicherstellen, dass jedes integrierte oder umgewidmete Fahrzeug auf der offiziellen Liste der konformen Modelle steht.

 

  • Umwidmungen vor dem 1. Februar 2025: Fahrzeuge, die vor diesem Termin umgewidmet werden, fallen weiterhin unter die alte NEA-Regelung, wodurch eine Übergangszeit zur Anpassung der Flottenmanagementstrategien zur Verfügung steht.

 

  • Auswirkungen auf neue Integrationen: Jede Integration, die nach dem 1. Februar durchgeführt wird, muss die neuen Regeln einhalten, was die Entscheidungen über Investitionen in effizientere und umweltfreundlichere Fahrzeuge beeinflussen könnte. Dies ist ein Anreiz für Unternehmen, ihre Anschaffungen vorzuziehen oder Modelle zu bevorzugen, die die Anforderungen bereits erfüllen, um Strafen zu vermeiden.

 

  • Bedingte Abschläge : Fahrzeuge, die die Umweltkriterien zunächst nicht erfüllen, können neu bewertet werden, sobald sie die Kriterien erfüllen, jedoch nur nach einer Nachrüstung oder Umrüstung.

 

Diese Reform soll einen raschen ökologischen Wandel fördern und gleichzeitig eine strengere Handhabung der Fahrzeugflotten vorschreiben. Für Unternehmen erfordert dieses Schlüsseldatum eine proaktive Planung, um ihre Kosten zu optimieren und gleichzeitig die Vorschriften einzuhalten.

Zuweisung des Fahrzeugs und Anwendung der neuen Regelung

Die Anwendung der neuen Regelung für geldwerte Vorteile (NGV) für Elektrofahrzeuge im Jahr 2025 bringt erhebliche Veränderungen bei der Zuweisung von Dienstfahrzeugen mit sich. Unternehmen müssen nun mehrere Schlüsselfaktoren berücksichtigen:

 

  • Datum der Bereitstellung: Für Elektrofahrzeuge, die ab dem 1. Februar 2025 bereitgestellt werden, gilt eine Steuerermäßigung von 70% auf die NEA, vorher waren es 50%.

 

  • Umweltpunktzahl: Elektrofahrzeuge müssen eine bestimmte Umweltpunktzahl erfüllen, um in den Genuss der Steuerermäßigung zu kommen. Dieses Kriterium ist bei der Auswahl der Modelle für die Flotte von entscheidender Bedeutung.

 

  • Höhere jährliche Obergrenze: Die Obergrenze für den Freibetrag liegt nun bei 4.582 € pro Jahr, eine deutliche Erhöhung gegenüber den vorherigen 2.000,30 €.

 

  • Geltungsdauer: Diese neuen Bestimmungen gelten bis zum 31. Dezember 2027 und bieten den Unternehmen eine mittelfristige Sichtbarkeit.

 

Es ist wichtig zu beachten, dass bei Fahrzeugen, die bei der erstmaligen Bereitstellung nicht mit einem Öko-Score versehen sind, eine Neubewertung vorgenommen werden kann, wenn das Modell später den erforderlichen Öko-Score erreicht. Diese Flexibilität ermöglicht es Unternehmen, ihren Fuhrpark dynamisch zu optimieren, indem sie sich an Veränderungen der Umweltkriterien anpassen.

Diese Veränderungen stellen einen starken Anreiz für Unternehmen dar, bei Neuzuweisungen und Neuaufnahmen in den Fuhrpark Elektrofahrzeuge zu bevorzugen und so ihre Fuhrparkmanagementstrategien an die Ziele zur Senkung der CO2-Emissionen anzupassen.

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Einzelheiten zu den neuen Pauschalsätzen für NEAs

Die Reform der geldwerten Vorteile für Dienstwagen im Jahr 2025 bringt wesentliche Änderungen der Pauschalsätze mit sich. Diese Änderungen, die für Fahrzeuge gelten, die ab dem 1. Februar 2025 zur Verfügung gestellt werden, sollen den tatsächlichen Wert des Vorteils besser widerspiegeln und gleichzeitig die Umstellung auf umweltfreundlichere Fahrzeuge fördern.

 

Die neuen Sätze variieren je nachdem, ob das Fahrzeug gekauft oder geleast wurde, wie alt es ist und ob der Arbeitgeber die Kraftstoffkosten übernimmt. In diesem Abschnitt werden die Steuersätze für gemietete und geleaste Fahrzeuge, für gekaufte Fahrzeuge und die Sonderbehandlung von Fahrzeugen, die älter als fünf Jahre sind, detailliert erläutert.

Sätze für geleaste und LOA-Fahrzeuge

Die neuen Pauschalsätze für Sachleistungen (NEF) für gemietete und mit Kaufoption gemietete Fahrzeuge werden ab dem 1. Februar 2025 deutlich angehoben. Diese Entwicklung wirkt sich direkt auf Unternehmen und ihre Mitarbeiter aus, die Dienstwagen erhalten. Hier die wichtigsten Änderungen:

 

  • Für ein gemietetes oder geleastes Fahrzeug ohne Treibstoffkostenübernahme steigt der Satz von 30% auf 50% der jährlichen Gesamtkosten.

 

  • Wenn der Arbeitgeber die Treibstoffkosten übernimmt, steigt der Satz von 40% auf 67%.

 

Diese erhebliche Erhöhung soll die Einführung von umweltfreundlicheren Fahrzeugen, insbesondere Elektrofahrzeugen, fördern. Tatsächlich werden Elektrofahrzeuge steuerlich günstiger behandelt, mit einem Abschlag von 70% auf das NEA (vorher 50%) und einer auf 4.582 Euro pro Jahr angehobenen Obergrenze.

 

Es ist wichtig zu beachten, dass diese neuen Steuersätze rückwirkend ab dem 1. Februar 2025 gelten, was die Unternehmen dazu zwingt, ihre Flottenmanagementstrategien schnell zu überdenken. Diese Steueränderung hat erhebliche Auswirkungen auf die Attraktivität der Vergütungspakete für Arbeitnehmer und bietet den Unternehmen einen starken Anreiz, in ihrer Flottenpolitik emissionsarme Fahrzeuge zu bevorzugen.

Die Steuersätze für gekaufte Fahrzeuge

Im Rahmen der Reform der Sachleistungen für Dienstwagen im Jahr 2025 wurden die Pauschalsätze für gekaufte Fahrzeuge deutlich angehoben. Diese Erhöhung, die seit dem 1. Februar 2025 gilt, wirkt sich direkt auf die Besteuerung von Unternehmen und Arbeitnehmern aus, die von diesen Fahrzeugen profitieren.

 

  • Für Fahrzeuge, die weniger als fünf Jahre alt gekauft werden, steigt der Satz von 9% auf 15% der Anschaffungskosten.

 

  • Bei Fahrzeugen, die älter als fünf Jahre sind, wird der Satz von 6% auf 10% der Anschaffungskosten angehoben.

 

  • Wenn der Arbeitgeber die Kosten für den Kraftstoff übernimmt, steigt der Satz auf 20% für Fahrzeuge, die weniger als fünf Jahre alt sind, und auf 15% für Fahrzeuge, die älter als fünf Jahre sind.

 

Diese Erhöhung soll den Umstieg auf umweltfreundlichere Fahrzeuge, insbesondere Elektrofahrzeuge, fördern. Tatsächlich profitieren Elektrofahrzeuge mit Öko-Skore von einer Steuerermäßigung von 70% (vorher 50%) mit einer auf 4.582 Euro pro Jahr angehobenen Obergrenze. Dieser Anreiz gilt bis zum 31. Dezember 2027 und bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Fuhrparkstrategie zu überdenken.

 

Für Fuhrparkmanager und Unternehmensleiter ist es von entscheidender Bedeutung, diese neuen Steuersätze bei ihren Entscheidungen über den Kauf und die Erneuerung von Fuhrparks zu berücksichtigen. Eine gründliche Analyse der langfristigen Kosten unter Einbeziehung dieser neuen Steuerbestimmungen wird dazu beitragen, die Verwaltung der Dienstwagen zu optimieren und gleichzeitig mit den Zielen zur Reduzierung des CO2-Fußabdrucks in Einklang zu bringen.

Besondere Behandlung von Fahrzeugen, die älter als fünf Jahre sind

Die neuen Steuervorschriften für 2025 bringen erhebliche Änderungen bei der Behandlung von geldwerten Vorteilen (NBU) für Dienstwagen mit sich, wobei der Schwerpunkt auf Fahrzeugen liegt, die älter als fünf Jahre sind. Damit soll die Erneuerung von Firmenflotten auf neuere und umweltfreundlichere Modelle gefördert werden.

 

Bei Fahrzeugen, die älter als fünf Jahre sind, wird bei der Berechnung der NEA nun ihr Alter berücksichtigt:

 

  • Für die Berechnung des NEA wird ein Abschlag von 20% auf den Wert des Fahrzeugs vorgenommen.

 

  • Dieser Abschlag gilt nur für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor und Hybridantrieb.

 

  • Elektrofahrzeuge 100% sind von diesem Abschlag ausgenommen und profitieren von einer günstigeren steuerlichen Behandlung.

 

Diese neue Regel hat zwei Ziele:

 

  1. Anreize für Unternehmen, ihre Fahrzeugflotte zu modernisieren


  2. Förderung der Einführung von Elektrofahrzeugen, auch bei älteren Modellen


Es ist wichtig zu beachten, dass der Steuerfreibetrag für Elektrofahrzeuge von 50% auf 70% im Jahr 2025 angehoben wurde. Außerdem wurde die jährliche Obergrenze für diese Steuervergünstigung deutlich angehoben und beträgt nun 4.582 € statt bisher 2.000,30 €.

Diese Maßnahmen sind Teil einer Gesamtstrategie, die den Übergang zu einer nachhaltigeren Mobilität in den Unternehmen beschleunigen soll. Flottenmanager müssen daher diese neuen Parameter berücksichtigen, wenn sie vorhandene Fahrzeuge umwidmen oder neue Fahrzeuge in ihren Fuhrpark aufnehmen.

Der Fall von Elektrofahrzeugen und die neuen Anspruchsvoraussetzungen

Das Jahr 2025 markiert einen bedeutenden Wendepunkt in der Landschaft der geldwerten Vorteile (NBU) für elektrische Dienstfahrzeuge. Während die Regierung an ihrem Engagement für den ökologischen Wandel festhält, werden die Bedingungen für die Gewährung von Steuervergünstigungen durch neue Regeln neu definiert.

 

Diese Änderungen, die insbesondere Elektrofahrzeuge betreffen, führen strengere Kriterien und einen nuancierteren Ansatz zur Bewertung von Vorteilen ein. Der Öko-Score hält als entscheidender Faktor Einzug, während die Höhe der Nachlässe und ihre Anwendung überarbeitet werden. Diese Änderungen haben wichtige Auswirkungen sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmer, die Dienstwagen erhalten, insbesondere im Hinblick auf Neuzuweisungen und Neuaufnahmen in den Fuhrpark.

Der Öko-Score: eine neue Bedingung für einen Abschlag

Im Jahr 2025 erfährt die Gewährung von geldwerten Vorteilen für Elektrofahrzeuge mit der Einführung des Öko-Scores eine bedeutende Veränderung. Diese neue Maßnahme, die am 1. Februar 2025 in Kraft trat, schreibt strenge Umweltkriterien für die Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen vor.

 

Unternehmen müssen nun bei der Auswahl ihrer Flotte die Umweltpunktzahl von Elektrofahrzeugen berücksichtigen. Um von Steuervorteilen zu profitieren :

 

  • Elektrofahrzeuge müssen eine Umweltpunktzahl erreichen, die den in den Vorschriften festgelegten Kriterien entspricht.

 

  • Der Öko-Score bewertet die gesamten ökologischen Auswirkungen eines Fahrzeugs von der Produktion bis zur Nutzung.

 

  • Nur Modelle, die einen bestimmten Öko-Score erreichen, kommen für Abschläge in Frage

 

Diese neue Bedingung soll die Einführung von Elektrofahrzeugen fördern, die wirklich umweltfreundlich sind. Sie ist Teil der Regierungsstrategie zur Senkung der CO2-Emissionen und soll Unternehmen dazu ermutigen, die umweltfreundlichsten Modelle für ihre Flotte zu bevorzugen.

 

Unternehmen müssen daher ihre Strategien für das Fuhrparkmanagement schnell neu bewerten, um sich an diese neuen Anforderungen anzupassen. Diese Entwicklung wirkt sich direkt auf die Attraktivität von Dienstwagen für Arbeitnehmer aus und erfordert eine sorgfältige Steueroptimierung seitens der Arbeitgeber.

Überprüfung der Steuerfreibeträge für Elektrofahrzeuge

Die Reform der Sachbezüge (AEN) im Jahr 2025 bringt erhebliche Änderungen für elektrische Dienstfahrzeuge mit sich. Die Steuervergünstigung, die ursprünglich bis Ende 2024 laufen sollte, wurde mit wichtigen Änderungen verlängert:

 

  • Für Fahrzeuge, die bis zum 31. Januar 2025 zur Verfügung gestellt werden, wird die 50%-Ermäßigung auf die NEA beibehalten, mit einer Obergrenze von 2.000,30 Euro pro Jahr.

 

  • Ab dem 1. Februar 2025 werden zwei Bewertungsoptionen angeboten:
    1. Auf der Grundlage des tatsächlichen Wertes: Abschlag von 50%, begrenzt auf 2.000,30 Euro.
    2. Auf der Grundlage eines Pauschalwerts: Abschlag von 70%, begrenzt auf 4.582 Euro.


Diese neuen Freibeträge sollen die Attraktivität von Elektro-Dienstfahrzeugen erhalten. Es wird jedoch eine zusätzliche Bedingung eingeführt: Fahrzeuge, die nach dem 1. Februar 2025 zur Verfügung gestellt werden, müssen einen Mindest-Öko-Score einhalten, um in den Genuss dieser Ermäßigungen zu kommen. Diese Anforderung wird am Tag der Bereitstellung des Fahrzeugs überprüft, wodurch die Unternehmen einen Anreiz erhalten, sich für umweltfreundlichere Modelle zu entscheiden.

 

Für Flottenmanager ist es entscheidend zu beachten, dass Fahrzeuge, die den Öko-Score zum Zeitpunkt ihrer Bereitstellung nicht erfüllen, später nicht in den Genuss der Ermäßigung kommen, selbst wenn sie später den erforderlichen Score erreichen. Diese Bestimmung unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Auswahl der Fahrzeuge bei ihrer Aufnahme in den Fuhrpark.

Was sich für Elektrofahrzeuge ohne Öko-Skore ändert

Im Jahr 2025 führen die neuen Regelungen für geldwerte Vorteile (AEN) strenge Kriterien für Elektrofahrzeuge ein, darunter die Verpflichtung, einen Mindest-Öko-Score zu erreichen. Für Fahrzeuge, die diese Anforderungen nicht erfüllen, ändert sich jedoch die steuerliche Behandlung, was erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen und Arbeitnehmer hat. Hier die wichtigsten Änderungen:

 

  • Abschaffung spezifischer Steuererleichterungen: Elektrofahrzeuge ohne Öko-Score kommen nicht mehr in den Genuss der 50 %- oder 70 %-Ermäßigung auf die NEA-Bewertung. Dies bedeutet eine direkte Erhöhung der Steuerkosten für Unternehmen und eine Verringerung der Attraktivität dieser Modelle für Arbeitnehmer.

 

  • Ausschluss von vorteilhaften Obergrenzen: Im Gegensatz zu konformen Fahrzeugen haben Fahrzeuge ohne Mindest-Öko-Score keinen Anspruch auf die vorteilhaften jährlichen Obergrenzen (bis zu 4 582 €). Ihr NEA wird auf der Grundlage ihres tatsächlichen Wertes ohne nennenswerte Ermäßigung berechnet, wodurch sich die soziale Belastung für den Arbeitgeber erhöht.

 

  • Auswirkungen auf das Flottenmanagement : Die Unternehmen müssen ihre Strategie für das Flottenmanagement anpassen. Die fehlende Berechtigung zur Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen veranlasst sie, konforme Modelle zu bevorzugen, um die Kosten zu optimieren und der verschärften Umweltpolitik gerecht zu werden.

 

Diese Änderungen sollen die Einführung umweltfreundlicherer Fahrzeuge fördern und gleichzeitig diejenigen bestrafen, die die neuen ökologischen Standards nicht einhalten. Um wettbewerbsfähig und attraktiv zu bleiben, müssen die Unternehmen ihre Wahl auf umweltskorrigierte Modelle umstellen und ihre Vergabepolitik überdenken.

Die Übernahme der Kosten für das Aufladen und andere Anreize

Das Jahr 2025 markiert einen Wendepunkt in der Landschaft der geldwerten Vorteile von Elektrofahrzeugen in Unternehmen. Da sich der Übergang zu einer umweltfreundlicheren Mobilität beschleunigt, hat die Regierung eine Reihe von Anreizen geschaffen, um die Einführung von Elektrofahrzeugen in Unternehmensflotten zu fördern. Diese neuen Regelungen, die unter anderem die Übernahme der Ladekosten und andere steuerliche Anreize betreffen, haben sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer erhebliche Auswirkungen.

Die Befreiung von den Stromkosten für das Aufladen

Seit dem 1ᵉʳ Januar 2025 wurden erhebliche Änderungen bei den geldwerten Vorteilen im Zusammenhang mit Elektrofahrzeugen vorgenommen, insbesondere in Bezug auf die Übernahme der Kosten für das Aufladen. Diese Änderungen haben direkte Auswirkungen auf die Neuzuordnung und Neuintegration von Elektrofahrzeugen in Unternehmen.

 

Schlüsselpunkte, die Sie sich merken sollten :

 

  • Abschlag auf den geldwerten Vorteil : Bei der Bewertung des geldwerten Vorteils für Elektrofahrzeuge wird ein Abschlag von 50 % vorgenommen, wobei die jährliche Obergrenze im Jahr 2025 bei 2.000,30 € liegt.

 

  • Ausschluss von Aufladekosten : Die Stromkosten, die dem Arbeitgeber für das Aufladen von Elektrofahrzeugen entstehen, werden nicht in die Berechnung des geldwerten Vorteils einbezogen, wodurch sich die Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge verringert.

 

  • Bereitstellung von Ladestationen am Wohnort : Wenn der Arbeitgeber die Kosten für die Installation von Ladestationen am Wohnort des Arbeitnehmers übernimmt, ist dieser Vorteil sozialversicherungspflichtig. Allerdings wird ein Abschlag von 50 % auf die Kosten für den Kauf und die Installation angewandt, wobei die Obergrenze im Jahr 2025 auf 2.000,30 € pro Jahr angehoben wird.


Diese Maßnahmen sollen die Einführung von Elektrofahrzeugen fördern, indem die damit verbundenen Steuer- und Sozialabgaben reduziert werden. Unternehmen müssen jedoch ihre internen Richtlinien anpassen, um den neuen Regeln zu entsprechen, und dabei die steuerlichen und sozialen Auswirkungen berücksichtigen, die mit der Bereitstellung von Ladestationen und der Übernahme der Kosten für das Aufladen verbunden sind.

Verlängerung der Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2027

Im Zusammenhang mit den geldwerten Vorteilen von Elektrofahrzeugen hat die Regierung beschlossen, bestimmte Anreize bis zum 31. Dezember 2027 zu verlängern. Diese Verlängerung soll den Übergang zur Elektromobilität unterstützen und Unternehmen dazu ermutigen, ihre Flotten zu elektrifizieren. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten:

 

  • Steuerbefreiung bleibt bestehen: Die Kosten für das Aufladen von Elektrofahrzeugen am Arbeitsplatz oder über eine öffentliche Ladestation, die vom Arbeitgeber übernommen werden, bleiben für Arbeitnehmer von der Einkommenssteuer befreit.

 

  • Überarbeitete Befreiungsgrenze: Der Höchstbetrag des steuerfreien geldwerten Vorteils könnte angepasst werden, um die Entwicklung der Stromkosten widerzuspiegeln und einen verantwortungsvollen Verbrauch zu fördern.

 

  • Erweiterung der Regelung: Die Steuerbefreiung könnte auf andere Formen des Aufladens ausgeweitet werden, z. B. auf die Installation von Ladestationen am Wohnort der Beschäftigten, die vom Unternehmen finanziert werden.

 

Diese Verlängerung bietet Unternehmen eine langfristige Sichtbarkeit und erleichtert die Planung von Investitionen in die Ladeinfrastruktur und die Anschaffung von Elektrofahrzeugen. Sie ist Teil einer umfassenden Strategie, die darauf abzielt, die Einführung emissionsarmer Fahrzeuge in der Unternehmensflotte zu beschleunigen.

Auswirkungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Übernahme der Kosten für das Aufladen und die neuen Anreize im Jahr 2025 haben sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer erhebliche Auswirkungen. Diese Änderungen definieren die Dynamik der geldwerten Vorteile im Zusammenhang mit Elektrofahrzeugen neu :

 

  • Für Arbeitgeber :
    • Verpflichtung, ihre Fuhrparkpolitik zu überdenken

    • Notwendigkeit, in Vor-Ort-Ladeinfrastruktur zu investieren

    • Gelegenheit, ihren CO2-Fußabdruck zu reduzieren und ihr Markenimage zu verbessern

    • Bedarf an Schulungen des HR-Personals zu neuen Vorschriften

  • Für Arbeitnehmer :
    • Höhere Anreize, sich für ein Elektrofahrzeug als Dienstwagen zu entscheiden

    • Potenzielle Senkung ihrer mobilitätsbedingten persönlichen Kosten

    • Notwendigkeit, sich an neue Ladegewohnheiten anzupassen

    • Möglichkeit, von zusätzlichen Steuervorteilen zu profitieren

Diese neuen Bestimmungen fördern den Übergang zu einer umweltfreundlicheren Mobilität und bieten gleichzeitig wirtschaftliche Vorteile. Unternehmen, die sich schnell auf diese Veränderungen einstellen, können daraus einen Wettbewerbsvorteil ziehen, sowohl in Bezug auf die Attraktivität für Talente als auch auf die Einhaltung der immer strengeren Umweltstandards.

 

Es ist für beide Seiten von entscheidender Bedeutung, diese neuen Regeln genau zu verstehen, um ihre Entscheidungen zu optimieren und die Vorteile, die diese Entwicklung des Rechtsrahmens für geldwerte Vorteile im Zusammenhang mit Elektrofahrzeugen bietet, voll auszuschöpfen.

Konsequenzen für Unternehmen und Empfehlungen

Die Änderungen bei den geldwerten Vorteilen für Elektrofahrzeuge im Jahr 2025 werden erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen haben, sowohl für ihre bestehenden Flotten als auch für Neuanschaffungen. Diese Steuerreform, mit der die Einführung umweltfreundlicherer Fahrzeuge gefördert werden soll, zwingt Unternehmen, ihre Flottenmanagementstrategie zu überdenken.

 

In diesem Abschnitt untersuchen wir die konkreten Auswirkungen dieser Änderungen auf Unternehmen und geben praktische Empfehlungen, wie man sich effektiv an die neue Steuerlandschaft anpassen kann. Von der Anpassung der internen Richtlinien über die Steueroptimierung bis hin zu den wichtigsten Punkten, die es zu beachten gilt, werden wir einen umfassenden Leitfaden bereitstellen, der Unternehmen dabei hilft, sich durch diese Veränderungen zu navigieren und gleichzeitig die verfügbaren Steuervorteile zu maximieren.

Wie kann man seine interne Fuhrparkpolitik anpassen?

Angesichts der Veränderungen bei den geldwerten Vorteilen im Jahr 2025 müssen Unternehmen ihre Strategie für das Fuhrparkmanagement überdenken. Um die Kosten zu optimieren und attraktiv zu bleiben, sollten Sie folgende Schlüsselmaßnahmen ergreifen :

 

  • Bevorzugung von Elektrofahrzeugen: Mit einem Steuerfreibetrag von 70% auf das NEA und einer auf 4.582 €/Jahr angehobenen Obergrenze werden Elektroautos deutlich günstiger. Diese Option senkt die Sozialabgaben und erhält gleichzeitig die Kaufkraft der Arbeitnehmer.

 

  • Leasingverträge überarbeiten: Bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor wird die NEA nun auf 50% der jährlichen Gesamtkosten berechnet, zuvor waren es 30%. Daher ist es entscheidend, die Leasingverträge neu zu verhandeln, um die finanziellen Auswirkungen zu minimieren.

 

  • Flottenmanager schulen: Die Begleitung der Teams ist entscheidend, um die neuen Regeln zu verstehen und anzuwenden. Ziehen Sie spezielle Schulungen in Betracht, um das Flottenmanagement zu optimieren.

 

  • Einführen einer Ladestrategie: Da das kostenlose Aufladen im Büro am 31. Dezember 2024 endet, sollten Sie eine klare Strategie für die Übernahme der Stromkosten entwickeln und dabei auch die steuerlichen Auswirkungen berücksichtigen.

 

  • Antizipieren Sie die Elektrifizierungsquoten: Unternehmen mit mehr als 100 Fahrzeugen müssen bis 2025 eine elektrifizierte Flotte von 40% erreichen. Planen Sie schon jetzt die schrittweise Erneuerung Ihres Fuhrparks.

 

Wenn Sie Ihre internen Richtlinien proaktiv anpassen, können Sie nicht nur die neuen Vorschriften einhalten, sondern diese Veränderungen auch in Chancen zur Kostenoptimierung und zur Stärkung Ihres Images als verantwortungsbewusstes Unternehmen umwandeln.

Strategien zur Steueroptimierung und Fahrzeugwahl

Vor dem Hintergrund der Steueränderungen für geldwerte Vorteile im Jahr 2025 müssen Unternehmen ihre Strategien zur Steueroptimierung und ihre Fahrzeugauswahlpolitik überdenken. Hier sind die wichtigsten Punkte, die es zu beachten gilt:

 

  • Bevorzugung von Elektrofahrzeugen: Mit verstärkten Steuervorteilen für EVs kann die Entscheidung für eine Elektroflotte die Steuerlast für das Unternehmen und die Angestellten deutlich senken.

 

  • Gründliche Kosten-Nutzen-Analyse: Führen Sie eine detaillierte Bewertung der Gesamtbetriebskosten (TCO) unter Einbeziehung der neuen Steuerbestimmungen für jede Fahrzeugkategorie durch.

 

  • Flexibilität der Leasingverträge: Aushandlung flexiblerer Leasingverträge, die es ermöglichen, die Flotte schnell an sich ändernde Vorschriften anzupassen.

 

  • Mitarbeiterschulung: Sensibilisierung der Mitarbeiter für die steuerlichen Auswirkungen ihrer Fahrzeugwahl und Unterstützung beim Übergang zur Elektromobilität.

 

  • Optimierung der Gehaltstabellen: Überarbeitung der Gehaltspakete unter Einbeziehung der mit EVs verbundenen Steuervorteile, um attraktive Angebote zu machen und gleichzeitig die Kosten zu kontrollieren.

 

Durch die Anwendung dieser Strategien können Unternehmen nicht nur ihre Steuersituation optimieren, sondern auch ihr Image als verantwortungsbewusster und fortschrittlicher Arbeitgeber stärken. Es ist von entscheidender Bedeutung, sich über regulatorische Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten, um diese Strategien in Echtzeit anzupassen und einen Wettbewerbsvorteil auf dem Arbeitsmarkt zu erhalten.

Was Sie beachten sollten, um die Einhaltung der Reform zu gewährleisten

Um die Einhaltung der Reform der Sachleistungen (NEA) im Jahr 2025 zu gewährleisten, müssen Unternehmen auf mehrere Schlüsselaspekte besonders achten:

 

  • Selektive Rückwirkung: Die Reform gilt rückwirkend ab dem 1. Februar 2025, jedoch nur für neue Fahrzeuge, die nach diesem Datum in den Fuhrpark aufgenommen werden. Unternehmen müssen daher sorgfältig zwischen Fahrzeugen, die der alten Regelung unterliegen, und solchen, die von der neuen Regelung betroffen sind, unterscheiden.

 

  • Differenzierung der Motorisierungen : Die Reform verschärft die steuerliche Unterscheidung zwischen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor und Elektrofahrzeugen. Flottenmanager sollten bei der Vergabe oder Erneuerung von Dienstfahrzeugen auf diese Differenzierung achten.

 

  • Berechnung der NEA: Für Elektrofahrzeuge wird ein Abschlag von 50% auf den Gesamtbetrag des geldwerten Vorteils beibehalten, wobei eine jährliche Obergrenze gilt. Die Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie diesen Abschlag korrekt anwenden und die geltende Obergrenze einhalten.

 

  • Verwaltung der Stromkosten: Die Kosten für das Aufladen mit Strom, einschließlich der Installation von Ladestationen außerhalb des Arbeitsplatzes, müssen sorgfältig behandelt werden. Obwohl diese Kosten nicht in die Berechnung des NEA einfließen, können sie sich auf die Bemessungsgrundlage für Sozialversicherungsbeiträge auswirken.

 

  • Antizipation von Steueränderungen: Unternehmen müssen sich auf mögliche Änderungen der Mehrwertsteuersätze für Strom und Gas vorbereiten, die sich auf ihre Liquidität auswirken könnten.

 

Indem sie einen proaktiven Ansatz verfolgen und sich über die regulatorischen Entwicklungen auf dem Laufenden halten, können Unternehmen ihr Flottenmanagement optimieren und gleichzeitig den gesetzlichen Rahmen der NEA 2025 einhalten.

Zusammenfassende Tabelle

Tableau des Implications des Nouvelles Réglementations
ThemaDetailsImplikationen
Wichtigste ZieleBeschleunigung der Energieumstellung bei Firmenflotten; Senkung der sozialen und steuerlichen Kosten für Unternehmen; Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber; Unterstützung eines proaktiven Flottenmanagements.Starke Anreize für die Elektrifizierung von Fahrzeugflotten, Kostenoptimierung für Unternehmen, Verbesserung des Arbeitgeberimages und proaktive Verwaltung von Fahrzeugflotten.
Datum Schlüssel1. Februar 2025 - Neue Regelungen für NEAs, insbesondere für Elektrofahrzeuge, treten in Kraft.
Elektrische FahrzeugeSteuerfreibetrag von 70% auf die NBE, begrenzt auf 4.582 €/Jahr (wenn ab dem 1. Februar 2025 zur Verfügung gestellt).Erhebliche Steuervorteile für Mitarbeiter, die Elektrofahrzeuge nutzen, als Anreiz für die Einführung dieser Fahrzeuge.
BOSS (Bulletin Officiel de la Sécurité Sociale - Amtsblatt der Sozialversicherung)Wichtige Klarstellungen zur Anwendung der Reform, insbesondere zu Neuzuweisungen und zur Berechnung der NEA für Elektrofahrzeuge.Ermöglicht es den Unternehmen, die finanziellen Auswirkungen der Reform besser zu antizipieren und ihre Entscheidungen zu optimieren.
Neuzuweisungen vs. IntegrationenIntegration: Hinzufügen eines neuen Fahrzeugs zur Flotte. Neuzuteilung: Zuweisung eines vorhandenen Fahrzeugs an einen neuen Mitarbeiter.Die neuen Regeln können sich auf diese beiden Situationen unterschiedlich auswirken, insbesondere je nachdem, wann das Fahrzeug erworben wurde.
Auswirkungen auf UnternehmenHöhere Sozialabgaben für Verbrennungs-/Hybridfahrzeuge; Kostensenkung für Elektrofahrzeuge; Befreiung von der Mehrwertsteuer für Elektroflotten.Notwendigkeit, die Flottenstrategie zu überdenken, Chance, durch Investitionen in Elektrofahrzeuge langfristig Kosten zu senken.
Auswirkungen auf die BeschäftigtenErhöhung des zu versteuernden Einkommens für Verbrennungs-/Hybridfahrzeuge; Steuervorteil für Elektrofahrzeuge bleibt erhalten.Arbeitnehmer, die Elektrofahrzeuge nutzen, behalten einen Steuervorteil, während für Arbeitnehmer mit Verbrennungs- oder Hybridfahrzeugen das zu versteuernde Einkommen steigt.
Infrastruktur für das AufladenEinführung neuer Regeln für die Kostenübernahme für Ladeinfrastruktur und Stromkosten.Klärung des steuerlichen Rahmens für Unternehmen und Arbeitnehmer.

Schlussfolgerung

Die Reform der Sachbezüge (AEN) im Jahr 2025 stellt für französische Unternehmen einen entscheidenden Wendepunkt dar und bietet ihnen einen starken Anreiz, den Übergang zu Elektrofahrzeugen zu beschleunigen. Durch klarere Regeln und attraktive Steueranreize will die Regierung die Unternehmensflotten umgestalten und eine nachhaltigere Mobilität fördern. Unternehmen müssen diese Veränderungen antizipieren, insbesondere was die Umwidmung und Neuintegration von Fahrzeugen betrifft, um ihre Kosten zu optimieren und ihre Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern.

 

Durch einen proaktiven Ansatz können sie nicht nur die neuen Vorschriften einhalten, sondern sich auch einen nachhaltigen Wettbewerbsvorteil im Kontext der Energiewende verschaffen.




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