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Umweltbonus 2024: Alles, was Sie wissen müssen

Umweltbonus 2022

Welche Änderungen ergeben sich für den Umweltbonus 2024 nach den jüngsten Ankündigungen der Regierung? Der Umweltbonus ist eine Steuer, die bestimmte Fahrzeuge in Abhängigkeit von ihrem CO2-Ausstoß belohnt oder nicht belohnt. Im Gegensatz zu 2023, als er im Vergleich zu 2022 um 1.000 € gesenkt wurde (von 6.000 € auf 5.000 €), behält Frankreich zum 1ᵉʳ Januar 2024 die gleichen finanziellen Hilfen wie im Vorjahr bei. Es sei darauf hingewiesen, dass mit der Veröffentlichung des Dekrets Nr. 2024-102 im Amtsblatt, das den Umweltbonus für Privatpersonen ab dem 13. Februar 2024 um 1.000 € kürzt, Änderungen zu verzeichnen sind. Zur Erinnerung: Der Bonus beträgt 4.000 € für Privatpersonen, für einkommensschwächere Haushalte bleibt er bei 7.000 €, 3.000 € für Gewerbetreibende und 4.000 € für Nutzfahrzeuge.

Es wird ein neues Umweltpunktesystem für förderfähige Fahrzeuge eingeführt, das die CO2-Emissionen und den CO2-Fußabdruck der bei der Produktion verwendeten Materialien berücksichtigt.

Lassen Sie uns einen Blick auf den Umweltbonus 2024 und die Beihilfen werfen, mit denen dieser Bonus kumulierbar ist.

Inhaltsverzeichnis

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Der Umweltbonus im Jahr 2024

Wir werden sehen, wie sich der Bonus bis 2024 entwickeln wird, beginnend mit den Sonderfällen. 

Der Sonderfall der Überseegebiete

Aufgrund des höheren Preises von Elektrofahrzeugen in den Überseegebieten wird ein zusätzlicher Umweltbonus von 1.000 € für den Kauf oder das Leasing von Elektrofahrzeugen gewährt. Der Gesamtbetrag beläuft sich somit auf 8.000 € für Privatpersonen und 6.000 € für Gewerbetreibende (für Modelle mit einem Preis von weniger als 45.000 €). Für Fahrzeuge mit einem Kaufpreis zwischen 45.000 und 60.000 € beträgt der Zuschuss 4.000 €.

Der Umweltbonus für Gebrauchtwagen

Ab dem 13. Februar 2024 ist der Umweltbonus für gebrauchte Pkw und Kleintransporter nicht mehr gültig. Die Beihilfe in Höhe von € 1.000,- wird dann abgeschafft. 

Der Umweltbonus für Privatpersonen und Unternehmen

Wir können uns nun mit der Anwendung dieses Bonus auf Privatpersonen beschäftigen. Ab dem 15. Dezember 2023 kommen jedoch nur 53 Elektrofahrzeuge für diesen Bonus in Frage, darunter auch das Tesla Model Y.

Die Bedingungen sind, dass sie

  • in Frankreich registriert sind,
  • oder erworben,
  • oder im Rahmen eines Vertrags mit einer Laufzeit von mindestens zwei Jahren gemietet werden. 

Darüber hinaus können sie innerhalb eines Jahres nach dem Kauf oder Leasing (bevor sie mindestens 6.000 km zurückgelegt haben) veräußert werden.

Ökologischer Bonus 2024 für Unternehmen

⚠️ Das Dekret hebt den Umweltbonus auf, der zuvor für den Kauf von Neufahrzeugen durch juristische Personen galt. Dies stellt eine bedeutende Änderung für Unternehmen dar. Darüber hinaus wird der Bonusbetrag für den Kauf von elektrischen Lieferwagen um 1.000 € reduziert.

Diese Änderungen treten am Tag nach der Veröffentlichung des Dekrets, d.h. am 14. Februar, in Kraft. Für Aufträge, die vor diesem Datum erteilt werden, gelten weiterhin die günstigeren Bedingungen, wenn die Lieferung des Fahrzeugs vor dem 15. Mai 2024 erfolgt.

Ökologischer Bonus 2024 für Privatpersonen

Privatpersonen können somit einen Rabatt von 4.000 € für ihren zukünftigen Kauf erhalten. Bescheidene Familien können einen Umweltbonus von 7.000 € erhalten (für Haushalte mit einem Steuereinkommen von bis zu 15.400 €).

Er wird jedoch auf Neufahrzeuge mit einem Wert von weniger als 47.000 € beschränkt sein. Dies betrifft viele Elektrofahrzeuge, insbesondere Elektro-Stadtwagen und Elektro-SUVs, die auch 2024 noch für den Umweltbonus in Frage kommen.

Einige Bedingungen bleiben gleich: 

  • mindestens 18 Jahre alt sein und seinen Wohnsitz in Frankreich haben,
  • Der Kauf muss ein neues, in Frankreich zugelassenes Fahrzeug betreffen (Leasingdauer mindestens zwei Jahre).
Art des Fahrzeugs Betrag für Privatpersonen
Elektrisches Auto
4.000 € - RFR > 15 400 € / 7000 € - RFR ≤ 15 400 €

Ein neues Umweltpunktesystem

Im Jahr 2024 wird eine wichtige Neuerung für den Umweltbonus eingeführt: die Umweltpunktzahl. Während in den vergangenen Jahren lediglich die Emissionen des Elektroautos berücksichtigt wurden, wird ab Januar 2024 auch derCO2-Fußabdruck der Materialien, die für die Herstellung, den Zusammenbau und den Transport des Fahrzeugs benötigt werden, berücksichtigt. Diese Neuerung zielt also auch darauf ab, Fahrzeuge zu bevorzugen, die lokal (in Frankreich und Europa) hergestellt und produziert werden. Um diese staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen zu können, müssen siemindestens 60 von insgesamt 80 Punkten erreichen. Diese Punktzahl basiert auf den verschiedenen Kategorien der CO2-Bilanz:

  • Kohlenstoff-Fußabdruck von Eisenmetallen,
  • Kohlenstoff-Fußabdruck von Aluminium,
  • Kohlenstoff-Fußabdruck der Batterie,
  • Kohlenstoff-Fußabdruck des Transports, 
  • Kohlenstoff-Fußabdruck von Zwischenverarbeitungen und Montage,
  • Kohlenstoff-Fußabdruck anderer Materialien. 
Art des Fahrzeugs Niedriger Referenzwert (kg-eq CO2) Hoher Referenzwert (kg-eq CO2) Umweltbewertung
Fahrzeuge mit 5 oder mehr Sitzen
12 000
21 000
0 (non éligible) si ECversion >= 21 000, 80 si ECversion <= 12 000, 80 x ((21 000 - ECversion) / (21 000 - 12 000)) si 12 000 <= ECversion < 21 000
Andere Fahrzeuge
6000
17 000
0 (non éligible) si ECversion >= 17 000, 80 si ECversion <= 6 000, 80 x ((17 000 - ECversion) / (17 000 - 6 000)) si 6 000 <= ECversion < 17 000
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Der ökologische Malus wird ab 1ᵉʳ Januar 2024 angehoben.

Der Höchstbetrag des ökologischen Malus in Frankreich wird im Jahr 2024 erheblich steigen. Er wird auf 60.000 Euro für Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von 194 g/km oder mehr festgesetzt.

Diese Erhöhung ist Teil der anhaltenden Bemühungen Frankreichs, vom Kauf von Fahrzeugen mit hohem CO2-Ausstoß abzuschrecken und den Übergang zu weniger umweltschädlichen Fahrzeugen zu fördern. Ziel ist es, die gesamten Treibhausgasemissionen zu reduzieren und die Umweltziele des Landes zu erreichen.

Die Änderungen der Skala für den ökologischen Malus sollen Verbraucher und Unternehmen dazu ermutigen, beim Kauf neuer Fahrzeuge umweltfreundlichere Alternativen zu wählen.

Im Jahr 2024 werden nunmehr Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von 118 g/km betroffen sein. Das sind 5 g weniger als im Jahr 2023. Die Auslöseschwelle für die Gewichtssteuer wird ab dem 1ᵉʳ Januar 2024 von 1,8 Tonnen (1800 kg) auf 1,6 Tonnen (1600 kg) gesenkt. Die Gewichtssteuer wird mit einem Satz von 10 € pro zusätzlichem Kilo über der Auslöseschwelle erhoben.

Der Umweltbonus 2024: Zusammenfassung

Im Jahr 2024 wird der Umweltbonus weiterhin an Privatpersonen unabhängig von ihrem Einkommen gewährt. Die Höhe des Umweltbonus wird jedoch auf dem Preis des gekauften Fahrzeugs basieren.

Ökologischer Bonus 2024

Im Jahr 2024 wird der Umweltbonus weiterhin auf Neufahrzeuge beschränkt sein. Hier wird es keine Änderungen geben. Die Höhe des Umweltbonus hängt von den Anschaffungskosten (inkl. MwSt.) des Fahrzeugs ab und beträgt maximal 5.000 €. 

Der Umweltbonus wird in der Regel direkt im Autohaus oder beim Autovermieter vom Preis des Fahrzeugs abgezogen. Sie müssen diesen Betrag also nicht vorstrecken. 

Der Umweltbonus gilt nur für 100 % elektrische Fahrzeuge und Plug-in-Hybride.

Der Umweltbonus 2024 ist immer mit der Umstellungsprämie kumulierbar.

Die Umtauschprämie ist eine staatliche Beihilfe, die es mehr oder weniger bescheidenen Haushalten ermöglicht, ihr altes Fahrzeug gegen eine finanzielle Unterstützung zu verschrotten und durch ein umweltfreundlicheres Modell zu ersetzen. 

Nach Angaben der Regierung werden drei Viertel der französischen Haushalte durch die Erweiterung der Einkommenskriterien für die neue staatliche Regelung in Frage kommen.

So ändern sich hinsichtlich der Bedingungen für die Umtauschprämie 2023 diese und treten ab 1ᵉʳ Januar 2023 in Kraft.

Insbesondere kommt ein Kilometerkriterium hinzu. Um die Beihilfe zu erhalten, muss der Antragsteller im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit jährlich eine Strecke von 12.000 km mit seinem persönlichen Elektrofahrzeug zurücklegen. Darüber hinaus muss die Entfernung zwischen seinem Wohnort und seiner Arbeitsstelle mehr als 30 km betragen.

Außerdem können nur Haushalte mit einem jährlichen steuerlichen Referenzeinkommen von 15.400 € oder weniger diese Prämie erhalten, deren Betrag zwischen 5.000 € und 7.000 € liegt.

Wie der Umweltbonus gilt auch die Umstellungsprämie oder Abwrackprämie nur für Elektrofahrzeuge, deren Anschaffungskosten 47.000 € nicht übersteigen, wobei maximal 80% der Anschaffungskosten durch die Beihilfe gedeckt werden können.

Wenn Sie in einer Niedrigemissionszone (NEZ) wohnen oder arbeiten, erhöht sich die Prämie um 1.000 €, die auch mit regionalen Beihilfen kumuliert werden kann und bis zu 3.000 € betragen kann.

Lesen Sie auch - Alles über die Umtauschprämie im Jahr 2023

Der Umweltbonus 2024 ist weiterhin mit regionalen Beihilfen kumulierbar.

Je nach Ihrem Wohnort haben Sie auch Anspruch auf andere Beihilfen, die mit dem Umweltbonus und der Umstellungsprämie kumulierbar sind. 

Gut zu wissen : Seit dem 1ᵉʳ Januar 2023 ist es für Privatpersonen und Haushalte möglich, einen Gewerbetreibende ein Darlehen zum Nullsatz aufzunehmen. Dieses Darlehen ist in Gebieten mit niedrigen Mobilitätsemissionen oder in Interkommunalen, die an diese Gebiete angrenzen, verfügbar. Die Erprobung dieses Darlehens wird zwei Jahre lang andauern.

Lesen Sie auch - - Regionale Beihilfen für Elektroautos

Vergleichstabelle für den Umweltbonus 2023 vs. 2024

Obergrenze 2023 Obergrenze 2024
Neues Elektro- oder Wasserstoffauto - RFR> 15.400 €. 5 000 € 4 000 €
Neues Elektro- oder Wasserstoffauto - RFR≤ 15.400 €. 7 000 € 7 000 €
Neues Elektro- oder Wasserstoffauto - juristische Person 3 000 € -
Gebrauchte Elektro- oder Wasserstoffautos 1 000 € -
Neues leichtes Nutzfahrzeug mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb -RFR > 15.400 €. 6 000 € 5 000 €
Neues leichtes Nutzfahrzeug mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb -RFR ≤ 15.400 €. 8 000 € 8 000 €
Neue leichte Nutzfahrzeuge mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb - juristische Person 4 000 € 3 000 €
Gebrauchte leichte Nutzfahrzeuge mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb 1 000 € -
Neues Elektrofahrzeug mit 2 oder 3 Rädern oder vierrädriges Elektrofahrzeug ≤ 3 kW 100€ 100€
Neues Elektrofahrzeug mit 2 oder 3 Rädern oder vierrädriges Elektrofahrzeug ≥ 3 kW 900€ 900€
Bild von Adrien-Maxime MENSAH
Adrien-Maxime MENSAH

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