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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Beev Care

Inhaltsverzeichnis

I - Allgemeines

1 - Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend die "AGB") regeln den Abschluss und die Nutzung der "BeevCare"-Garantie (nachfolgend die "Garantie"), einer Garantie für die Installation von Ladestationen für Privatkunden (nachfolgend die "Käufer" oder der "Käufer") der Firma BEEV, einer vereinfachten Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 1.000.000 Euro.200 €, mit Sitz in 5 Rue Pleyel 93200 SAINT-DENIS und der Identifikationsnummer 851 682 807 R.C.S. BOBIGNY (nachfolgend der "Lieferant").

2 - Die vorliegenden AGB gelten für die Garantie unter Ausschluss aller anderen Bedingungen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Verkauf und/oder die Installation von Geräten für elektrische Mobilität Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist, die unter der folgenden Adresse abrufbar sind: https://www.beev.co/conditions-generales-de-vente/

Die AGB sind jederzeit auf der Website zugänglich. https://www.beev.co/ (nachstehend die "Website") und haben gegebenenfalls Vorrang vor jeder anderen Version. Die AGB können dem Käufer auch auf einfache Anfrage per Telefon, E-Mail oder Post mitgeteilt werden.

3 - Die Inanspruchnahme der Garantie setzt die Annahme der AGB durch den Käufer voraus, und zwar ungeachtet der allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers, die unter keinen Umständen der Lieferantin entgegengehalten werden können.

4 - Sollte eine der Klauseln der AGB ungültig oder nichtig sein, so werden die übrigen Klauseln dadurch nicht ungültig.

5 - Der Lieferant behält sich das Recht vor, die Bestellung eines Käufers, mit dem ein Rechtsstreit besteht, abzulehnen.

6 - Die Tatsache, dass der Lieferant zu einem bestimmten Zeitpunkt eine der Bestimmungen der AGB nicht anwendet und/oder sich nicht auf diese beruft, kann nicht als Verzicht auf die spätere Geltendmachung dieser Bestimmungen ausgelegt werden. 

II - II - Gegenstand und Umfang der Garantie

1 - Die Garantie bietet dem Käufer eine zusätzliche Deckung zu den gesetzlichen Garantien, die darauf abzielt, einen ruhigen und reaktiven Ladevorgang seiner Ladestation zu gewährleisten.

2 - Der Käufer hat Anspruch auf die folgenden Deckungen:

  • Garantie "Verschleiß": Diese Garantie deckt alle Funktionsstörungen der Installation der Ladestation ab, die auf den normalen Verschleiß des Materials zurückzuführen sind. In diesem Fall wird der Lieferant die Reparaturen durchführen oder die vom Verschleiß betroffenen Elemente austauschen. Diese Garantie gilt nicht außerhalb des normalen Verschleißes, insbesondere nicht (i) bei Nichteinhaltung aller oder eines Teils der Sicherheits- und Nutzungshinweise für die betreffenden Produkte durch den Käufer, (ii) bei Missbrauch, unsachgemäßer Nutzung, unvernünftiger Nutzung oder anormaler Nutzung durch den Käufer und (iii) bei unterlassener Wartung.

Der Lieferer kann vom Besteller alle Belege verlangen, die den Verschleiß, insbesondere die Wartung, belegen.

  • Garantie "Menschliches Versagen": Diese Garantie deckt alle Funktionsstörungen ab, die auf eine falsche oder zweckentfremdete Nutzung des Materials zurückzuführen sind. Der Lieferant wird die Reparaturen durchführen oder die von der zweckentfremdeten Nutzung betroffenen Teile austauschen. Diese Garantie gilt nicht im Falle eines vorsätzlichen oder arglistigen Fehlverhaltens des Käufers, insbesondere im Falle einer vorsätzlichen Handlung des Käufers, die er im Bewusstsein der Unvermeidbarkeit der schädlichen Folgen einer solchen Handlung vorgenommen hat. Der Lieferer kann vom Besteller alle Belege verlangen, die das menschliche Verschulden charakterisieren.

 

  • Garantie "Vandalismus - Diebstahl": Diese Garantie deckt alle Schäden, die durch Diebstahl oder Vandalismus im Sinne des Strafgesetzbuches an den Geräten entstehen. In diesem Fall ersetzt der Lieferant die beschädigten Teile. Diese Garantie gilt nur, wenn der Käufer aufgrund des Diebstahls oder des Vandalismus eine Anzeige erstattet. Der Käufer verpflichtet sich, der Verkäuferin eine solche Anzeige nachzuweisen, insbesondere durch Übermittlung der Empfangsbestätigung oder einer Kopie der Anzeige.

 

  • Garantie "Höhere Gewalt": Diese Garantie deckt alle Schäden ab, die durch unvorhergesehene und unwiderstehliche Ereignisse entstehen, die als höhere Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des Zivilgesetzbuches gelten, wie z.B. Brände, Stürme, Überschwemmungen und Terroranschläge. Der Lieferer wird die Reparaturen oder den Austausch der durch die höhere Gewalt betroffenen Teile vornehmen. Der Käufer hat der Lieferantin die höhere Gewalt in jeder Weise nachzuweisen.

 

3 - Der Käufer kommt nur in den Genuss der speziell abgeschlossenen Deckungen, die nur unter den beschriebenen Bedingungen anwendbar sind.

4 - Die abgeschlossene Garantie umfasst :

  • Unterstützung per E-Mail oder Telefon ;
  • Die Übernahme der Kosten für Ersatzteile oder den Austausch der Ladestation entsprechend der vom Lieferanten nach Analyse der Situation gewählten Lösung; 
  • Die Kosten für Reise und Arbeit, die für die Reparatur oder den Austausch der Ladestation erforderlich sind.

III - Zeichnung

1 - Der Käufer kann jederzeit auf der Website einen Antrag auf Abschluss eines Garantievertrags stellen, sofern die Installation durch den Lieferanten oder einen seiner Installationspartner durchgeführt wurde. Die Zeichnung erfolgt dann entweder durch Unterzeichnung eines Vertrags, der von einem Vertriebsmitarbeiter des Lieferanten übermittelt wird, oder durch Zeichnung direkt auf der Internetseite.

2 - Je nach Art der Installation des Käufers wird ihm der monatliche Betrag seiner Garantie vor dem Abschluss des Vertrags mitgeteilt.

3 - Sobald der Käufer die Garantie unterzeichnet hat, erhält er von der Verkäuferin eine schriftliche Bestätigung, die auch per E-Mail erfolgen kann.

4 - Bei Erstzeichnung gilt die Garantie rückwirkend ab dem Tag der Installation unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass am Tag der Zeichnung der Garantie kein Ereignis eingetreten ist, das durch die Garantie abgedeckt ist.

5 - Der Käufer kann die erworbenen Optionen jederzeit ändern. Die Änderung der Optionen während der Laufzeit des Vertrages erfolgt nicht rückwirkend, sondern wird ab dem Tag wirksam, an dem der Käufer die Änderung beantragt. Im Falle einer Änderung der gebuchten Optionen gilt eine neue anfängliche Vertragslaufzeit von 12 Monaten im Sinne von Artikel VIII unten.

IV - Geltendmachung der Garantie

1 - Im Falle einer festgestellten Fehlfunktion oder im Falle einer Situation, die unter die Garantie fällt, muss der Käufer eine Anfrage entweder per Post (5 Rue Pleyel 93200 SAINT-DENIS) oder per E-Mail ([email protected]).

Der Käufer wird von den Abteilungen des Lieferanten kontaktiert, um die Anwendbarkeit der Garantie und die anwendbaren Lösungen, Reparaturen oder Austausch des Pollers, zu prüfen. Der Lieferant kann vom Käufer zusätzliche Elemente und Unterlagen verlangen, um die Anwendbarkeit der Garantie zu belegen und um dem Lieferanten die Möglichkeit zu geben, die vom Käufer übermittelten Informationen zu bestätigen. Wird die Übermittlung von Elementen und Unterlagen verweigert, die es dem Lieferanten ermöglichen, die Anwendbarkeit der Garantie zu beurteilen, kann die Garantie nicht in Anspruch genommen werden.

Eine spezielle Hotline ist von Montag bis Freitag von 9.00 bis 19.00 Uhr unter der Telefonnummer +33 7 82 96 30 40 erreichbar.

2 - Die Garantie unterliegt einer Selbstbeteiligung von 50 € für jede Reparatur und 200 € für jeden Austausch von Klemmen.

3 - Ersatzteile oder ein neues Terminal können an die vom Käufer bei der Inanspruchnahme der Garantie angegebene Adresse geliefert werden. Der Lieferer ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für den Besteller zumutbar ist.

4 - Die Fristen für die Lieferung der Teile, die Installation der Teile und den Austausch des Pollers werden dem Käufer in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit der Lieferungen, der Lagerbestände oder der Verfügbarkeit des Partners mitgeteilt und stellen lediglich eine Richtschnur dar.

V - Vergabe von Unteraufträgen

1 - Der Lieferer kann die Reparaturleistungen und den Austausch von Teilen und Klemmen ganz oder teilweise an Partnerunternehmen (im Folgenden "Partner") vergeben, womit sich der Besteller ausdrücklich einverstanden erklärt.

2 - Das Datum der Intervention wird zwischen dem Käufer und dem Partner vereinbart.

Der Käufer verpflichtet sich, während der Intervention des Geschäftspartners anwesend zu sein. Im Falle der Abwesenheit oder der Stornierung eines vereinbarten Termins behält sich der Partner das Recht vor, dem Käufer Reisekosten und dem Lieferanten eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen.

3 - Der freie Zugang zum Ort der Installation der Produkte muss dem Partner garantiert werden. Andernfalls können dem Käufer Reisekosten in Rechnung gestellt werden, wenn der Partner keinen Zugang hat.

4 - Nach Abschluss der Arbeiten wird zwischen dem Käufer und dem Partner ein Protokoll über den Abschluss der Arbeiten unterzeichnet. Der Partner hat den Lieferanten hiervon zu unterrichten.

VI - Verpflichtungen des Käufers

1 - Der Käufer verpflichtet sich, den monatlichen Preis zu zahlen.

2 - Sollte eine Intervention des Partners erforderlich sein, muss der Käufer alle erforderlichen öffentlichen oder privaten Genehmigungen vor der Intervention einholen.

3 - Der Käufer verpflichtet sich, mit dem Lieferanten und dem Geschäftspartner in gutem Einvernehmen zusammenzuarbeiten.

In diesem Zusammenhang verpflichtet er sich insbesondere, dem Lieferanten und dem Partner unter seiner alleinigen Verantwortung alle Informationen und Belege, die für die Ausführung der vorliegenden Vereinbarung erforderlich sind, genau zu übermitteln und garantiert die Richtigkeit dieser Informationen.

Er verpflichtet sich, den Lieferanten über jede Änderung dieser Angaben zu informieren.

4 - Der Käufer verpflichtet sich gegebenenfalls, unter seiner alleinigen Verantwortung vor dem Datum der Intervention des Partners alle administrativen oder sonstigen Formalitäten zu erledigen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der genannten Intervention erforderlich sind.

5 - Der Besteller verpflichtet sich ferner, dem Lieferanten und dem Partner während der gesamten Dauer der Arbeiten freien Zugang zum Ort der Arbeiten zu gewähren.

VII - Preise und Zahlungsbedingungen

1 - Die abgeschlossene Garantie unterliegt einem monatlichen Preis, dessen Höhe vor dem Abschluss des Vertrags angegeben wurde. Nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit von zwölf Monaten im Sinne von Artikel VIII kann der monatliche Preis nach vorheriger Mitteilung an den Käufer drei Monate vor Inkrafttreten der Preisänderung geändert werden.

2 - Alle Preise verstehen sich inklusive aller Steuern. Die Steuern werden gemäß den geltenden Vorschriften erhoben.

3 - Der Lieferant stellt jeden Monat eine Rechnung über den monatlichen Preis aus. Die Zahlung der Garantie erfolgt entweder per Kreditkarte, per Banküberweisung, per Lastschriftverfahren oder über eine der vom Lieferanten genutzten Zahlungsplattformen. Die Zahlung wird erst wirksam, wenn die Zahlungszentren der Banken ihre Zustimmung erteilt haben.

4 - Bei verspäteter oder nicht erfolgter Zahlung einer der Rechnungen wird die Garantie automatisch und ohne vorherige Inverzugsetzung ausgesetzt. Der Lieferer hat den Besteller hierüber in geeigneter Weise zu unterrichten, wobei dem Besteller eine Frist von sieben Tagen zur Behebung des Mangels eingeräumt wird. Andernfalls kann der Lieferer die Auflösungsklausel gemäß Artikel XI in Anspruch nehmen.

5 - Im Falle einer Teilzahlung wird diese zuerst auf die Verzugszinsen und dann auf die laufenden Raten in absteigender Reihenfolge der Fälligkeit angerechnet.

6 - Jeder Zahlungsverzug führt von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung zur Fälligkeit von Verzugszinsen in Höhe des halbjährlichen Leitzinses (Refinanzierungssatz oder Refi) der Europäischen Zentralbank ( EZB), der am 1. Januar oder 1. Juli gilt, zuzüglich 10 Punkte, wobei der Betrag der so berechneten Zinsen nicht niedriger sein kann als der geltende gesetzliche Zinssatz multipliziert mit drei (3). Diese Zinsen werden allein durch die Tatsache der Fälligkeit geschuldet.

Für professionelle Käufer wird die Pauschalentschädigung von 40 € gemäß Artikel L. 441-10 des Handelsgesetzbuches vorgesehene Pauschale für Einziehungskosten bei Zahlungsverzug von Rechts wegen anwendbar.

VIII - Dauer

Die Garantie wird für einen unbestimmten Zeitraum mit einer anfänglichen Verpflichtungsperiode von zwölf Die Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Monaten ab dem Zeitpunkt der Zeichnung.

Nach Ablauf der anfänglichen Verpflichtungsperiode von zwölf Der Käufer kann die Garantie unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist per E-Mail an folgende Adresse kündigen: [email protected].

Jeder angefangene Monat ist fällig.

Wenn der Käufer nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit nicht mit einer eventuellen Änderung des monatlichen Preises einverstanden ist, kann er die Garantie gemäß den Bedingungen des vorhergehenden Artikels kündigen.

IX - Gesetzliche Garantien

1 - Alle Ersatzteile und Klemmen unterliegen von Rechts wegen und ohne zusätzliche Zahlung der gesetzlichen Konformitätsgarantie und der Garantie für verborgene Mängel, die jeweils in den Artikeln L. 217-4 ff. des Verbraucherschutzgesetzes und 1641 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Im Rahmen der gesetzlichen Konformitätsgarantie haftet der Lieferer gegenüber dem Käufer für Konformitätsmängel der Ware, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bestehen. Der Käufer hat Anspruch auf eine Frist von zwei Jahren ab dem Kauf, ohne beweisen zu müssen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestand. Der Käufer kann zwischen dem Austausch der Ware und der Reparatur wählen. Wenn weder Reparatur noch Ersatz möglich sind, kann der Käufer die Ware zurückgeben und sich den Preis erstatten lassen oder die Ware behalten und sich einen Teil des Preises erstatten lassen.

Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung für verborgene Mängel haftet der Lieferer für verborgene Mängel, die das verkaufte Gut betreffen können und die es für die vorgesehene Verwendung ungeeignet machen oder diese Verwendung so sehr beeinträchtigen, dass der Kunde es nicht erworben oder nur einen geringeren Preis dafür gezahlt hätte, wenn er es gekannt hätte. Der Käufer hat ab der Entdeckung des versteckten Mangels zwei Jahre Zeit, um das Gut an den Lieferer zurückzubringen oder ihn per Einschreiben mit Rückschein zu benachrichtigen. Der Käufer hat zu beweisen, dass die Mängel bereits beim Verkauf des Gutes bestanden und geeignet sind, das Gut für den Zweck, für den es bestimmt ist, untauglich zu machen. Der Käufer hat das Recht, die Sache zurückzugeben und sich den Preis zurückerstatten zu lassen oder die Sache zu behalten und sich einen Teil des Preises zurückerstatten zu lassen.

Alle Reklamationen, Umtausch- oder Erstattungsanträge müssen per Einschreiben oder E-Mail an die folgende Adresse gerichtet werden: [email protected] innerhalb der oben genannten Fristen.

Die Produkte müssen in dem Zustand, in dem sie erhalten wurden, mit allen Elementen (Zubehör, Verpackung, Anleitung...) zurückgesendet werden. Die Versandkosten werden auf der Grundlage des berechneten Tarifs und die Rücksendekosten gegen Vorlage der entsprechenden Belege erstattet.

2 - Die Eingriffe können je nach ihrer Art unter die Garantie der perfekten Fertigstellung (Artikel 1792-6 des Zivilgesetzbuches), die Garantie der guten Funktionsweise (Artikel 1792-3 des Zivilgesetzbuches ) sowie die zehnjährige Garantie (Artikel 1792 und folgende des Zivilgesetzbuches) fallen.

X - Haftung des Lieferanten

Der Lieferant unterliegt einer allgemeinen Verpflichtung zur Erbringung von Dienstleistungen.

Der Lieferant haftet für die Nichterfüllung der Leistungen, die Gegenstand des vorliegenden Vertrages sind. Der Lieferant haftet jedoch nicht für :

  • Falsche, fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Käufers;
  • Versäumnis des Käufers, seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nachzukommen;
  • Wenn die Teile und Klemmen im Sinne von Artikel 1245 ff. des Zivilgesetzbuches fehlerhaft sind;
  • wenn der Käufer die Sicherheits- und Benutzungshinweise für die ersetzten Teile und Klemmen ganz oder teilweise nicht befolgt;
  • Natürlicher Verschleiß der ausgetauschten Teile und Klemmen;
  • Schlechter elektrischer Schutz der Anlage des Käufers;
  • Missbrauch, unsachgemäßer Gebrauch, unangemessene oder abnormale Verwendung der ersetzten Teile und Klemmen durch den Käufer;
  • Wenn Sie die für den Versicherungsschutz erforderlichen Nachweise nicht erbringen;
  • Das Eintreten eines Ereignisses, das nicht in der abgeschlossenen Deckung enthalten ist.

Sollte der Lieferant dennoch haftbar gemacht werden, so beschränkt sich seine Haftung in jedem Fall auf die Deckungssumme seiner Versicherungspolicen.

In jedem Fall haftet der Lieferant nicht für immaterielle und/oder indirekte Schäden (wie insbesondere, aber nicht ausschließlich: entgangener Gewinn, entgangener Gewinn oder Produktionsausfall, finanzieller oder kommerzieller Schaden, Verlust von Kunden, Handelsstörungen jeglicher Art, Gewinnausfall, Verlust des Markenimages, Verlust von Daten, Dateien oder Software, Ansprüche Dritter, erhöhte Kosten).

XI - Auflösungsklausel

Im Falle der Nichterfüllung einer seiner Verpflichtungen durch den Käufer, insbesondere der in Artikel VI des vorliegenden Vertrages aufgeführten Verpflichtungen, hat der Lieferant dem Käufer per Einschreiben mit Rückschein eine Mahnung zuzustellen. Kommt der Käufer seiner Verpflichtung nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung des genannten Schreibens nach, so wird die Garantie von Rechts wegen aufgelöst, sofern dies dem Lieferanten gefällt, ohne dass ein Rechtsbehelf eingelegt werden kann und unbeschadet des Rechts des Letzteren, gerichtlich den Ersatz des gesamten ihm durch die Nichterfüllung des Käufers entstandenen Schadens zu fordern.

XII - Unerreichbarkeit

Die vorliegende Garantie ist ein Vertrag, der intuitu personae abgeschlossen wurde, und kann nicht Gegenstand einer teilweisen oder vollständigen Abtretung durch den Käufer sein, sei es kostenlos oder entgeltlich.

XIII - Widerrufsrecht

Der Käufer, der Verbraucher oder nicht gewerblich im Sinne des Verbraucherschutzgesetzes ist, hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß den Bestimmungen der Artikel L.221-18 ff. des Verbraucherschutzgesetzes.

Das Widerrufsrecht kann mit Hilfe des Widerrufsformulars in Anhang 1 dieser AGB oder durch eine andere eindeutige Erklärung, die den Willen zum Widerruf ausdrückt, ausgeübt werden.

Der Käufer erhält von der Verkäuferin unverzüglich eine Empfangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger.

Im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts innerhalb der oben genannten Frist werden nur die bei der Zeichnung der Garantie gezahlten Beträge zurückerstattet.

XIV - Versicherung

Der Lieferant erklärt, dass er für die Ausführung seiner Leistungen bei einer notorisch solventen Gesellschaft gegen Berufshaftpflicht versichert ist.

XV - Geistiges Eigentum

Der Inhalt der Website ist Eigentum des Providers.

Jede vollständige oder teilweise Vervielfältigung dieses Inhalts ist strengstens untersagt und kann eine Verletzung des Urheberrechts darstellen.

XVI - Persönliche Daten

In Anwendung des Gesetzes Gesetz 78-17 vom 6. Januar 1978 geändert durch das Gesetz Nr. 2018-493 vom 20. Juni 2018, wird darauf hingewiesen, dass die von den Käufern angeforderten namentlichen Daten für die Bearbeitung seiner Bestellung und die Erstellung von Rechnungen erforderlich sind, insbesondere.

Diese Daten können an eventuelle Partner des Anbieters weitergegeben werden, die mit der Ausführung, Bearbeitung, Verwaltung und Bezahlung der Bestellungen beauftragt sind.

Die Verarbeitung der über die Website übermittelten Informationen entspricht den gesetzlichen Anforderungen zum Schutz personenbezogener Daten, wobei das verwendete Informationssystem einen optimalen Schutz dieser Daten gewährleistet und insbesondere die DSGVO sowie alle anderen geltenden gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen, wobei das verwendete Informationssystem einen optimalen Schutz dieser Daten gewährleistet.

Der Käufer hat gemäß den geltenden nationalen und europäischen Vorschriften das Recht auf ständigen Zugang, Änderung, Berichtigung, Einspruch gegen die Übertragbarkeit und Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten.

Der Lieferant fordert die Käufer auf, die Datenschutzbestimmungen zu lesen, um sich über die Verfahren zu informieren, die in diesem Zusammenhang gelten: https://www.beev.co/donnees-personnelles/.

XVII - Sprache und anwendbares Recht

Die vorliegenden AGB und die sich daraus ergebenden Transaktionen unterliegen dem französischen Recht.

Die vorliegenden AGB sind in französischer Sprache abgefasst. Sollten sie in eine oder mehrere Fremdsprachen übersetzt werden, so ist im Streitfall allein der französische Text maßgeblich.

XVIII - Streitigkeiten

Im Falle einer Anfechtung kann sich der Käufer telefonisch (+33 7 82 96 30 40), per E-Mail ( [email protected]) oder auf dem Postweg (5 Rue Pleyel 93200 SAINT-DENIS) an den Lieferanten wenden.

Im Falle von Käufern, die Verbraucher sind, können, wenn keine gütliche Einigung erzielt werden kann, Reklamationen oder Streitigkeiten in Bezug auf die Gültigkeit, Auslegung, Erfüllung oder Nichterfüllung, Unterbrechung oder Beendigung des vorliegenden Vertrags an den folgenden Mediator verwiesen werden: MOBILIANS.

Käufer, die Verbraucher sind, müssen ihre Schlichtungsanträge einreichen:

Entweder per Post an die Adresse : M. le médiateur de MOBILIANS, 43 bis Route de Vaugirard - CS 80016 à 92197 Meudon CEDEX,
Oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse : [email protected] ,
Oder auf seiner Website : https://www.mediateur-mobilians.fr.

Andernfalls oder im Falle eines Scheiterns der Schlichtung wird das zuständige Gericht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bestimmt.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Käufern, die Kaufleute sind, alle Streitigkeiten den Gerichten im Zuständigkeitsbereich des Lieferanten unterbreitet werden.

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