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Gesetzentwurf: Beschleunigung der Ökologisierung von Firmenflotten

Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Ökologisierung von Firmenflotten

Die Effizienz des Elektroautos im professionellen Kontext ist unbestreitbar, zumal seine Gesamtbetriebskosten über die Nutzungsdauer heute niedriger sind als die von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor.

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Dies liegt daran, dass die zusätzlichen Kosten zum Zeitpunkt des Kaufs durch Einsparungen bei den Betriebskosten ausgeglichen werden, wie z. B.: 

  • Energie 
  • Besteuerung
  • und Wartung.

Heute haben Unternehmensflotten einen erheblichen Anteil an den CO2-Emissionen. Darüber hinaus fördert die Elektrifizierung von Flotten auch die erhöhte Zugänglichkeit von Elektrofahrzeugen. In der Tat werden die von Unternehmen erworbenen Autos in der Regel nach 4 Jahren weiterverkauft, verglichen mit 11 Jahren für Privatpersonen, wodurch das Angebot auf dem Gebrauchtmarkt erhöht wird. Um Ihnen konkrete Zahlen zu nennen: Im Jahr 2023 machten elektrifizierte Fahrzeuge (Elektro- und Plug-in-Hybride) 4 % des Gebrauchtwagenmarktes aus, insgesamt fast 175.000 Fahrzeuge, eine beispiellose Zahl.

Wie wir alle wissen, breitet sich die Elektrifizierung von Fahrzeugen auf unseren Straßen immer weiter aus. Leider reicht es nicht aus, unsere Schadstoffemissionen signifikant zu reduzieren und muss daher beschleunigt werden. So ist es notwendig, dass 100 % Elektrofahrzeuge im Jahr 2030 15 % der Fahrzeugflotte ausmachen, während es heute nur 3 % sind.

Um den Klimawandel zu bekämpfen, plant Frankreich, diese Umstellung auf Elektrofahrzeuge zu beschleunigen. Daher wird ein Gesetzentwurf zur Umweltfreundlichkeit von Firmenflotten diskutiert. Aber was genau ist dieser Vorschlag und welche Auswirkungen könnte er auf Ihr Unternehmen haben?

In diesem Artikel werden wir die Vor- und Nachteile des vorgeschlagenen Gesetzes zur Ökologisierung von Unternehmensflotten sowie seine Ziele und möglichen Auswirkungen untersuchen.

Inhaltsverzeichnis

Gönnen Sie sich ein geleastes Elektroauto

Was sind die Grundlagen dieses Gesetzentwurfs?

Der Gesetzesvorschlag zur Verschärfung der Vorschriften zur Dekarbonisierung von Unternehmensflotten stammt aus: 

  • ein wachsendes Bewusstsein für den Klimanotstand
  • aber auch die Notwendigkeit, schnell zu handeln, um die Treibhausgasemissionen zu reduzieren

Ihr Hauptziel ist es, Anreize für Unternehmen zu schaffen, die Einführung von Elektrofahrzeugen zu erhöhen und so den grünen Wandel des Automobilsektors zu beschleunigen.

Kennzahlen zum Mobilitätssektor in Frankreich

Der Verkehrssektor ist nach wie vor der größte Emittent von Treibhausgasen in Frankreich, mit fast 1/3 der nationalen Emissionen im Jahr 2023, von denen mehr als 50 % auf Privatautos zurückzuführen sind (und fast 70 % auf leichte Nutzfahrzeuge).

Es ist auch der einzige Sektor, dessen Emissionen seit 1990 nicht gesunken sind. Allein der Transportsektor verbraucht fast die Hälfte der importierten Erdölprodukte des Landes, die im Jahr 2022 etwa 28 % des französischen Handelsdefizits ausmachten.

Die Nationale Strategie für eine kohlenstoffarme Wirtschaft (SNBC) zielt jedoch auf eine vollständige Dekarbonisierung des Straßenverkehrs bis 2050 und eine Reduzierung seiner Emissionen um 40 % bis 2030 ab. Um seinen nationalen und europäischen Verpflichtungen nachzukommen und seine Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen zu verringern, hat Frankreich keine andere Wahl, als schnell alle Hebel zur Dekarbonisierung der Mobilität umzusetzen.

Wer steckt hinter dieser Initiative?

Letzteres wurde vom Abgeordneten der politischen Partei "Renaissance", Damien Adam, am 9. April 2024 vom Ausschuss für nachhaltige Entwicklung der Nationalversammlung gebilligt, obwohl es heftige Reaktionen hervorrief und durch mehrere Änderungsanträge bereichert wurde. Diese Fortschritte, die nach einigen Schwierigkeiten erzielt wurden, gehen der Präsentation auf der Plenartagung am 30. April voraus.

Damit wird dem dringenden Ruf nach einer ökologischen Wende im Mobilitätssektor entsprochen. Durch die Aufnahme von Maßnahmen zur Förderung der Einführung saubererer Fahrzeuge in den Flotten der Unternehmen soll dieser Gesetzentwurf einen deutlichen Wandel hin zu einer nachhaltigeren Mobilität bewirken.

Was ist der Zweck dieses Gesetzentwurfs?

Dieser Ansatz steht im Einklang mit früheren Verpflichtungen, insbesondere mit denen, die im Mobilitätsorientierungsgesetz (LOM) und im Klimagesetz festgelegt sind.

Damien Adam und seine Verbündeten sind jedoch der Meinung, dass diese derzeitigen Bestimmungen zugunsten der Ökologie nicht ausreichen. Sie argumentieren auch, dass das Fehlen einer angemessenen Aufsicht und Bestrafung dazu führen würde, dass Initiativen zur umweltfreundlicheren Gestaltung der Flotten scheitern würden.

Tatsächlich kommen nach Angaben des Verbands Transport & Umwelt 2/3 der Unternehmen der Verpflichtung zur Integration sauberer Fahrzeuge durch den Kauf oder das professionelle Leasing nicht nach, und fast alle von ihnen erstellen keine Berichte. In Bezug auf Kurzzeitvermietungen sieht Avere-France selbst Anpassungsbedarf.

Zu konsultieren : Ökologischer Wandel: 60 % der 3.447 betroffenen französischen Unternehmen halten sich nicht an das LOM-Gesetz

Dieser Gesetzentwurf zielt daher darauf ab, einen strengeren Rahmen zu schaffen, der sich durch engere Antragsfristen und erhebliche Geldstrafen für Unternehmen auszeichnet, die sich weigern, sich daran zu halten.

in der Verantwortung

Zur Erinnerung: Was besagt das LOM-Gesetz?

Das Mobilitätsorientierungsgesetz (LOM) von 2019 folgt einer Beobachtung: Die Regierung weist auf eine Diskrepanz zwischen der aktuellen Verkehrspolitik und den globalen Anforderungen sowie den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger hin. Diese Situation führt zu zwei Problemen:

  • Die Knappheit des öffentlichen Nahverkehrs führt in vielen Regionen zu einer Abhängigkeit vom privaten Auto.
  • Der Klimanotstand, der durch die Umweltverschmutzung durch den Verkehr gekennzeichnet ist, erfordert Maßnahmen.

Mit anderen Worten, das LOM zielt darauf ab, die Mobilitätspolitik grundlegend zu verändern, um das tägliche Reisen bequemer, kostengünstiger und umweltfreundlicher zu gestalten. Daher müssen Unternehmen Ladelösungen für ihre Mitarbeiter installieren.

Unter dieses Gesetz fallen Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern und einem Fuhrpark von mehr als 100 Fahrzeugen (mit einem Gesamtgewicht von weniger als 3,5 Tonnen).

Artikel A26 des LOM empfiehlt die schrittweise Anschaffung emissionsarmer Fahrzeuge mit spezifischen Zielen:

  • 20 % ab dem 1. Januar 2024,
  • 35 % ab dem 1. Januar 2027,
  • 50 % ab dem 1. Januar 2030.

Lesen Sie auch : LOM-Gesetz, welche Maßnahmen für eine nachhaltige Mobilität?

Was wird neu sein, um den Übergang zu einer elektrischen Flotte zu fördern?

Wie oben kurz erwähnt, war die Sitzung von lebhaften Diskussionen geprägt und verdeutlichte sowohl die Divergenzen als auch die Bedenken der verschiedenen politischen Fraktionen hinsichtlich der Auswirkungen dieser Gesetzgebung.

In der Tat hat Damien Adams Entschlossenheit in Bezug auf ehrgeizige Emissionsreduktionsziele zu Spannungen geführt, die zum Rücktritt mehrerer Abgeordneter führten. Unter ihnen war auch Bruno Millienne vom MoDem, der zuvor Berichterstatter für die Mission zu Umweltzonen (LEZ) war.

In diesem Zusammenhang : Umweltzonen in Europa

Ein neuer Zeitplan für Elektrifizierungsquoten

Wie bereits erwähnt, hat der ursprüngliche Text des Renaissance-Abgeordneten heftige Debatten ausgelöst, aber auch viele Änderungen durch mehrere Änderungsanträge erfahren.

Mit diesen 9 Änderungsanträgen wurde im Wesentlichen der Zeitplan für die Elektrifizierungsquoten überarbeitet und eine Flexibilisierung der zuvor von Damien Adam vorgeschlagenen Zeitrahmen vorgeschlagen.

Infolgedessen wurden die Erneuerungsschwellen für die übernommenen Flotten um ein Jahr verschoben. Ursprünglich sah der Gesetzentwurf vor, die Integrationsrate von Elektrofahrzeugen bei der Flottenerneuerung zu erhöhen, um: 

  • 30 % im Jahr 2025, 
  • 40 % im Jahr 2026, 
  • 50 % im Jahr 2027, 
  • 60 % im Jahr 2028, 
  • 70 % im Jahr 2029, 
  • 80 % im Jahr 2030, 
  • 90 % im Jahr 2031,
  • und 95 % im Jahr 2032. 

Infolgedessen wurden die Übergangsschwellen um ein Jahr verschoben, wodurch das ursprüngliche Ziel von 30 % im Jahr 2025 auf 20 % und das Ziel von 95 % im Jahr 2032 auf 90 % gesenkt wurde. 

Diese Anpassungen spiegeln den Versuch wider, ein Gleichgewicht zwischen Umweltanforderungen und betrieblichen Zwängen der Unternehmen herzustellen.

Es sind mehrere Sanktionen zu erwarten

Der Gesetzentwurf über die Umstellung von Flotten auf umweltfreundlichere Fahrzeuge hat die Strafen für die Nichteinhaltung der neuen Elektrifizierungsziele präzisiert. Mit den Änderungen werden auch Klarstellungen zu Sanktionen für Unternehmen eingeführt, die sich nicht an die Verordnung halten. Einer von ihnen schlägt eine schrittweise Erhöhung der Bußgelder vor, was für Unternehmen, die dagegen verstoßen, teuer werden könnte.

Die Geldbußen, die ab dem 1. Januar 2026 und rückwirkend ab 2025 in Kraft treten, variieren von: 

  • 2.000 € pro Fahrzeug, das im Jahr 2025 fehlt,
  • 4.000 € im Jahr 2026,
  • und bis zu 5.000 € im Jahr 2027.

Darüber hinaus wurden mit diesem Gesetzentwurf die Pflichten zur Übermittlung von Flottendaten präzisiert.

Ursprünglich riskierte ein Unternehmen, das diese Informationen nicht zur Verfügung stellte, eine Geldstrafe von maximal 10.000 Euro, die sich im Wiederholungsfall verdoppeln könnte. Nun wurde diese Bestimmung durch eine Novelle dahingehend geändert, dass die Geldbuße "0,1 % des französischen Umsatzes ohne Steuern des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres" nicht überschreiten darf.

Im Anschluss daran kritisiert der Abgeordnete Bruno Millienne, Ko-Berichterstatter einer Schnellmission zur Einrichtung von FEZ, dieses schwache Zurückrudern. Er ist der Meinung, dass die Beschränkung auf extrem emissionsarme Fahrzeuge die Situation für Unternehmen verschlechtert, da vollelektrische Fahrzeuge nicht alle Bedürfnisse erfüllen.

Er beklagt auch die Einschränkung der Möglichkeiten und die Unerbittlichkeit des Abgeordneten Adam in Bezug auf diesen Text, möglicherweise aus Gründen der Kommunalwahlen. Millienne betont, dass das Gesetz nicht nur auf abstrakten Daten beruhen sollte.

Da er keine konkreten Erklärungen erhalten konnte, verließen er und die Modem-Gruppe nach 40 Minuten das Treffen.

Aufladen von Elektrofahrzeugen

Bevorstehende Lockerungen

Wie wir gesehen haben, zielt der Gesetzentwurf von Damien Adam darauf ab, die Sanktionen zu verschärfen. Trotzdem will dieser Maßnahmen zur Förderung der Ökologisierung von Autoflotten einbeziehen. 

In der Tat wird erwartet, dass die nächsten Maßnahmen, die sich aus dem Gesetzentwurf ergeben, wesentliche Hebel sein werden, um ökologische Erfordernisse mit den betrieblichen Realitäten der Unternehmen in Einklang zu bringen. 

Der Öko-Score

Eine dieser Maßnahmen ist die Integration des Eco-Scores als Auswahlkriterium für Elektrofahrzeuge, die von Unternehmen genutzt werden, insbesondere um die Abschaffung des Ökobonus für von Unternehmen erworbene oder geleaste Autos zu kompensieren. Dies begünstigt die umweltfreundlichsten Modelle und bietet Unternehmen, die sich für Hochleistungsfahrzeuge entscheiden, einen Vorteil. Ein entsprechender Änderungsantrag wurde angenommen.

Der Abgeordnete schlägt zum Beispiel vor, diesen umweltfreundlichen Autos einen Bonus von 20 % anzubieten. Kurz gesagt, ein Elektroauto mit einem Öko-Score wird ein Gewicht von 1,2 statt 1 haben. Daher erhält ein Unternehmen, das 10 berechtigte Elektrofahrzeuge umfasst, bei der Modernisierung seiner Flotte zwei administrative Bonuseinheiten.

Die Nachrüstung

Eine weitere Besonderheit weist der Gesetzentwurf auf, indem er Plug-in-Hybridfahrzeuge ausschließt und damit vollelektrische Modelle bevorzugt. Es wurden Änderungsanträge angenommen, um diese Bestimmung flexibler zu gestalten. Von nun an werden umgerüstete Fahrzeuge (Umrüstung von Verbrennern auf Elektrofahrzeuge) ebenso berücksichtigt wie schwere vierrädrige und motorisierte Dreiräder. Auf der anderen Seite wurde der Vorschlag zur Wiedereinführung von Hybridfahrzeugen und Biokraftstoffen, der von den Europaabgeordneten Horizons, MoDem und Liot unterstützt wurde, nicht angenommen.

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Elektrische Nutzfahrzeuge

Schließlich schlug Antoine Villedieu, Parlamentsabgeordneter des RN, einen Änderungsantrag vor, um Nutzfahrzeuge von der Regelung auszuschließen, und argumentierte, dass das Angebot an elektrischen Nutzfahrzeugen noch nicht alle Bedürfnisse von Flotten decke. Diese Sichtweise teilt auch der Abgeordnete Damien Adam, der sich dennoch negativ äußerte. Er wies darauf hin, dass ein Dekret in seinem Gesetzentwurf diese Kohärenz mit der Verfügbarkeit von Produkten bereits berücksichtigt habe, und er wolle verstopfte Nutzfahrzeuge nicht völlig ausschließen, da sie in großem Umfang exportiert werden.

Darüber hinaus betrifft ein spezifischer Änderungsantrag die Kurzzeitvermietung und das Car-Sharing, in dem ein stufenweiser Zeitplan für die Elektrifizierung mit einer Bewertung im Jahr 2027 vorgeschlagen wird, um sie gegebenenfalls anzupassen.

Kurzzeitmiete und Carsharing

Kurz vor der Vorlage des Gesetzentwurfs am 9. April hatten die Fachleute für Kurzzeitvermietungen, die sich unter dem Banner der Mobilianer zusammengeschlossen haben, einige Fachjournalisten eingeladen, um ihre Bedenken zu diesem Thema zu äußern.

Infolgedessen scheint Damien Adam ihre Bedenken mit der Verabschiedung eines entsprechenden Änderungsantrags teilweise berücksichtigt zu haben, der einen Zeitplan für Kurzzeitvermietungs- und Carsharing-Akteure mit einer Überprüfungsklausel für 2027 vorsieht.

Vermieter mit mehr als 100 Fahrzeugen unterliegen diesen Schwellenwerten, aber Nutzfahrzeuge bleiben ein ungelöstes Problem für Kurzzeitvermieter.

Was können wir daraus schließen?

Der Übergang zu einer saubereren Mobilität ist im Gange, und der neue Gesetzentwurf ist ein starkes Signal dafür. Sollten 60 Prozent der vom LOM-Gesetz betroffenen Unternehmen die aktuellen Quoten noch nicht einhalten, könnte dieses Gesetz mittelfristig das Ende der "Vollverbrennung" in Fahrzeugflotten bedeuten.

Durch die Förderung der Einführung von Elektrofahrzeugen und die Förderung von Innovationen im Bereich der nachhaltigen Mobilität ebnet diese Initiative den Weg für eine positive Veränderung unserer städtischen Umwelt und unserer Verkehrsmittel.

 

N.B.: Der Verband Avere-France hat darauf bestanden, wachsam zu bleiben, um ein hohes Maß an Ehrgeiz zu bewahren und eine Reduzierung der Ziele zu vermeiden, die die Dekarbonisierungsbemühungen der Branche gefährden könnte.

 

Die für den 30. April anberaumte Plenarsitzung wird ein entscheidender Moment für die Zukunft dieses Gesetzentwurfs sein. Es wird zu einer Debatte über die optimalen Strategien führen, um ökologische und ökonomische Anforderungen in Einklang zu bringen und so mögliche Anpassungen vor der endgültigen Verabschiedung zu ermöglichen.

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Bild von Maëlle Laurent
Maëlle Laurent

Ich engagiere mich für nachhaltige Mobilität, einen Sektor, der die Art und Weise, wie wir uns fortbewegen, revolutioniert, und trage durch meine Artikel zur Energiewende bei.

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