Allgemeine Geschäftsbedingungen - Beev Care

Table of Contents

I - Allgemeines

1 - Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend die "AGB") regeln den Abschluss und die Nutzung der "BeevCare"-Garantie (nachfolgend die "Garantie"), einer Garantie für Ladestationen für Privatkunden (nachfolgend die "Käufer" oder der "Käufer") der Firma BEEV, einer vereinfachten Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 1.200 €, mit Sitz in 5 Rue Pleyel 93200 SAINT-DENIS und der Identifikationsnummer 851 682 807 R.C.S. BOBIGNY (nachfolgend der "Lieferant").

2 - Die vorliegenden AGB gelten für die Garantie unter Ausschluss aller anderen Bedingungen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Verkauf und/oder die Installation von Geräten für elektrische Mobilität Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist, die unter folgender Adresse abrufbar sind: https://www.beev.co/conditions-generales-de-vente/

Die AGB sind jederzeit auf der Internetseite zugänglich. https://www.beev.co/ (nachfolgend die "Website") und haben gegebenenfalls Vorrang vor jeder anderen Version. Die AGB können dem Käufer auch auf einfache Anfrage per Telefon, E-Mail oder Post mitgeteilt werden.

3 - Jede Zeichnung der Garantie setzt die Annahme der AGB durch den Käufer voraus, und zwar unabhängig von den allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers, die unter keinen Umständen dem Lieferanten entgegengehalten werden können.

4 - Sollte eine der Klauseln der AGB nichtig sein oder aufgehoben werden, so werden die übrigen Klauseln dadurch nicht ungültig.

5 - Der Lieferant behält sich das Recht vor, die Bestellung eines Käufers abzulehnen, mit dem es einen Rechtsstreit gibt.

6 - Die Tatsache, dass der Lieferant zu einem bestimmten Zeitpunkt eine der Bestimmungen der AGB nicht anwendet und/oder sich nicht auf diese beruft, kann nicht als Verzicht auf die spätere Geltendmachung dieser AGB ausgelegt werden. 

II - II - Gegenstand und Umfang der Garantie

1 - Die Garantie bietet dem Käufer eine zusätzliche Deckung zu den gesetzlichen Garantien, die darauf abzielt, ein ruhiges und reaktives Aufladen ihrer Ladestation zu gewährleisten.

2 - Der Käufer wird von den folgenden Deckungen profitieren:

  • Garantie "Abnutzung" Diese Garantie deckt alle Funktionsstörungen der Installation der Ladestation ab, die auf den normalen Verschleiß des Materials zurückzuführen sind. In diesem Fall wird der Lieferant eingreifen, um die Reparaturen durchzuführen oder den Austausch der vom Verschleiß betroffenen Elemente vorzunehmen. Diese Garantie gilt nicht, wenn es sich nicht um normalen Verschleiß handelt, insbesondere nicht, wenn (i) der Käufer alle oder einen Teil der Sicherheits- und Gebrauchshinweise für die betreffenden Produkte nicht beachtet hat, (ii) der Käufer die Produkte falsch, unangemessen oder abnormal verwendet hat und (iii) die Produkte nicht ordnungsgemäß gewartet wurden.

Der Lieferant kann vom Käufer alle Belege zur Charakterisierung des Verschleißes, insbesondere der Wartung, verlangen.

  • Garantie "Menschliches Versagen" Diese Garantie deckt alle Funktionsstörungen ab, die auf eine falsche oder zweckentfremdete Verwendung des Materials zurückzuführen sind. Der Lieferant wird die Reparaturen durchführen oder die von der zweckentfremdeten Nutzung betroffenen Teile austauschen. Diese Garantie gilt nicht im Falle eines vorsätzlichen oder arglistigen Fehlverhaltens des Käufers, insbesondere im Falle einer vorsätzlichen Handlung des Käufers, die im Bewusstsein der Unvermeidbarkeit der schädlichen Folgen einer solchen Handlung begangen wurde. Der Lieferer kann vom Besteller alle Belege verlangen, die das menschliche Verschulden charakterisieren.

 

  • Garantie "Vandalismus - Diebstahl" Diese Garantie deckt alle Schäden ab, die durch Diebstahl oder Vandalismus im Sinne des Strafgesetzbuches an den Geräten entstehen. In diesem Fall wird der Lieferant den Ersatz der beschädigten Elemente vornehmen. Diese Garantie gilt nur, wenn der Käufer infolge des Diebstahls oder des Vandalismus Anzeige erstattet. Der Käufer verpflichtet sich, dem Lieferanten eine solche Anzeige nachzuweisen, insbesondere durch die Übermittlung der Empfangsbestätigung oder einer Kopie der Anzeige.

 

  • Garantie "Höhere Gewalt" Diese Garantie deckt alle Schäden ab, die durch unvorhergesehene und unwiderstehliche Ereignisse entstehen, die auf höhere Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des Zivilgesetzbuches zurückzuführen sind, wie z. B. Brände, Stürme, Überschwemmungen und Terroranschläge. Der Lieferant wird eingreifen, um die Reparaturen durchzuführen oder den Austausch der aufgrund der höheren Gewalt betroffenen Elemente vorzunehmen. Der Käufer muss dem Lieferanten in jeder Weise nachweisen, dass es sich um höhere Gewalt handelt.

 

3 - Der Käufer profitiert nur von den speziell abgeschlossenen Deckungen, die nur unter den beschriebenen Bedingungen anwendbar sind.

4 - Die abgeschlossene Garantie umfasst :

  • Unterstützung per E-Mail oder Telefon ;
  • Die Übernahme der Kosten für Ersatzteile oder den Austausch der Ladestation entsprechend der vom Lieferanten nach Analyse der Situation gewählten Lösung; 
  • Die Übernahme der Reise- und Arbeitskosten für die Reparatur oder den Austausch der Ladestation.

III - Zeichnung

1 - Der Käufer kann jederzeit auf der Website einen Antrag auf Abschluss eines Garantievertrags stellen, sofern die Installation durch den Lieferanten oder einen seiner Installationspartner durchgeführt wurde. Der Kaufvertrag kann entweder durch Unterzeichnung eines von einem Vertriebsmitarbeiter des Lieferanten übermittelten Vertrags oder direkt über die Website abgeschlossen werden.

2 - Je nach Art der Installation des Käufers wird ihm der monatliche Betrag für seine Garantie vor dem Abschluss des Vertrags mitgeteilt.

3 - Sobald der Käufer die Garantie gezeichnet hat, erhält er vom Lieferanten eine schriftliche Bestätigung, die auch per E-Mail übermittelt werden kann.

4 - Bei Erstzeichnung gilt die Garantie rückwirkend ab dem Tag der Installation unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass am Tag der Zeichnung der Garantie kein von der Garantie abgedecktes Ereignis eingetreten ist.

5 - Der Käufer kann die erworbenen Optionen jederzeit ändern. Die Änderung der Optionen während der Laufzeit des Vertrags erfolgt nicht rückwirkend, sondern wird ab dem Tag wirksam, an dem der Käufer die Änderung beantragt. Im Falle einer Änderung der gebuchten Optionen gilt eine neue anfängliche Vertragslaufzeit von zwölf Monaten im Sinne von Artikel VIII.

IV - Ausübung der Garantie

1 - Im Falle einer festgestellten Fehlfunktion oder im Falle einer Situation, die Gegenstand der Garantie ist, muss der Käufer eine Anfrage entweder per Post (5 Rue Pleyel 93200 SAINT-DENIS) oder per E-Mail ([email protected]).

Der Käufer wird von den Abteilungen des Lieferanten kontaktiert, um die Anwendbarkeit der Garantie und die anwendbaren Lösungen, Reparaturen oder den Austausch des Terminals zu prüfen. Der Lieferant kann vom Käufer zusätzliche Elemente und Unterlagen verlangen, um die Anwendbarkeit der Garantie zu begründen und um dem Lieferanten die Möglichkeit zu geben, die vom Käufer übermittelten Informationen zu bestätigen. Wird die Übermittlung von Elementen und Unterlagen, die es dem Lieferanten ermöglichen, die Anwendbarkeit der Garantie zu beurteilen, verweigert, kann die Garantie nicht in Anspruch genommen werden.

Eine spezielle Hotline ist ebenfalls von Montag bis Freitag von 9:00 bis 19:00 Uhr unter folgender Telefonnummer erreichbar: +33 7 82 96 30 40.

2 - Die Garantie unterliegt einer Selbstbeteiligung von 50 € für jede Reparatur und von 200 € für jeden Austausch von Klemmen.

3 - Ersatzteile oder eine neue Klemme können an die Adresse geliefert werden, die der Käufer bei der Zeichnung der Garantie angegeben hat. Der Lieferant ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, wenn dem Käufer hierdurch keine zumutbaren Nachteile entstehen.

4 - Die Fristen für die Lieferung der Teile, die Installation der Teile und den Austausch des Pollers werden dem Käufer je nach Verfügbarkeit der Lieferungen, der Lagerbestände oder der Verfügbarkeit des Geschäftspartners mitgeteilt und stellen lediglich Richtwerte dar.

V - Unterauftragsvergabe

1 - Der Lieferant kann die Reparaturleistungen und den Austausch von Teilen und Klemmen ganz oder teilweise an Partnerunternehmen (im Folgenden "Partner") weitervergeben, womit der Käufer ausdrücklich einverstanden ist.

2 - Das Datum der Intervention wird zwischen dem Käufer und dem Partner vereinbart.

Der Käufer verpflichtet sich, während der Intervention des Geschäftspartners anwesend zu sein. Bei Abwesenheit oder Stornierung eines vereinbarten Termins behält sich der Geschäftspartner das Recht vor, dem Käufer Reisekosten in Rechnung zu stellen, und der Lieferant behält sich das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen.

3 - Der freie Zugang zum Ort der Installation der Produkte muss dem Partner garantiert werden. Andernfalls können dem Käufer Reisekosten in Rechnung gestellt werden, wenn der Partner keinen Zugang hat.

4 - Nach Abschluss der Arbeiten wird zwischen dem Käufer und dem Geschäftspartner ein Protokoll über den Abschluss der Arbeiten unterzeichnet. Der Geschäftspartner setzt den Lieferanten hiervon in Kenntnis.

VI - Verpflichtungen des Käufers

1 - Der Käufer verpflichtet sich, den monatlichen Preis zu zahlen.

2 - Wenn ein Eingriff des Partners notwendig erscheint, muss der Käufer alle eventuell erforderlichen öffentlichen oder privaten Genehmigungen vor diesem Eingriff eingeholt haben.

3 - Der Käufer verpflichtet sich, mit dem Lieferanten und dem Partner in gutem Einvernehmen zusammenzuarbeiten.

In diesem Zusammenhang verpflichtet er sich insbesondere, dem Anbieter und dem Partner unter seiner alleinigen Verantwortung alle Informationen und Belege, die für die Ausführung der vorliegenden Vereinbarung erforderlich sind, genau zu übermitteln, und garantiert die Richtigkeit dieser Informationen.

Er verpflichtet sich, dem Anbieter jede Änderung dieser Informationen mitzuteilen.

4 - Gegebenenfalls verpflichtet sich der Käufer, unter seiner alleinigen Verantwortung vor dem Datum der Intervention des Partners alle administrativen oder sonstigen Formalitäten zu erledigen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der genannten Intervention erforderlich sind.

5 - Der Besteller verpflichtet sich ferner, dem Lieferanten und dem Partner während der gesamten Dauer der Intervention freien Zugang zum Ort der Intervention zu gewähren.

VII - Preise und Zahlungsbedingungen

- Die abgeschlossene Garantie unterliegt einem monatlichen Preis, dessen Höhe vor dem Abschluss des Vertrags angegeben wurde. À Nach Ablauf der zwölfmonatigen Erstverpflichtungsperiode im Sinne von Artikel VIII untenDer monatliche Preis kann sich ändern, wenn der Käufer drei Monate vor Inkrafttreten der Preisänderung darüber informiert wird.

- Alle Preise sind ausgedrückt alle einschließlich Steuern. Steuern werden nach den geltenden Vorschriften erhoben.

- Der Lieferant stellt jeden Monat eine entsprechende Rechnung über den monatlichen Preis aus. Die Zahlung der Garantie erfolgt entweder per Kreditkarte, per Banküberweisung, per Lastschriftverfahren oder über eine der vom Lieferanten genutzten Zahlungsplattformen. Die Zahlung wird erst dann wirksam, wenn die Zahlungszentren der Banken zustimmen.

4 - Jede Verzögerung oder Nichtzahlung einer der Rechnungen führt von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung zu einer Aussetzung der Garantie. Der Lieferant wird den Käufer auf jede Weise informieren, und der Käufer hat sieben Tage Zeit, um die Situation zu bereinigen. À Andernfalls kann der Lieferant die Auflösungsklausel nach Artikel XI in Anspruch nehmen.

5 - Im Falle einer Teilzahlung wird diese zuerst auf die Verzugszinsen und dann auf die laufenden Raten in absteigender Reihenfolge ihres Alters angerechnet.

6 - Jeder Zahlungsverzug führt von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung zur Fälligkeit von Verzugszinsen in Höhe des Leitzinses (Refinanzierungssatz oder Refi) halbjährlich von der Europäischen Zentralbank (EZB)Der Betrag der so berechneten Zinsen darf nicht niedriger sein als der geltende gesetzliche Zinssatz, multipliziert mit drei. (3). Diese Zinsen werden allein durch die Tatsache der Fälligkeit geschuldet.

Bei gewerblichen Käufern wird die Pauschalentschädigung von 40 € gemäß Artikel L. 441-10 des Handelsgesetzbuches wird ebenfalls von Rechts wegen für Einziehungskosten anlässlich eines Zahlungsverzugs gelten.

VIII - Dauer

Die Garantie wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen mit einer anfänglichen Verpflichtungsperiode von zwölf Monate ab dem Zeitpunkt der Zeichnung.

Nach Ablauf der anfänglichen Verpflichtungsperiode von zwölf Monat, kann der Käufer die Garantie mit einer Frist von einem Monat per E-Mail an folgende Adresse kündigen: [email protected].

Jeder angefangene Monat ist fällig.

Wenn der Käufer nach Ablauf der anfänglichen Verpflichtungsperiode mit einer eventuellen Änderung des monatlichen Preises nicht einverstanden ist, kann er die Garantie unter den Bedingungen des vorherigen Artikels kündigen.

IX - Gesetzliche Garantien

1 - Alle Ersatzteile und -klemmen unterliegen von Rechts wegen und ohne zusätzliche Zahlung der gesetzlichen Konformitätsgarantie und der Garantie für versteckte Mängel, die in den Artikeln L. bzw. L. vorgesehen sind. 217-4 ff. des Verbrauchergesetzbuchs und 1641 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Im Rahmen der gesetzlichen Konformitätsgarantie haftet der Lieferant gegenüber dem Käufer für Konformitätsmängel der Ware, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bestehen. Der Käufer hat eine Frist von zwei Jahren ab dem Kauf, wobei er nicht beweisen muss, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestand. Der Käufer kann wählen, ob er die Ware ersetzt oder repariert. Wenn die Reparatur und der Ersatz der Ware nicht möglich sind, kann der Käufer die Ware zurückgeben und sich den Preis zurückerstatten lassen oder die Ware behalten und sich einen Teil des Preises zurückerstatten lassen.

Im Rahmen der gesetzlichen Garantie für verborgene Mängel haftet der Lieferant für verborgene Mängel, die das verkaufte Gut betreffen können und die es für die vorgesehene Verwendung ungeeignet machen oder diese Verwendung so sehr beeinträchtigen, dass der Kunde es nicht erworben oder nur einen geringeren Preis dafür gezahlt hätte, wenn er es gekannt hätte. Der Käufer hat ab dem Zeitpunkt der Entdeckung des versteckten Mangels zwei Jahre Zeit, um die Ware zum Lieferanten zurückzubringen oder ihn per Einschreiben mit Rückschein zu benachrichtigen. Es obliegt dem Käufer zu beweisen, dass die Mängel bereits beim Verkauf der Ware bestanden und geeignet sind, die Ware für den Zweck, für den sie bestimmt ist, ungeeignet zu machen. Der Käufer hat das Recht, die Sache zurückzugeben und sich den Preis zurückgeben oder die Sache behalten und sich einen Teil des Preises zurückgeben lassen.

Alle Reklamationen, Umtausch- oder Rückerstattungsanträge müssen per Einschreiben oder per E-Mail an die folgende Adresse erfolgen: [email protected] innerhalb der oben genannten Fristen.

Die Produkte müssen in dem Zustand zurückgegeben werden, in dem sie empfangen wurden, mit allen Teilen (Zubehör, Verpackung, Anleitung...). Die Versandkosten werden auf der Grundlage des Rechnungspreises und die Rücksendekosten gegen Vorlage der entsprechenden Belege erstattet.

2 - Interventionen können, je nach Art, unter die Garantie der perfekten Fertigstellung fallen (Artikel 1792-6 des Kodex zivil)die Funktionsfähigkeitsgarantie (Artikel 1792-3 des Kodex zivil) sowie der zehnjährigen Garantie (Artikel 1792 ff. des Zivilgesetzbuches).

X - Haftung des Anbieters

Der Lieferant unterliegt einer allgemeinen Mittelverpflichtung.

Der Lieferant kann für die Nichterfüllung der Leistungen, die Gegenstand der vorliegenden Vereinbarung sind, haftbar gemacht werden. Der Lieferant haftet jedoch nicht für :

  • Falsche, fehlerhafte oder unvollständige Informationen, die der Käufer übermittelt hat;
  • Die Nichterfüllung der Verpflichtungen des Käufers aus diesem Vertrag;
  • Wenn die Teile und Klemmen im Sinne der Artikel 1245 ff. des Zivilgesetzbuches defekt sind ;
  • Wenn der Käufer die Sicherheits- und Nutzungshinweise für die ersetzten Teile und Klemmen ganz oder teilweise nicht befolgt;
  • Natürlicher Verschleiß der ersetzten Teile und Klemmen ;
  • Von schlechter elektrischer Schutz der Einrichtung des Käufers ;
  • Von FehlgebrauchWenn der Käufer die ersetzten Teile und Klemmen nicht ordnungsgemäß verwendet, unangemessen nutzt oder abnormal verwendet;
  • Bei Nichtbereitstellung von Belegen, die eventuell für den abgeschlossenen Versicherungsschutz erforderlich sind ;
  • Das Eintreten eines Ereignisses, das nicht im Versicherungsschutz enthalten ist.

In jedem Fall, wenn der Lieferant dennoch haftbar gemacht werden sollte, wird diese Haftung wird begrenzt auf die Deckungssumme ihrer Versicherungspolicen.

In jedem Fall sind immaterielle und/oder indirekte Schäden (solche dass insbesondere, ohne dass diese Liste erschöpfend ist : entgangener Gewinn, entgangener Gewinn oder Produktionsausfall, Finanz-, Handels- und Vermögensschäden, Verlust von Kunden, Geschäftsstörungen jeglicher Art, entgangener Gewinn, Verlust des Markenimages, Verlust von Daten, Dateien oder Software, Ansprüche Dritter, erhöhte Kosten) nicht zur Haftung des Lieferanten führen.

XI - Auflösungsklausel

Im Falle der Nichterfüllung einer seiner Verpflichtungen durch den Käufer, und mehr besonders die Der Lieferant hat dem Käufer eine Mahnung per Einschreiben mit Rückschein zuzustellen. Kommt der Käufer seiner Verpflichtung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des oben genannten Schreibens nach, so wird die Garantie von Rechts wegen aufgelöst, wenn es dem Lieferanten gefällt, und zwar ohne gerichtlichen Rechtsbehelf und unbeschadet des Rechts des Letzteren, den Ersatz des gesamten Schadens, der ihm durch die Nichterfüllung des Käufers entstanden ist, gerichtlich zu beantragen.

XII - Unerreichbarkeit

Die vorliegende Garantie ist ein Vertrag, der intuitu personae abgeschlossen wurde und darf vom Käufer weder teilweise noch vollständig, weder kostenlos noch gegen Entgelt, abgetreten werden.

XIII - Widerrufsrecht

Der Käufer, der Verbraucher oder nicht gewerblich im Sinne des Verbrauchergesetzbuches ist, verfügt über eine Widerrufsfrist von 14 Tagen gemäß den Modalitäten der Artikel L.221-18 ff. des Verbrauchergesetzbuches.

Das Widerrufsrecht kann mithilfe des Widerrufsformulars ausgeübt werden, das in Anhang 1 dieser AGB oder durch eine andere unmissverständliche Erklärung, die den Willen zum Widerruf ausdrückt.

Eine Empfangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger wird dem Käufer unverzüglich vom Lieferanten übermittelt.

Wird das Widerrufsrecht innerhalb der oben genannten Frist ausgeübt, werden nur die bei der Zeichnung der Garantie gezahlten Beträge zurückerstattet.

XIV - Versicherung

Der Lieferant erklärt, dass er für die Ausführung seiner Leistungen bei einer notorisch solventen Gesellschaft gegen seine Berufshaftpflicht versichert ist.

XV - Geistiges Eigentum

Der Inhalt der Webseite ist Eigentum des Anbieters.

Jede vollständige oder teilweise Vervielfältigung dieses Inhalts ist strengstens untersagt und kann eine Fälschung darstellen.

XVI - Persönliche Daten

In Anwendung der Gesetz 78-17 vom 6. Januar 1978 geändert durch das Gesetz Nr. 2018-493 vom 20. Juni 2018, wird darauf hingewiesen, dass die von den Käufern angeforderten namentlichen Daten insbesondere für die Bearbeitung seiner Bestellung und die Erstellung von Rechnungen erforderlich sind.

Diese Daten können an eventuelle Partner des Anbieters weitergegeben werden, die mit der Ausführung, Bearbeitung, Verwaltung und Bezahlung der Bestellungen beauftragt sind.

Die Verarbeitung der über die Website mitgeteilten Informationen entspricht den gesetzlichen Anforderungen zum Schutz personenbezogener Daten, wobei das verwendete Informationssystem einen optimalen Schutz dieser Daten gewährleistet und insbesondere die DSGVO sowie alle anderen geltenden gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen, wobei das verwendete Informationssystem einen optimalen Schutz dieser Daten gewährleistet.

Der Käufer hat gemäß den geltenden nationalen und europäischen Vorschriften das Recht auf ständigen Zugang, Änderung, Berichtigung, Widerspruch gegen die Übertragbarkeit und Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten.

Der Lieferant fordert die Käufer auf, sich mit der Datenschutzrichtlinie vertraut zu machen, um sich über die geltenden Verfahren in diesem Bereich zu informieren : https://www.beev.co/donnees-personnelles/.

XVII - Sprache und anwendbares Recht

Die vorliegenden AGB und die sich daraus ergebenden Transaktionen unterliegen dem französischen Recht und sind diesem unterworfen.

Die vorliegenden AGB sind in französischer Sprache verfasst. Sollten sie in eine oder mehrere Fremdsprachen übersetzt werden, ist im Streitfall allein der französische Text maßgeblich.

XVIII - Streitigkeiten

Im Falle einer Anfechtung kann der Käufer den Lieferanten telefonisch kontaktieren (+33 7 82 96 30 40), per E-Mail ([email protected])oder per Post (5 Straße Pleyel 93200 SAINT-DENIS).

In Bezug auf Käufer, die Verbraucher sind, können, wenn keine gütliche Einigung erzielt werden kann, Reklamationen oder Streitigkeiten bezüglich der Gültigkeit, Auslegung, Ausführung oder Nichterfüllung, Unterbrechung oder Beendigung des vorliegenden Vertrags dem folgenden Mediator vorgelegt werden: MOBILIANS.

Käufer, die als Verbraucher gelten, müssen ihre Schlichtungsanträge :

Entweder per Post an die Adresse : Herr der Ombudsmann von MOBILIANS43a Straße de Vaugirard - CS 80016 in 92197 Meudon CEDEX,
Entweder per E-Mail an die E-Mail-Adresse : [email protected] ,
Entweder auf ihrer Website : https://www.mediateur-mobilians.fr.

Andernfalls oder wenn die Schlichtung scheitert, wird das zuständige Gericht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bestimmt.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Käufern, die Kaufleute sind, alle Streitigkeiten den Gerichten im Zuständigkeitsbereich des Lieferanten unterbreitet werden.

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