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Der Umweltbonus im Jahr 2024
Wir werden sehen, wie sich der Bonus bis 2024 entwickeln wird, beginnend mit den Sonderfällen.
Der Sonderfall Übersee
Aufgrund des höheren Preises von Elektrofahrzeugen in den Überseegebieten wird ein zusätzlicher Umweltbonus von 1 000€ für den Kauf oder das Leasing von Elektrofahrzeugen gewährt. Der Gesamtbetrag beläuft sich somit auf 8 000 € für Privatpersonen und 6 000 € für Gewerbetreibende (für Modelle mit einem Preis von unter 45 000 €). Er beläuft sich auf 4.000 € für diejenigen, deren Kaufpreis zwischen 45.000 € und 60.000 € liegt.
Der Umweltbonus für Gebrauchtwagen
Ab dem 13. Februar 2024 ist der Umweltbonus für gebrauchte Pkw und Kleintransporter nicht mehr gültig. Der Zuschuss von 1.000 € wird nun also abgeschafft.
Der Umweltbonus für Privatpersonen und Berufstätige
Nun kann man sich mit der Anwendung dieses Bonus bei Privatpersonen beschäftigen. Seit dem 15. Dezember 2023 kommen jedoch nur 53 Elektrofahrzeuge für diesen Bonus in Frage, darunter auch das Tesla Model Y.
Die Bedingungen sind, dass sie
- die in Frankreich registriert sind,
- oder erworben,
- oder im Rahmen eines Vertrags mit einer Laufzeit von mindestens zwei Jahren gemietet werden.
Außerdem können sie innerhalb eines Jahres nach dem Kauf oder Leasing (vor einer Mindestfahrleistung von 6000 km) veräußert werden.
Ökobonus 2024 für Unternehmen
⚠️ Das Dekret hebt den Umweltbonus auf, der zuvor für den Kauf von Neufahrzeugen durch juristische Personen galt. Diese Änderung stellt eine bedeutende Veränderung für Unternehmen dar. Außerdem wird die Höhe des Bonus für den Erwerb von Elektro-Lieferwagen um 1.000 € gesenkt, was sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen betrifft.
Diese Änderungen treten am Tag nach der Veröffentlichung des Dekrets, also am 14. Februar, in Kraft. Für Bestellungen, die vor diesem Datum getätigt werden, gelten weiterhin die günstigeren Bedingungen, wenn das Fahrzeug vor dem 15. Mai 2024 geliefert wird.
Umweltbonus 2024 für Privatpersonen
Privatpersonen können also einen Rabatt von 4 000 € für ihren zukünftigen Kauf erhalten. Für einkommensschwache Familien gibt es einen Umweltbonus von 7.000 € (für Haushalte mit einem Steuereinkommen von bis zu 15.400 €).
Er wird jedoch auf Neufahrzeuge unter 47.000 € beschränkt sein.Zu Informationszwecken betrifft dies viele Elektrofahrzeuge, insbesondereelektrische StadtautosundElektrische SUVs die auch 2024 noch für den Umweltbonus in Frage kommen.
Einige Anspruchsvoraussetzungen bleiben gleich :
- mindestens 18 Jahre alt sein und seinen Wohnsitz in Frankreich haben,
- Der Erwerb muss sich auf ein neues, in Frankreich zugelassenes Fahrzeug beziehen (Mindestleasingdauer zwei Jahre).
Typ des Fahrzeugs | Montant pour les particuliers |
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Elektrisches Auto
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4.000 € - RFR
> 15 400 €
/ 7.000 € - RFR
≤ 15 400 €
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Ein neues Umweltpunktesystem
Im Jahr 2024 wurde eine wichtige Neuerung für den Umweltbonus eingeführt: der "Umweltbonus". Umweltpunktzahl. In den vergangenen Jahren berücksichtigte er lediglich die Emissionen von Elektroautos, ab Januar 2024 wird er auch die Emissionen von Elektroautos berücksichtigen.CO2-Fußabdruck der Materialien, die für seine Herstellung der Materialien, seinen Zusammenbau und seinen Transport benötigt wurden. Eine Neuheit, die daher auch darauf abzielt Bevorzugung von Fahrzeugen, die lokaler (in Frankreich und Europa) hergestellt und produziert werden. Um Anspruch auf diese staatliche Unterstützung zu haben, müssen sie eine Punktzahl vonmindestens 60 von insgesamt 80 Punkten. Diese Punktzahl basiert auf den verschiedenen Kategorien des CO2-Fußabdrucks :
- Kohlenstoff-Fußabdruck von Eisenmetallen,
- Kohlenstoff-Fußabdruck von Aluminium,
- Kohlenstoff-Fußabdruck der Akku,
- Kohlenstoff-Fußabdruck des Transports,
- Kohlenstoff-Fußabdruck von Zwischenverarbeitungen und Montage,
- Kohlenstoff-Fußabdruck anderer Materialien.
Typ des Fahrzeugs | Niedriger Referenzwert (kg-eq CO2) | Hochwertiger Referenzwert (kg-eq CO2) | Umweltbezogene Punkte |
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Fahrzeuge mit 5 oder mehr Sitzen
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12 000
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21 000
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0 (nicht förderfähig), wenn ECversion >= 21.000, 80, wenn ECversion <= 12.000, 80 x ((21.000 - ECversion) / (21.000 - 12.000)), wenn 12.000 <= ECversion <= 21.000
|
Andere Fahrzeuge
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6000
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17 000
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0 (nicht förderfähig), wenn ECversion >= 17.000, 80, wenn ECversion <= 6.000, 80 x ((17.000 - ECversion) / (17.000 - 6.000)), wenn 6.000 <= ECversion <= 17.000
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Die ökologischer Malus nach oben korrigiert ab dem 1ᵉʳ Januar 2024
Der Höchstbetrag des ökologischen Malus in Frankreich wird im Jahr 2024 deutlich steigen. Er wird für Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von 194 g/km oder mehr auf 60.000 Euro festgesetzt und steigt damit gegenüber dem Höchstbetrag von 50.000 Euro im Jahr 2023 an.
Diese Erhöhung ist Teil der anhaltenden Bemühungen Frankreichs, vom Kauf von Fahrzeugen mit hohem CO2-Ausstoß abzuschrecken und den Übergang zu umweltfreundlicheren Fahrzeugen zu fördern. Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen insgesamt zu senken und die Umweltziele des Landes zu erreichen.
Die Änderungen an der Skala für den ökologischen Malus sollen Verbraucher und Unternehmen dazu ermutigen, sich beim Kauf neuer Fahrzeuge für umweltfreundlichere Alternativen zu entscheiden.
Im Jahr 2024 wird sie nun Fahrzeuge betreffen, deren CO2-Emissionen bei 118 g/km beginnen. Das sind 5 g weniger als im Jahr 2023. Die Auslöseschwelle für die Gewichtssteuer wird ab dem 1ᵉʳ Januar 2024 von 1,8 Tonnen (1800 kg) auf 1,6 Tonnen (1600 kg) gesenkt. Die Gewichtssteuer wird mit einem Satz von 10 € pro zusätzlichem Kilogramm über der Auslöseschwelle erhoben.
Der Umweltbonus 2024: kurz zusammengefasst
Im Jahr 2024 wird der Umweltbonus weiterhin an Privatpersonen unabhängig von ihrem Einkommen gewährt. Die Höhe des Umweltbonus richtet sich jedoch nach dem Preis des gekauften Fahrzeugs.
Ökologischer Bonus 2024
Im Jahr 2024 wird der Umweltbonus weiterhin nur für Neufahrzeuge gelten. Hier wird es keine Änderungen geben. Die Höhe richtet sich nach den Anschaffungskosten (inkl. Steuern) des Fahrzeugs und beträgt maximal 5.000€.
Der Umweltbonus wird in der Regel direkt im Autohaus oder bei der Autovermietung vom Preis des Fahrzeugs abgezogen. Sie müssen diesen Betrag also nicht vorstrecken.
Der Umweltbonus gilt nur für 100 % Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride.
Der Umweltbonus 2024 ist immer mit der Umstellungsprämie kumulierbar.
Die Umtauschprämie ist eine staatliche Beihilfe, die es mehr oder weniger einkommensschwachen Haushalten ermöglicht, ihr altes Fahrzeug gegen eine finanzielle Unterstützung zu verschrotten und durch ein umweltfreundlicheres Modell zu ersetzen.
Nach Angaben der Regierung werden drei Viertel der französischen Haushalte durch die Erweiterung der Einkommenskriterien für die vom Staat eingeführte neue Regelung in Frage kommen.
So in Bezug auf die Bedingungen für die Umtauschprämie 2023Diese ändern sich und treten ab dem 1ᵉʳ Januar 2023 in Kraft.
Insbesondere kommt ein Kilometerkriterium hinzu. Um die Beihilfe zu erhalten, muss der Antragsteller nämlich eine Entfernung von 12.000 km pro Jahr im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit mit seinem persönlichen Elektrofahrzeug. Außerdem muss die Entfernung zwischen ihrem Wohnort und ihrer Arbeitsstelle mehr als 30 km.
Außerdem dürfen nur Haushalte mit einem jährlichen steuerlichen Referenzeinkommen von kleiner oder gleich 15.400 € diese Prämie erhalten können, dessen Betrag sich von 5 000 € à 7 000 €.
Außerdem wird die Umstellungsprämie oder Abwrackprämie, wie der Umweltbonus, nur für Elektrofahrzeuge gelten, deren Anschaffungskosten nicht mehr als 47.000 € beträgtDabei können maximal 80 % dieser Anschaffungskosten durch die Beihilfe abgedeckt werden.
Wenn Sie in einer Niedrigemissionszone (NEZ) wohnen oder arbeiten, wird die Prämie wie folgt berechnet erhöht um 1.000 €Die Höhe des Zuschusses, der auch mit der Regionalförderung kumuliert werden kann, beträgt bis zu bis zu 3.000 €.
Lesen Sie auch - - Alles über die Umstellungsprämie im Jahr 2023
Der Umweltbonus 2024 ist immer mit regionalen Beihilfen kumulierbar
Je nach Wohnort haben Sie auch Anspruch auf andere Beihilfen, die mit dem Umweltbonus und der Umstellungsprämie kumulierbar sind.
Gut zu wissen: Seit dem 1ᵉʳ Januar 2023 ist es für Privatpersonen und Berufstätige, einen Nullzinsdarlehen. Dieses Darlehen ist in Gebieten mit niedrigen Mobilitätsemissionen oder in Interkommunalen, die an diese Gebiete angrenzen, erhältlich. Die Erprobung dieses Darlehens wird zwei Jahre lang andauern.
Lesen Sie auch - - Regionale Fördermittel für Elektroautos
Vergleichstabelle für den Umweltbonus 2023 vs. 2024
Obergrenze 2023 | Obergrenze 2024 | |
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Neues Elektro- oder Wasserstoffauto - RFR> 15 400 €. | 5 000 € | 4 000 € |
Neues Elektro- oder Wasserstoffauto - RFR≤ 15 400 €. | 7 000 € | 7 000 € |
Neues Elektro- oder Wasserstoffauto - juristische Person | 3 000 € | - |
Gebrauchtes Elektro- oder Wasserstoffauto | 1 000 € | - |
Neues leichtes Nutzfahrzeug mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb -RFR > 15 400 €. | 6 000 € | 5 000 € |
Neues leichtes Nutzfahrzeug mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb -RFR ≤ 15.400 €. | 8 000 € | 8 000 € |
Neue leichte Nutzfahrzeuge mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb - juristische Person | 4 000 € | 3 000 € |
Gebrauchte leichte Nutzfahrzeuge mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb | 1 000 € | - |
Neues 2- oder 3-rädriges Fahrzeug oder vierrädriges Elektrofahrzeug ≤ 3 kW | 100€ | 100€ |
Neues 2- oder 3-rädriges Fahrzeug oder vierrädriges Elektrofahrzeug ≥ 3 kW | 900€ | 900€ |