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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaltsverzeichnis

I - Allgemeines

1 - Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten ohne Einschränkung oder Vorbehalt für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen, die von BEEV, einer vereinfachten Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 52.319,32 €, mit Sitz in 5 Rue Pleyel 93200 SAINT-DENIS und der einzigen Identifikationsnummer 851 682 807 R.C.S. BOBIGNY (nachfolgend der "Lieferant") an Kunden (nachfolgend die "Käufer" oder der "Käufer") im Zusammenhang mit dem Verkauf und/oder der Installation von Geräten für die elektrische Mobilität (nachfolgend das "Produkt" oder die "Produkte") über die Website https://www.beev.co/ (nachfolgend die "Website").

Der Lieferant kann die Installation der Produkte ganz oder teilweise an Partnerunternehmen (im Folgenden "Installationspartner") vergeben, womit sich der Käufer ausdrücklich einverstanden erklärt.

2 - Die vorliegenden AGB gelten unter Ausschluss aller anderen Bedingungen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die "Beev Care"-Garantie Gegenstand zusätzlicher allgemeiner Geschäftsbedingungen ist, die unter folgender Adresse abrufbar sind: https://www.beev.co/conditions-generales-de-ventes-beev-care/

Die AGB sind jederzeit auf der Website zugänglich und haben gegebenenfalls Vorrang vor jeder anderen Version. Die AGB können dem Käufer auch auf einfache Anfrage per Telefon, E-Mail oder Post mitgeteilt werden.

3 - Jede Bestellung eines Produkts auf der Website setzt die Annahme der AGB durch den Käufer voraus, und zwar unabhängig von den allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers, die unter keinen Umständen dem Lieferanten entgegengehalten werden können.

4 - Sollte eine der Klauseln der AGB ungültig oder nichtig sein, so werden die übrigen Klauseln dadurch nicht ungültig.

5 - Der Lieferant behält sich das Recht vor, die Bestellung eines Käufers, mit dem ein Rechtsstreit besteht, abzulehnen.

6 - Die Tatsache, dass der Lieferant zu einem bestimmten Zeitpunkt eine der Bestimmungen der AGB nicht anwendet und/oder sich nicht auf diese beruft, kann nicht als Verzicht auf die spätere Geltendmachung dieser Bestimmungen ausgelegt werden. 

II - Vorheriges Angebot (im Folgenden "Angebot") - Geschäftsunterlagen

1 - Vor der Bestellung eines Produkts muss der Käufer das auf der Website verfügbare Formular ausfüllen. Der Käufer wird von den Verkaufsabteilungen des Lieferanten zurückgerufen, um seine Bedürfnisse und die technischen Elemente der gewünschten Installation zu besprechen. 

Der Lieferant kann vom Käufer zusätzliche Elemente und Unterlagen, insbesondere Fotografien, verlangen, damit der Lieferant die vom Käufer übermittelten Informationen bestätigen kann.

2 - Der Lieferant übermittelt dem Käufer daraufhin ein Angebot zur Annahme. Sofern nicht anders vereinbart, gilt das Angebot für einen Zeitraum von dreißig Tagen ab dem Datum der Angebotsabgabe. Dem Angebot wird eine technische Broschüre des bestellten Produkts beigefügt. Falls eine technische Besichtigung erforderlich ist, ist im Angebot anzugeben, wie diese durchgeführt werden soll.

III - Bestellung

1 - Bestellungen für die Installation der Produkte sind durch Rücksendung des vom Käufer ordnungsgemäß unterzeichneten und datierten Angebots an den Lieferanten mit dem handschriftlichen Vermerk "..." zu tätigen. Gut zur Ausführung der Arbeiten ". Der Lieferant wird das Angebot schriftlich, auch per E-Mail, bestätigen.

2 - Jede andere Bestellung, einschließlich telefonisch oder per Fax erteilter Bestellungen, bedarf der schriftlichen Bestätigung durch den Lieferanten. Diese Bestätigung kann in jeder schriftlichen Form erfolgen und gilt als Annahme der Bestellung. 

3 - In jedem Fall muss die Bestellung insbesondere folgende Angaben enthalten: Menge, Art des Produkts, Preis, Zahlungsbedingungen, Ort der Lieferung oder Installation, falls dieser nicht der Ort der Rechnungsstellung ist. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, gelten die in den geltenden AGB festgelegten Zahlungsbedingungen. 

4 - Nach der Bestätigung der Bestellung gemäß den Bedingungen dieses Artikels sind Ergänzungen oder Änderungen der Bestellung für den Lieferanten nur dann verbindlich, wenn er diese schriftlich akzeptiert hat. 

5 - Jede zusätzliche Leistung, die nicht ausdrücklich im Angebot vorgesehen ist, bedarf eines Kostenvoranschlags des Lieferers und der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Käufers, bevor sie erbracht werden kann.

IV - Preis - Lieferung

1 - Die in Rechnung gestellten Preise (im Folgenden "Preise" oder "Preis") sind diejenigen, die am Tag der Bestellung auf der Grundlage des Angebots des Lieferanten festgelegt wurden. Sie gelten, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben, für einen Zeitraum von maximal dreißig Tagen.

2 - Alle Preise verstehen sich inklusive Steuern. Die Steuern werden gemäß den geltenden Vorschriften erhoben.

3 - Die Produkte werden an die vom Käufer im Angebot angegebene Adresse geliefert. Der Lieferer ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für den Besteller nicht mit unzumutbaren Nachteilen verbunden ist.

Der Transport erfolgt unter der Verantwortung des Lieferanten, jedoch ausschließlich auf Kosten des Käufers, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Der Transport der Produkte und alle damit direkt oder indirekt verbundenen Kosten, einschließlich der Kosten für Versicherung, Be- und Entladung und Lieferung, gehen daher ausschließlich zu Lasten des Käufers.

Die Fristen für die Lieferung oder Installation der im Angebot genannten Produkte sind abhängig von der Verfügbarkeit von Vorräten, Lagerbeständen oder der Verfügbarkeit des Installateurpartners und stellen lediglich Richtwerte dar.

Das Datum der Bereitstellung der Produkte wird dem Käufer entweder vom Lieferanten oder vom Installationspartner mitgeteilt.

Außer im Falle höherer Gewalt hat der Käufer im Falle einer Liefer- oder Installationsverzögerung von mehr als dreißig Tagen nach dem indikativen Lieferdatum die Möglichkeit, seine Bestellung per Einschreiben mit Rückschein zu stornieren, ohne dass er Anspruch auf eine Entschädigung hat. 

V - Installation der Produkte

1 - Nach Erhalt des vom Käufer angenommenen Angebots setzt sich der Lieferant mit einem Installateurpartner in Verbindung.

2 - Der Termin für die Installation der Produkte wird zwischen dem Käufer und dem Installationspartner vereinbart.

Der Käufer verpflichtet sich, während des Eingriffs des Installationspartners anwesend zu sein.

Bei Nichterscheinen oder Stornierung eines vereinbarten Termins behält sich der Installationspartner das Recht vor, dem Käufer Reisekosten und dem Lieferanten eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen.

3 - Der Standort der Produkte muss zwischen dem Käufer und dem Installationspartner unter Berücksichtigung der technischen und sicherheitsrelevanten Einschränkungen, die der Installationspartner spätestens zum Zeitpunkt der Installation feststellt, endgültig festgelegt werden.

Der freie Zugang zum Ort der Installation der Produkte muss dem Installationspartner gewährleistet werden. Andernfalls können dem Käufer Reisekosten in Rechnung gestellt werden, wenn der Installationspartner keinen Zugang hat.

4 - Wenn sich herausstellt, dass für die Installation der Produkte zusätzliche Arbeiten erforderlich sind, wird der Installationspartner diese in das Protokoll über den Abschluss der Arbeiten aufnehmen, das vom Käufer zu unterzeichnen ist. In diesem Zusammenhang kann dem Lieferanten keine Verzögerung angelastet werden.

5 - Nach Abschluss der Installation wird zwischen dem Käufer und dem Installationspartner ein Protokoll über den Abschluss der Arbeiten unterzeichnet. Der Installationspartner hat den Lieferanten hiervon zu unterrichten.

Der Lieferant übermittelt das Abschlussprotokoll vor der Installation an den Käufer und den Installationspartner.

Der Installationspartner wird alle Änderungen gegenüber dem ursprünglich geplanten Bauvorhaben in dieses Protokoll aufnehmen.

Der Käufer muss in diesem Protokoll alle Mängel, Defekte oder Vorbehalte in Bezug auf die Unversehrtheit und die ordnungsgemäße Durchführung der Installation der Produkte vermerken. Alle Vorbehalte sind Gegenstand eines zusätzlichen Eingriffs, der die Korrektur der festgestellten Mängel und die Aufhebung der Vorbehalte ermöglicht und das Datum der Fertigstellung des Bauvorhabens markiert.

Die in diesem Abschlussprotokoll enthaltenen Angaben können nicht Gegenstand späterer Beanstandungen sein, insbesondere nicht im Falle einer zusätzlichen Rechnungsstellung. Nur die in diesem Protokoll enthaltenen Informationen sind für den Lieferanten, den Installationspartner und den Käufer bindend.

VI - Verpflichtungen des Käufers

1 - Der Käufer erklärt, dass er der alleinige Eigentümer des Ortes, der Gegenstände oder des Materials ist, das für die Installation der Produkte erforderlich ist. Falls er nicht der Eigentümer der Räumlichkeiten ist, erklärt der Käufer, dass er bereits die Zustimmung des Eigentümers zur Durchführung der Installation eingeholt hat. Der Käufer erklärt ferner, dass ihm keine Hindernisse für die Installation der Produkte bekannt sind und dass er alle eventuell erforderlichen öffentlichen oder privaten Genehmigungen vor der Installation eingeholt hat.

2 - Der Käufer verpflichtet sich, mit dem Lieferanten und dem Installationspartner in gutem Einvernehmen zusammenzuarbeiten.

In diesem Zusammenhang verpflichtet er sich insbesondere, dem Lieferanten und dem Installationspartner unter seiner alleinigen Verantwortung alle Informationen, die für die Ausführung des vorliegenden Vertrags erforderlich sind, genau zu übermitteln, auch bei Telefongesprächen im Vorfeld des Angebots, und garantiert die Richtigkeit dieser Informationen. Er verpflichtet sich, dem Lieferanten jede Änderung dieser Informationen mitzuteilen, insbesondere solche, die Auswirkungen auf die Installation der Produkte haben.

In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Lieferant sich das Recht vorbehält, das Angebot und die Bestellung kostenlos zu stornieren, falls der Käufer einen Fehler in Bezug auf eine der technischen Angaben zum Installationsort der Produkte macht.

3 - Der Käufer verpflichtet sich gegebenenfalls, vor Beginn der Installation der Produkte auf eigene Verantwortung alle administrativen oder sonstigen Formalitäten zu erledigen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Installation erforderlich sind. Der Lieferant hat nicht die Aufgabe, die Vereinbarkeit der verschiedenen spezifischen Verwaltungsvorschriften, die für den Käufer gelten können, zu überprüfen; dies ist Sache des Käufers.

4 - Alle zusätzlichen Kosten und Aufwendungen, die sich aus einer Verzögerung bei der Installation der Produkte aufgrund von Ungenauigkeiten in den übermittelten Informationen und Unterlagen oder aufgrund der Nichtdurchführung von Vorarbeiten ergeben, gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers.

5 - Der Käufer verpflichtet sich ferner, dem Lieferanten und dem Installationspartner während der gesamten Dauer der Installation bis zur endgültigen Abnahme der Produkte freien Zugang zum Installationsort der Produkte zu gewähren.

6 - Nach der Installation verpflichtet sich der Käufer, die Produkte nicht unter Bedingungen zu nutzen, die ihre Funktion oder die Sicherheit der Installation beeinträchtigen könnten.

VII - Gesetzliche Garantien

1 - Alle Produkte unterliegen von Rechts wegen und ohne zusätzliche Zahlung der gesetzlichen Konformitätsgarantie und der Garantie für versteckte Mängel, die jeweils in den Artikeln L. 217-4 ff. des Verbrauchergesetzbuches und 1641 ff. des Zivilgesetzbuches vorgesehen sind.

Im Rahmen der gesetzlichen Konformitätsgarantie haftet der Lieferer gegenüber dem Käufer für Konformitätsmängel der Ware, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden. Der Käufer hat Anspruch auf eine Frist von zwei Jahren ab dem Kauf, ohne beweisen zu müssen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestand. Der Käufer kann zwischen dem Austausch der Ware und der Reparatur wählen. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich, kann der Käufer die Ware zurückgeben und den Kaufpreis zurückerhalten oder die Ware behalten und einen Teil des Kaufpreises zurückerhalten.

Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung für verborgene Mängel haftet der Lieferer für verborgene Mängel, die das verkaufte Gut betreffen können und die es für die vorgesehene Verwendung ungeeignet machen oder diese Verwendung so stark beeinträchtigen, dass der Kunde es nicht erworben oder nur einen geringeren Preis dafür gezahlt hätte, wenn er die Mängel gekannt hätte. Der Käufer hat ab der Entdeckung des versteckten Mangels zwei Jahre Zeit, um das Gut dem Lieferanten zurückzubringen oder ihn per Einschreiben mit Rückschein zu benachrichtigen. Der Käufer hat zu beweisen, dass die Mängel bereits beim Verkauf des Gutes bestanden und geeignet sind, das Gut für den Zweck, für den es bestimmt ist, untauglich zu machen. Der Käufer hat das Recht, die Sache zurückzugeben und sich den Preis zurückerstatten zu lassen oder die Sache zu behalten und sich einen Teil des Preises zurückerstatten zu lassen.

Alle Reklamationen, Umtausch- oder Erstattungsanträge müssen per Einschreiben oder E-Mail an die folgende Adresse gerichtet werden: [email protected] innerhalb der oben genannten Fristen.

Die Produkte müssen in dem Zustand, in dem sie empfangen wurden, mit allen Elementen (Zubehör, Verpackung, Anleitung...) zurückgegeben werden. Die Versandkosten werden auf der Grundlage des Rechnungspreises und die Rücksendekosten nach Vorlage der entsprechenden Belege erstattet.

2 - Die Installationen können je nach ihrer Art unter die Garantie der Fertigstellung fallen. Die Garantie für die perfekte Fertigstellung (Artikel 1792-6 des Zivilgesetzbuches), die Garantie für die gute Funktion (Artikel 1792-3 des Zivilgesetzbuches) sowie die zehnjährige Garantie (Artikel 1792 und folgende des Zivilgesetzbuches).

VIII - Haftung des Lieferanten

Der Lieferant unterliegt einer allgemeinen Verpflichtung zur Erbringung von Dienstleistungen.

Der Lieferant haftet für die Nichterfüllung der Leistungen, die Gegenstand des vorliegenden Vertrages sind. Der Lieferant haftet jedoch nicht für :

  • Falsche, fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Käufers;
  • Versäumnis des Käufers, seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nachzukommen;
  • Höhere Gewalt ;
  • Wenn die Produkte fehlerhaft im Sinne der Artikel 1245 ff. des Zivilgesetzbuches sind, kann der Käufer die Kosten für die Lieferung der Produkte tragen;
  • Die Nichteinhaltung aller oder eines Teils der vom Lieferanten, dem Installationspartner oder dem Hersteller erteilten Ratschläge zur Sicherheit und Nutzung der Produkte durch den Käufer;
  • Natürlicher Verschleiß des installierten Produkts ;
  • Schlechter elektrischer Schutz der Anlage desKäufers;
  • Missbrauch, unsachgemäßer Gebrauch, unangemessener Gebrauch oder anormaler Gebrauch durch den Käufer.

Sollte der Lieferant dennoch haftbar gemacht werden, so beschränkt sich seine Haftung in jedem Fall auf die Deckungssumme seiner Versicherungspolicen.

In jedem Fall haftet der Lieferant nicht für immaterielle und/oder indirekte Schäden (wie insbesondere, aber nicht ausschließlich: entgangener Gewinn, entgangener Gewinn oder Produktionsausfall, finanzieller oder kommerzieller Schaden, Verlust von Kunden, Handelsstörungen jeglicher Art, Gewinnausfall, Verlust des Markenimages, Verlust von Daten, Dateien oder Software, Ansprüche Dritter, erhöhte Kosten).

IX - Zahlungsbedingungen

1 - Sofern im Angebot nicht anders angegeben oder zwischen dem Lieferanten und dem Käufer vereinbart, ist der gesamte Auftragspreis zum Zeitpunkt der Annahme des Angebots durch den Käufer zu zahlen. Die Ausführung des Auftrags wird bei vollständiger Zahlung des Preises ausgesetzt.

2 - Wenn zwischen dem Lieferanten und dem Käufer eine Anzahlung vereinbart wurde, wird die Ausführung des Auftrags bis zur Zahlung dieser Anzahlung ausgesetzt. Der Restbetrag ist spätestens zum Zeitpunkt der Bereitstellung des Produkts durch den Lieferanten zu zahlen. In jedem Fall und in Übereinstimmung mit dem Gesetz darf die vertraglich vereinbarte Zahlungsfrist 60 Tage nach Rechnungsdatum nicht überschreiten.

3 - Die Zahlung der Bestellung erfolgt entweder per Kreditkarte, per Banküberweisung oder über eine der vom Lieferanten genutzten Zahlungsplattformen. Die Zahlung ist erst dann wirksam, wenn die Zahlungszentren der Banken ihre Zustimmung erteilt haben. Im Falle einer Ablehnung durch die Bank wird die Bestellung automatisch ausgesetzt und der Lieferant sorgt dafür, den Käufer per E-Mail darüber zu informieren.

4 - Im Falle einer Teilzahlung wird diese zuerst auf die Verzugszinsen und dann auf die laufenden Raten in absteigender Reihenfolge ihres Alters angerechnet.

5 - Bei verspäteter Zahlung werden von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung Verzugszinsen in Höhe des halbjährlichen Leitzinses (Refinanzierungssatz oder Refi) der Europäischen Zentralbank ( EZB), der am 1. Januar oder 1. Juli gilt, zuzüglich 10 Prozentpunkte fällig, wobei der Betrag der so berechneten Zinsen nicht niedriger sein darf als der geltende gesetzliche Zinssatz multipliziert mit drei (3). Diese Zinsen werden allein durch die Tatsache der Fälligkeit geschuldet.

Für professionelle Käufer wird die Pauschalentschädigung von 40 € gemäß Artikel L. 441-10 des Handelsgesetzbuches vorgesehene Pauschale für Einziehungskosten bei Zahlungsverzug von Rechts wegen anwendbar.

X - Finanzierungslösung

Je nach dem vom Käufer gewählten Zahlungsdienstleister können Finanzierungslösungen angeboten werden. Der Lieferant fordert den Käufer auf, sich direkt mit dem ausgewählten Zahlungsdienstleister in Verbindung zu setzen, um eine Finanzierungslösung zu finden, die seinem Projekt und seinen finanziellen Möglichkeiten entspricht.

XI - Klausel zur Beendigung der Laufzeit

Im Falle der vollständigen oder teilweisen Nichtzahlung einer Bestellung zum Fälligkeitsdatum werden die aufgrund dieser Bestellung oder anderer bereits gelieferter oder in Lieferung befindlicher Bestellungen geschuldeten Beträge sofort fällig, nachdem der Lieferant den Käufer per Einschreiben mit Rückschein zur Zahlung aufgefordert hat, das nach Ablauf einer Frist von acht (8) Tagen nach seiner Zustellung an den Käufer erfolglos geblieben ist.

Darüber hinaus behält sich der Lieferant das Recht vor, den/die laufenden Vertrag/Verträge nach den gesetzlichen Bestimmungen aufzulösen und gegebenenfalls die Zahlung von Schadensersatz zu fordern. 

XII - Widerrufsrecht und Stornierung

1 - Der Käufer, der Verbraucher oder nicht gewerblich im Sinne des Verbrauchergesetzbuches ist, hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß den Modalitäten der Artikel L.221-18 und folgende des Verbrauchergesetzbuches.

Das Widerrufsrecht kann mit Hilfe des Widerrufsformulars in Anhang 1 dieser AGB oder durch eine andere eindeutige Erklärung, die den Willen zum Widerruf ausdrückt, ausgeübt werden.

Der Käufer erhält von der Lieferantin unverzüglich eine Empfangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger.

Bei Ausübung des Widerrufsrechts innerhalb der oben genannten Frist werden nur der Preis des/der gekauften Produkts/Produkte und die Lieferkosten erstattet; die Kosten für die Rücksendung gehen zu Lasten des Käufers.

2 - Im Falle einer Stornierung der Bestellung durch den Käufer nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist oder bei Fehlen einer gesetzlichen Widerrufsfrist für gewerbliche Käufer, aus welchen Gründen auch immer, außer im Falle höherer Gewalt:

  • Wenn der Vertrag mit einem dritten Partner des Anbieters geschlossen wurde, gelten die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Partners genannten Stornierungsmodalitäten.
  • Ist der Vertrag direkt zwischen dem Lieferer und dem Käufer geschlossen worden, so hat der Lieferer einen Betrag in Höhe von 50 % des im Angebot genannten Preises (inkl. MwSt.) als Schadensersatz zu zahlen, um den entstandenen Schaden zu beheben.

XIII - Auflösungsklausel

1 - Jede Bestellung wird unter Berücksichtigung der rechtlichen, finanziellen und wirtschaftlichen Situation des Käufers zum Zeitpunkt der Bestellung angenommen. Sollte sich die finanzielle Lage des Käufers zwischen dem Datum der Bestellung und dem Datum der Lieferung verschlechtern, ist die Verkäuferin berechtigt, entweder eine Zahlung vor der Lieferung zu verlangen oder den Vertrag aufzulösen.

2 - Im Falle der Nichterfüllung einer seiner Verpflichtungen seitens des Käufers, einschließlich der Verpflichtungen gemäß Artikel VI des vorliegenden Vertrages, hat der Lieferant dem Käufer per Einschreiben mit Rückschein eine Mahnung zuzustellen. Kommt der Käufer seiner Verpflichtung nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Zustellung des genannten Schreibens nach, so wird der Verkauf von Rechts wegen aufgelöst, wenn es dem Lieferanten gefällt, ohne dass ein gerichtliches Rechtsmittel eingelegt werden kann und ohne dass der Käufer die Möglichkeit hat, den Vertrag zu kündigen. Der Lieferant ist berechtigt, den gesamten Schaden, der ihm durch die Nichterfüllung des Käufers entstanden ist, gerichtlich einzufordern.

3 - Der Käufer kann nicht die Auflösung des Verkaufs verlangen oder den Lieferanten haftbar machen, wenn zwischen der Auftragserteilung und der Lieferung eine Änderung der ursprünglichen technischen Spezifikationen oder Merkmale eintritt, die sich aus der Anwendung eines nationalen oder gemeinschaftlichen Gesetzes oder aus den Empfehlungen des Herstellers ergibt. Der Lieferant verpflichtet sich jedoch, den Käufer so schnell wie möglich über diese Änderungen zu informieren. 

XIV - Höhere Gewalt

1 - Der Lieferant haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die verspätete Erfüllung einer seiner in den vorliegenden AGB beschriebenen Verpflichtungen auf höhere Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des Bürgerlichen Gesetzbuches zurückzuführen ist.

Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere:

  • atmosphärische Katastrophen wie Frost, Schnee oder Regen von außergewöhnlichem Ausmaß oder Dauer,
  • Auftaubarrieren,
  • Brand, Überschwemmung oder Explosion aus irgendeinem Grund, die den Hersteller betreffen,
  • Streiks oder Arbeitsniederlegungen, die den Hersteller oder den Lieferanten oder die Dienstleister des Lieferanten, die an einer der Phasen der Erbringung der Leistung beteiligt sind, betreffen können.

2 - Der Lieferant wird den Käufer so schnell wie möglich über die oben genannten Fälle und Ereignisse informieren. 

XV - Eigentumsvorbehaltsklausel - Risikoübertragung

1 - Die Produkte bleiben Eigentum des Lieferanten bis zur tatsächlichen Zahlung des gesamten Preises für Haupt- und Nebenleistungen, unabhängig vom Zeitpunkt der Lieferung der Produkte.. Der Eigentumsvorbehalt steht der Übertragung der Risiken auf den Käufer nicht entgegen, sobald die Produkte gemäß den Bedingungen der AGB zur Verfügung gestellt werden.

2 - Die Nichtzahlung einer beliebigen Rate, auch einer Teilrate, kann den Anspruch des Lieferers auf die Produkte nach sich ziehen, der per Einschreiben mit Rückschein an den Käufer geltend gemacht werden kann. Das Rückforderungsrecht gilt auch im Falle eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens oder einer gerichtlichen Liquidation des Käufers.

Die Rückgabe der Produkte erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers an dem von der Verkäuferin angegebenen Ort. Wenn der Käufer das Produkt einem Spediteur oder einem Verwahrer übergeben muss, hat dieser das vorliegende Dokument zu datieren und zu unterzeichnen und handschriftlich zu vermerken: "Bei Übergabe des Produkts wurde die Eigentumsvorbehaltsklausel zur Kenntnis genommen".

3 - Die Rückgabe der Produkte an den Lieferanten hat die Auflösung des Verkaufs der Produkte zur Folge. Die vom Käufer an den Lieferanten geleisteten Anzahlungen verbleiben jedoch als Schadensersatz bei dem Lieferanten.

4 - Jede Abtretung von Rechten und/oder Pflichten aus der Bestellung durch den Käufer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Lieferers. Der Käufer darf die Produkte bis zur vollständigen Bezahlung des Preises und ggf. der Nebenkosten nicht weiterverkaufen, verpfänden, verpfänden oder anderweitig verarbeiten.

5 - Im Falle des Zugriffs eines Gläubigers des Käufers vor der vollständigen Zahlung des Preises oder seiner Nebenkosten an den Lieferer, insbesondere im Falle der Pfändung der Waren oder der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, hat der Käufer den Lieferer unverzüglich per Einschreiben mit Rückschein hiervon zu unterrichten, ebenso wie die Pfändungsgläubiger oder die Organe des Insolvenzverfahrens. Der Käufer trägt die Kosten für die Maßnahmen, die ergriffen werden, um diese Intervention zu beenden, insbesondere die Kosten für einen Drittwiderspruch.

6 - Die Gefahr des Verlustes und der Beschädigung geht unabhängig von der Eigentumsübertragung erst mit der Bereitstellung der Produkte am Lieferort auf den Käufer über, und zwar unabhängig vom Datum der Bestellung und der Bezahlung der Bestellung. Der Käufer ist verpflichtet, alle Vorkehrungen zu treffen, um die Produkte ab dem Tag der Bereitstellung gegen Diebstahl, Verlust oder Beschädigung zu sichern.

XVI - Kundendienst

Nach der Installation der Produkte leistet der Lieferer dem Besteller ohne zusätzliche Zahlung einen Kundendienst, der insbesondere Folgendes umfasst:

  • Ein Terminalfehler
  • Ein Installationsfehler
  • Eine Ladeunfähigkeit oder ein Stromausfall (Unterbrechung) beim Laden
  • Ästhetische Mängel

Der Käufer muss den Lieferanten per E-Mail unter der folgenden Adresse kontaktieren: [email protected].

Eine Lösung wird dem Käufer innerhalb von 48 Stunden (außer an Wochenenden und Feiertagen) nach Erhalt seiner Anfrage angeboten.

Zusätzlich zu den gesetzlichen Garantien gemäß Artikel VII der vorliegenden Bedingungen gilt für die Anlagen des Lieferanten eine Garantie für einen Zeitraum von sechs Monaten ab dem Datum der Fertigstellung der Baustelle gemäß Artikel V. Die Garantie gilt für die Dauer von sechs Monaten ab dem Datum der Fertigstellung der Baustelle.

Diese Garantie gilt im Falle von Funktionsstörungen und Mängeln der Produkte. Der Käufer hat sich bei Feststellung von Fehlfunktionen und/oder Mängeln mit dem Kundendienst des Lieferers in Verbindung zu setzen, der dem Käufer die am besten geeignete Lösung anbieten wird.

XVII - Versicherung

Der Lieferant erklärt, dass er bei einer bekanntermaßen solventen Gesellschaft gegen seine Berufshaftpflichtversicherung für alle Schäden versichert ist, die sich aus der Ausführung der Bestellung und der Installation der Produkte ergeben.

XVIII - Geistiges Eigentum

Der Inhalt der Website ist Eigentum des Providers.

Jede vollständige oder teilweise Vervielfältigung dieses Inhalts ist strengstens untersagt und kann eine Verletzung des Urheberrechts darstellen.

XIX - Persönliche Daten

In Anwendung des Gesetzes Gesetz 78-17 vom 6. Januar 1978 geändert durch das Gesetz Nr. 2018-493 vom 20. Juni 2018, wird darauf hingewiesen, dass die von den Käufern angeforderten namentlichen Daten für die Bearbeitung seiner Bestellung und die Erstellung von Rechnungen erforderlich sind, insbesondere.

Diese Daten können an eventuelle Partner des Anbieters weitergegeben werden, die mit der Ausführung, Bearbeitung, Verwaltung und Bezahlung der Bestellungen beauftragt sind.

Die Verarbeitung der über die Website übermittelten Informationen entspricht den gesetzlichen Anforderungen zum Schutz personenbezogener Daten, wobei das verwendete Informationssystem einen optimalen Schutz dieser Daten gewährleistet und insbesondere die DSGVO sowie alle anderen geltenden gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen, wobei das verwendete Informationssystem einen optimalen Schutz dieser Daten gewährleistet.

Der Käufer hat gemäß den geltenden nationalen und europäischen Vorschriften das Recht auf ständigen Zugang, Änderung, Berichtigung, Einspruch gegen die Übertragbarkeit und Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten.

Der Lieferant bittet die Käufer, die Datenschutzbestimmungen zu lesen, um sich über die geltenden Verfahren zu informieren: https: //www.beev.co/donnees-personnelles

XX - Sprache und anwendbares Recht

Die vorliegenden AGB und die sich daraus ergebenden Transaktionen unterliegen dem französischen Recht.

Die vorliegenden AGB sind in französischer Sprache abgefasst. Sollten sie in eine oder mehrere Fremdsprachen übersetzt werden, so ist im Streitfall allein der französische Text maßgeblich.

XXI - Streitigkeiten

Im Falle einer Anfechtung kann der Käufer den Lieferanten telefonisch unter der Nummer 06 72 49 74 63, per E-Mail unter [email protected] oder auf dem Postweg unter der Anschrift 5 Rue Pleyel 93200 Saint-Denis kontaktieren.

In Bezug auf Käufer, die Verbraucher sind, können, wenn keine gütliche Einigung erzielt werden kann, Reklamationen oder Streitigkeiten in Bezug auf die Gültigkeit, Auslegung, Ausführung oder Nichterfüllung, Unterbrechung oder Beendigung des vorliegenden Vertrages dem folgenden Vermittler vorgelegt werden: MOBILIANS.

Käufer, die Verbraucher sind, müssen ihre Schlichtungsanträge an die folgende Adresse richten:

Andernfalls oder im Falle eines Scheiterns der Schlichtung wird das zuständige Gericht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bestimmt.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Käufern, die Kaufleute sind, alle Streitigkeiten den Gerichten im Zuständigkeitsbereich der Lieferantin vorgelegt werden.