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Die neuen Modalitäten des Umweltbonus
Zur Erinnerung: Der Umweltbonus ist eine seit 2008 geltende Maßnahme, die im Rahmen des Grenelle de l'Environnement (Umweltgipfel). Ziel ist es, den Kauf oder die Nutzung (Langzeitmiete) von umweltfreundlichen Fahrzeugen durch die Zahlung eines Bonus für Privatpersonen und Unternehmen zu fördern. Der Umweltbonus blieb bis 2021 unverändert, als er von 7.000 Euro auf 6.000 Euro für den Kauf eines Elektroautos gesenkt wurde. Das Finanzgesetz 2024 veranlasst eine drastischere Überarbeitung dieser Regelung, da die Berechnungsmethode des Umweltbonus und seine Anspruchsvoraussetzungen seit dem 1ᵉʳ Januar vollständig neu gestaltet wurden.
Die Umweltpunktzahl
Die wichtigste Neuerung, die sich auf den Umweltbonus auswirkt, ist, dass er nicht mehr nur von der Berechnung des Schadstoffausstoßes abhängt, den ein Fahrzeug bei der Nutzung verursacht. Es werden auch andere Kriterien berücksichtigt, z. B. l'CO2-Fußabdruck die mit seiner Produktion verbunden istDie Richtlinie gilt auch für den Transport und die Vermarktungsbedingungen. Das heißt, wenn ein Auto in China produziert und dann nach Frankreich exportiert wird, kann seine Berechtigung für den Bonus in Frage gestellt werden, auch wenn es sich um ein emissionsarmes Fahrzeug handelt.
Die neuen Kriterien für die Vergabe des Umweltbonus unterliegen einer speziellen Berechnungsmethode, die in der Dekret Nr. 2023-886. Es ist die ADEME (Agence de l'Environnement et de la Maîtrise de l'Energie), die für die Bewertung von Fahrzeugen zuständig ist und ihnen eine Note zuweist, die sogenannte Umweltpunktzahl. Um sich für den Umweltbonus zu qualifizieren, muss ein Fahrzeug eine Punktzahl erreichen, die Folgendes umfasst zwischen 60 und 80 Punkten.
Das Dekret legt fest, dass 70 % des Spielstandes bezieht sich auf die "Lebenszyklusphasen eines Fahrzeugs vor seiner Nutzung auf der Straße", d. h. auf die Produktionsbedingungen, die für die Herstellung monopolisierten Ressourcen, die vom Hersteller bevorzugten Materialien und den Transport des fertigen Produkts zu den Vertriebs- oder Verkaufsnetzen.
Die 30 Verbleibende % beziehen sich auf "die Verwendung von recycelten und biobasierten Materialien im Fahrzeug sowie die Reparierbarkeit der Akku ".
Diese neuen Beschränkungen gelten für neue Fahrzeuge, die in LDD erworben oder geleast werden. nach dem 15. Dezember 2023.
Andere Bedingungen für den Umweltbonus
Wie in den vergangenen Jahren gibt es eine Obergrenze für den Kaufbetrag. Der Wert des Fahrzeugs (gekauft oder mit LDD gemietet) muss sein weniger als 47.000 Euro.
Zum anderen das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des Autos darf nicht mehr als 2,4 Tonnen betragen.
Schließlich verpflichtet sich der Eigentümer oder Nutzer des Fahrzeugs, es mindestens ein Jahr lang zu behalten oder einen Kilometerstand von 6000 km zu erreichen, bevor er es veräußert, weiterverkauft oder den Leasingvertrag auflöst.
Der Umweltbonus gilt jetzt nur noch für Elektrofahrzeuge mit 100 %. Plug-in-Hybridmodelle sind von der Regelung ausgeschlossen. Eine Liste der Neuwagen, die 2024 für den Umweltbonus in Frage kommen, wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Amtsblatt.
Mit dem Erlass vom 5. Februar 2024 wurde der Erlass vom 14. Dezember 2023 zur Festlegung der Liste der förderfähigen Versionen von elektrischen Personenkraftwagen geändert. Die folgenden Modelle wurden hinzugefügt:
Quelle: Légifrance
Darüber hinaus hat die ADEME ein regelmäßig aktualisiertes Tool, das den Zugang zu den förderfähigen Fahrzeugmodellen ermöglicht.
Dort sind über 450 Modelle gelistet, zum Beispiel :
Lies auch →. Der Umweltbonus 2024: Die Liste der 53 betroffenen Elektroautos
Eine Hilfe nur für Einzelpersonen?
Am 13. Februar 2024 läutete die Regierung das Ende des Umweltbonus ein, der juristischen Personen gewährt wurde. Konkret wurde Unternehmen, die eine Elektroflotte besitzen oder leasen, eine wertvolle finanzielle Unterstützung entzogen, die sich auf 3.000 EUR für den Kauf oder das LDD-Leasing eines Elektroautos 100 % belief.
Dennoch erhalten die Unternehmen weiterhin einen Umweltbonus in gleicher Höhe für den Kauf von elektrischen NutzfahrzeugenWie wir später noch sehen werden, ist es wichtig, dass Sie sich mit dem Thema auseinandersetzen.
Für Privatpersonen ist diese Unterstützung immer noch auf der Tagesordnung, wird aber für die wohlhabendsten Haushalte um 1 000 Euro gesenkt. Die Kriterien für die Gewährung sind nach wie vor dieselben, nämlich der gedeckelte Wert des Fahrzeugs und das steuerliche Referenzeinkommen des Haushalts.
Seit dem 13. Februar 2024 beläuft sich der Betrag also auf 4.000 Euro (gegenüber 5000 Euro im Jahr 2023). Allerdings gilt für Einzelpersonen mit einem steuerlichen Referenzeinkommen von 15 400 Euro oder weniger ein Aufschlag von 3 000 Euro, so dass die Prämie wie in den Vorjahren auf 7 000 Euro sinkt.
Gebrauchte Fahrzeuge wurden aus der Regelung herausgenommen (die Prämie von 1.000 Euro wird nicht mehr für den Kauf eines gebrauchten Elektroautos gewährt).
Gut zu wissen: Wie bisher bleibt der Umweltbonus kumulierbar mit der Umtauschprämie (deren Tabellen ebenfalls nach unten korrigiert wurden und die nur noch den Kauf eines Elektrofahrzeugs 100 % betrifft) und den Aufschlag von 1.000 Euro, der Einzelpersonen gewährt wird, die in einer Umweltzone wohnen oder arbeiten.
Auf der Seite der Leichten Nutzfahrzeuge (LNF)
Unternehmen, die sich mit einemelektrische Nutzfahrzeuge oder Wasserstoff können noch von einem Umweltbonus von 3.000 Euro.
Die Methode zur Berechnung der Förderungswürdigkeit ist dieselbe wie bei Privatfahrzeugen, da auch die Umweltpunktzahl berücksichtigt wird. Es gelten jedoch keine Tarifobergrenzen und Gewichtsbeschränkungen.
Das Unternehmen verpflichtet sich, das Nutzfahrzeug mindestens zwei Jahre lang zu behalten.
Die Verhärtung des ökologischer Malus
Der ökologische Malus ist eine Steuer, die die Besitzer von Neufahrzeugen, die als umweltschädlich eingestuft werden, bei der Zulassung zahlen müssen. Sie gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen.
Die Auswirkungen des ökologischen Malus auf den Fuhrpark eines Unternehmens hängen von der Zusammensetzung des Fuhrparks ab. Entscheidet sich ein Unternehmen für die Anschaffung von Fahrzeugen, die nicht den geltenden Umweltstandards entsprechen, kann es zu erheblichen Mehrkosten kommen.
Das Finanzgesetz 2024 sieht eine Verschärfung des ökologischen Malus vor (Artikel 97). Für Unternehmen kommt diese Regelung zusätzlich zu den Auflagen hinzu, die erlassen wurden von die LOM-Gesetz (Loi d'Orientation des Mobilités - Gesetz zur Ausrichtung der Mobilität). Zur Erinnerung: Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Begrünung von Firmenflotten zu fördern, indem es die Einhaltung von Quoten für saubere Fahrzeuge. Im Jahr 2024 müssen Unternehmen mit einer Flotte von mehr als 100 Einheiten mindestens Folgendes einführen 20 % von Elektro- oder Wasserstofffahrzeugen in ihrer Erneuerung.
Das zugrunde liegende Ziel dieser Maßnahme, Unternehmen dazu zu bewegen, ihre Politik im Bereich der nachhaltigen Mobilität zu überdenken, wurde bislang nicht erreicht. Laut die NGO Transport and Environmentnur 4 von 10 Unternehmen ihre Elektrifizierungsquoten gemäß den Richtlinien des LOM-Gesetzes bis 2023 überarbeitet hatten. Bisher werden finanzielle Strafen nicht in Betracht gezogen und das LOM-Gesetz bleibt eine "Anreizmaßnahme".
In diesem Zusammenhang bietet sich der ökologische Malus als Alternative an, um Unternehmen zu bestrafen, die die Quoten nicht umsetzen.
Im Jahr 2024 werden für die Berechnung des ökologischen Malus dieselben Kriterien wie im Jahr 2023 herangezogen, d. h. die CO2-Emissionen und der Fahrzeuggewicht. Diese sind jedoch stark gehärtet.
Eine gesenkte Auslöseschwelle
Seit dem 1ᵉʳ Januar 2024 ist der Schwellenwert für die Auslösung des Malus wurde gesenkt, von 123 g/km bis 118 g/km CO2-Emissionen (WLTP-Tabelle). Die Höhe des Malus beginnt bei 50 Euro und staffelt sich bis zum schwindelerregenden Höchstbetrag um 60.000 Euro bei Emissionen von mehr als 193 g/km.
Mit der Senkung des Schwellenwerts ist nun eine weitere Fahrzeugkategorie betroffen. Autos mit Verbrennungsmotoren werden explizit angesprochen, da eine sehr große Anzahl von Modellen in die Mangel genommen wird. Autos mit Mild-Hybrid-Motoren (leichte Hybridisierung), deren durchschnittlicher Emissionswert 118 g/km beträgt, werden nun besteuert.
| 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | |
|---|---|---|---|---|---|
CO2-Wert in g/km | 138 | 133 | 128 | 123 | 118 |
Maximaler Malus | 20 000 € | 30 000 € | 40 000 € | 50 000 € | 60 000 € |
Überarbeitete Obergrenzen
Parallel zur Senkung der Auslöseschwelle steigt die maximale Obergrenze von 50 000 Euro bis 60 000 Euro für Fahrzeuge mit einem Kohlendioxidausstoß von mehr als 193 g/km.
Diese Maßnahme zielt insbesondere auf Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren ab, die die höchsten Emissionen verursachen, wie z. B. SUVs.
Wenn die Revision der Obergrenzen und die Senkung der Auslöseschwellen in Aussicht gestellt werden, ist die induzierte finanzielle Sanktion kann um das Folgende erhöht werden 3. Vor dem Inkrafttreten des Finanzgesetzes wurde beim Kauf eines Neuwagens mit einem Schadstoffausstoß von 194 g/km ein Malus von 17.490 Euro fällig. Nun beträgt der Malus für dieselbe Kategorie 60.000 Euro - ein Betrag, der in einigen Fällen den Wert des Fahrzeugs übersteigt!
Die Regierung beanstandete, dass die Besitzer von Fahrzeugen, die die Umwelt verschmutzen, nicht hart genug angefasst wurden.
CO2-Skala 2024, WLTP-Methode
| Emissionen (g/km CO2) | Malus 2023 (in €) | Malus 2024 (in €) |
|---|---|---|
| 118 | 0 | 50 |
| 119 | 0 | 75 |
| 120 | 0 | 100 |
| 121 | 0 | 125 |
| 122 | 0 | 150 |
| 123 | 50 | 170 |
| 124 | 75 | 190 |
| 125 | 100 | 210 |
| 126 | 125 | 230 |
| 127 | 150 | 240 |
| 128 | 170 | 260 |
| 129 | 190 | 280 |
| 130 | 210 | 310 |
| 131 | 230 | 330 |
| 132 | 240 | 360 |
| 133 | 260 | 400 |
| 134 | 280 | 450 |
| 135 | 310 | 540 |
| 136 | 330 | 650 |
| 137 | 360 | 740 |
| 138 | 400 | 818 |
| 139 | 450 | 898 |
| 140 | 540 | 983 |
| 141 | 650 | 1 074 |
| 142 | 740 | 1 172 |
| 143 | 818 | 1 276 |
| 144 | 898 | 1 386 |
| 145 | 983 | 1 504 |
| 146 | 1 074 | 1 629 |
| 147 | 1 172 | 1 761 |
| 148 | 1 276 | 1 901 |
| 149 | 1 386 | 2 049 |
| 150 | 1 504 | 2 049 |
| 151 | 1 629 | 2 370 |
| 152 | 1 761 | 2 544 |
| 153 | 1 901 | 2 726 |
| 154 | 2 049 | 2 918 |
| 155 | 2 049 | 3 119 |
| 156 | 2 370 | 3 331 |
| 157 | 2 544 | 3 552 |
| 158 | 2 726 | 3 784 |
| 159 | 2 918 | 4 026 |
| 160 | 3 119 | 4 279 |
| 161 | 3 331 | 4 543 |
| 162 | 3 552 | 4 818 |
| 163 | 3 784 | 5 105 |
| 164 | 4 026 | 5 404 |
| 165 | 4 279 | 5 715 |
| 166 | 4 543 | 6 126 |
| 167 | 4 818 | 6 537 |
| 168 | 5 105 | 7 248 |
| 169 | 5 404 | 7 959 |
| 170 | 5 715 | 8 770 |
| 171 | 6 039 | 9 681 |
| 172 | 6 375 | 10 692 |
| 173 | 6 724 | 11 803 |
| 174 | 7 086 | 13 014 |
| 175 | 7 462 | 14 325 |
| 176 | 7 851 | 15 736 |
| 177 | 8 254 | 17 247 |
| 178 | 8 671 | 18 858 |
| 179 | 9 103 | 20 569 |
| 180 | 9 550 | 22 380 |
| 181 | 10 011 | 24 291 |
| 182 | 10 488 | 26 302 |
| 183 | 10 980 | 28 413 |
| 184 | 11 488 | 30 624 |
| 185 | 12 012 | 32 935 |
| 186 | 12 552 | 35 346 |
| 187 | 13 109 | 37 857 |
| 188 | 13 682 | 40 468 |
| 189 | 14 273 | 43 179 |
| 190 | 14 881 | 45 990 |
| 191 | 15 506 | 48 901 |
| 192 | 16 149 | 51 912 |
| 193 | 16 810 | 55 023 |
| 194 | 17 490 | 60 000 |
| 195 | 18 188 | 60 000 |
| 196 | 18 905 | 60 000 |
| 197 | 19 641 | 60 000 |
| 198 | 20 396 | 60 000 |
| 199 | 21 171 | 60 000 |
| 200 | 21 966 | 60 000 |
| 201 | 22 781 | 60 000 |
| 202 | 23 616 | 60 000 |
| 203 | 24 472 | 60 000 |
| 204 | 25 349 | 60 000 |
| 205 | 26 247 | 60 000 |
| 206 | 27 166 | 60 000 |
| 207 | 28 107 | 60 000 |
| 208 | 29 070 | 60 000 |
| 209 | 30 056 | 60 000 |
| 210 | 31 063 | 60 000 |
| 211 | 32 094 | 60 000 |
| 212 | 33 147 | 60 000 |
| 213 | 34 224 | 60 000 |
| 214 | 35 324 | 60 000 |
| 215 | 36 447 | 60 000 |
| 216 | 37 595 | 60 000 |
| 217 | 38 767 | 60 000 |
| 218 | 39 964 | 60 000 |
| 219 | 41 185 | 60 000 |
| 220 | 42 431 | 60 000 |
| 221 | 43 703 | 60 000 |
| 222 | 45 000 | 60 000 |
| 223 | 46 323 | 60 000 |
| 224 | 47 672 | 60 000 |
| 225 | 49 047 | 60 000 |
| > 226 | 50 000 | 60 000 |
Quelle: Légifrance
Die Massensteuer auf Kurs
Die Massensteuer oder Gewichtsmalus ist eine Steuerregelung, die speziell auf Fahrzeuge nach ihrem Gewicht abzielt. Bisher galt sie für Modelle mit einem Gewicht von mehr als 1,8 Tonnen. Im Jahr 2024 wurden neue Regeln vereinbart: Der Schwellenwert, der den Malus auslöst, liegt bei gesenkt auf 1,6 Tonnen.
Andererseits wird der Malus schrittweise verschärft, wobei der Tarif proportional zu den überschüssigen Kilogramm steigt. Die Berechnungsregel, die eine Strafe von 10 Euro pro überschüssigem Kilogramm vorsah, wird durch einen progressiver TarifDie Steuer wird um 5 Euro pro Stufe erhöht, bis zu 30 Euro pro Kilogramm für Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 2,1 Tonnen.
| Gewicht des Fahrzeugs (kg) | Tarif marginal (€) |
|---|---|
Bis zu 1.599 | 0 |
Von 1 600 und 1 799 | 10 |
Von 1 800 bis 1 899 | 15 |
Von 1 900 bis 1 999 | 20 |
Von 2.000 bis 2.100 | 25 |
Ab 2.100 | 30 |
Plug-in-Hybridfahrzeuge, die bislang nicht betroffen waren, werden ab dem 1ᵉʳ Januar 2025 nach Gewicht besteuert. Allerdings werden diejenigen, derenAutonomie mehr als 50 km beträgt, wird ein Abzug von 200 kg bis zu einer Obergrenze von 15 % des Gesamtgewichts gewährt.
Höhere Jahressteuern für Firmenfahrzeuge
Die TVS (Taxe sur les Véhicules de Société) (Steuer auf Firmenfahrzeuge) betrifft alle Unternehmen (oder Einzelunternehmen), die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Fahrzeuge für die Beförderung von Personen erwerben oder nutzen müssen.
Die 2006 eingeführte Mehrwertsteuer wurde 2022 durch eine Regelung mit zwei Komponenten ersetzt:
- eine Steuer auf CO2-Emissionen
- eine Steuer auf das Alter von Personenfahrzeugen.
Im Jahr 2024 verschwindet die Steuer auf das Fahrzeugalter zugunsten der Steuer auf den Ausstoß von Luftschadstoffen. Diese scheinbar harmlose Maßnahme ist für die Besitzer von Fahrzeugen mit dem höchsten Schadstoffausstoß sehr nachteilig, wie wir gleich im Einzelnen sehen werden.
H3: Die Verschärfung der Steuer auf CO2-Emissionen
Das Haushaltsgesetz 2024 (Artikel 14) sieht eine schrittweise Überarbeitung der Tarife für die CO2-Steuer bis 2027 vor. Diese wird anhand mehrerer Kriterien berechnet, die je nach Fahrzeugkategorie variieren: CO2-Emissionswert, Datum der Erstzulassung und in einigen Fällen auch die Steuerleistung.
Fahrzeuge, die ab März 2020 in Frankreich zugelassen werden, fallen unter die Berechnungsmethode WLTPDie CO2-Menge, die pro Kilometer ausgestoßen wird:
| Anteil der CO2-Emissionen (in g/km) | Tarif marginal (€) |
|---|---|
Bis zu 14 | 0 |
Von 15 bis 55 | 1 |
Von 56 bis 63 | 2 |
Von 64 bis 95 | 3 |
Von 96 bis 115 | 4 |
Von 116 bis 135 | 10 |
Von 136 bis 155 | 50 |
Von 156 bis 175 | 60 |
Ab 176 | 65 |
Quelle: Öffentlicher Dienst
Fahrzeuge, die seit dem 1ᵉʳ Juni 2004 auf dem Markt sind und vom Unternehmen nach dem 1ᵉʳ Januar 2006 erworben oder geleast wurden, fallen unter die NEFZ-Regelung. Die Berechnungsmethode unterscheidet sich. Sie basiert ebenfalls auf den CO2-Emissionen, aber diese werden mit dem Grenztarif multipliziert, wie er in einer Tabelle in Stufen eingeteilt ist.
NEFZ-Skala
| Anteil der CO2-Emissionen (in g/km) | Tarif marginal (€) |
|---|---|
Bis zu 12 | 0 |
Von 13 bis 45 | 1 |
Von 46 bis 52 | 2 |
Von 53 bis 79 | 3 |
Von 80 bis 95 | 4 |
Von 96 bis 112 | 10 |
Von 113 bis 128 | 50 |
Von 129 bis 145 | 60 |
Ab 146 | 65 |
Quelle: Öffentlicher Dienst
Firmenwagen, die nicht unter WLTP oder NEFZ fallen, werden nach der Steuerleistung besteuert :
Skala in Steuerleistung
| Anteil der Verwaltungsangestellten am Personalbestand (CV) | Tarif marginal (€) |
|---|---|
Bis zu 3 | 1500 |
Von 4 bis 6 | 2250 |
Von 7 bis 10 | 3750 |
Von 11 bis 15 | 4750 |
Ab 16 | 6000 |
Quelle: Öffentlicher Dienst
Die Steuer auf Luftschadstoffe
Diese neue Steuer wird nach der Art des Kraftstoffs und dem Datum der Zulassung des Fahrzeugs berechnet. Elektroautos sind davon befreit.
Sie betrifft vor allem Fahrzeuge von Kategorie Crit'Air 3 bis 5Die meisten Schülerinnen und Schüler, die sich in der Schule befinden, haben sich in den letzten Jahren nicht an die Regeln gehalten und müssen nun erhebliche Geldstrafen zahlen.
Der Betrag schwankt zwischen 100 Euro für Fahrzeuge, die die Crit-Air-Kriterien Euro 5 und 6 erfüllen (bisher 20 Euro), und 500 Euro für andere Fahrzeuge (Euro 4 oder niedriger) (bisher 40 Euro).
Die Reform der Kfz-Steuerregelungen: Bedrohung oder Chance?
Die Entwicklung der Kfz-Steuerregelungen erweist sich zunehmend als Druckmittel der Regierung, um die Begrünung von Firmenflotten zu fördern und im weiteren Sinne vom Kauf von Fahrzeugen, die nicht den Umweltstandards entsprechen, abzuschrecken.
Die Überprüfung der tolerierten Schwellenwerte und Obergrenzen für Treibhausgasemissionen hat einen erhebliche Auswirkungen auf die Gesamtbetriebskosten von Fuhrparks. Für Flottenmanager und Entscheidungsträger wird es immer dringlicher, einen Plan für nachhaltige Mobilität zu entwickeln. Abgesehen von den daraus resultierenden Zwängen bieten diese operativen Anpassungen die Möglichkeit, eine positivere Dynamik im Bereich der ökologischen Verantwortung zum Nutzen der Unternehmen und ihrer Mitarbeiter zu schaffen.
Die Vorwegnahme von steuerlichen und regulatorischen Entwicklungen durch eine angepasste Mobilitätsstrategie bietet mehrere Schlüsselvorteile:
- Verbesserte Kostenkontrolle: Durch die Einführung nachhaltiger Mobilitätslösungen wie z. B. Elektrofahrzeuge können Unternehmen nicht nur die mit dem CO2-Ausstoß verbundenen Steuern senken, sondern auch die Ausgaben für Kraftstoff und Wartung der Fahrzeuge.
- Eine Verringerung des ökologischen Fußabdrucks: Die Begrünung von Fahrzeugflotten ist Teil der sozialen Verantwortung von Unternehmen (CSR) und kann Führungskräften helfen, ihre Verpflichtungen einzuhalten.
- Ein Wettbewerbsvorteil: Eine effektive Mobilitätsstrategie trägt dazu bei, die betriebliche Effizienz eines Unternehmens zu steigern und gleichzeitig das Markenimage bei Mitarbeitern, Lieferanten und Verbrauchern zu stärken.
Für weitere Informationen haben wir einen Leitfaden zu diesem Thema erstellt, der die verschiedenen Aspekte des Themas näher beleuchtet:
Lesen Sie unseren Artikel über :
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